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Neues Telenotarzt– System im Kreis Borken gestartet

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Kreis Borken übernimmt Vorreiter-Rolle beim Einsatz des Telenotarzt – Systems

Rettungswache in Vreden erster Standort in Westfalen.  Weiterer Ausbau des Dienstes geplant: im Frühjahr bereits bei der Rettungswache Borken

Kreis Borken (pd). Der Kreis Borken übernimmt eine Vorreiter-Rolle beim Einsatz des Telenotarzt-Systems im Rettungsdienst: Als erster Standort in Westfalen und einer der ersten in ganz NRW setzt die im Auftrag der Kreisverwaltung betriebene DRK-Rettungswache in Vreden ab sofort den Telenotarzt-Dienst ein.

Telenotarzt-Dienstes
Bei der Vorstellung des neuen Telenotarzt-Dienstes an der Rettungswache Vreden: v. li.: Dr. Tom Tenostendarp (Bürgermeister von Vreden), Heribert Volmering (Leiter des Fachbereichs Sicherheit und Ordnung der Kreisverwaltung Borken), Rebecca de Faber und Bernd Valentin ( „Umlaut healthcare“), Dr. Elisabeth Schwenzow (Kreisordnungsdezernentin), Jürgen Rave (Leiter Rettungsdienst des DRK im Kreis Borken), Landrat Dr. Kai Zwicker, Carsten Thien (Fachabteilungsleiter Rettungsdienst im Fachbereich Sicherheit und Ordnung des Kreises Borken), Rüdiger Neck (Rettungsdienst DRK Vreden), Hanjo Groetschel (Ärztlicher Leiter des Rettungsdienstes des Kreises Borken) und Christoph Gottszky (Leiter der Rettungswache Vreden). Foto: Kreis Borken

Wichtige Weiterentwicklung für den Rettungsdienst

Dies ist ein innovatives Konzept, das ein neues Tätigkeitsfeld der Notfallmedizin eröffnet. „Eine ganz wichtige Weiterentwicklung für unseren Rettungsdienst und damit für die Bevölkerung“, freute sich Landrat Dr. Kai Zwicker bei der Vorstellung des Systems am Freitag (15.01.2021) in Vreden.

Wichtig ist: Der Telenotarzt arbeitet ergänzend zum „realen“ Notarzt und ermöglicht den vor Ort im Rettungseinsatz tätigen Kräften eine unmittelbare, sichere und zuverlässige Konsultation mit einem in einer Telenotarzt-Zentrale befindlichen Notfallmediziner.

Der Kreis Borken schaltet sich dazu bei der Telenotarzt-Zentrale des auf digitalen Lösungen im Rettungsdienst spezialisierten Unternehmens „umlaut telehealthcare“ in Aachen auf. Die entsprechenden Verträge wurden im Herbst 2020 unterzeichnet.

24 Stunden an sieben Tagen

24 Stunden an sieben Tagen in der Woche steht damit ein Notfallmediziner in der Telenotarzt-Zentrale in Aachen zur Verfügung. Dieser wird im Notfalleinsatz online per Ton und Bild mit dem Rettungswagen und somit mit den Notfallsanitätern verbunden.

Zum Einsatz kommen dabei moderne Telekommunikationsmöglichkeiten, damit die ärztliche Unterstützung so schnell und effizient wie möglich zur Verfügung gestellt werden kann. Aufgrund stetig steigender Einsatzzahlen und eines in Zukunft absehbaren Mangels an Notärzten, vor allem in ländlichen Gegenden (aus diesem Grund musste der bisherige Notarztstandort am Krankenhaus in Vreden aufgegeben werden), bietet der Telenotarzt-Dienst folglich eine hocheffektive Ergänzung und Entlastungsoption in der notfallmedizinischen Versorgung. „Ein weiterer Vorteil ist, dass der Telenotarzt in der Zentrale gleichzeitig mehrere Fälle betreuen kann“, erläuterte Bernd Valentin von „umlaut healthcare“. Dessen Firma betreute auf diese Weise seit 2014 insgesamt bereits über 25.000 Rettungseinsätze.

Live-Übertragung

Die Live-Übertragung von Audiokommunikation, Vitalparametern in Echtzeit, Fotos und Videos von der Einsatzstelle gestatten es dem Telenotarzt, sich sofort ein exaktes Bild des Patienten zu machen. „Genutzt werden dafür alle verfügbaren in- und ausländischen Mobilfunknetze, die gebündelt zum Einsatz kommen“, betonte Kreisordnungsdezernentin Dr. Elisabeth Schwenzow.

Für den Standort Vreden bedeute dies, dass auch das niederländische Netz mitgenutzt wird. „Auf diese Weise kann der Telenotarzt die Einsatzkräfte durch medizinische Beratung, gemeinsame Findung einer Diagnose und durch die Delegation therapeutischer Maßnahmen unterstützen“, machte Hanjo Groetschel, Ärztlicher Leiter des Rettungsdienstes des Kreises Borken, deutlich. Somit kann in bestimmten Situationen auf den Einsatz eines vor Ort tätigen Notarztes verzichtet bzw. der Zeitraum bis zu dessen Eintreffen vor Ort überbrückt werden.

Investitionskosten für den Kreis Borken

Die Investitionskosten für den Kreis Borken beliefen sich auf rund 20.000 Euro. Dazu kommen Ausbildungskosten der zuständigen Notfallsanitäter und die laufenden Kosten für den Vertrag mit der Firma „umlaut telehealthcare“. „Wir haben den Telenotarzt-Dienst als einer von wenigen Kreisen in NRW im Rettungsdienstbedarfsplan verankert und deshalb wird er von den Krankenkassen vollständig refinanziert“, erklärte Heribert Volmering, Leiter des zuständigen Fachbereichs Sicherheit und Ordnung der Kreisverwaltung, dazu.

Der Rettungswagen Vreden ist bereits mit der entsprechenden Kommunikationstechnik ausgestattet und die Mitarbeiter der Rettungswache Vreden wurden Ende 2020 entsprechend geschult, ergänzten DRK-Rettungsdienst-Chef Jürgen Rave und Wachleiter Christoph Gottszky.

Sehr erfreut über den Start des Telenotarzt-Dienstes zeigte sich Vredens Bürgermeister Dr. Tom Tenostendarp. Angesichts des großflächigen Gebiets seiner Stadt – dazu gehören auch fünf Kirchdörfer – verbessere sich die Situation nun deutlich. Dafür sprach er allen Beteiligten Dank und Anerkennung aus.

Zweiter Rettungstransportwagen

Voraussichtlich wird noch im Frühjahr 2021 ein zweiter Rettungstransportwagen im Kreis Borken mit dem Telenotarztsystem ausgestattet. Dieser wird dann an der Rettungswache in Borken stationiert.

