Corona – Virus: Informationen zur Situation im Kreis Borken (Stand: 2.7.2020):
Kreis Borken. Die Gesamtzahl der bestätigten Infektionen mit dem Coronavirus im Kreis Borken liegt heute (02.07.2020) bei 1.119.
Davon sind 1.073 Personen inzwischen gesundet (+ 1 Person gegenüber dem Vortag). 38 Personen sind leider im Zusammenhang mit einer Coronavirus-Infektion verstorben. Derzeit sind im Kreisgebiet also 8 Personen (+ 2 gegenüber dem Vortag) infiziert.
Zum Hintergrund: Quarantäne
Alle Personen mit bestätigten Coronavirus-Infektionen
befinden sich für 14 Tage in häuslicher Quarantäne. Die häusliche Quarantäne
ist eine behördlich angeordnete Maßnahme. Damit diese Wirkung zeigt, ist es
zwingend nötig, sich an die Vorgaben zu halten:
• Verbleiben im eigenen Haushalt – also nicht mit
Freunden treffen oder in der Stadt herumlaufen! Zuhause mit den Angehörigen /
Mitbewohnern das Zusammenleben besprechen: Bad nach Benutzung reinigen, nicht
länger als 15 Minuten gemeinsam in einem Raum, nicht zu nah sein, keine
gemeinsamen Mahlzeiten!
• Regelmäßiger Kontakt mit dem Kreisgesundheitsamt • Den
weiteren Anweisungen des Kreisgesundheitsamtes folgen Zusätzliche Hinweise:
Landrat Dr. Kai Zwicker weist auf die Vorgaben zum
Infektionsschutz hin: „Verhalten Sie sich so, als wenn Sie und Ihre
Mitmenschen eine schwere Erkältung haben – dann ‚liegen‘ Sie richtig!“ So
rät er ausdrücklich, dass alle ihre sozialen Kontakte auf das Nötigste
reduzieren sollten, engen Kontakt vermeiden und Abstand halten sollten.
„Achten Sie immer auf die Hygieneregeln, insbesondere auf regelmäßiges,
gründliches Händewaschen!“ Auf diese Weise schütze man nicht nur sich
selbst, sondern auch die „Risikogruppen“, wie ältere und vorerkrankte
Menschen. Mehr Informationen gibt es auch unter www.infektionsschutz.de.
Über die weitere Entwicklung wird laufend über das
Internet unter www.kreis-borken.de/coronavirus
sowie über Facebook, Twitter und Instagram berichtet.
Die Telefon-Hotline des Kreisgesundheitsamtes Borken für
medizinische Fragen zum Coronavirus unter der Telefonnummer 02861/82-1091 ist
Montag bis Freitag von 8 bis 17 Uhr und am Wochenende von 10 bis 17 Uhr
freigeschaltet. Darüber hinaus ist die Patientenhotline der Kassenärztlichen
Vereinigung unter Tel. 116117 rund um die Uhr erreichbar.
Saloneröffnung in Erle auf unbestimmte Zeit verschoben
Raesfeld. Auch in Erle müssen Friseursalons ihre Türen verschlossen halten. Eigentlich hatte Yvonne Honerbom, Obermeisterin der Friseur-Innung Westmünsterland am 6. April den ehemaligen Salon Crehaartive übernehmen und eröffnen wollen. Durch Corona muss nun umgedacht werden. Der Heimatreport sprach mit Yvonne Honerbom über die derzeitige Lage in der Friseurbranche.
HR: Sie sind ja Obermeisterin der Friseur-Innung Westmünsterland. Was hat Sie denn nach Erle verschlagen?
YH: Meine stv. Obermeisterin Anke Doernemann wollte sich von ihrer Filiale in Erle trennen und erzählte mir dies. Erle gefiel mir eigentlich schon immer sehr gut, so dass ich sofort Feuer u. Flamme war den Salon „CreHaartive“ zu übernehmen und in „Honerbom Friseure“ umzuwandeln.
HR: Normalerweise hätten Sie am Palmsonntag mit einem Sektempfang geöffnet. Damit wird es ja jetzt wohl nichts mehr.
YH: Durch den Erlass zur Corona- Bekämpfung dürfen Friseurbetriebe bis zum 19.04.2020 ihre Salons in Deutschland nicht mehr öffnen. Von daher gebe ich Ihnen Recht, müssen wir die Eröffnung erst einmal verschieben.
HR: Gibt es schon einen neuen Termin?
YH: Nein, ich warte lieber erst noch mal die Entwicklung ab, deshalb habe ich vorsichtig optimistisch schon mal den Veranstaltungskalender unseres Salons ins Schaufenster gehängt. Es muss ja weiter gehen.
HR: Was heißt die Verzögerung jetzt für Sie und Ihre Mitarbeiter?
YH: Für meine Mitarbeiter habe ich bereits Kurzarbeitergeld beantragt. Sie sind natürlich schon zu Hause. Ursprünglich sollte der Salon noch in höherem Umfang renoviert werden. Dies habe ich jetzt erstmal zurückgestellt.
HR: Wie gehen Sie mit Kunden um, die jetzt unbedingt die Haare gemacht haben wollen/müssen?
YH: Leider müssen wir die Kunden zunächst einmal auf einen Termin nach dem 19.04. vertrösten. Wir sind aber jeder Zeit über unsere Facebookseite „Salongeflüster in Erle“ und vergeben auch schon Termine ab Montag, den 20.04.
HR: Was raten Sie Kunden in der Zwischenzeit?
YH: Ich rate alle Menschen durchzuhalten! Es wäre fatal, wenn diese Maßnahmen unterwandert würden und Friseure wie unter anderem „Schwarzarbeiter“ (m,w,d) nun Hausbesuche anbieten. Das würde der Verbreitung von Covid 19, also Corona, Haus und Hof öffnen und das ist wörtlich gemeint. Die Inkubationszeit von Corona beträgt rund 14 Tage. In dieser Zeit weist man in der Regel keinerlei Symptome auf, ist aber bereits hochgradig ansteckend.
Hohe Fixkosten, keine Einnahmen!
Gerade erst bin ich selbst umfassend darüber informiert worden. Die Friseurunternehmer werden nun durch die zwangsweise Schließung ihrer Geschäfte vor extremen wirtschaftlichen, existenzbedrohenden Herausforderungen gestellt. Hohe Fixkosten in fünfstelligen Bereichen laufen weiter und dem stehen keine Einnahmen mehr gegenüber. Das muss man sich mal vorstellen!
