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Tourismuszahlen 2020 zeigen dramatische Situation

Tourismuszahlen 2020 zeigen dramatische Situation der Betriebe im Münsterland

Münsterland. „Es war lange abzusehen, aber jetzt haben wir es schwarz auf weiß: die Tourismuszahlen in unserer Region sind durch die Corona-Pandemie dramatisch eingebrochen. Ein großer Rückschlag für die sehr positive Tourismusentwicklung der letzten 30 Jahre“, sagt Michael Kösters, Generalbevollmächtigter und Bereichsleiter Tourismus bei der regionalen Management-Organisation Münsterland e.V.

Die Tourismuszahlen für das Gesamtjahr wurden heute von Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW) veröffentlicht. „Bei 927.591 Ankünften mit einem Minus von 47,2 Prozent gegenüber 2019 und 2.405.394 Übernachtungen mit einem Minus von 40,2 Prozent liegen wir auf der Nachfrageseite bei Werten wie etwa 1990.“

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Picknicken als gute Alternative in Corona-Zeiten: autark und an der frischen Luft. Picknicker-Gruppe im Grünen © Münsterland e.V./Philipp Fölting

Betriebe in unserer Region leiden

Zwar sind die Zahlen für ländliche Regionen und auch das Münsterland besser als für manche Messe- und Großstädte, doch Kösters betont: „Das ist kein Trost, die Branche und die Betriebe in unserer Region leiden sehr stark und sind auf schnelle finanzielle Unterstützung sowie baldige Lockerungen angewiesen.“
Auch für 2021 sieht Kösters keine Erholung auf dem Reisemarkt: „Das begonnene Jahr sieht aktuell noch nicht besser aus. Für das komplette erste Quartal rechnen wir aufgrund des Lockdowns mit sehr niedrigen Zahlen. 2020 war Reisen ja noch bis Mitte März möglich, das ist in diesem Jahr natürlich anders.“

Seine Prognose: „Die Zeit nach Ostern hängt sehr vom Maß der Lockerungen ab, ein uneingeschränktes Reisen wird es aber auch danach nicht sofort geben und das Vertrauen der Bevölkerung in gefahrloses Reisen ist in den vergangenen Monaten deutlich gesunken. Deswegen tun wir alles, um das Münsterland wieder als sicheres Urlaubs- und Ausflugsziel ins Gespräch zu bringen, sobald es geht.“

Dein MünsterLand Moment

Geplant sei unter anderem auch eine Fortführung der Kampagne „Dein MünsterLand Moment“, die der Münsterland e.V. im vergangenen Jahr gemeinsam mit Münster Marketing und der Initiative Starke Innenstadt Münster gestartet hatte.

Auf der Internetseite www.DeinMünsterLandMoment.de wurden Erlebnis-Tipps und Urlaubsideen gebündelt und gezielt beworben. Und Potenzial gebe es laut Kösters auch 2021 genug: „Im Münsterland können wir viele Aktivitäten im Freien und mit den nötigen Sicherheits- und Hygienemaßnahmen anbieten. Radfahren, Reiten, Picknicken – das können die Menschen autark und mit den nötigen Abstandsregeln tun.“
Auch bringe der Münsterland e.V. sich seit Beginn der Pandemie aktiv in die Beratungen auf NRW-Ebene zum Umgang mit der Pandemie und schrittweisen Lockerungen für die Tourismusbranche ein. „Hier versuchen wir, eine Lanze für die Betriebe zu brechen und werben dafür, ihnen Perspektiven aufzuzeigen“, so Kösters abschließend.
www.muensterland.com

Raesfeld – Firmentransporter aufgebrochen

Auf Werkzeuge abgesehen hatten es Unbekannte in den vergangenen Tage in Raesfeld

Die Täter hatten sich mit Gewalt Zugang zu zwei Firmenwagen
verschafft, die auf einem Betriebsgelände an der Borkener Straße standen. Aus einem der beiden Autos entwendeten die Diebe zwei Schweißgeräte, ein Stromaggregat der Marke Honda sowie ein Betonortungsgerät der Firma Würth.

Die Tatzeit liegt zwischen Dienstag, 09.02., 18.00 Uhr und Donnerstag, 11.02., 16.00 Uhr. Die Polizei bittet um Hinweise an die Kripo in Borken: Tel. (02861) 9000.

Lautstarke Feier in Bocholt mit Hakenkreuzfahne

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Bocholt – Geburtstagsfeier mit verfassungsfeindlichen Parolen und Hakenkreuzfahne und verfassungsfeindliche Parolen

Bocholt. Am Samstagabend wurde die Polizei durch Zeugen über eine lautstarke Feier in einer Mehrfamilienhaus-Wohnung im Bocholter Nordwesten (Wohngebiet nördlich der Straße Unter den Eichen und östlich vom Burloer Weg) informiert.

Wie die Polizei mitteilt fand nach Angaben der Zeugen in der Wohnung nicht nur eine lautstarke Feier statt, sondern es seien auch rechtsradikale Parolen gerufen und eine Hakenkreuzfahne vom Balkon der Wohnung öffentlich gezeigt worden.

Die Polizeibeamten trafen in der Wohnung die beiden Bewohnerinnen (44 und 71 Jahre alt) sowie neun Gäste im Alter von 17 bis 45 Jahren an (drei weibliche, sechs männliche Personen). In der Wohnung hatte augenscheinlich eine Party stattgefunden; Mund-Nasen-Schutz und Mindestabstände – Fehlanzeige.

An der Wohnzimmerwand befand sich eine Hakenkreuzfahne, die sichergestellt wurde.

Polizeibeamte beleidigt

Bei den zum Teil erheblich alkoholisierten Personen herrschte eine aufgebrachte und aggressive Stimmung vor, einer der Gäste, ein 40-jähriger Bocholter, beleidigte im Laufe des Einsatzes einen der eingesetzten Polizeibeamten.