Mit hoher Wahrscheinlichkeit kein Wolf in Erle oder Raesfeld

In Sachen Wolf nehmen Vermutungen mittlerweile kuriose Formen an. Videos vom Wolf werden, so wie es passt, bestimmten Gemeinden zugeordnet

Seit Monaten kursiert ein Video durch die WhatsApp Gruppen. Dieses zeigt, wie sich ein Wolf sich an einer toten Kuh, die am Wegesrand leines Wirtschaftweges liegt, sich den Magen vollschlägt.

Wolf-in-Raesfeld-Erle

Dieses Video kursiert seit mehreren Wochen im Netz. Bei Recherche der Redaktion und Nachfrage bei zahlreichen Raesfelder und Erler Landwirten konnte das Video in keinerlei Verbindung mit der Ortschaft und den hiesigen Landwirten gebracht werden.

Im Gegenteil: Die Landwirte zeigten sich entsetzt darüber, dass angeblich sie eine tote Kuh einfach am Wegesrand entsorgt hätten. Das wäre, so die Antworten der Landwirte, einfach gesetzeswidrig. Darüber hinaus gehöre es zum „Anfüttern“ des Wolfes, was gesetzlich verboten ist.

Wolf Gloria frisst Kuh in Raefeld
Überall und nirgends kann das sein. Mit hoher Wahrscheinlichkeit jedenfalls nicht in Raesfeld oder Erle.

Wie auf dem Video deutlich erkennbar ist, weist der landwirtschaftliche Weg einen sehr sandigen Boden auf. Im gesamten Gemeindegebiet gibt es derartige Sandwege nicht. Das Video, so sagen Landwirten, könne eventuell aus Norddeutschland, oder, so auch die Vermutung aus Polen, SPANIEN oder Frankreich stammen.

Ebenfalls nicht wahr ist die Annahme, ebenfalls in WhatsApp-Gruppen vermutet, dass ein Wolf ein Pony im Bereich der Lehmgruben Menting gerissen habe.

Richtig ist, dass ein Pony vom Wolf in Hünxe gerissen wurde, aber nicht in Erle. siehe hier:

Zweites Pony im Schermbecker Wolfsgebiet gerissen

Angemeldetes Nutzfeuer war zu groß

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Am Donnerstagabend wurde die Feuerwehr Raesfeld um 17:05 Uhr mit dem Einsatzstichwort: „Feuer verdächtiger Rauch“ zur Homerstraße, Ecke Paschenvenne alarmiert.

Raesfeld (pd). Aufmerksame Bürger hatten hier in einem Waldstück ein Feuer entdeckt. Folgerichtig haben sie, so André Szczesny, Leiter der Feuerwehr Raesfeld, die Feuerwehr alarmiert.

Feuer-in-Raesfeld-Feuerwehr
Fotos: Feuerwehr Raesfeld

Nach der ersten Erkundung stellten die Einsatzkräfte fest, dass es sich um ein angemeldetes Nutzfeuer handelte. Dennoch sei das Feuer für den Bereich zu groß gewesen und gegen die Absprachen des Ordnungsamtes aufgeschichtet worden. Das Feuer wurde von der Feuerwehr unter Kontrolle gebracht.

Unterstützung gab es, damit das Löschwasser seinen Weg zum Schadensort finden konnte, von einem Landwirt.

Raesfelder erhält acht Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung

Wegen Leistungsmissbrauch beim Jobcenter erhält ein Raesfeld erhält acht Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung

Leistungsbetrug und das Verschweigen von zusätzlichen Leistungen gegenüber dem Jobcenter kann teuer werden. Die Erfahrung machte jetzt ein Raesfelder Bürger.

Raesfeld. Ein Raesfelder Bürger habe das Jobcenter Raesfeld aufgrund wahrheitswidriger Angaben um SGB II, Leistungen in Höhe von rund 12.400, – EUR betrogen. Die Staatsanwaltschaft Münster (Zweigstelle Bocholt) setzte im Rahmen eines Strafbefehlsverfahrens gegen den Angeklagten eine Freiheitsstrafe von acht Monaten fest. Die Vollstreckung werde laut Mitteilung von Claudia Weßeling, Gemeindeverwaltung Raesfeld, zur Bewährung ausgesetzt.

Der Angeklagte hat in der Zeit vom 01.07.2017 – 31.05.2020 zu Unrecht Arbeitslosengeld II – Leistungen in dieser Höhe erhalten. Pflichtwidrig und vorsätzlich habe er dem Jobcenter der Gemeinde Raesfeld den Bezug einer Rentenleistung aus Österreich nicht mitgeteilt.

Die Staatsanwaltschaft sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte hierbei in Absicht gehandelt habe, sich unverminderte Leistungen des örtlichen Jobcenters in größerem Umfang und über einen längeren Zeitraum zu sichern.

Gegen den Strafbefehl legte der Raesfelder keinen Einspruch ein, sodass dieser nun rechtskräftig werden konnte. Neben der verhängten Freiheitsstrafe muss er nun auch die zu Unrecht erhaltenen Leistungen von ihm an das Jobcenter Raesfeld in voller Höhe zurückerstatten.

Auf Nachfrage teilte das Jobcenter Raesfeld mit, dass im Kreis Borken die Jobcenter grundsätzlich bei Leistungsmissbrauch wie etwa das Verschweigen von Einkommen jeglicher Art Strafanzeige stellen. Leistungsmissbrauch sei kein Kavaliersdelikt und wird rechtlich geahndet.

4.361 Bürger erhielten im Dezember 2020 Grundsicherungsleistungen

Aufwendungen für die „Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung“ beliefen sich 2020 kreisweit auf rund 29,9 Millionen Euro

4.361 Bürger erhielten im Dezember 2020 im Kreis Borken Grundsicherungsleistungen / Auswirkungen des Bundesteilhabegesetzes deutlich spürbar

Kreis Borken. Im Dezember 2020 haben 4.361 Bürgerinnen und Bürger im Kreis Borken finanzielle Unterstützung im Rahmen der „Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung“ erhalten.

Ein Jahr zuvor, im Dezember 2019, waren es mit 3.829 noch rund 500 Personen weniger. Diese Zahlen teilt jetzt Karin Ostendorff, Leiterin des Fachbereichs Soziales der Kreisverwaltung Borken, mit. Die Grundsicherung soll den Bedarf für den Lebensunterhalt älterer oder dauerhaft voll erwerbsgeminderter Personen sicherstellen, wenn Einkommen und Vermögen dazu nicht ausreichen.