Wenn nun allerdings diese Maßnahme durch Schwarzarbeiter oder mobile Friseure unterwandert werden, sind die Opfer der Friseurunternehmer sinnlos. Hausbesuche auch von mobilen, angemeldeten Friseurmeistern/innen sind übrigens zur Zeit von Gesetzes wegen ebenso verboten und stehen unter Strafe bis zu 2500 €!
Beringmeier: „Fachlich überzeugendes Vorgehen der Landesregierung hat Vorbildcharakter!“
Münster. Der Westfälisch-Lippische Landwirtschaftsverband (WLV) bewertet die heute von der NRW-Landesregierung verabschiedete Novelle der Landesdüngeverordnung als Meilenstein auf dem Weg zur Verbesserung der Qualität des heimischen Grundwassers.
Mit der neuen Verordnung ist es nach Ansicht des Verbands nun möglich, nitratbelastete Bereiche innerhalb großer Grundwasserkörper zu bestimmen und zielgenaue Schutzmaßnahmen umzusetzen.
„Die Bauernfamilien in Westfalen-Lippe wollen unbelastetes Grundwasser und sehen sich in der Pflicht, landwirtschaftlich verursachte Nitratbelastungen konsequent abzubauen. Das in der neuen Landesdüngeverordnung vorgeschlagene Verfahren, eine Trendumkehr in belasteten Gebieten zu erreichen, überzeugt durch Transparenz und Fachlichkeit. Jetzt haben wir eine gute und auch von der Landwirtschaft akzeptierte Basis, um entschlossen Nitratbelastungen zu verringern. Das fachlich überzeugende Vorgehen der Landesregierung hat bundesweit Vorbildcharakter“, sagte WLV-Präsident Hubertus Beringmeier in Münster.
Der Westfälisch-Lippische Landwirtschaftsverband und der Rheinische LandwirtschaftsVerband (RLV) hatten in den letzten Monaten immer wieder nachdrücklich eine Überarbeitung der bisherigen Landesdüngeverordnung gefordert. NRW-Landwirtschaftsministerin Ursula Heinen-Esser hatte daraufhin eine Überprüfung als problematisch identifizierter Messstellen und eine zielgenauere Abgrenzung von unbelasteten und belasteten Gebieten zugesagt und umgesetzt.
Die Neuregelung der NRW-Landesdüngeverordnung ist eingepasst in gesetzliche Vorgaben auf Bundesebene. Die bundesweite Düngeverordnung verpflichtet die Bundesländer zur Ausweisung von nitratbelasteten Grundwasserkörpern, erlaubt dabei aber die Abgrenzung von unbelasteten Teilgebieten.
Sanktionierung von Verstößen gegen die Regelungen der Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus
Wer sich nicht dran hält, darf zahlen: So kostenZusammenkünfte und Ansammlungen in der Öffentlichkeit von mehr als 2 Personen, die nicht unter die normierten Ausnahmetatbestände fallen 200 Euro(bei mehr als 10 Personen ist das eine Straftat), Picknicken 250 Euro, Grillen 250 Euro sowie die Teilnahme an Sportveranstaltungen oder Zusammenkünften, belaufen sich ebenfalls auf 250 Euro Strafe, pro Person, vesteht sich.
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales Nordrhein-Westfalen des Landes Nordrhein-Westfalen hat einen „Corona-Bußgeldkatalog“ erlassen.
Inhalt sind Sanktionierung von Verstößen gegen die Regelungen der Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus.
Konsequente Vorgehensweise
Nach § 14 Abs.1 CoronaSchVO sind die nach § 3 der
Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten nach dem Infektionsschutzgesetz
zuständigen Behörden gehalten, die Bestimmungen dieser Verordnung energisch,
konsequent und, wo nötig, mit Zwangsmitteln durchzusetzen. Dabei werden sie von
der Polizei gemäß den allgemeinen Bestimmungen unterstützt.
Um die aus Gründen des Infektionsschutzes dringend
erforderliche verhaltenslenkende Wirkung der CoronaSchVO tatsächlich zu
erreichen und nachhaltig abzusichern, ist diese konsequente Vorgehensweise
dringend geboten. Zudem erscheint es zur Akzeptanz der landesweiten Regelungen
erforderlich, auch die Sanktionierung von Verstößen nach landesweit möglichst
einheitlichen Maßstäben vorzunehmen. Dem dient der nun erlassene
Bußgeldkatalog, der bei der Ausübung des Ermessens durch die zuständige Behörde
ermessensleitend zu berücksichtigen ist.
Rechtsgrundlage für die Bußgeldfestsetzungen bzw. die anzuregende Strafverfolgung sind § 14 CoronaSchVO, §§ 73 ff. IfSG.
69-jähriger vorerkrankter Mann aus Gronau verstarb am frühen Dienstagmorgen im Bocholter Krankenhaus
Landrat Dr. Kai Zwicker: „Unser Mitgefühl gilt den Angehörigen“
Kreis Borken (pd). Im Kreis Borken hat es einen weiteren Todesfall im Zusammenhang mit dem Coronavirus gegeben: Am Dienstagmorgen (24.03.2020) verstarb im Bocholter Krankenhaus ein 69-jähriger Mann aus Gronau. Der Patient hatte sich zuvor wegen einer schweren Vorerkrankung in Behandlung im Krankenhaus befunden. Wie bei Coronavirus-Erkrankungen aktuell seitens der Gesundheitsbehörden festgelegt, war er seit der Infektion ohne anderen Patientenkontakt isoliert untergebracht. Er war zuletzt auf der Intensivstation, wo er in den frühen Morgenstunden leider verstorben ist.
Patient im Krankenhaus infiziert
Leider muss wie beim ersten Todesfall davon ausgegangen
werden, dass sich der Patient im Krankenhaus infiziert hat, da beide Patienten
zuvor auf dem gleichen Zimmer gelegen haben. Eine Infektion durch Besuch, bevor
das Besuchsverbot in Kraft war, oder eine Infektion durch den Mitpatienten sind
nicht auszuschließen.
„Wir denken jetzt an die Angehörigen des Verstorbenen, denen unser tiefempfundenes Mitgefühl gilt“, sagt Landrat Dr. Kai Zwicker. Gleichzeitig bekräftigt er seinen Dank an das medizinische Personal im Bocholter Krankenhaus wie überall im Kreisgebiet für deren unermüdlichen Einsatz. Gleichzeitig bittet er alle Bürgerinnen und Bürger erneut eindringlich darum, sich trotz aller Widrigkeiten weiterhin genauso besonnen und umsichtig zu verhalten wie bisher.
Zugangsbeschränkungen für die Krankenhäuser
Vor dem aktuellen Hintergrund bittet Landrat Dr. Kai Zwicker zusammen mit der Leiterin des Kreisgesundheitsamtes Annette Scherwinski erneut nachdrücklich darum, die ausgesprochenen Zugangsbeschränkungen für die Krankenhäuser sowie für die Einrichtungen der Alten- und Behindertenpflege zu beachten.