Die Beamten stellten die Personalien der Personen fest und erteilten den Gästen Platzverweise. Der Aufforderung der Beamten sich auszuweisen kamen die Personen nur widerwillig bzw. erst nach mehrfacher Aufforderung und Androhung von Konsequenzen nach. Allen Gästen erteilten die Beamten Platzverweise, der bei einer 31-Jährigen zwangsweise durchgesetzt werden musste.

Ein 39-jähriger Gast aus Hamminkeln (alle anderen Personen sind in Bocholt wohnhaft) rief beim Verlassen der Wohnung eine verfassungsfeindliche Parole.

Wegen der in Rede stehenden Verstöße gegen das Strafgesetzbuch (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen und Beleidigung) wurden Strafverfahren eingeleitet, zudem gegen alle Teilnehmer der Geburtstagsfeier auch Bußgeldverfahren wegen des Verdachts des Verstoßes gegen die Corona-Schutzverordnung.

Und auch in Schöppingen beendete die Polizei eine Karnevalsparty

Die Beamten waren wegen einer Ruhestörung zu Hilfe gerufen worden. Vor Ort stellte sich heraus, dass in einem Wohnhaus eine
Party im Gange war. In den Räumlichkeiten trafen die Polizisten auf insgesamt 13 Personen im Alter zwischen 18 und 34 Jahren – gegen sie richteten sich nun Ordnungswidrigkeitenanzeigen, da eine Party gegen die Coronaschutzverordnung verstößt. Die Beamten beendeten die Feier und erteilten Platzverweise. Da ein 19-Jähriger diesem nicht folgen wollte, nahmen die Polizisten ihn ins Gewahrsam.

2665,- Euro Spende bei „Kuchen für Kumi“

Bei der Aktion am Valentinstag „Kuchen für Kumi“ kamen insgesamt 2665,- Euro Spenden in Raesfeld und Erle zusammen

Bereits am Sonntagmorgen war die Nachfrage nach Kuchen gegen eine Spende im Laden von Hubert Leiers in Raesfeld groß.

So richtig brummte das „Geschäft“ am Valentinstag jedoch mit dem Kuchen für einen guten Zweck unter dem Motto „Brot für Kumi“ am Heimathaus in Erle ab 13 Uhr. Hier gingen zwei Drittel der vorbestellten Kuchenmengen über „die Ladentheke“.

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Hildegard Gülker, Ingrid Horstmann und Doris Grunewald (v. l.) vom Heimatverein Erle freuten sich über die gute Beteilung der Erler Bürger an der Spendenaktion. Foto: Petra Bosse

„In Erle gab es etliche Unterstützer der Aktion, die im Vorfeld mächtig die Werbetrommel gerührt haben, um Geld für Pfarrer Charles zu sammeln“, so Leiers.

Pfarrer Charles und sein Waisenhaus

Gebacken hat der Biobäcker 270 Streifen Apfelsand-, und Streuselkuchen. Bereits in den vergangenen Monaten gab es regelmäßig Unterstützung für Pfarrer Charles und sein Waisenhaus in Kumi in Uganda. Hier ist die Versorgung der Kinder nach mehreren Katastrophen nicht mehr gewährleistet und Pfarrer Charles hat sich ganz herzlich mit Gottes Segen für die großzügigen Spenden und den ehrenamtlichen Einsatz der Helfer bedankt.

Im Vorfeld berichtete der Pfarrer von den anhaltenden Problemen in der Versorgung, nachdem Dürre, Heuschreckenplage, Corona und überteuerte Lebensmittel die Versorgung schon im vergangenen Jahr erschwerten waren.

Die Spenden für die Kuchenstücke sind für Lebensmittel, Medikamente und Dinge des täglichen Bedarfs im Waisenhaus in Kumi gedacht.

Film – RRZ Rosenmontagzug 2021 in Zeiten von Corona

Mit einem Rosenmontagszug in Zeiten von Corona unterhält der RRZ Raesfeld die Jecken an diesem außergewöhnlichen Rosenmontag.

Beim Laden des Videos werden Daten an YouTube/Google übermittelt.

Termin-Überbuchung im Impfzentrum

Fehler in der Terminvergabe-Software der KVWL führte am Samstag zu Überbuchung, dennoch Impfung aller erschienenen Personen-Allr konnten jedoch geimpft werden


Kreis Borken. Gestern um 15 Uhr sind am Impfzentrum in Velen 50 Personen mehr zur Impfung erschienen, als für das Zentrum-Team aus den Anmeldelisten ersichtlich war.

Dabei hatten sich alle ordnungsgemäß über die Terminbuchung-Software der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) angemeldet. Es musste offensichtlich also einen Buchungsfehler in der Software gegeben haben.

Eine derartige Situation spielte sich auch schon in der vergangenen Woche im Impfzentrum eines anderen Kreises ab. Eine Schlange vor dem Zentrum war daraufhin leider unvermeidbar.
Das Impfteam habe sofort alle Hebel in Bewegung gesetzt, um alle erschienen Personen dennoch impfen zu können, berichtete Kreisordnungsdezernentin Dr. Elisabeth Schwenzow als Gesamtverantwortliche für das Impfzentrum.

Mit Impfstoff ausgeholfen

Dank der Kreise Coesfeld und Unna sowie der Stadt Dortmund, die auf die Schnelle mit Impfstoff aushalfen, und dank des Engagements aller vor Ort tätigen Einsatzkräfte, insbesondere auch der pharmazeutischen Fachleute, sei das dann erfreulicherweise gelungen.

Ausdrücklich dankten Landrat Dr. Kai Zwicker sowie Dr. Schwenzow allen Unterstützern für den an den Tag gelegten besonderen Einsatz. Gleichzeitig sprachen sie den Personen, die längere Wartezeiten in Kauf nehmen mussten, Dank für deren Verständnis aus.

Frisöre öffnen als Erste – Diana Brömmel ist erleichtert

Lockdown, der 2. und was kommt dann? Friseursalons sollen ab dem 1. März wieder öffnen können, allerdings unter Hygieneauflagen.

Eine Sache der Menschenwürde und von ganz vielen Menschen sehnlichst erwartet, so begründete auch der bayerische Ministerpräsident Markus Söder die bevorzugte Öffnung.