Altersgrenzen 2020 lag bei 65 Jahren

Als „älter“ gilt, wer die derzeit jährlich ansteigende Regelaltersgrenze überschritten hat. Die Regelaltersgrenze lag im Jahr 2020 bei 65 Jahren und acht bis neun Monaten.

Durch die Auswirkungen des Bundesteilhabegesetzes ist die Anzahl der leistungsberechtigten Personen, für die der Kreis Borken als Sozialhilfeträger zuständig ist, deutlich angestiegen. Zuvor war für diesen Personenkreis der Landschaftsverband Westfalen-Lippe zuständig.

Wie Karin Ostendorff erläutert, habe der Anteil der Leistungsempfänger über der Altersgrenze mit 1.912 Personen im Dezember bei 44 Prozent gelegen. Hinzu kommen 2.449 Bürger zwischen 18 Jahren und der Altersgrenze, denen es wegen Krankheit oder Behinderung dauerhaft nicht mehr möglich ist, ihren Lebensunterhalt durch eigene Einkünfte beziehungsweise eigene Erwerbstätigkeit zu bestreiten. „Die Entscheidung, ob eine Person dauerhaft voll erwerbsgemindert ist, trifft allein die zuständige Rentenversicherung“, sagt Ostendorff zur Zuordnung zu diesem Personenkreis.

Bund übernimmt seit 2014 die vollen Aufwendungen

Die Ausgaben für die Grundsicherung beliefen sich insgesamt auf rund 29,9 Millionen Euro (2019: 23,4 Millionen Euro). Der Bund übernimmt seit dem Jahr 2014 die Aufwendungen in voller Höhe.

Frauen und Männer unter der Altersgrenze, die nur vorübergehend erwerbsunfähig und bedürftig sind und keine anderen Leistungsansprüche haben, können „Hilfe zum Lebensunterhalt“ beziehen. In 2020 erhielten im Kreis Borken 406 Personen diese Leistungen. Im Vorjahr waren es im Durchschnitt noch 394 Personen.

„Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung“ sowie die „Hilfe zum Lebensunterhalt“ gelten als Sozialhilfe nach dem SGB XII in Abgrenzung zur „Grundsicherung für Arbeitsuchende“ nach dem SGB II („Hartz IV“). Alle drei Hilfearten dienen der Sicherung des Lebensunterhaltes; jede hilfebedürftige Person hat in Abhängigkeit von ihrem Alter und ihrer Erwerbsfähigkeit jeweils Anspruch auf genau eine dieser Hilfearten.

Landrat Kai Zwicker:„Lassen Sie sich impfen!“

Kreis Borken Landrat Dr. Kai Zwicker und die Spitzen der Kommunen appellieren: „Lassen Sie sich impfen!“

Kreis Borken. Das „Impfzentrum Kreis Borken“ in Velen wird zum 1. Februar 2021 seine Tätigkeit aufnehmen.

Landrat Dr. Kai Zwicker hat die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister im Kreis heute (14.01.2021) im Rahmen einer Videokonferenz über die Vorbereitungen informiert: „Die Infrastruktur steht, die Mitarbeiterschaft ist geschult und wir sind froh, dass es nun in Kürze endlich losgehen kann.“

Über 80-jährigen

Ganz entscheidend für die erfolgreiche Bekämpfung der Coronavirus-Pandemie sei, dass sich nun möglichst viele Menschen impfen lassen. Nach der Impfung der Bewohner der Alten- und Pflegeheime würden nun in den kommenden Tagen alle über 80-jährigen Mitbürger, die zuhause leben, ein Einladungsschreiben mitsamt den erforderlichen Informationen zur Impfung erhalten.

Termine können dann ab dem 25. Januar 2021 online über www.116117.de oder telefonisch unter der kostenfreien Rufnummer 0800 / 116 117 02 vereinbart werden. Impfungen ohne vorherige Terminvereinbarung seien nicht möglich, betont Dr. Zwicker.

Gemeinsam mit den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern appelliert er an die Bevölkerung: „Schützen Sie sich und Ihre Mitmenschen, lassen Sie sich impfen!“ Gleichzeitig weisen die Spitzen von Kreis und Kommunen auf den vorgegebenen Fahrplan hin, der in Velen zunächst die Impfung der Hochbetagten vorsieht.

Geduld ist erforderlich

Daher gelte für alle anderen: „Wir lassen uns impfen, wenn wir an der Reihe sind.“ In den nächsten Wochen sei folglich noch Geduld erforderlich, aber je mehr Impfstoff zur Verfügung stehe, desto schneller werde es vonstattengehen.

Das Impfzentrum mit der Adresse: Schlatt 23, 46342 Velen, liegt zentral im Kreis Borken.

Mit dem PKW ist es über die Bundesstraße B 525 bzw. die Landesstraße L 608 aus allen Richtungen erreichbar und entsprechend ausgeschildet. Ausreichend kostenfreie Parkplätze stehen zur Verfügung.

Beim Laden der Karte werden Daten an Google übermittelt.

Mit dem Bus kann man zum normalen Westfalentarif zum Impfzentrum fahren. Die Fahrtauskunft gibt es im Internet unter www.bubim.de.

Zwei Taxibuslinien fahren unmittelbar das Impfzentrum an. Die Fahrten sollten dann unter der Telefonnummer 02 51 / 144 80 444 angemeldet werden.

Wer mit dem Taxi zum Impfzentrum fahren möchte, sollte frühzeitig bei einem örtlichen Taxiunternehmen anrufen. Einige Unternehmen bieten die Fahrten bei Voranmeldung zu einem günstigeren Tarif an.

Wer im Sinne des § 60 SGB V anspruchsberechtigt Versicherter (zum Beispiel schwerbehindert mit Merkzeichen aG, Bl oder H bzw. Pflegegrad 3, 4 oder 5) ist, sollte Kontakt mit der zuständigen Krankenkasse aufnehmen, um die Übernahme der Fahrtkosten für das medizinisch notwendige Transportmittel zu klären.

Weitere Informationen und wichtige Hinweise zur Corona-Schutzimpfung gibt es unter https://kreis-borken.de/impfzentrum.

Coronaregionalverordnung hat auch Auswirkungen aufs Westmünsterland

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Eingeschränkter Bewegungsradius im Kreis Recklinghausen

Neue Coronaregionalverordnung hat auch Auswirkungen aufs Westmünsterland

Kreis Borken (pd). Seit dem 12. Januar 2021 gilt im Kreis Recklinghausen die Coronaregionalverordnung des Landes NRW. Bürger aus vier Kreisen, die eine Sieben-Tages-Inzidenz von über 200 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner und diffuses Infektionsgeschehen aufweisen, dürfen sich nur noch innerhalb des eigenen Kreisgebietes ohne Einschränkung bewegen.