Landrat Dr. Kai Zwicker: „Nur so können sie vor Coronavirus-Infektionen geschützt werden.“ Kranke, ältere und pflegebedürftige Personen gehören zur Risikogruppe. Sie haben wegen ihrer Vorerkrankungen ein erhöhtes Risiko, schwer zu erkranken. Zudem geht es darum, dafür Sorge zu tragen, dass sich das Personal nicht infiziert, um die Versorgung pflege- und betreuungsbedürftiger Menschen nicht zu gefährden.
Raesfeld (pd). Seit längerem gibt es einen Erlass für die Feuerwehren, das auf jeden Löschfahrzeug eine Wärmebildkamera mit geführt werden muss.
Die erst ausrückenden Fahrzeuge, HLF20 vom Löschzug Raesfeld und das HLF10 vom Löschzug Erle führen diese Kameras schon seit Jahren mit und werden, wenn nötig, aktualisiert. Hierbei handelt es sich um eine Flir K3.
Jetzt konnten im Rahmen der Anschaffungsplanung für das Jahr 2020, für folgende Fahrzeuge ebenfalls eine Wärmebildkamera angeschafft werden:
LF20 Löschzug Raesfeld ( Flir K2 )
MLF Löschzug Raesfeld ( Flir K2 )
LF 16-TS Löschzug Erle ( Flir K2 )
Und für den Einsatzleiter im Einsatzleitwagen gab es eine kleine Wärmebildkamera Flir K1 zur Nutzung bei der Erkundung der Einsatzstelle, sowie für die Kontrolle durchgeführter Einsatzmassnahmen.
Ein besonderer Dank geht an Bürgermeister Andreas Grotendorst und seine „Mannschaft“ im Rathaus für die Umsetzung. Die Kameraden der Feuerwehr freuen sich sehr, dass ihre Belange immer ernst genommen werden.
Dr. Nikola Sühling tritt die Nachfolge von Dr. Corinna Illiesen an
Raesfeld. Bürgermeister Andreas Grotendorst hat trotz der Coronakrise einen Grund zur Freude. Er begrüßte am Montag Dr. Nikola Sühling. Sie wird am 1. April ihre Praxis in neuen Räumen an der Weseler Straße 18 eröffnen und tritt die Nachfolge von Dr. Corinna Illiesen, die nach 27 Jahren in den Ruhestand geht, an.
Nikola Sühling (43 J.) und Mutter von zwei Kindern studierte in Aachen und ist Allgemeinmedizinerin sowie Diabetologin. Die in Burlo lebende Ärztin war vor ihrer Selbstständigkeit als angestellte Ärztin in Borken tätig. „Ich freue mich sehr, zukünftig in Raesfeld tätig zu sein und auf die vielen neuen Patienten. Ich fühle mich jetzt schon wohl“.
Vakante Stelle neu besetzt
Bereits jetzt habe sie viel Unterstützung im Ort bekommen. Auch sei ihr Raesfeld nicht fremd, da sie hier schon einigen Jahren gelebt habe und sich damals schon in der Gemeinde sehr wohl gefühlt habe.
Grotendorst kann dies nur bestätigen, denn auch freue sich darüber, dass gerade in der heutigen Zeit die vakante Stelle besetzt werden kann.
Bauarbeiten in der Praxis sind im vollem Gange
In ihrer neuen Praxis im Ärztehaus, gerade mal 30 Meter von der Praxis Illiesen entfernt, wird derzeit auf Hochtouren gearbeitet. Noch ist vieles im Rohbau, wie der Aufzug, der die Patienten in die erste Etage der barrierefreien Praxis bringen soll. Allerdings werde diese bis zur Eröffnung nicht rechtzeitig im Betrieb sein, erklärt Sühling.
Hell und freundlich sind die Praxisräume mit drei Behandlungszimmer auf rund 130 Quadratmeter Fläche. Das Praxisteam sowie die Telefonnummer 02865-8030 von Dr. Illiesen ziehen ebenfalls mit um.
Vorsichtsmaßnahmen werden getroffen
Bedingt durch die Corona-Pandemie verschiebt sich, so Sühling, das erste Kennenlernen. Wie anders wo auch, werden in der neuen Praxis einige Vorsichtsmaßnahmen getroffen. Neben den allgemeinen Hygienemaßnahmen gehöre dazu, dass zum Abholen von Rezepten eine telefonische Anmeldung nötig sei. Ebenso werden Termine, wegen der Ansteckungsgefahr, nur in dringenden Fällen vereinbart.
Neue Sprechzeiten.
Montag und Dienstag von 8 bis 14 Uhr, Mittwoch von 8 bis 12 Uhr Donnerstag von 8 bis 12 Uhr sowie von 16 bis 18 Uhr Freitag von 8 bis 12 Uhr.
Im Kreis Borken erstmals ein Todesfall im Zusammenhang mit dem Coronavirus
63-jähriger vorerkrankter Mann aus Rhede verstarb am späten Sonntagabend (22.03.2020) im Bocholter Krankenhaus Landrat Dr. Kai Zwicker spricht den Angehörigen sein Mitgefühl aus
Kreis Borken (pd). Erstmals hat es jetzt im Kreis Borken einen Todesfall im Zusammenhang mit dem Coronavirus gegeben: Auf der Intensivstation des Bocholter Krankenhauses verstarb am späten Sonntagabend (22.03.2020) gegen 22 Uhr ein 63-jähriger Mann aus Rhede.
Der Patient hatte sich zuvor in chirurgischer Behandlung im Krankenhaus befunden. Wie bei Coronavirus-Erkrankungen aktuell seitens der Gesundheitsbehörden festgelegt, war er ohne anderen Patientenkontakt auf einer Isolierstation untergebracht.
Aufgrund seines sehr rapide fortschreitenden Krankheitsverlaufs und einer rasch fortschreitenden Verschlechterung seines Zustandes wurde der Mann am Sonntagnachmittag auf die Intensivstation verlegt, wo er in den späten Abendstunden leider verstorben ist.
Landrat Dr. Kai Zwicker: „In diesen schweren Stunden denken wir an die Angehörigen des Verstorbenen, denen unser tiefempfundenes Mitgefühl gilt.“
Ärztliche Versorgung im Kreis sichergestellt
Zudem dankt er dem medizinischen Personal im Bocholter Krankenhaus wie überall im Kreisgebiet ausdrücklich für seinen vorbildlichen Einsatz und sichert die Unterstützung der Kreisverwaltung zu. Die ärztliche Versorgung der Bevölkerung im Kreisgebiet bleibe weiterhin sichergestellt, betont er.
