Raesfelder erhält acht Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung

Wegen Leistungsmissbrauch beim Jobcenter erhält ein Raesfeld erhält acht Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung

Leistungsbetrug und das Verschweigen von zusätzlichen Leistungen gegenüber dem Jobcenter kann teuer werden. Die Erfahrung machte jetzt ein Raesfelder Bürger.

Raesfeld. Ein Raesfelder Bürger habe das Jobcenter Raesfeld aufgrund wahrheitswidriger Angaben um SGB II, Leistungen in Höhe von rund 12.400, – EUR betrogen. Die Staatsanwaltschaft Münster (Zweigstelle Bocholt) setzte im Rahmen eines Strafbefehlsverfahrens gegen den Angeklagten eine Freiheitsstrafe von acht Monaten fest. Die Vollstreckung werde laut Mitteilung von Claudia Weßeling, Gemeindeverwaltung Raesfeld, zur Bewährung ausgesetzt.

Der Angeklagte hat in der Zeit vom 01.07.2017 – 31.05.2020 zu Unrecht Arbeitslosengeld II – Leistungen in dieser Höhe erhalten. Pflichtwidrig und vorsätzlich habe er dem Jobcenter der Gemeinde Raesfeld den Bezug einer Rentenleistung aus Österreich nicht mitgeteilt.

Die Staatsanwaltschaft sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte hierbei in Absicht gehandelt habe, sich unverminderte Leistungen des örtlichen Jobcenters in größerem Umfang und über einen längeren Zeitraum zu sichern.

Gegen den Strafbefehl legte der Raesfelder keinen Einspruch ein, sodass dieser nun rechtskräftig werden konnte. Neben der verhängten Freiheitsstrafe muss er nun auch die zu Unrecht erhaltenen Leistungen von ihm an das Jobcenter Raesfeld in voller Höhe zurückerstatten.

Auf Nachfrage teilte das Jobcenter Raesfeld mit, dass im Kreis Borken die Jobcenter grundsätzlich bei Leistungsmissbrauch wie etwa das Verschweigen von Einkommen jeglicher Art Strafanzeige stellen. Leistungsmissbrauch sei kein Kavaliersdelikt und wird rechtlich geahndet.

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