Zu diesen Kreisen gehört auch der Kreis Recklinghausen. Für dessen Bewohner ist der Bewegungsradius über die Kreisgrenze hinaus auf lediglich 15 Kilometer um den eigenen Wohnort begrenzt.

15km Grenze Münsterland
Interaktive Karte vom Kreis Recklinghausen

Die neue Verordnung wirkt sich aber u. a. auch aufs Westmünsterland aus:

Personen aus dem Kreis Borken dürfen das Gebiet des Kreises Recklinghausen nur aufsuchen, soweit sie dabei nicht einen Umkreis von 15 km Lufltinie ab der Grenze der eigenen Stadt bzw. Gemeinde überschreiten.

Weiterhin zulässig sind:

  • Reisen, die der Erledigung beruflicher, dienstlicher, ehrenamtlicher oder vergleichbarer Besorgungen dienen,
  • der Besuch der Schule,
  • der Kindertagesbetreuung beziehungsweiser Notbetreuung oder eine Begleitung bei diesem Besuch,
  • der Besuch von Einrichtungen und Diensten der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen,
  • Besuche bei und von engen Familienmitgliedern, Lebensgefährten und vergleichbar nahestehenden Personen,
  • die Übernahme pflegerischer, unterstützender und betreuender Tätigkeiten für andere Personen,
  • die Inanspruchnahme von medizinischen, pflegerischen und sonstigen nicht dem Freizeitbereich zuzuordnenden Dienstleistungen
  • Fahrten aus ähnlich gewichtigen und unabweisbaren Gründen.

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15-km Radius – Wie weit darf ich von Raesfeld aus fahren?

Der 15-km Radius gilt auch für Raesfelder. Fahrten in Hotspots wie Dorsten nur eingeschränkt erlaubt. 15-km Grenze für Raesfelder beginnt an der Ortsgrenze Dorsten.

Der Kreis Recklinghausen gilt seit dem 12.1. (Dienstag) als Hotspot, da der Inzidenzwert über 200 angestiegen ist. Davon betroffen ist unter anderem auch die Stadt Dorsten. Somit hat die 15-km Regelung Gütigkeit, obwohl hier die 7-tages Inzidenz bei aktuell 143,2 liegt (Mittwoch).

Diese Regionalverordnung hat aber nicht nur für die Menschen in und um Dorsten Gültigkeit. Verbunden mit den Bewegungseinschränkungen und der „15 km-Regel“ ist auch die Gemeinde Raesfeld.

Obwohl der Inzidenzwert aktuell im Kreis Wesel bei 123,5 liegt, bedeutet dies nicht, dass die Bürger einmal quer durch den Kreis Recklinghausen eine Vergnügsfahrt machen dürfen.

15km Grenze ab Ortsgrenze Dorsten

Die 15-km Reglung gilt für Raesfelder ab Ortsgrenze Dorsten, nicht ab Hausadresse. Sie haben damit die gleiche räumliche Bewegungseinschränkung. Diese gilt für das Hineinfahren in solche „Hotspots“ von außerhalb: Personen, deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort nicht im jeweiligen Stadt-/Kreisgebiet liegt, dürfen sich innerhalb der Gebiete mit den hohen Inzidenzzahlen nur bewegen, wenn sie dabei den 15-Kilometer-Radius um den eigenen Heimatort nicht verlassen.

Ein Beispiel: Ab Freudenberg bis nach Recklinghausen über die A31 sind rund 41 km und über die B58 gute 30 km. Diese Fahrt geht ohne einen der unten aufgeführten Gründe schon mal nicht.

Rund 10 km lang ist die Fahrt von Freudenberg bis in die Dorstener Innenstadt. Diese liegt im 15-Kilometer-Radius um den eigenen Heimatort und darf somit besucht werden.

Es gibt aber Ausnahmen, wo Raesfelder von den Beschränkungen des Bewegungsradius ausgenommen sind:

  • 1. die Erledigung beruflicher, dienstlicher, ehrenamtlicher und vergleichbarer Besorgungen,
  • 2. der Besuch der Schule, der Kindertagesbetreuung beziehungsweise Notbetreuung oder eine Begleitung bei diesem Besuch,
  • 3. der Besuch von Einrichtungen und Diensten der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen sowie Einrichtungen
  • 4. Besuche bei und von engen Familienmitgliedern, Lebensgefährten und vergleichbar nahestehenden Personen,
  • 5. die Übernahme pflegerischer, unterstützender und betreuender Tätigkeiten für andere Personen,
  • 6. die Inanspruchnahme von medizinischen, pflegerischen und sonstigen nicht dem Freizeitbereich zuzuordnenden Dienstleistungen,
  • 7. Fahrten aus ähnlich gewichtigen und unabweisbaren Gründen, sofern die vorgenannten Tätigkeiten nach der Coronaschutzverordnung in der jeweils geltenden Fassung zulässig sind.

Ordnungswidrigkeiten werden übringens mit einer Geldbuße bis zu 25.000 Euro geahndet.

Es handelt sich hierbei um eine Ordnungswidrig im Sinne des Infektionsschutzgesetzes. Vorsätzlich oder fahrlässig handelt,

1. wer einen Radius von 15 Kilometern um den eigenen Wohnort überschreitet,

2. oder umgekehrt das Gebiet aufsucht und dabei einen Radius von 15 Kilometern um den eigenen Wohnort überschreitet, ohne dass ein Ausnahmegrund (siehe oben) vorliegt.

Kein Rosenmontagsumzug, kein Dienstfrei in Behörden

Coronadbedingt fällt in diesem Jahr Karneval komplett aus. Beamte und Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes müssen erstmal seit 1970 wieder an diesem Tag arbeiten

In den Karnevalshochburgen in Düsseldorf und Köln sind angesichts der Corona-Pandemie und der daraus resultierenden Einschränkungen die geplanten Rosenmontagszüge bereits abgesagt worden. Damit ist die Begründung für ein Beibehalten der bisherigen Dienstzeitregelung für den Rosenmontag 2021 entfallen.

Rosenmontagszug Raesfeld 2020
An diesem Tag fing alles mit Corona an. Rosenmontag 2020: Noch waren alle völlig ahnungslos, wie hier im Raesfelder Rathaus mit Bürgermeister a. D. Andreas Grotendorst und seinem Amtskollegen aus Doetinchem Mark Bouman.

Das wurde gestern von der Landesregierung in ihrer Kabinettssitzung, beschlossen. Somit müssen Beamte und Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes erstmals seit 1970 wieder an diesem Tag arbeiten. Eine Außnahmereglung gab es: Seit Einführung dieser Dienstzeitregelung im Jahr 1970, war bislang nur der 11. Februar 1991 nicht dienstfrei, als der Rosenmontagszug aufgrund der Ereignisse des Zweiten Golfkriegs abgesagt wurde.