Wichtiger Aspekt Frisör sei auch die Kommunikation. „Wir haben einen großen Anteil an Single-Haushalten in Deutschland und für diese ist ein Frisörberuf ein wichtiger und einziger Ansprechpartner  für viele ältere und alleinlebende Menschen.  Frisör ist genau für die Menschen nicht nur Körperpflege und Menschenwürde, sondern auch Kommunikation“, so Diana Brömmel.

In den Startlöchern steht auch Frisörmeisterin Diana Brömmel aus Raesfeld. Die zwei Monate Lockdown warfen bei der Frisörmeisterin aber auch viele Fragen auf.

Mitte Dezember, laufendes Weihnachtsgeschäft, das Corona-Virus greift um sich… und wir schließen die Salons. Aber wir sind nicht die einzigen, die es trifft: alle Textilgeschäfte, Baumärkte, Haushalt- und Spielwarengeschäfte, alle die nach einem anstrengenden kräftezehrenden Jahr auf ein gutes Ende hofften.

Hat nicht funktioniert: Aber es war für unser aller Gesundheit die einzig mögliche Entscheidung. Denn ein Virus, das aus dem „medizinischen Ruder“ gerät, können wir erst recht nicht vertragen.

Diana Brömmel Frisörmeisterin Erle
Foto: Helena Schlamann

Ruhiges Weihnachtsfest mit vielen Fragen

Und so hatte ich seit ca. 30 Jahren das erste Mal ein ruhiges Weihnachtsfest. Aber wollten wir Friseure das? Schöner ist es, wenn wir ermattet unter dem Tannenbaum sitzen und uns über die fröhliche weihnachtliche Stimmung der Kunden freuen.

Dann die bange Frage, wie geht es weiter? Wann dürfen wir wieder arbeiten? Und wer hilft uns in dieser auch finanziellen Krise? Wie lange reichen die Reserven, die man sich in den vergangenen Jahren angelegt hat? Was machen die Kunden in der Zwischenzeit? Halten sie durch, wie es so viele tun oder unterstützen sie die Schwarzarbeit in unserer Branche?

Heimarbeiter tragen Virus von Haus zu Haus

Und merkwürdigerweise sind es gerade das besonders schützenswerte Klientel, also ältere, vorerkrankte Menschen, die uns Friseure auffordern, in die Häuser und Familien zu kommen, um ihnen die Haare zu schneiden. Da frage ich mich doch, wie kann es möglich sein, dass wir unsere Salons mit aufwändigem Hygienekonzept schließen müssen und die „Heimarbeiter“ tragen das Virus von Haus zu Haus? Da haben doch manche den Sinn eines Lockdowns nicht verstanden!

Meiner Meinung funktionierte die Krisenbewältigung im vergangenen Jahr gut. Wir haben eine neue Krankheit, Situationen, die es noch nie in Deutschland gab. Und diese Probleme stellten uns alle vor große Herausforderungen und Lösungsmöglichkeiten.

Antragsformulare für die Wirtschaftshilfen

Und doch gibt es für mich etwas anzumerken: Wenn bereits im Frühjahr 2020 davor gewarnt wurde, dass wir eine zweite Welle bekommen, warum wurden dann die Organisation und Digitalisierung des Schulbetriebes nicht weiter vorangetrieben? Und – das ist besonders für mich und alle Friseure in Deutschland wichtig – warum war es nicht möglich, innerhalb eines halben Jahres die Antragsformulare für die Wirtschaftshilfen zu erstellen? Wenn die Formulare nicht fertig sind, nützt das bereit gestellte Geld nichts. Und man konnte damals schon sehr gut abschätzen, dass es gebraucht wird.

Zwei Monate sind nun vergangen, ich habe noch keine finanzielle Unterstützung erhalten. Nach den derzeitigen Aussichten werde ich wohl auch keine bekommen.

Zwei Monate ohne Einnahmen

Zwei Monate ohne Einnahmen, aber viele Kosten laufen weiter. Meine Mitarbeiterinnen bekommen Kurzarbeitergeld, sie wissen kaum, wie sie ihren Lebensunterhalt bestreiten sollen. Und dieses Mal kann ich es – anders als im April 2020 – nicht aufstocken. Jetzt heißt es nur noch, die letzten 2 Wochen durchhalten und dann geht es los.

Wir starten am 1. März 2021 um 8 Uhr und sind darauf gut vorbereitet.

Wir möchten arbeiten und gesund bleiben, auch wenn das Virus noch da ist. Vor allem wollen wir aber, dass unsere Kunden gesund bleiben.

Alles ist organisiert: Masken sind ausreichend vorhanden, verschiedene Desinfektionsmittel für alle Bereiche, die Abstände werden eingehalten und da wir die Personenzahl begrenzen müssen, werden wir in Schichten arbeiten.

Trotz des hohen Aufwandes sind wir sehr froh und glücklich, dass wir wieder arbeiten dürfen, denn im Vergleich zu anderen Bereichen, wie Gastronomie, Kosmetikerinnen und Geschäfte können wir schon mal loslegen.

Nun heißt es also, Ärmel aufkrempeln und durchstarten!

Diana Brömmel

Wir freuen uns auf die Kunden, die so lange auf einen Haarschnitt gewartet haben oder die sich nach frischer Farbe im Haar sehnen. Und ich meine, eine Frisur hat nicht nur etwas mit Körperpflege sondern auch mit Würde zu tun.

Ich wünsche uns einen guten Start und allen, die noch nicht wieder arbeiten dürfen, haltet durch! Nach dieser Durststrecke wird es eine Zeit geben, wo wir vor Ort einkaufen und uns wieder mit Freunden und Verwandten treffen wollen und das Leben genießen wollen.

Ich freue mich darauf!

Diana Brömmel

Raesfeld – Junge Taschendiebin auf Aldi-Parkplatz aktiv

Schon wieder wurde eine Geldbörse am Aldi Raesfeld geklaut

Eine Unbekannte habe seine Geldbörse am Freitagmorgen gegen 11.45 Uhr in Raesfeld entwendet. Das schilderte ein Geschädigter der Polizei.