Gleichzeitig bittet er die Bürgerinnen und Bürger eindringlich darum, sich trotz aller Widrigkeiten weiterhin genauso besonnen und umsichtig zu verhalten wie bisher. „So wird es gelingen, gemeinsam die schwierige Situation durchzustehen“, zeigt sich der Landrat zuversichtlich.
Es war zwar keine Erbsensuppe, sondern eine deftige Kartoffelsuppe, dennoch hatten rund 300 Raesfelder ihre Töpfe vor die Tür gestellt
RAESFELD. Unermüdlich rollten die Fahrzeuge von André Wachtmeister am Samstagvormittag ab zehn Uhr von Tür zu Tür durch die Gemeinde und lieferten die vorab bestellte Erbsensuppe gegen Spende.
Zum ersten Mal bot der Partyservice in Zeiten der Coronakrise diesen besonderen Dienst an. Gleich mehrere mobile Gulaschkanonen versorgten rund 300 Haushalte in Raesfeld, Erle und Homer.
Etwas für die Gemeinschaft tun
Anklingeln, leeren Topf abholen und vollen Topf wieder vor die Tür stellen. Wer wollte, konnte eine freiwillige Spende geben. „Einige Leute sind noch etwas unsicher, was das Bereithalten der Töpfe anbelangt, aber ansonsten läuft es echt gut und wir freuen uns, für die Gemeinschaft da sein zu können“, sagt Mitarbeiterin Natalie Labod.
Natalie Labod und Elia Stadtler
Große Freude über das deftig angelieferte Mittagessen hatte Heinrich Droste. Der 86-jährige findet diesen Service sehr gut. „Meine Frau ist krank und ich muss täglich kochen. Jetzt soll ich zuhause bleiben. Der Service ist eine richtige Erleichterung für mich“.
Heinrich Droste, 85 Jahre, freut sich über die Suppe
Unterstützung für Wachtmeister
Im Außenbereich und in Homer unterwegs war die Vorsitzende des Ortsmarketings Diana Brömmel. Einen Topf Suppe bekam auch Gerda Wobbe. „Diese Aktion finde sehr gut, auch deshalb schon, weil wir, damit die Firma Wachtmeister in diesen schweren Zeiten unterstützen möchten“.
Diana Brömmel, Vors. Ortsmarketing, und Georg Droste verteilten nicht nur Suppe, sondern auch Blumensamen
Nächste Woche gehe es weiter so Diana Brömmel. Auch sie kann nur bestätigen, dass die Leute diese Aktion sehr gut angenommen haben. „Ich bin total begeistert, wie toll die Leute alle gespendet haben“. Darüber hinaus verteilte Brömmel noch Blumensamentüten, die eigentlich für die Aktion saubere Landschaft vorgesehen waren.
Eine kurzfristige Entscheidung des Ortsmarketings sei das gewesen, so Brömmel. „Damit wir im Sommer schöne, bunte Gärten haben und gleichzeitig auch was für unsere Bienen damit tun, können sich alle Bürger, die noch Blumensamen möchten, bei mir melden“. Sie werde sich dann nächste Woche auf ihr Fahrrad schwingen und die Tüten in Raesfeld abgeben.
Raesfeld. Über die Suppenlieferung in Raesfeld hat man nur Gutes gehört. „Eine tolle Aktion für viele Raesfelder“ war in der Zeitung zu lesen. Auch zu lesen war, dass die Aktion durch das Catering-Unternehmen Wachtmeister vielleicht wiederholt werden soll.
Es soll hier in diesem Beitrag kein Wasser in den Wein gegossen, sondern lediglich zur Vorsicht geraten werden. Es hat nichts mit dem Produkt selbst zu tun, sondern mit einer „Erfahrung“, die Bürger am Samstag, dem 21.03.2020, am Tag der Auslieferung der Suppe gemacht haben.
Suppentopf wurde in die Einfahrt gestellt
Was ist passiert: Ein Ehepaar hatte sich für die Aktion gemeldet und um Lieferung der Suppe gebeten. Da nicht klar war, wann die Lieferung genau erfolgen sollte, wurde ein Edelstahltopf mit einer Spende in die Einfahrt ihres Wohnhauses an der Borkener Straße gestellt.
Als die Mitarbeiter der Firma Wachtmeister den Topf befüllen wollten, war dieser nicht mehr da. Er muss in der Zeit von 9 Uhr bis ca. 11.30 Uhr samt Spende entwendet worden sein. Obwohl der Schaden verkraftbar ist (Edelstahltopf ca. 100 € + Spende) hat das Ehepaar unverzüglich Anzeige gegen Unbekannt erstattet.
Warnung vor Wiederholungstätern
Mit diesem Hinweis möchten das Ehepaar allen Teilnehmern bei Wiederholungsaktionen zur Vorsicht raten. „Wir konnten es nicht glauben und sind jetzt noch sprachlos, dass in einer Zeit, in der ganz andere Dinge wichtig sind und es auf den Zusammenhalt ankommt, solch perfides Verhalten überhaupt möglich ist.“
Die köstliche Suppe wurde dennoch geliefert, in einem neuen Topf nach einer erneuten Spende. Mal ehrlich. Da kann die Suppe noch so lecker sein, ein bitterer Beigeschmack bleibt…
Seit dem 1. Juni 2019 wohnt Sandra Wohlfahrt (43) in Raesfeld. Sie hat vorher in ihrem ganzen Leben den Kreis Recklinghausen nicht verlassen. Wieso zieht also ein echtes „Ruhrpottmädchen“ nach Raesfeld? „Letztes Jahr haben mein Mann und ich uns getrennt. Und ich wollte einen Neuanfang.
Wo genau hin, war zu Anfang nicht klar. Ich arbeite im Außendienst für eine private Krankenversicherung in Haltern am See und Umgebung. Also sollte es auch im südlichen Westmünsterland sein. Wichtig war die Lage der neuen Wohnung. Ruhe und eine schöne Aussicht. Das hatte oberste Priorität.“
Erster Gedanke: Weit ab vom Schuss
Zwei
Monate durchforstete sie alle Wohnungsanzeigen; aus Zufall erweiterte sie dann
den Radius bis nach Raesfeld – und wurde direkt fündig.
„Auf
dem Weg zur Wohnungsbesichtigung dachte ich mir schon, wow, ganz schön ab vom Schuss. Aber dann bin ich in das Dorf –
und war tatsächlich schockverliebt.