Der Rosenmontag sei ohnehin nach dem geltenden Arbeitszeitrecht, sowohl für Beamte als auch Tarifbeschäftigte in NRW grundsätzlich ein Arbeitstag.

In der Vergangenheit hatte die Landesregierung jedoch angeordnet, dass an diesem Tag an allen Behörden in Düsseldorf der Dienst entfällt. Behörden außerhalb von Düsseldorf wurden gleichzeitig dazu ermächtigt, die Dienstzeit am Rosenmontag unter Berücksichtigung der karnevalistischen Tradition und der örtlichen Verhältnisse nach eigenem Ermessen zu regeln.

Beschluss von 1970

Die alljährliche Dienstzeitregelung, die Behörden am Rosenmontag vom Dienst zu befreien, geht auf einen Beschluss der Landesregierung vom 27. Januar 1970 zurück. Die Behörden in Düsseldorf und andernorts seien normalerweise aufgrund der großen Karnevalsumzüge, abgesperrter Innenstädte und großer Menschenansammlungen nur schwer zu erreichen.

Impftermine für Bürger ab 80 werden ab dem 25. Januar vergeben

Nach den Alten- und Pflegeheimen können nun in der nächsten Runde Bürger ab 80 Jahre einen Termin vereinbaren. Informationsschreiben für 300.000 berechtigte Senioren ab 80 gehen jetzt raus.

Dortmund. Nach den Corona-Impfungen in den Alten- und Pflegeheimen über die mobilen Teams startet bald auch die Arbeit in den 27 Impfzentren in Westfalen-Lippe:

Laut NRW-Gesundheitsministerium wird es in ganz Nordrhein-Westfalen am 1. Februar soweit sein. Geimpft werden hier zunächst Bürger, die 80 Jahre oder älter sind und einen Termin vereinbart haben. Die Kommunen werden im Auftrag von Karl-Josef Laumann, NRW-Gesundheitsminister, in den nächsten Tagen ein Informationsschreiben an die mehr als 300.000 Impfberechtigten in Westfalen-Lippe verschicken.

Die Terminvergabe erfolgt online und telefonisch ab Montag, 25. Januar, 8 Uhr:

In Westfalen-Lippe können impfberechtigte Bürger online unter www.116117.de einen Termin vereinbaren.

Darüber hinaus wird auch eine telefonische Terminvergabe unter den kostenfreien Telefonnummern 116 117 sowie ausschließlich in Westfalen-Lippe auch unter 0800 116 117 02 möglich sein.

Wichtig: Es sind zunächst ausschließlich diejenigen Bürger berechtigt einen Termin zu vereinbaren, die das Informationsschreiben erhalten haben! Eine Terminvergabe vor dem 25. Januar findet nicht statt, es gibt auch keine Wartelisten!

Soviele Termine, wie Impfstoff da ist

„Um es noch einmal klar und deutlich zu sagen: Wir können nur so viele Termine vergeben, wie Impfstoff da ist – und dieser ist im Moment begrenzt. Das sollte aber nicht zu Frust oder gar Verunsicherung unter den Bürgerinnen und Bürgern führen. Jeder, der möchte, wird geimpft – nur eben nicht alle auf einmal. Es ist wichtig, dass die Menschen bei allem Enthusiasmus, der durch die zugelassenen Impfstoffe in der Gesellschaft entstanden ist, realistisch bleiben“, erklärt der Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL), Dr. Dirk Spelmeyer, Dr. Volker Schrage und Thomas Müller.

Umsichtig und geduldig bleiben

Spelmeyer, Schrage und Müller appellieren zudem an die Bürger, umsichtig und geduldig zu bleiben. „Ärzte, medizinisches Fachpersonal, die Pflegeheime, die Verwaltungsmitarbeiter und alle weiteren Beteiligten: Wir alle tun unser Bestes, um einen reibungslosen und vor allem schnellen Ablauf der Impfungen zu ermöglichen. Wir alle müssen aber auch jeden Tag mit neuen Informationen und Entwicklungen umgehen, sie einsortieren und unser Handeln anpassen. Es stellen sich viele Fragen, aber nicht zu jeder Frage gibt es schon Antworten. Wann jemand einen Termin bekommt, wann die weiteren priorisierten Personengruppen dran sind, welcher Impfstoff verimpft wird – all diese Fragen hängen in erster Linie von einem Faktor ab: Der Impfstoffverfügbarkeit. Wir sind zuversichtlich, dass uns in den nächsten Wochen zunehmend mehr Impfdosen zur Verfügung stehen werden, sodass auch immer mehr Menschen geimpft werden können.“

Wer sich gegen das Coronavirus in einem Impfzentrum impfen lassen möchte, muss folgende Vorgehensweise und Hinweise beachten:

Terminvereinbarung:

Wer geimpft werden möchte, muss impfberechtigt sein. In der ersten Phase sind dies Personen, die 80 Jahre oder älter sind.

Eine Impfung ist nur mit Termin möglich.

Die Terminvergabe erfolgt in Westfalen-Lippe ab 25. Januar zum einen online unter www.116117.de. Darüber hinaus werden Termine auch unter den kostenfreien Telefonnummern 116 117 und ausschließlich in Westfalen-Lippe auch unter 0800 116 117 02 (täglich von 8 bis 22 Uhr) vergeben.

Halten Sie am besten Stift und Papier bereit, um den Termin und ggfs. weitere Informationen zu notieren. Die Terminvereinbarung können auch Angehörige oder Vertrauenspersonen übernehmen. Um einen vollständigen Impfschutz zu gewährleisten, wird neben dem Termin für die Erstimpfung auch ein weiterer Termin für die zweite Schutzimpfung vereinbart.

Wichtig: Zu Beginn kann es aufgrund der großen Nachfrage zu längeren Wartezeiten am Telefon kommen. Bitte haben Sie Geduld.

Die Kapazitäten der Impfzentren werden der äußerst dynamischen Entwicklung bei der Impfstoffzulassung und –produktion angepasst und nach und nach ausgeweitet – abhängig vor allem von den zur Verfügung stehenden Impfstoffmengen.

Im Impfzentrum:

In Westfalen-Lippe gibt es 27 Impfzentren, eins in jedem Kreis bzw. kreisfreien Stadt. Die genauen Standorte finden Bürger unter www.corona-kvwl.de

Im Impfzentrum wird zunächst die Impfberechtigung überprüft. Dies erfolgt bei den Senioren mittels Personalausweis. Neben dem Ausweis sollten Bürger auch ihre elektronische Gesundheitskarte (Krankenkassenkarte) und ihren Impfpass mitbringen. Außerdem sollten sie unbedingt einen Mund-Nasen-Schutz tragen, denn auch im Impfzentrum gelten die allgemeinen Hygienevorschriften während der Corona-Pandemie.