Auf dem Weg in den Aldi-Markt an der Leinenweberstraße sei ihm eine junge Frau sehr nahegekommen, gab er an. Wahrscheinlich habe sie das Portemonnaie aus der Jackentasche genommen, ergänzte der Mann.

Die mutmaßliche Diebin wird wie folgt beschrieben: circa 20 Jahre alt, bekleidet mit heller winterlicher Kleidung, sowie einer Mütze. Die Polizei sucht Zeugen. Hinweise an die Kripo in Borken unter Tel. (02861) 9000.

Raesfeld – Werkzeug direkt aus Firmenfahrzeug entwendet

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Raesfeld (ots) – Auf Werkzeug in einem Mercedes Sprinter hatten es Unbekannte in Raesfeld abgesehen.

Zu dem Geschehen am Vennekenweg kam es zwischen Mittwoch, 06.40 Uhr, und Donnerstag, 16.45 Uhr. Die Täter brachen den Transporter auf und erbeuteten nach derzeitigem Ermittlungsstand folgende Werkzeuge und Gegenstände der Marke Milwaukee: eine Akkustichsäge, einen Akkuschrauber, einen Schlagschrauber, einen Winkelschrauber, eine Tigersäge, einen Akkuwinkelschleifer, eine Schlagbohrmaschine, ein Radio sowie eine Lampe.

Die Polizei sucht Zeugen. Hinweise bitte an die Kripo Borken: Tel. (02861) 9000.

FDP möchte lüftungsunterstützende Maßnahmen in Schulen

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Die FDP-Fraktion beantragt, dass sich der Gemeinderat mit dem Thema Lüften in Schulen befasst.

In dem Antrag schreibt Christoph Stephan, der Fraktionsvorsitzende, dass die Verwaltung beauftragt werden soll, zu prüfen und zu bewerten, ob es zeitnah realisierbar ist, die Klassenzimmer an allen Schulen, die sich in gemeindlicher Trägerschaft befinden, mit raumlufttechnische Anlagen nachzurüsten.

Für alle Klassenzimmer, bei denen dies nicht möglich ist, sollen kurzfristig mobile Luftreiniger angeschafft werden, um als lüftungsunterstützende Maßnahme das insbesondere in den Wintermonaten schwierige, aktive Lüften überFenster zu ergänzen.

Verwiesen wird auf ein „Runderlass des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau undGleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen vom 9. November 2020“. Hiernach seien Anschaffung und Betrieb solcher Geräte förderungswürdig.

Angeregt von der FDP wird auch, die Auswahl der Luftreiniger technologieoffen zu gestalten. Jüngste Studien hätten gezeigt, dass insbesondere solche Geräte, die neben Filtern auch UV-C Technik einsetzen, besonders wirksam sind, da sie Viren nicht nur filtern, sondern abtöten. Dies erleichtere auch die Wartung der Geräte.

Darüber hinaus soll die Verwaltungl dem Rat nach einem Jahr einen Bericht über die Unterhaltskosten und sonstigen Aufwendungen vorlegen.

In der Begründung ihres Antrags heißt es vonseiten der der FDP, dass es auf absehbare Zeit für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren keine Impfung gegen das Coronavirus geben wird. Daher müsse die Gemeinde als Schulträger die erforderlichen Schritte einleiten, damit ein regulärer Schulbetrieb möglichst schnell wieder aufgenommen und langfristig sichergestellt werden kann. Hierzu stellten raumlufttechnische Anlagen die beste Möglichkeit dar, die Luftqualität zu verbessern. Diese Technik ermögliche neben der Abfuhr von Kohlendioxid, chemischen Stoffen, Partikeln und Feuchtigkeit auch die Verringerung der Virenlast. Falls die Geräte eine Wärmerückgewinnung besitzen, könnten sie zudem die nachhaltigste Lösungsoption sein, so die FDP weiter.

Die Investition sei zudem im dauerhaften Einsatz sinnvoll, da die Luftqualität auch im Hinblick auf andere Viren und Verunreinigungen der Raumluft verbessert wird.

RRZ – Rosenmontagszug geht 2021 online an den Start

Wir bleiben zuhause. RRZ-Rosenmontagszug Raesfeld 2021 der besonderen Art

In Zeiten von Corona muss auch der über Raesfelds Grenzen beliebte Rosenmontagszug ausfallen.

Die Macher rund um den Umzug waren jedoch kreativ und haben sich etwas Besonderes einfallen lassen.

Rosenmontag RRZ 2021
Foto: RRZ

Sie starten am 15. Februar den 1. Online Raesfelder Rosenmontagszug. Wann? Um 12.33 Uhr geht es los.

Wagen aus Pappkarton

Bereits im Vorfeld startete der RRZ einen Facebook Aufruf. Gesucht wurden ein oder mehrere Bilder vom Karnevalswagen und Fotos, die etwas mit Karneval zu tun haben. Es wurde fleißig gewerkelt und gebastelt. Wagenbauer kreierten lustige Wagen aus Pappkarton, gleich so, als wenn es damit am Montag traditionell zum Umzug durch den Ort geht.

Beim Laden des Videos werden Daten an YouTube/Google übermittelt.

Und so ist der Ablauf:

Um 12.11 Uhr sollte jeder seinen PC hochgefahren, sich Getränke, Chips Popcorn und Kamellen bereitstellen.

Ab 12.33 Uhr heißt es dann: Partymodus an und den Rosenmontagszug genießen. Gezeigt wird ein Film, zusammengeschnitten aus den eingesendeten Fotos und vieles mehr mit Moderation und Musik.

Zu sehen ist das Spektakel aus dem Wohnzimmer aus auf der Homepage www.r-r-z.de

Kennenlerntag – Polizeipräsident Falk Schnabel in Borken

Polizeipräsident Falk Schnabel besuchte am Freitag den Leiter der Kreispolizeibehörde Borken, Landrat Dr. Kai Zwicker.

Zwischen den Polizeibehörden Münster und Borken bestehen enge Kontakte, nicht nur, weil das Präsidium Münster in bestimmten Einsatzlagen und Strafsachen auch für den Kreis Borken zuständig ist.