Raesfeld ist wunderschön. Die Natur, besonders jetzt im Frühling ist der Wahnsinn, die Luft so frisch. Keine Hochhäuser, keine fünfspurigen Straßen. Hier wollte ich hin und hier fühle ich mich wohl.“
Auch das Freizeit- und Kulturangebot überzeugten. So war sie im vergangenem Jahr schon bei „So klingt der Sommer“ im August am Wasserschloss Raesfeld „eine unglaubliche Atmosphäre – tolle Musik, und dann das Schloss dabei, das war ein toller Abend“. Genauso wie die Büchermesse oder Live und Lecker – da werden wir sie dieses Jahr garantiert wieder antreffen. Auch die Weihnachtsgala im Rittersaal war im Programm.
Ruhe vom Alltag
Sprüche, sie würde jetzt auf dem platten Land leben, da wäre doch nichts los, lächelt sie weg. „Wer das sagt, hat keine Ahnung. Hier wird viel angeboten – gerade am Schloss ist gefühlt immer was los. Und ja, Ruhe gibt es hier auch. Aber wem schadet das in dieser turbulenten und schnellen Welt?! Hier habe ich meinen Alltag – und Ruhe vom Alltag in einem Paket“.
Man merkt ihr an, wie wohl sie sich hier fühlt – angekommen. Und darüber hinaus ist sie offen, die Natur, die Menschen und die Veranstaltungen kennenzulernen und zu genießen.
Selbst jetzt in Zeiten der Coronakrise zeigt sie sich optimitisch. „Frische Luft und lange Spaziergänge werden mir durch die Zeit helfen. Liegt ja alles direkt vor meiner Haustür“
Armin Laschet- Pressekonferenz Sonntag – Zwei Personen sind okay. Es gibt keine Ausgangssperre, sondern eine Ausgangsbegrenzung
„Kontaktverbot ist sinnvoller als eine Ausgangssperre“, so Armin Laschet heute bei der Pressekonferenz. Das Land wird also nicht komplett dichtgemacht, sprich Ausgangssperre.
Diese Maßnahme wurde heute gemeinsam vom Bund und Länder beschlossen:
Zusammenkünfte und Ansammlungen in der Öffentlichkeit über zwei Personen sind in der Öffentlichkeit verboten. Sprich: Alle sozialen Kontakte, die über die Kernfamilie hinaus gehen, müssen eingestellt werden. Dies beudetet, dass in öffentlichen Räumen und Parks nur zwei Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, unterwegs sein dürfen.
Ab drei Personen gilt ein Kontaktverbot. Ausgenommen werden Familien sowie Personen, die gemeinsam in einem Haushalt leben. Abstand von mindestens 1,50 bis zwei Meter muss eingehalten werden.
Mit dieser Regelung wollen Bund und Länder die Ausbreitung durch das Kontaktverbot die Infektionsketten unterbrechen.
Dieses Verbot wird durch die öffentlichen Ordnungsunterämter und durch die Polizei verfolgt und bestraft. Verstöße werden hart bestraft! Bei Verstößen würden Strafen bis zu 25. 000 Euro verhängt werden. Laschet sprach von einer „Null-Toleranz-Politik gegen Regelbrecher“.
Bei den notwendigen Gängen wie Einkaufen, Spazierengehen muss darauf geachtet werden, dass keine Gruppen gebildet werden und dass der Abstand, beispielsweise an der Supermarktkasse, eingehalten wird. Die Rechtsverordnung des Landes NRW gilt bis zum 19. April.
Geschlossen werden auch alle Friseurgeschäfte, Massagesalons oder Tattoos-Studios. Medizinisch notwenige Maßnahmen bleiben erhalten.
Die ersten Erfolge dieser Maßnahme werden sich erst nach 14 Tagen bemerkbar machen. Bis dahin wird noch die Zahl der infizierten Personen ansteigen.
Beschlussfassung aller Länder und der Bundeskanzlerin in den einzelnen Punkten vom 22. März
I. Die Bürgerinnen und Bürger werden angehalten, die Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren.
II. In der Öffentlichkeit ist, wo immer möglich, zu anderen als den unter I. genannten Personen ein Mindestabstand von mindestens 1,5 m einzuhalten.
III. Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands gestattet.
IV. Der Weg zur Arbeit, zur Notbetreuung, Einkäufe, Arztbesuche, Teilnahme an Sitzungen, erforderlichen Terminen und Prüfungen, Hilfe für andere oder individueller Sport und Bewegung an der frischen Luft sowie andere notwendige Tätigkeiten bleiben selbstverständlich weiter möglich.
V. Gruppen feiernder Menschen auf öffentlichen Plätzen, in Wohnungen sowie privaten Einrichtungen sind angesichts der ernsten Lage in unserem Land inakzeptabel. Verstöße gegen die Kontakt-Beschränkungen sollen von den Ordnungsbehörden und der Polizei überwacht und bei Zuwiderhandlungen sanktioniert werden.
VI. Gastronomiebetriebe werden geschlossen. Davon ausgenommen ist die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause.
VII. Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Friseure, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe werden geschlossen, weil in diesem Bereich eine körperliche Nähe unabdingbar ist. Medizinisch notwendige Behandlungen bleiben weiter möglich.
VIII. In allen Betrieben und insbesondere solchen mit Publikumsverkehr ist es wichtig, die Hygienevorschriften einzuhalten und wirksame Schutzmaßnahmen für Mitarbeiter und Besucher umzusetzen.
IX. Diese Maßnahmen sollen eine Geltungsdauer von mindestens zwei Wochen haben.
Hochachtung für umsichtiges Handeln des Bürgermeisters von Raesfeld und der Verwaltung
Es ist dem Ortsverein der SPD ein besonderes Anliegen, angesichts der Corona-Krise allen herzlich zu danken, die beruflich oder ehrenamtlich mit großem Einsatz bemüht sind, die Versorgung und auch die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten.
Unsere besondere Hochachtung gilt dem Bürgermeister und der Verwaltung für ihr umsichtiges Handeln. Für den SPD-Ortsverein Elke Rybarczyk
Ausweitung der „Notbetreuung“ in Schulen und Kindertagesstätten
Ausreichend, wenn ein Elternteil „Schlüsselperson“ ist / Betreuung der Kinder auch am Wochenende möglich
Kreis Borken (pd). Die Landesregierung NRW hat jetzt mitgeteilt, dass die „Notbetreuung“ für Kinder in Schulen und Kindertagesstätten neu geregelt wird: Um den Betrieb der kritischen Infrastruktur sicherzustellen, können künftig auch Kinder betreut werden, wenn nur ein Elternteil eine sogenannte „Schlüsselperson“ ist, eine entsprechende Bescheinigung des Arbeitgebers zur Unabkömmlichkeit vorliegt und die Betreuung der Kinder nicht anderweitig organisiert werden kann.