Bevor es mit der Impfung losgeht, erhalten die Impflinge die Möglichkeit, sich noch einmal ausführlich über die Impfung zu informieren und sich von einem Arzt beraten zu lassen.

Die Impfung wird dann von einem Arzt oder medizinisch geschultem Personal durchgeführt. Anschließend können die Bürger noch ca. 30 Minuten zur Nachbeobachtung im Impfzentrum verbleiben. Die Impfung wird in den Impfpass eingetragen, sollte dieser nicht vorhanden sein, erhalten die Bürger eine Impfbescheinigung.

Die zweite Schutzimpfung erfolgt nach ca. drei Wochen und ist notwendig, damit der Impfstoff seine volle Wirksamkeit erhält. Die zweite Impfung findet ebenfalls im Impfzentrum statt und läuft genau wie die erste Impfung ab.

Ausführliche Informationen zu allen Themen rund um das Coronavirus, auch zur Schutzimpfung, finden Interessierte unter www.corona-kvwl.de – vp

Gemeinde Raesfeld erhält 129.000 Euro für neue Bäume

Die Gemeinde Raesfeld hat Glück. Sie erhält Geld aus dem Förderprogramm NRW für 258 Bäume

Insgesamt kann sich die Raesfelder Verwaltung über 129.000 Euro für die geplanten Neu- und Nachpflanzungen aus dem Förderprogramm „Grüne Infrastruktur NRW“ “ im Rahmen des Konjunkturpaket I des Landes freuen.

Insgesamt werden 258 neue Bäume sowohl in Raesfeld als auch in Erle gepflanzt, oder alte Bäume ausgetauscht.

Neues Grün an 27 Standorten

Aufgrund der kurzen Frist für die Antragstellung zu diesem Sonderaufruf, Fristende war der 14. 10., hatte die Verwaltung für geplante Neu- und Nachpflanzungen von insgesamt 318 Bäume an 27 Standorten im Vorfeld auf das    zu erstellende Klimaschutzkonzept der Gemeinde eine Förderung in Höhe von 159.000 Euro bei der Bezirksregierung Münster beantragt.

200 Anträge gingen bei NRW ein

Trotz der sehr großen Nachfrage von knapp 200 Anträge und des vergleichsweise geringen Gesamtbudgets (5 Mio. Euro für NRW) gehört die geplante Neu- und Nachpflanzung von Bäumen in Raesfeld zu den insgesamt 60 Maßnahmen die eine Förderung erhalten haben. So wurden der Gemeinde mit Zuwendungsbescheid vom 8. 12.

Insgesamt 129.000 Euro für die Pflanzung von 258 Bäume bewilligt. Mit der Maßnahme kann ein weiter Beitrag zum Klimaschutz geleistet werden Die Verwaltung empfiehlt deshalb bei der kommenden Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, diesem Antrag der vorgesehenen Neu- bzw. Nachpflanzung der Bäume zuzustimmen. Die Kosten für die Pflanzungen werden zu 100 Prozent durch die Zuwendung des Landes NRW auf dem Gemeindegebiet getragen.

Vorgeschichte

Die schlechten Umweltbedingungen und ein Mangel an Grün- und Erholungsflächen wirken sich auch in der Gemeinde Raesfeld negativ auf die Biodiversität, Klima, Gesundheit, Lebensqualität und Wirtschaft aus.

Dies sei laut Mitteilung der Gemeindeverwaltung der Grund dafür gewesen, dass die Landesregierung NRW den Aufruf „Grüne Infrastruktur NRW“, der auf nachhaltige Verbesserung der Klima- und Umweltbedingungen abzielt, im Jahr 2017 den Aufruf gestartet hat. Damit sollen Maßnahmen zur Entwicklung von Grünflächen, sowie Maßnahmen zur Verbesserung von Klima- und Umweltbedingungen oder zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels mit dem Aufruf gefördert werden.

Entwicklung von Grün- und Freiräumen

Darüber hinaus hat das Land NRW zur Bewältigung der Corona-Krise am 17. 9. 2020 den Förderaufruf im Rahmen des Konjunkturpaketes 1 durch einen Sonderaufruf über insgesamt 5 Mio. Euro dahingehend modifiziert, dass ein Fördermittelzugang auch ohne IHK möglich ist. Dazu gehören das Anlegen von Gehölzstrukturen, Neu- und Nachpflanzung von Bäumen sowie die Entwicklung von Grün- und Freiräumen. Zudem wurde die Förderquote von 80 % auf 100 % (Vollfinanzierung) angehoben.

Neupflanzungen wird es geben:

  • Schulten Hecke (ausgetauscht werden 2 Erlen),
  • Freiter Pättken (1 Erle ausgetauscht),
  • Brinkstraße (7 Gemeine Eschen),
  • Borkener Straße (1 Esche),
  • Holten (1 Hainbuche),
  • Ginsterstraße (1 Feldahorn ausgetauscht),
  • Zum Michael (1 Stieleiche ausgetauscht),
  • Schermbecker Straße (1 Stieleiche ausgetauscht),
  • Nordesch 35 (1 Erle ausgetauscht),
  • Freiter Pättken (2 Gemeine Eschen ausgetauscht),
  • Rabodoweg (2 Sandbirken ausgetauscht),
  • Garbenweg (1 Hainbuche ausgetauscht),
  • Holten (15 Stieleichen),
  • Truvenne (39 Stieleichen),
  • Zum Schelderhoff (18 Gemeine Esche),
  • Am Burgesch (10 Sandbirken),
  • Hesfort (30 Rotbuchen),
  • Löchte (10 Rotbuchen),
  • Vennekenweg (17 Stieleichen),
  • Homeraner Schulweg (1 Stieleiche),
  • Werlo (3 Gemeine Eschen),
  • Steensiepe (10 Feldahorn),
  • Plattengraben (30 Neupflanzungen von Wildapfel),
  • Streuobstwiese (25 Wildbirnen).

Dorfgemeinschaftshaus Erle: Altes weicht – Neues beginnt

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Wer in den letzten Wochen durch Erle gefahren ist, wird einen großen Wandel gesehen haben: die Scheune auf dem Böckenhoffgelände ist abgerissen und der Baubeginn für das Bürgergemeinschaftshaus rückt immer näher.