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v.l.n.r.: Landrat Dr. Kai Zwicker, Abteilungsleiter Polizei Leitender Polizeidirektor Bernd Schünke, Kreisdirektor Dr. Ansgar Hörster, Polizeipräsident Münster Falk Schnabel. Foto: Kreis Borken

Kreis Borken (pd). Somit bestimmten neben dem persönlichen Kennenlernen Themen wie die Kriminalitätsentwicklung und die Zusammenarbeit bei Großlagen das Treffen.

Die Runde komplettierten der Kreisdirektor, Dr. Ansgar Hörster, und der Abteilungsleiter der Kreispolizeibehörde Borken, Leitender Polizeidirektor Bernd Schünke. Der Münsteraner Falk Schnabel leitet seit dem 1. Dezember vergangenen Jahres das Polizeipräsidium in seiner Heimatstadt.

Falk Schnabel
Foto: Polizei

Zur Person Falk Schnabel

Falk Schnabel wird am 1. Dezember neuer Polizeipräsident in Münster. Das hat das Landeskabinett auf Vorschlag von Innenminister Herbert Reul beschlossen. „Falk Schnabel ist nicht nur ein Verwaltungsprofi, sondern einer, der sich zudem in jedem Feld der Kriminalität bestens auskennt. Er wird viel Gutes in Münster bewirken“, sagte Reul.

Falk Schnabel ist 51 Jahre alt. Zuletzt leitete der Jurist die Staatsanwaltschaft in Düsseldorf, zuvor war er Leitender Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft in Hamm. „Ich freue mich auf die neue Herausforderung in meiner Heimatstadt Münster. Die Stadt ist eine der lebenswertesten Deutschlands, und ich will meinen Beitrag leisten, dass dies auch so bleibt. Da geht es nicht nur um objektive Sicherheit, sondern auch um das Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger“, so Schnabel.

Falk Schnabel begann seine Laufbahn im Jahr 2001 bei der Staatsanwaltschaft Bielefeld, wo er im September 2004 auch seine erste Planstelle erhielt und maßgeblich für Wirtschaftsstrafsachen eingesetzt war. Von 2006 bis 2012 war er in der Strafrechtsabteilung des Justizministeriums tätig und leitete dort unter anderem das für materielles Strafrecht, Staatsschutz und strafrechtliche Nebengesetze zuständige Referat.

2012 bis 2016 leitete er die Gruppe „Ökonomie im Gesundheitswesen, Maßregelvollzug“ im Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter. 2016 folgte seine Ernennung zum Leitenden Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Hamm. Seit 2017 schließlich leitete er die Staatsanwaltschaft in Düsseldorf.

Zeuge eines Verkehrsunfalls in Raesfeld gesucht

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Raesfeld – Zeuge eines Verkehrsunfalls vom 28. Januar 2021 gesucht

Raesfeld (ots) – Am Donnerstag, dem 28.01.21, ereignete sich gegen 10.15 Uhr auf dem REWE-Parkplatz an der Leinenweberstraße ein Verkehrsunfall, bei dem Sachschaden entstand, aber niemand verletzt wurde.

Ein unbekannter Zeuge hatte den Unfall beobachtet und sich bei der Geschädigten gemeldet – leider stehen die Personalien des Zeugen nicht fest, sodass dieser nun gebeten wird, sich beim Verkehrskommissariat in Borken (02861) 9000 zu melden.

Betrunken und ohne Fahrerlaubnis am Steuer

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Borken (ots) In einer anscheinend wortwörtlich zu nehmenden Bierlaune hat sich ein 32-Jähriger am Donnerstag in Borken hinter das Steuer eines Transporters gesetzt.

Kollegen hatten noch vergeblich versucht, ihn davon abzuhalten.

Die Spritztour des alkoholisierten Mannes endete gegen 20.30 Uhr auf der Heidener Straße in einer Schneewehe – der Firmenwagen steckte fest. Bei der Überprüfung des 32-Jährigen stellte sich heraus, dass der Mann keine Fahrerlaubnis besitzt.
Ein Atemalkoholtest deutete auf einen Blutalkoholwert von circa 0,8 Promille hin. Die Beamten fertigten eine Strafanzeige. Ein Arzt entnahm dem in Borken wohnhaften Beschuldigten in der Polizeiwache eine Blutprobe, um den Grad der Alkoholisierung exakt zu bestimmen.

Kostenlos mit Bus und Bahn zur Covid-19-Impfung

Über 80-Jährige fahren kostenlos mit Bus und Bahn zur Covid-19-Impfung – Regelung in den Münsterlandkreisen abgestimmt

Kreis Borken/Münsterland. Um die anhaltende Covid-19-Pandemie einzudämmen und besonders die ältere Bevölkerung zu schützen, werden aktuell die über 80-Jährigen zu Schutzimpfungen eingeladen.

Dazu haben die Münsterlandkreise Impfzentren eingerichtet. Das „Impfzentrum Kreis Borken“ an der Ortsgrenze Velen/Gescher hat am Montag, 8. Februar, seinen Betrieb aufgenommen. Sofern die Impfzentren abseits einer Buslinie liegen, wurden zusätzliche Fahrtmöglichkeiten geschaffen – im Kreis Borken wurden zwei TaxiBus-Linien eingerichtet.

Um die Nutzung von Bus und Bahn zu erleichtern, bieten die Verkehrsunternehmen im Münsterland allen Personen über 80 Jahre eine kostenlose Fahrt zum Impftermin und wieder zurück an.

Kostenlose Begleitung

Als Fahrtberechtigung dient ein Personalausweis, mit dem die Impfwilligen ihr Alter nachweisen können. Sofern vorhanden, sollte der Terminnachweis zur Covid-19-Impfung ebenfalls vorgezeigt werden. Auch darf eine weitere Person die über 80-Jährigen kostenlos begleiten. Das Alter der Begleitperson spielt keine Rolle.

