Wenn die Motorradfahrer durch Erler brettern, fühlen sich viele Erler gestört.
ERLE. Sommerzeit ist Motorradzeit. Die Biker, einzeln und in Gruppen, fahren durch die Region.
Auch in Erle, auf der Rhader, Marienthaler und Schermbecker Straße, sind sie unterwegs. Ulrich Grunewald wohnt an der Kreuzung Rhader/ Dorstener Straße (B 224). Er ärgert sich über Motorradfahrer, die seiner Meinung nach zu laut und zu schnell sind. „Es kann nicht sein, dass die Polizei bei Motorradfahrern keine Lärmmessungen macht“, kritisiert der Erler.
Wochenende ist besonders schlimm
Besonders laut werde es, wenn eine Gruppe in Richtung Dorf Erle oder Rhade fahre. Am Wochenende sei es umso schlimmer, so Grunewald. Er regt an, während der Motorradsaison einige hoch frequentierte Straßen für diese Fahrer zu sperren. Zumindest könnte die Polizei mit einem Messgerät die größten Krachmacher aus dem Verkehr ziehen. „Wir Anwohner fühlen uns durch den Lärm stark gestört.“
Zudem sei die Rhader Straße seiner Meinung nach gefährlich für rasende Kradfahrer, da die Ausfahrten durch die Bäume unübersichtlich seien.
Strecken für Motorräder sperren ist schwierig
Bernhard Sieverding vom Fachbereich Verkehr des Kreises Borken sagt: Der Kreis habe keine Geräte, um Lärm zu messen. Zwar gebe es schwerpunktmäßige Kontrollen. Doch eine bestimmte Strecke verkehrsrechtlich für Motorradfahrer zu sperren, sei schwierig, erklärt Sieverding. Sperrungen seien in Verbindung mit einer eklatanten Unfall-Lage möglich. Bei den von Grunewald genannten Straßen sei das nicht der Fall. Sieverding: „Deshalb können wir den Motorradfahrern den Spaß nicht verbieten, diese Strecken zu nutzen.“
Beliebte Strecke im Grenzgebiet
Bekannt sei, dass die Straßen im Bereich der Kreisgrenze bei Kradfahrern beliebt seien. Wie beispielsweise die Marienthaler Straße. Daher wurde die Geschwindigkeit vor der Ortseinfahrt in Erle auf 70 Kilometer pro Stunde in beide Fahrtrichtungen begrenzt. Gleiches gilt auf der Rhader Straße bis zur Kreisgrenze.
Dabei habe aber nicht die Überwachung der Lautstärke im Vordergrund gestanden. Im Einzelfall, auch bei freien Kontrollen, werde diese geprüft, wenn es Auffälligkeiten gebe. Im Zweifelsfall seien Sachverständige hinzuzuziehen. Er könne nachvollziehen, dass der Motorradverkehr für Anwohner nervig sein könne, da einige eine recht hohe Lautstärke haben.
Keine speziellen Lärmmessungen
Zur Rhader Straße, die auch durch den Kreis Recklinghausen führt, sagt Michael Franz, der Pressesprecher der Polizei Recklinghausen, dass keine speziellen Lärmmessungen vorgenommen werden. Wie überall gebe es unter Motorradfahrern „schwarze Schafe“. Diese gelte es zu finden. „Grundsätzlich sind unsere Kontrollen nicht auf Lautstärke-Entwicklung ausgerichtet. Wenn aber Anhaltspunkte gegeben sind, dass ein Fahrzeug zu laut ist, werden diese Fahrzeuge angehalten und entsprechende Kontrollen vorgenommen.“
Falle ein Krad als überdurchschnittlich laut auf und werde festgestellt, dass an der Technik manipuliert wurde, könne dies eine Straftat darstellen und das Erlöschen der Betriebserlaubnis bedeuten, erklärt der Polizeisprecher. Letztlich, so Franz, sei es schwierig, die Sache so zu regeln, dass alle zufrieden sein können.
Petra Bosse
Verstehe die Anwohner voll und ganz. Wir haben im fränkischen auch damit Probleme. Wenn ich nach 10:00 Uhr meine Stereoanlage auf laut stelle, kommt gleich die Polizei.
Motorräder in der Lautstärke werden gedultet.
Spaß nicht verbieten?
Viele Anwohner beliebter Bikerstrecken, wie die rundum Erle und durch den Naturpark Hohe Mark, sind nicht nur genervt, sondern sehen ihr Leben durch den völlig unnötigen Freizeitlärm rücksichtsloser Fahrer stark beeinträchtigt und ihre Lebensqualität und Gesundheit schwer belastet. Deshalb stößt die Bemerkung des Herrn Sieverding, man könne den Motorradfahrern den Spaß nicht verbieten, diese Strecken zu nutzen, sicherlich nicht nur bei uns auf Unmut und Unverständnis. Die Biker können also zu Lasten der lärmgeplagten Anwohner ungehindert ihren Spaß haben?
Die Straßenverkehrsordnung (StVO) räumt Anwohnern von Straßen, bzw. der Wohnbevölkerung duchaus Schutz vor Lärm und Abgasen in den Paragraphen § 30 und § 45 ein:
§ 30 Umweltschutz, Sonn- und Feiertagsfahrverbot;
(1) Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten. […]
§ 45 Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen;
(1) Die Straßenverkehrsbehörden können die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs beschränken oder verbieten und den Verkehr umleiten.
Das gleiche Recht haben sie
1……
2……
3. zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm und Abgasen.
Würden diese Paragraphen von der Verkehrsbehörde berücksichtigt, bestünde doch die Möglichkeit mit Verkehrszeichen, Tempolimit 50 km/h oder Teilsperrungen der stark belastetenden Strecken, Linderung oder Abhilfe zu schaffen. Regelmäßige Verkehrskontrollen und erhöhte Polizeipräsenz an sonnigen Tagen, insbesondere an Sonn- und Feiertagen, könnten sehr zur Entspannung der Lage beitragen. Stationäre Blitzanlagen wären auch sehr sinnvoll, um die Bevölkerung besser zu schützen, da Geschwindigkeitsbeschränkungen, aufgrund der viel zu niedrigen Bußgelder und mangelnder Kontrollen, gern missachtet werden und besonders spätabends und nachts „freie Fahrt für alle“ gilt. Fehlende Messgeräte zur Beurteilung von Lärm- und Abgasbelastungen sollten angeschaft werden oder könnten vielleicht bei der Umweltbehörde ausgeliehen werden? Sollte vielleicht das Landesumweltamt LANUV alarmiert werden, um sich die unhaltbare Situation anzuschauen und eventuell Maßnahmen zum Schutz der Anwohner ergreifen zu können?
Die Politik ist gefordert, den Handlungsspielraum der Behörden so zu verbessern, dass sie Übeltäter, wie Raser, besser bestrafen können und insgesamt pragmatischer handeln können. Unsere Nachbarländer sollten hier durchaus als Vorbilder dienen.