Beiträge werden eingezogen

Auch die unterschriebenen Formulare der Gründungsmitglieder sind inzwischen eingegangen und bearbeitet worden, sodass jetzt der Einzug der Anteile im vollen Gange ist. „Wir freuen uns, dass so viele Anteile gezeichnet worden sind“, so Schriftführer Maurice Wendt.

Man gebe sich alle Mühe die Beiträge möglichst schnell einzuziehen. Aufgrund der hohen Mitgliederanzahl könne sich dies jedoch noch etwas hinziehen. „Wir gehen davon aus, dass bis Ende Januar fast alle Beiträge eingezogen sein werden“ verspricht Oliver Jahnich aus dem Vorstand der Bürgergenossenschaft.

Die Gründer können sich sicher sein: Auch wenn Ihre Anteile noch nicht eingezogen wurden, zählen Sie als Gründungsmitglied. Dies gilt für alle Anteile, die bis zum 05.01.2021 gezeichnet oder verschenkt wurden.

Weitere Anteile können natürlich trotzdem gezeichnet werden. Beitrittserklärungen und Infos
unter: www.wir-in-erle.de

Text: Melanie Unnebrink

Erhalt der alten Stallmauer in Erle nicht möglich

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Raesfeld hat eine, und Erle könnte bald auch eine haben: eine „Klagemauer“.

So wird die Restmauer in der Gartenstraße in Raesfeld scherzhaft genannt. Ein Mauerteil auf dem Hof Böckenhoff in Erle sorgt derweil ebenfalls für Diskussionen. Viele Erler nennen diese mittlerweile ebenfalls „Die Erler Klagemauer“.

Johannes-Böckenhoff-Dorfgemeinschaftshaus-Erle
Johannes Böckenhoff könnte sich den Erhalt der Mauer vorstellen. Fotos: Petra Bosse

Gemeint ist damit der Restbestand einer Seitenmauer, der nach dem Abriss der alten Böckenhoff-Scheune auf dem neuen Dorfplatz für die Bürgergenossenschaft stehen geblieben ist. Ansonsten wurde die komplette alte Scheune, die seit vielen Jahren nur noch als Lager der Kornbrennerei genutzt wurde, dem Erdboden gleichgemacht.

Wenn es jedoch nach Johannes Böckenhoff ginge, könnte dieses alte Mauerwerk stehen bleiben. Möglich sei das, so Böckenhoff, denn die Mauer sei freistehend. Zwischen den beiden Gebäuden ist rund ein Meter Platz.

Klagemauer-Erle

Böckenhoff könnte sich vorstellen, dass die Mauer stehen bleibt. „Ich finde den Gedanken gut, den Rest des alten Stalls stehen zu lassen. Restauriert, eventuell mit einer Glasscheibe davor und beleuchtet. Das sieht bestimmt gut aus. Die alten Stallfenster sollten auf alle Fälle drin bleiben“.

Architekt sieht Probleme

Architekt Bernfried Lammersmann sieht jedoch große Probleme in der Umsetzung, da an dieser Stelle genau die neue Giebelwand des Bürgerhauses steht. „Wenn die Wand erhalten bleiben soll, müssen die Feuchtigkeitssperren nachträglich hergestellt werden“. Außerdem müsse die Wand statisch überprüft werden, ob sie überhaupt geeignet ist, um darauf die neue darauf Giebelwand aufzubauen. Das alles würde natürlich einen erheblichen Mehraufwand an Kosten hervorrufen, ergänzt der Erler Architekt. Petra Bosse

Landjugend Erle/Rhade räumte die Straßenränder

Oh Tannenbaum, oh Tannenbaum… Weihnachten ist vorbei. Die gute Tanne hat ausgedient. Landjugend Erle/Rhade sammelt Bäume ein.

Am Samstag sammelte traditionell die Landjugend Erle/Rhade die am Straßenrand abgestellten und entkleideten Weihnachtsbäume ein.

Landjugend-Erle-Rhade-Tannenbaeume
Foto: Petra Bosse

Aufgeteilt in vier Gruppen mit jeweils vier Personen machte sich die Landjugend auf den Weg durch die drei Bezirk. Bedingt durch Corona hatte das Ordnungsamt bereits im Vorfeld die Teilnehmerzahl pro Hänger auf vier, statt fünf Personen eingeschränkt.

Nach gut 15 Fuhren und mit rund 700 Tannenbäumen, die alle laut Aloys Triptrap am Bauhof in Raesfeld abgeladen werden, konnten die Aktiven der Landjugend am Mittag dann einpacken und Feierabend machen.

Neuer Erler Kirchplatz aus der Vogelperspektive

Neugestaltung des Kirchplatzes an der St. Silvester Kirche in Raesfeld-Erle

Pünktlich zu Weihnachten wurde der Kirchplatz rund um die St. Silvester-Kirche fertiggestellt.

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Der Erler Kirchring mit dem anstehenden Neubau für die betreuten Wohngruppen der Caritas. Foto: Helena Schlamann

Aus der Vogelperspektive ist besonders gut der neue rote Klinkler erkennbar, der die Kirch einrahmt. Und auch sonst, haben sich die Umbauarbeiten gelohnt. Als besonderer Blickfang ist ein Mosaik vor dem Hauptportal der St.-Silvester-Kirche gelegt worden.

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Der neu gestaltete und behindertengerechte, neu gestaltete Haupteingang der St. Silvester-Kirche. Fotos: Helena Schlaman

Runde Betonfertigteile dienen als Rahmen für mehrere christliche Symbole. Handwerkskunst vom Feinsten. Insgesamt 1200 Quadratmeter Pflaster wurden rund um die Kirche verlegt, 700 Quadratmeter bleiben Grünfläche.

Film und Fotos von : Helena Schlamann

Beim Laden des Videos werden Daten an YouTube/Google übermittelt.

Herzlichen Glückwunsch – Trauung der besonderen Art

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Gut gelaunt in den Hafen der Ehe steuern Jennifer und Marco Jovic aus Erle

Nicht gerade das beste Wetter hatte sich das Ehepaar Jennifer und Marco Jovic aus Erle für ihre Trauung am Samstag ausgesucht. Und dann auch noch Corona.

Und auch sonst war es nicht so, wie es sich ein frisch vermähltes Ehepaar wünscht. Keine Gratulanten, keine Feier und keine Party. Aber wofür gibt es in solchen Zeiten „gute Freunde“?