„Mit dem kostenlosen Bus-Angebot für die über 80-Jährigen leisten wir als Kreis gemeinsam mit unseren Nachbarkreisen und den Verkehrsunternehmen im Münsterland einen Beitrag zur Pandemie-Bewältigung in unserer Region“, so Landrat Dr. Kai Zwicker und Kreis-Verkehrsdezernentin Dr. Elisabeth Schwenzow.

Das „Impfzentrum Kreis Borken“ an der Ortsgrenze Velen/Gescher ist zu erreichen mit den TaxiBus-Linien T16 Stadtlohn – Gescher – Velen und T17 Borken – Ramsdorf – Velen nach tel. Voranmeldung. Die Fahrpläne sind auch online unter www.bus-und-bahn-im-muensterland.de einsehbar.
Weitere Informationen, auch zur Anfahrt, gibt es auf unserer Internetseite unter www.kreis-borken.de/impfzentrum.

Handwerker schwer verletzt nach Sturz vom Dach

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Hubschrauber kam in Erle nach einem Arbeitsunfall zum Einsatz

Bei einem Sturz am Donnerstagnachmittag von einem Hausdach an der Straße Zum Ehrenmal in Erle, zog sich ein Handwerker schwere, aber keine lebensgefährlichen, Verletzungen zu.

Der Mann rutschte bei der Installation einer Photovoltaik-Anlage vom Dach und wurde mit einem Rettungshubschrauber in eine Klinik geflogen.

Rettungshubschrauber-Arbeitsunfall-in-Erle
Foto: Petra Bosse

Betreten der Eisflächen in Borken verboten

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Betreten der Eisflächen in Borken verboten- Keine Freigabe wegen zu dünner Eisdecke

Borken (pd). Das sonnige und frostige Wetter lädt aktuell zum Aufenthalt im Freien ein. Vielerorts bietet der Schnee Spaß für Groß und Klein. Auch bildet sich bei den gegenwärtigen Temperaturen eine Eisschicht auf Gewässern und Seen.

Die Stadtverwaltung Borken hat die Situation am Pröbstingsee (Bade- und Freizeitsee) und rund um die Burg Gemen (Burggräfte und Spiegelteich) überprüft und festgestellt, dass die Eisflächen mangels Eisdicke nicht freigegeben werden können.

Dies gilt mindestens bis Anfang kommender Woche. Daher ist das Betreten der Eisflächen verboten. Entsprechende Hinweisschilder sind bereits bzw. werden kurzfristig aufgestellt. Außerdem sind Kontrollen durch das Ordnungsamt vorgesehen.

Maßnahmen führten zum Rückgang des Infektionsgeschehens

Corona – Lockdown. Am Mittwochabend gab Bundeskanzlerin Angela Merkel die Verlängerung des Lockdown bis zum 7. März bekannt.

Mutanten des Corona-Virus sind ansteckender als der Wildtyp des Virus, und breiten sich besonders schnell aus.

In ihrer Rede betonte die Bundeskanzlerin, dass die tiefgreifenden Maßnahmen zur Kontaktreduzierung in den vergangenen Wochen zu einem deutlichen Rückgang des Infektionsgeschehens geführt habe.

Erstmals seit Ende Oktober 2020 sei es gelungen, die Anzahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern innerhalb von 7 Tagen bundesweit auf einen Wert von unter 80 zu reduzieren.

Für einige Bundesländer sei bereits eine Inzidenz unter 50 in Sichtweite, wenn auch noch nicht erreicht. Dies wurde dadurch ermöglicht, dass die Bürger ihre Kontakte noch weiter reduziert und die Einschränkungen des Lebens auch über diesen langen Zeitraum diszipliniert und besonnen mitgetragen haben.

Gleichzeitig breiten sich Varianten des Coronavirus mit veränderten Eigenschaften aus. Insbesondere solche Mutanten, die ansteckender sind als der Wildtyp des Virus, breiten sich besonders schnell aus und erfordern erhebliche zusätzliche Anstrengungen, um die Infektionszahlen wieder zu senken. Daher müssen die Kontaktbeschränkungen in den nächsten Wochen grundsätzlich beibehalten werden.

Die Bürger werden dringend gebeten, auch in Gebieten mit einem kontinuierlich sinkenden Infektionsgeschehen Kontakte weiterhin auf ein absolut notwendiges Minimum zu beschränken.

Der Grundsatz „Wir bleiben zuhause“ bleibt das wesentliche Instrument im Kampf gegen die Pandemie und rettet täglich Menschenleben.

Tragen medzinischer Masken

Das Tragen medizinischer Masken in Innenräumen reduziert das Infektionsgeschehen deutlich und wird, sofern nicht ohnehin rechtlich vorgeschrieben, daher dringend in allen Situationen empfohlen, bei denen zwei oder mehr Personen in Innenräumen zusammenkommen. Öffnungsschritte müssen vor dem Hintergrund der Virusmutanten vorsichtig und schrittweise erfolgen, um die erfolgreiche Eindämmung des Infektionsgeschehens nicht durch ein erneutes exponentielles Wachstum der Fallzahlen zu riskieren.

„Niemandem wäre geholfen, wenn durch zu weitgehende oder zu schnelle Öffnungen erneute umfassende Einschränkungen des öffentlichen Lebens notwendig würden, weil das Infektionsgeschehen sich wieder beschleunigt“, so Merkel.

Abstimmung von Bund Länder

Bund und Länder werden in den nächsten Wochen weiter gemeinsam Öffnungsschritte abstimmen. Sie werden sich vorrangig am landesweiten und regionalen Infektionsgeschehen orientieren.

Angela Merkel: „Es ist eine großartige Leistung der Wissenschaft und der forschenden Impfstoffhersteller, gerade auch aus Deutschland, dass rund ein Jahr nach Beginn der Pandemie Impfstoffe unterschiedlicher Art verfügbar sind und weitere bald sein werden. Dafür gebührt diesen großen Dank und Respekt“.

Und weiter: „Eine zügige Impfung der Bevölkerung sei die Voraussetzung, das Virus langfristig wirksam zu bekämpfen. Sobald bei entsprechender Verfügbarkeit allen Bürgern ein Impfangebot gemacht werden könn, gebe es eine Perspektive für eine Normalisierung des Alltags und die Rückkehr zu einem Leben ohne pandemiebedingte Einschränkungen“.