Es müssen nicht länger von beiden Elternteilen Bescheinigungen vorgelegt werden. Dies gilt nach Auskunft des Landes ab kommenden Montag, 23. März 2020. Zusätzlich hat das Land angekündigt, dass die Betreuung auch auf das Wochenende und die Ferien ausgeweitet wird.
Ansprechpersonen für Eltern bzw. Sorgeberechtigte sind
die jeweiligen Kita- und Schulleitungen. Bei darüberhinausgehenden Fragen und
falls kein Betreuungsvertrag besteht, können sie sich im Falle der
Kindertagesbetreuung ab Montag an das zuständige Jugendamt (Kreisjugendamt oder
die Stadtjugendämter Ahaus, Bocholt, Borken, Gronau) wenden. Bei Fragen zur
Betreuung von Schulkindern ist dann das Schulamt für den Kreis Borken
erreichbar.
Der Vordruck für die Arbeitgeberbescheinigung zur Unabkömmlichkeit von Beschäftigten und alle weiteren Informationen sind auf der Internetseite www.kreis-borken.de/notfallbetreuung bereitgestellt und werden über die Einrichtungen verteilt. Die Sorgeberechtigten melden mit diesen Unterlagen ihre Bedarfe für eine Notfallbetreuung bei den Kitas, Tagespflegestellen und Schulen an. Die Entscheidung, ein Kind zur Betreuung in der Schule, Kita oder Tagespflegestelle aufzunehmen, treffen dann die Leitungen der jeweiligen Einrichtungen.
„Schlüsselpersonen“ sind Angehörige von
Berufsgruppen, deren Tätigkeit der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit
und Ordnung sowie der medizinischen und pflegerischen Versorgung der
Bevölkerung und der Aufrechterhaltung zentraler Funktionen des öffentlichen
Lebens dient. Die einzelnen Bereiche sind auch auf unserer Internetseite zu
finden.
Weiterhin gelten aber folgende Regelungen:
Kinder können nur in Notfallgruppen betreut werden, wenn die Kinder keine Krankheitssymptome aufweisen, die Kinder nicht in Kontakt stehen zu infizierten Personen, seit dem Kontakt mit infizierten Personen 14 Tage vergangen sind und sie keine Krankheitsymptome aufweisen, die Kinder sich nicht in einem Gebiet aufgehalten haben, das durch das Robert-Koch-Institut (RKI) aktuell als Risikogebiet (Den Link gibt es auf der Internetseite www.kreis-borken.de/coronavirus) ausgewiesen ist bzw. 14 Tage seit Rückkehr aus diesem Risikogebiet vergangen sind und sie keine Krankheitssymptome zeigen.
Über die weitere Entwicklung wird laufend über das Internet unter www.kreis-borken.de/coronavirus sowie über Facebook, Twitter und Instagram berichtet. Auf unserer Internetseite finden Sie darüber hinaus viele Informationen rund um das Coronavirus.
Notruf bei der Kreisleitstelle: Anruferinnen und Anrufer sollen mitteilen, ob Menschen im Haushalt infiziert sind
Einsatzfähigkeit soll damit erhalten bleiben
Kreis Borken. Der Kreis Borken bittet angesichts der aktuellen Situation im Zusammenhang mit dem Coronavirus dringend alle Bürgerinnen und Bürger, den Notruf 112 ausschließlich für akute Notfälle frei zu halten.
Sofern in einer akuten Notsituation die Notrufnummer gewählt wird, sollte die Anruferin oder der Anrufer auch mitteilen, ob Menschen im Haushalt leben, die mit dem Coronavirus infiziert sind, in häuslicher Quarantäne leben oder noch nicht ärztlich abgeklärte Erkältungssymptome aufweisen.
Denn nur auf diese Weise können frühstmöglich Vorsichtsmaßnahmen getroffen werden, um die Einsatzkräfte bestmöglich vor einer Infektion zu schützen. Das ist notwendig, um die Einsatzfähigkeit von Feuerwehr, Polizei, des Rettungsdienstes und der Hilfsorganisationen weiterhin aufrecht zu erhalten.
Zum Schutz vor der Weiterverbreitung des Coronavirus bittet der Kreis Borken erneut, von Fahrten in die niederländische Nachbarregion abzusehen
Kreis Borken (pd). Zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus sind auch in den Niederlanden zahlreiche Einschränkungen beschlossen worden. Dazu zählt, dass auch die Märkte in Winterswijk und Enschede nicht stattfinden.
Diese Regelung gilt ab sofort und zunächst bis zum 6. April. Das haben die Bürgermeister der jeweiligen Städte mitgeteilt. Die Gastronomiebetriebe einschließlich der Restaurants sind dort bereits geschlossen. Der Kreis Borken bittet daher erneut eindringlich darum, von Fahrten in die niederländischen Nachbarregionen abzusehen. Die Niederlande sind vom Coronavirus ebenfalls stark betroffen.
Gleiche Regeln an Grenzen
Gestern (19.03.2020) hatte sich Landrat Dr. Kai Zwicker gemeinsam mit sieben weiteren Landräten aus NRW sowie Münsters Oberbürgermeister an Bundeskanzlerin Angela Merkel, Bundesinnenminister Horst Seehofer und NRW-Ministerpräsident Armin Laschet gewandt, damit diese sich mit dem niederländischen Ministerpräsident Rutte auf eine gemeiname Strategie gegen das Coronavirus verständigen:
„Die Regelungen müssen beiderseits der Grenze die gleichen sein. Ansonsten bliebe als ultima ratio nur eine Grenzschließung für den nicht berufsbedingten Personenverkehr, die wir alle nicht wünschen und zutiefst bedauern würden“, heißt es darin.
Zahlreiche Edeka-Märkte beschränken die Anzahl der Kunden, die gleichzeitig in die Märkte dürfen. Im Erler Markt dürfen sich nur noch 40 Kunden auf einmal im Geschäft aufhalten.
Bei REWE in Raesfeld gelten laut heutiger Anfrage diese Regelung derzeit noch nicht.
Geändert werden erneut die Öffnungszeiten: Montag bis Samstag von 8 bis 19 Uhr.
Wie überall in Supermärkten sind derzeit Toilettenpapier und Desinfektionsmittel komplett ausverkauft.
Neben Reis und Nudeln gibt es auch kaum noch Hefe. Eine Antwort auf die Frage, warum Hefe derzeitig so heiß gefragt ist, haben wir noch nicht gefunden.