Kipp-Hochzeit-Erle-2021
Wettertechnisch zeigte sich der Tag mehr grau als heiter. Dennoch: Trauung gut, Party wird nachgeholt. Gutgelaunt in die Ehe gehen Jennifer und Marco aus Erle

Denn die waren es, die trotz des nasskalten Wetters und Kontaktverbot im zweiten Lockdown das frischvermählte Paar nach der standesamtlichen Trauung nicht im Stich ließen. Sie überraschten das Paar auf dem Schützenfestplatz in Erle mit einem Autokorso und Musik.

hochzeit Corona

Die große „Hochzeitssause“ soll auf alle Fälle nachgeholt werden, versprechen Jennifer und Marco. Und dann wird bestimmt auch schon der Nachwuchs, Jennifer ist im 8. Monat schwanger, mitfeiern können.

Der Wolf: Leserbrief Fördergelder und weitere irrsinnige Ausgaben

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Leserbrief zum Thema Wolf

Ich dachte immer nur der Amerikanische Präsident leidet unter Realitätsverlust und Wahrnehmungsstörungen, anscheinend unsere sogenannten Natur- und Umweltschützer ebenfalls.

Mir ist schleierhaft warum mit aller Macht, in einem der dichtbesiedelten Gebiete Europas, Großraubwild beheimatet werden soll. Ich habe nichts gegen die Spezies, aber wir haben auch nicht den Platz, um diesen Tieren hier eine artgerechte Lebensweise zu ermöglichen.

Es sei denn, wir würden die Menschen aus diesen Gegenden einfach umsiedeln ggf. ganz NRW freiziehen! Wo ist das Engagement für die hier wirklich bedrohten Wildtiere? Vermutlich ist der Rückgang dieser Arten nicht populistisch genug. Ganze Gebiete „wolfsicher“ einzuzäunen mit Steuergeldern / Fördergeldern und weitere irrsinnigen Ausgaben für Personal- und Entschädigungszahlungen halte ich für nicht akzeptabel.

Anmerkung der Red. zum Leserbrief: Die Einsender eines Leserbriefs vertreten ihre eigene Meinung und spiegelt nicht die Meinung der Redaktion wieder. Kürzungen bleiben in jedem Fall vorbehalten. Briefe ohne vollständigen Namen und Adresse werden nicht veröffentlicht.

Axel Lemmnitzer
Haltern am See

Statt Mensa Festzeltösung in der Julia-Koppers-Gesamtschule

Der Umbau der Mensa der Julia-Koppers-Gesamtschule in Raesfeld schreitet in großen Schritten voran.

Raesfeld (pd/bos). Die Maurerarbeiten eigentlich noch vor Weihnachten beendet sein, schreiten aber auch gut voran. Manchmal nerve es schon, so die einhellige Meinung der verschiedenen Klassen vor den Weihnachtsferien, wenn der Presslufthammer die Höraufgaben im Englischunterricht begleitet. Die Aussicht auf eine neue Mensa lasse auch dies ertragen.

Behelfsmensa-in-der-Gesamtschule-Raesfeld

Wir hoffen, dass im Sommer 2021 die neue Mensa mit 150 Plätzen eröffnet werden kann“ heißt es. Bodentiefe Fenster, ein dazugehöriger Innenhof mit Plätzen auf einer Terrasse zum Essen, all das erwartet die Schüler und Schülerinnen des Standorts in Raesfeld.

Bis dahin wird weiterhin in der „Festzeltlösung“ gegessen. Unter Wahrung aller Hygienemaßnahmen in Coronazeiten haben die Schüler und Schülerinnen diese Übergangslösung bestens angenommen.

Drei Gerichte zur Auswahl

Drei Gerichte, zubereitet vom Caterer Wachtmeister aus Raesfeld, stehen weiterhin zur Auswahl, die entweder über die App online vorher oder am Terminal im Schulgebäude gebucht werden. Die Klassen 5 und 8 essen von 12.40 – 13.10 Uhr, die Klassen 6 und 7 von 13.10 – 13.40 Uhr. Dadurch entstehen eine entspannte Essensatmosphäre.

Behelfsmensa-in-der-Gesamtschule-Raesfeld

„Der einzige Wunsch der „Festzelt-Mensabesucher“ ist, dass es zu den Nudelgerichten wahlweise doch auch nur Ketchup geben könnte. Wir denken, dem Wunsch kann doch entsprochen werden und wir sehen dem Umbau mit freudiger Erwartung zu und freuen uns auf das Endergebnis im Sommer“, teilt Lehrerin Tina Almering mit.

UWG: Gemeinde soll Geld zur Bekämpfung von EPS bereitsstellen

Die Raesfelder UWG-Fraktion beantragt die Bereitstellung zusätzlicher Mittel zur Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners (EPS)

Die UWG-Fraktion stellt Antrag an die Verwaltung in Höhe von 15.000 Euro zur Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners. Dies soll Thema im nächsten Bauausschuss am 18.01.2021 sein.

Mit Blick auf den kommenden Frühling beantragt die UWG Fraktion, dass die Verwaltung im Haushalt 2021 zusätzlich Mittel in Höhe von 15.000 € zur Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners bereitzustellen.

In der Begründung heißt es, dass in den vergangenen zwei bis drei Jahren sich der EPS im Gemeindegebiet immer weiter ausgebreitet habe. Sie sei zu einer Plage für Mensch und Tier geworden sei.

„Die von der Verwaltung durchgeführten Bekämpfungsmaßnahmen hatten nicht den durchschlagenden Erfolg, um insbesondere die Gesundheit der Menschen erfolgreich und nachhaltig zu schützen. Die UWG ist der Auffassung, dass in 2021 die Bekämpfungsmaßnahmen verstärkt werden müssen und wir deshalb im Haushalt zusätzliche Mittel bereitstellen sollten, um dafür den finanziellen Rahmen zu schaffen“, begründet Johannes Lülf, UWG Fraktionsvorsitzender, den Antrag der UWG.

Und weiter: Laut Auskunft der Gemeindeverwaltung gibt es im Haushaltsplan für die Bekämpfung des Insektes keine eigene Aufwandsart. In den letzten Jahren sind aus der Aufwandsart „Unterhaltung der Straßen, Wege, Plätze und Brücken“ ca. 15.000 € für diesen Zweck aufgewandt worden.

Laut Bericht in der Borkener Zeitung vom 4.1.2021, sei im Haushalt der etwa gleich großen Gemeinde Reken diesbezüglich 50.000 € vorgesehen.

Johannes Lülf „Wir beantragen vor diesem Hintergrund, für 2021 für die Bekämpfung des EPS einen finanziellen Rahmen von insgesamt ca. 30.000 € vorzusehen, um zusätzliche Bekämpfungsmaßnahmen durchführen zu können. Dies sind 15.000 € mehr als im abgelaufenen Jahr“.

Am Ende des Jahres solle überprüft werden, ob mit diesem Mitteleinsatz der Erfolg der Bekämpfung nachhaltig gesteigert werden konnte.

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