Bund und Länder werden daher weiterhin alle Anstrengungen unternehmen, so schnell wie möglich so viele Bürger wie möglich zu impfen.

Vor diesem Hintergrund vereinbarten die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder:

  1. Die bestehenden Beschlüsse der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder bleiben weiterhin gültig, sofern dieser Beschluss keine abweichenden Festlegungen trifft. Die Länder werden ihre Landesverordnungen entsprechend anpassen und bis zum 7. März 2021 verlängern.
  2. Es bleibt insbesondere wichtig, die Anzahl der Kontakte zu reduzieren und die Corona-Regeln einzuhalten, um die Verbreitung des Virus einzudämmen:

Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder bitten alle Bürgerinnen und Bürger dringend, auch in den nächsten Wochen alle Kontakte auf das absolut notwendige Minimum zu beschränken. Insbesondere Zusammenkünfte in Innenräumen zu vermeiden. Private Zusammenkünfte sind weiterhin nur im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person gestattet.

Dabei trägt es erheblich zur Reduzierung des Infektionsrisikos bei, wenn die Zahl der Haushalte, aus der die weiteren Personen kommen, möglichst konstant und möglichst klein gehaltenwird („social bubble“).

  • Medizinische Masken (also sogenannte OP-Masken oder auch Atemschutzmasken nach dem Standard FFP2 oder vergleichbar) haben eine höhere Schutzwirkung als Alltagsmasken. Deshalb gilt eine Pflicht zum Tragen von medizinischen Masken in öffentlichen Verkehrsmitteln sowie in Geschäften. Generell wird in Innenräumen die Nutzung medizinischer Masken angeraten.
  • In allen Einrichtungen müssen Hygienekonzepte konsequent umgesetzt und vor dem Hintergrund neuer Erkenntnisse–etwa bezüglich Virusmutanten–gegebenenfalls angepasst werden.
  • Nicht notwendige private Reisen und Besuche–auch von Verwandten–sind weiterhin zu unterlassen. Das gilt auch im Inland und für überregionale tagestouristische Ausflüge.

Angesichts der pandemischen Lage ist die weitere Reduzierung von epidemiologisch relevanten Kontakten am Arbeitsplatzerforderlich.

Dazu gilt, dass Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber den Beschäftigten das Arbeiten im Homeoffice ermöglichen müssen, sofern die Tätigkeiten es zulassen. Dadurch werden Kontakte am Arbeitsort, aber auch auf dem Weg zur Arbeit reduziert. Gefordert wird, dass Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung konsequent anzuwenden und durch großzügige Homeoffice-Lösungen mit stark reduziertem Präsenzpersonal umzusetzen oder ihre Büros ganz geschlossen zu halten.

Wo Homeoffice nicht möglich ist, sollen immer dann, wenn sich mehrere Personen in einem Raum aufhalten, medizinische Masken getragen werden.

Kinder und Jugendliche sind, ebenso wie ihre Eltern, besonders von den Einschränkungen betroffen.

Um Bildung und Zukunft unserer Kinder und Jugendlichen zu gewährleisten, haben Öffnungen im Betreuungs-und Bildungsbereich daher Priorität. Dieser Bereich soll daher als erster schrittweise wieder geöffnet werden.

Schnelltests

Masken, Lüften und Hygienemaßnahmen werden dabei weiterhin nötig sein. Wo immer möglich, sollten medizinische Masken verwendet werden. Vermehrt sollen auch Schnelltests den sicheren Unterricht und die sichere Betreuung und Bildung in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege ermöglichen und Infektionsrisiken minimieren. Angesichts der hohen gesellschaftlichen Bedeutung von Bildung und Betreuung für Kinder, Jugendliche und ihre Eltern und angesichts der Schwierigkeit, im Berufsalltag von Kindertagesstätten und Grundschulen Abstandsregeln umzusetzen, bitten Bund und Länder den Bundesminister der Gesundheit in Absprache mit der GMK zu prüfen, ob bei der nächsten Fortschreibung der Coronavirus-Impfverordnung

Beschäftigte in der Kindertragesbetreuung sowie Grundschullehrerinnen und -lehrer sollen frühzeitiger als bisher vorgesehen-in der Kategorie 2 mit hoher Priorität-geimpft werden

Die Länder entscheiden im Rahmen ihrer Kultushoheit über die schrittweise Rückkehr zum Präsenzunterricht und die Ausweitung des Angebots der Kindertagesbetreuung. Sie werden gleichzeitig ihre Anstrengungen vergrößern, die Digitalisierung des Lernens zu befördern, um Teilungsunterricht und das schrittweise Hochfahren zu flankieren. Der Bund unterstützt dies durch den Digitalpakt Schule einschließlich der Sofortprogramme für Endgeräte von Schülern und Lehrern.

Friseurbetriebe können unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts mit Reservierungen sowie unter Nutzung medizinischer Masken den Betrieb ab 1. März 2021 wiederaufnehmen.

Vor dem Hintergrund der Bedeutung von Friseuren für die Körperhygiene und der jetzt bereits seit längerem bestehenden Schließung erscheint es erforderlich, die Inanspruchnahme zu ermöglichen, da erhebliche Teile der Bevölkerung, insbesondere ältere Menschen, auf diese angewiesen sind.

Aus heutiger Perspektive, insbesondere vor dem Hintergrund der Unsicherheit bezüglich der Verbreitung von Virusmutanten, kann der nächste Öffnungsschritt bei einer stabilen 7-Tage-Inzidenzvon höchstens 35 Neuinfektionen pro 100.000 und Einwohner durch die Länder erfolgen.

Nächster Öffnungsschritt

Dieser nächste Öffnungsschritt soll die Öffnung des Einzelhandels mit einer Begrenzung von einer Kundin oder einem Kunden pro 20 qm umfassen, die Öffnung von Museen und Galerien sowie die Öffnung der noch geschlossenen körpernahen Dienstleistungsbetriebe umfassen.