Kreistagswahlbezirke für die Kommunalwahl im September
wurden festgelegt Wahlausschuss für den Kreis Borken tagte „unter freiem
Himmel“
Kreis Borken (pd). Bei der Kreistagswahl am Sonntag, 13. September 2020, wird es im Kreis Borken erneut 30 Wahlbezirke geben. Der vom Kreistag eingesetzte Wahlausschuss für die Kommunalwahl beschloss nun in seiner Sitzung einstimmig – bei einer Enthaltung – die genaue Einteilung.
Die Sitzung „unter freiem Himmel“ leitete der Kreiswahlleiter Dr. Ansgar Hörster. Vor dem Hintergrund der angeordneten Maßnahmen zur Eindämmung der Coronavirus-Ausbreitung erläuterte er zunächst, warum die Sitzung zum gegenwärtigen Zeitpunkt überhaupt anberaumt wurde: „Gesetzlich verpflichtend muss die Sitzung bis zum 31. März öffentlich stattfinden.
Es gibt keine Möglichkeit, dass nur wenige Mitglieder dieses Gremiums – etwa vergleichbar Ratsbeschlüssen – Beschlüsse per Dringlichkeit treffen können. Eine andere Art der Sitzung oder ein schriftliches Umlaufverfahren sind ebenfalls nicht zulässig. Also musste der Wahlausschuss tagen.“ Um möglichst risikoarm tagen zu können, habe die Kreisverwaltung die Sitzung nach draußen verlegt und bei der Sitzordnung auf Abstand geachtet. Das Vorgehen des Kreises sei von der Ausnahmeregelung des derzeitigen Versammlungsverbots gedeckt. Wenn es gesetzlich erforderlich oder dringend notwendig sei, müssten im Übrigen in den nächsten Tagen und Wochen auch Gremien auf anderen politischen Ebenen tagen.
Zur Sitzung selbst: Wie bereits in den meisten Kommunen gab es gegenüber der Kommunalwahl 2014 auch bei dem Zuschnitt der Kreiswahlbezirke Änderungen.
Bei der Einteilung waren neben den Vorgaben des Kommunalwahlgesetzes auch die aktuellen Vorgaben des Urteils des Verfassungsgerichtshofes NRW vom 20. Dezember 2019 sowie des Landeswahlleiters zu beachten.
Danach ist ohne besondere Rechtfertigung lediglich eine Abweichung der Zahl der Wahlberechtigten eines Wahlbezirks bis zu 15 Prozent von der durchschnittlichen Zahl der Wahlberechtigten eines Wahlbezirks (im Kreis Borken 10.185 Wahlberechtigte) als unproblematisch zu erachten. Bisher waren das bis zu 25 Prozent der Einwohner. Räumliche Zusammenhänge und Stadtbezirksgrenzen sollen möglichst gewahrt werden. Außerdem war zu beachten, dass die Grenzen der Kreiswahlbezirke die bis Ende Februar festgelegten Wahlbezirke der Kommunen für die Ratswahl nicht durchschneiden. Aufgrund einer geänderten Anzahl und einer damit einhergehenden Neuordnung von Gemeinde- / Stadtwahlbezirken in Schöppingen und Vreden wurde eine Neuzuordnung der dortigen Kreiswahlbezirke vorgenommen.
Zur Einhaltung der erwähnten Abweichungsgrenzen wurden
Änderungen gegenüber der Einteilung 2014 in folgenden Gebieten beschlossen:
– Stadtgebiet Bocholt und Rhede:
Bildung eines gemeindeübergreifenden Kreiswahlbezirks im Norden von Rhede / Bocholt (Kreiswahlbezirk 7), Neuzuordnung von Stadtwahlbezirken der Stadt Rhede zum Kreiswahlbezirk 8 (Rhede) und Folgeänderungen in Bocholt (betreffend die Kreiswahlbezirke 2, 4 und 6).
– Innerhalb des Stadtgebiets Borken:
Verschiebung des Stadtwahlbezirks 13 der Stadt Borken vom Kreiswahlbezirk 10 in den Kreiswahlbezirk 11
– Gebiet Reken (Kreiswahlbezirk 14), Heiden inkl. Borken-Marbeck (Kreiswahlbezirk 13):
Der Kreiswahlbezirk 13 (bisher: Heiden / Borken-Marbeck) umfasst künftig zusätzlich den Gemeindewahlbezirk 9 der Gemeinde Reken (bisher Kreiswahlbezirk 14)
– Stadtgebiete Stadtlohn / Gescher:
Der Kreiswahlbezirk 19 (Stadtlohn) umfasst künftig als gemeindeübergreifender Kreiswahlbezirk zusätzlich zwei Wahlbezirke der Stadt Gescher (Stadtwahlbezirke 1 und 13, bislang Kreiswahlbezirk 16).
Der Stadtwahlbezirk 5 der Stadt Stadtlohn wechselt aus dem Kreiswahlbezirk 19 in den Kreiswahlbezirk 18, der Stadtwahlbezirk 7 (bislang Kreiswahlbezirk 18) in den Kreiswahlbezirk 19.
– Innerhalb des Stadtgebiets Gronau: Verschiebung
des Stadtwahlbezirks 15 vom Kreiswahlbezirk 30 in den Kreiswahlbezirk 28.
Die genaue Einteilung der Wahlbezirke ist der beigefügten
Karte zu entnehmen. Zudem erscheint sie im heutigen (20. März 2020) Amtsblatt
des Kreises Borken.
Die Feuerwehr Raesfeld musste heute Vormittag um 11.35 Uhr zu einem Fahrzeugbrand in Raesfeld auf dem Helweg ausrücken.
Raesfeld. Inhalt eines Entsorgungsunternehmens fing Feuer.
Aufgrund der Lage an der Einsatzstelle wurde die Feuerwehr Borken und die Feuerwehr Raesfeld alarmiert, da beide Wehren in den Außenbereichen im Rendezvoussystem die Einsätze fahren.
Foto: Feuerwehr Raesfeld
Nach kurzer Rücksprache mit dem Einsatzleiter der Feuerwehr Borken, löschte die Besatzung des HLF20 des LZ Raesfeld das Brandgut, welches der Fahrer des LKW‘s bereits auf einem angrenzenden Feld abgekippt hatte. Die Feuerwehr Borken übernahm die Löscharbeiten am LKW.
„Hier zeigte sich wieder einmal das sehr gute Zusammenspiel der Feuerwehren des Kreis Borken“, so André Szczesny, Leiter der Feuerwehr Raesfeld.
Da sich die Einsatzstelle im Einsatzbereich der Stadt Borken
befand, übernahm die Feuerwehr Borken die „Restarbeiten“.
Offener Brief an alle Bürgerinnen und Bürger: Verantwortung übernimmt, wer Abstand hält!
