Eingeschränkter Bewegungsradius im Kreis Recklinghausen
Neue Coronaregionalverordnung hat auch Auswirkungen aufs Westmünsterland
Kreis Borken (pd). Seit dem 12. Januar 2021 gilt im Kreis Recklinghausen die Coronaregionalverordnung des Landes NRW. Bürger aus vier Kreisen, die eine Sieben-Tages-Inzidenz von über 200 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner und diffuses Infektionsgeschehen aufweisen, dürfen sich nur noch innerhalb des eigenen Kreisgebietes ohne Einschränkung bewegen.
Zu diesen Kreisen gehört auch der Kreis Recklinghausen. Für dessen Bewohner ist der Bewegungsradius über die Kreisgrenze hinaus auf lediglich 15 Kilometer um den eigenen Wohnort begrenzt.
Die neue Verordnung wirkt sich aber u. a. auch aufs Westmünsterland aus:
Personen aus dem Kreis Borken dürfen das Gebiet des Kreises Recklinghausen nur aufsuchen, soweit sie dabei nicht einen Umkreis von 15 km Lufltinie ab der Grenze der eigenen Stadt bzw. Gemeinde überschreiten.
Weiterhin zulässig sind:
- Reisen, die der Erledigung beruflicher, dienstlicher, ehrenamtlicher oder vergleichbarer Besorgungen dienen,
- der Besuch der Schule,
- der Kindertagesbetreuung beziehungsweiser Notbetreuung oder eine Begleitung bei diesem Besuch,
- der Besuch von Einrichtungen und Diensten der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen,
- Besuche bei und von engen Familienmitgliedern, Lebensgefährten und vergleichbar nahestehenden Personen,
- die Übernahme pflegerischer, unterstützender und betreuender Tätigkeiten für andere Personen,
- die Inanspruchnahme von medizinischen, pflegerischen und sonstigen nicht dem Freizeitbereich zuzuordnenden Dienstleistungen
- Fahrten aus ähnlich gewichtigen und unabweisbaren Gründen.