Liebe Raesfelder, Erler, Homeraner,
heute ist der 19. März 2020. Seit einer Woche gibt es hier im Rathaus einen Krisenstab. Es wird immer deutlicher: Die Lage spitzt sich zu! Täglich! Merklich!
Abstand halten! Übernehmt Verantwortung! Krisenstab der Gemeinde appeliert an alle Bürger. Fotov. l.: Bürgermeister Andreas Grotendorst, Michael Melis und Markus Büsken
Ich wende mich deshalb mit einer sehr eindringlichen Botschaft an Euch. Denn leider haben wir hier im Krisenstab den Eindruck, dass noch längst nicht bei ALLEN angekommen ist, dass es sich nicht um eine Grippewelle handelt.
Nein, es handelt sich um eine sehr ernst zu nehmende Krankheit. Diese kann schon in wenigen Tagen unser ganzes Gesundheits-/ Wirtschaftssystem und gesellschaftliches Leben gefährden oder noch schlimmer: lahmlegen.
Spielplätze und Pättkestour
Und das ist keine Übertreibung oder Panikmache. Gestern sah man noch Kinder im Dorf auf Spielplätzen, Jugendliche auf dem Kunstrasenplatz oder Menschen, die ihre wöchentliche Pättkestour veranstalteten.
Deshalb meine dringende Bitte an Euch: Verzichtet auf soziale Kontakte
und wenn nötig haltet einen Mindestabstand zu anderen Menschen von 2 Metern
ein!
Warum? Ein Rechenbeispiel für Raesfeld zeigt, was passieren kann, wenn wir unsere täglichen Gewohnheiten nicht drastisch einschränken:
In Raesfeld haben wir 20
Corona-Fälle (Stand: 19.03.2020, 15:00 Uhr).
Ohne Quarantäne,
ohne Schutzmaßnahmen
und ohne soziale Isolation
würde es ein exponentielles,
sprunghaftes Wachstum geben: Bei der folgenden Berechnung gehen wir einmal von
einer Verdopplungsrate von drei Tagen aus, d.h. innerhalb von drei Tagen
verdoppelt sich die Zahl der erkrankten Menschen. Die Verdopplungsrate gibt also
an, wie schnell sich die Pandemie ausbreitet. Aufgrund der Neuheit des Virus
ist diese nicht wirklich bekannt – sie kann höher sein, sie kann aber auch
geringer sein*).
Für Raesfeld ergibt sich danach folgende Hochrechnung:
Tag 1: 20 Fälle Tag 3: 40 Fälle Tag 6: 80 Fälle Tag 9: 160 Fälle Tag 12: 320 Fälle Tag 15: 640 Fälle Tag 18: 1.280 Fälle Tag 21: 2.560 Fälle Tag 24: 5.120 Fälle Tag 27: 10.240 Fälle
*) Bei der Berechnung sollten wir berücksichtigen: Derzeit liegt in Deutschland die Verdopplungsrate, Stand 18.03.2020, 17:30 Uhr, sogar bei dem Faktor 2,6!
Dunkelziffer von Erkrankten
Und es wird eine Dunkelziffer von Erkrankten geben, die den Erreger in sich tragen und dies gar nicht wissen oder krank und nicht getestet sind.
Aktuell hat Raesfeld rd. 11.300 Einwohner: Nach den bisherigen Erkenntnissen werden sich etwa 60-70 Prozent der Bevölkerung anstecken. Davon werden etwa 20 Prozent der Infizierten eine stationäre Behandlung benötigen, rd. 5 Prozent eine Behandlung auf einer Intensivstation eines Krankenhauses.
Daraus ergibt sich für Raesfeld folgende Hochrechnung:
über 7.000 Mitbürgerinnen und Mitbürger werden
sich infizieren
davon müssten 1.400 Mitbürgerinnen und Mitbürger
in ein Krankenhaus
davon kämen über 70 Mitbürgerinnen und Mitbürger
auf eine Intensivstation eines Krankenhauses.
Wirtschafts- und Gesundheitssystem
Wir wissen alle, dass die vorhandenen Krankenhauskapazitäten dafür in keiner Weise ausreichen! Ohne Schutzmaßnahmen würde unser Wirtschafts- und Gesundheitssystem also nach in kürzester Zeit kollabieren. Das Virus könnte sich dann völlig unkontrolliert ausbreiten.
Bei den beiden Beispielrechnungen handelt es sich um Modellrechnungen, wie es kommen könnte.
Danke für vorausschauendes Handeln
Dass sich vorausschauendes Handeln positiv auswirkt und eine echte Chance für uns alle ist, können wir derzeit in Raesfeld belegen. Dem besonnenen Verhalten der Urlaubsrückkehrer haben wir es zu verdanken, dass die Fallzahlen hier seit fünf Tagen nicht angestiegen sind.
Dafür danke ich allen nochmal ausdrücklich. Wären diese unkontrolliert in ihr soziales Umfeld zurückgekehrt, hätten wir bei weitem mehr als 20 Infektionsfälle und damit ein deutlich erhöhtes Risiko der Verbreitung.
Darum ist es jetzt wichtig, die sprunghafte Ausbreitung zu verlangsamen – für eine weiterhin gute medizinische Versorgung.
Eindringlicher Appell
Deshalb bitte ich Euch und fordere Euch alle eindringlich auf: Haltet unbedingt den Mindestabstand von zwei Metern ein. Informiert Euch regelmäßig auf unserer Internetseite www.raesfeld.de und haltet Euch an die Anweisungen … auch bei schönem Wetter.
Es kommt dabei auf jeden
einzelnen von Euch an: Bevor Ihr das nun in den sozialen Medien kommentiert:
Überlegt
bitte jeder für sich selbst, was er dafür tun kann, damit sich das Virus nicht
so schnell ausbreitet.
Teilt
den Beitrag, damit möglichst viele das Wissen für die Einschränkung der
sozialen Kontakte bekommen.
Macht es für Euch und Euer soziales Gewissen und aus Solidarität zu
Euren Mitmenschen: Übernehmt
Verantwortung!
Ich danke ganz herzlichen allen, die
uns in dieser Krise unterstützen, besonders den Menschen im medizinischen
Bereich und in der Pflege, in der Lebensmittelversorgung, in Lebensmitteleinzelhandel
und –verarbeitung, in der Landwirtschaft, in den zahlreichen Krisenstäben, in
den Medien, …einfach bei allen, die nun Verantwortung übernehmen, sich freiwillig
engagieren, …und so auch Dr. med. Sarah Gößling für die fachliche Unterstützung
bei diesem Brief!
Mit den besten Wünschen vom
gesamten Krisenstab aus dem Rathaus, bleibt gesund!