Mit den benachbarten Gebieten mit höheren Inzidenzen sind gemeinsame Vorkehrungen zu treffen, um länderübergreifende Inanspruchnahme der geöffneten Angebote möglichst zu vermeiden. Um den Bürgern sowie den Unternehmen Planungsperspektiven zu geben, arbeiten Bund und Länder weiter an der Entwicklung nächster Schritte der sicheren und gerechten Öffnungsstrategie hinsichtlich der Kontaktbeschränkungen, von Kultur, Sport in Gruppen, Freizeit, Gastronomie und Hotelgewerbe, damit unser Leben wieder mehr Normalität gewinnt.

Diese wird von der Arbeitsgruppe auf Ebene des Chefs des Bundeskanzleramtes und der Chefinnen und Chefs der Staats-und Senatskanzleien vorbereitet.

Inzidenz von 50

In Ländern bzw. Landkreisen, die aufgrund ihrer hohen 7-Tages-Inzidenz weiterhin die Inzidenz von 50 nicht unterschreiten können, werden die Länder bzw. Landkreise umfangreiche weitere lokale oder regionale Maßnahmennach dem Infektionsschutzgesetz beibehalten oder ausweiten, damit eine entsprechend schnelle Senkung der Infektionszahlen erreicht wird.

Manuel Spangemacher aus Raesfeld ist erster Brot-Sommelier

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Bäckermeister aus Raesfeld kann nun Experten ausbilden

Nach einem Jahr mit intensiven Arbeits- und Lernphasen ist es nun endlich vollbracht. Nach den herausfordernden schriftlichen, mündlichen und praktischen Prüfungen, sowie einer 60-seitigen Abschlussarbeit, nebst Vorstellung, darf sich Manuel Spangemacher als 1. Bäcker im Kreis Borken nun geprüfter Brot-Sommelier nennen.

Geprüfter Brot-Sommelier Manuel Spangemacher
Foto: Spangemacher

Was ist ein Brot-Sommelier?

Ein Brot-Sommelier ist ein auf Brot und dessen Sortenvielfalt spezialisierter Sommelier. Es handelt sich um eine Weiterbildung innerhalb des Bäckereihandwerks mit dem Ziel, Experten rund um das Thema Brot auszubilden, die ihr Fachwissen an ihre Kunden und weitere Kreise weitergeben können.

Voraussetzung zur Qualifikation ist eine erfolgreiche Ausbildung zum Bäckermeister oder ein vergleichbarer Abschluss in der Lebensmittelbranche.

Seit 2015 bietet die Akademie Deutsches Bäckerhandwerk Weinheim die Fortbildung zum Geprüften Brot-Sommelier an. Am Ende des Kurses steht eine staatlich anerkannte Prüfung der Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar, die insgesamt acht Prüfungsteile umfasst. Die am Ende der Ausbildung folgenden Prüfungen gelten als sehr anspruchsvoll, was sich auch daran zeigt, dass erfahrungsgemäß rund ein Viertel der Teilnehmer die Ausbildung vorzeitig beendet oder die Prüfungen nicht im ersten Anlauf bestehen.

Während der Ausbildung in Weinheim vermitteln Referenten aus Wissenschaft und Praxis den Teilnehmern Kenntnisse aus den Bereichen Brotkultur, nationaler und internationaler Brotmarkt, Grundlagen der Sensorik und Brotsensorik, Brotsorten aus aller Welt, Foodpairing, Brotaromarad und Weinheimer Brotsprache, Qualitative Bewertung von Brot und viele weitere Teilbereiche.

Die Fortbildung zum Geprüften Brot-Sommelier wurde im Jahr 2015 mit dem Landesweiterbildungspreis Baden-Württemberg ausgezeichnet. Es wurden bis dato insgesamt 124 Brot-Sommeliers aus fünf Ländern erfolgreich ausgebildet (Stand November 2020).

Der geprüfte Brot-Sommelier Manuel Spangemacher beim Geruchstest.
Foto: Spangemacher

Warum Brot-Sommelier?

Das Thema Brot gewinnt bei Verbrauchern und Medien an Bedeutung. Hierzu braucht es Brotexperten, die alles zu Brot wissen und zudem bestens in der Lage sind, ihr Wissen weiterzugeben.

Genau dazu wurde diese Fortbildung geschaffen und mit öffentlich-rechtlicher, staatlich anerkannter Prüfung sehr wertig gestaltet. Der Kurs der Bundesakademie Weinheim vermittelt umfangreiches Wissen und bereitet die Absolventen umfassend auf die wertige Fortbildungsprüfung zum Geprüften Brot-Sommelier der Handwerkskammer vor.

Auf Ihrem Weg zum Brot-Sommelier werden die Absolventen von erstklassigen Trainern begleitet, u. a. Prof. Dr. Bernhard Tauscher (AG Geschmacksforschung), Prof. Michael Kleinert (ZHAW Wädenswil/ Schweiz), Prof. Dr. Thomas A. Vilgis (Max-Planck-Institut, Mainz), Prof. Dr. Gunther Hirschfelder (Institut für Sprache und Kultur, Regensburg) und über ein Dutzend weitere, darunter Kommunikationstrainer, Experten für andere Lebensmittelgruppen und Food-Pairing, Top-Experten aus der Branche sowie die langjährigen Referenten der Bundesakademie.

Brot-Sommelier Manuel Spangemacher bei der Arbeit. Foto: Spangemacher

Kontakt

Bäckerei Spangemacher
Stefan Spangemacher
Weseler Straße 30
46348 Raesfeld, Deutschland
Telefon: 02865 390
Telefax: 02865 8747
E-Mail: [email protected]
Internet: www.baeckerei-spangemacher.de

Lockdown-Lockerung ab einem Inzidenzwert von 35

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Bund und Länder beschließen Verlängerung des Lockdown bis zum 7. März

Ministerpräsidenten und Ministerpräsidentinnen haben sich heute geeinigt. Lockdown soll ab einen konsequenten und stabilen Inzidenzwert von 35 schrittweise gelockert werden.

Große Teile des Handels, der Gastronomie und der Dienstleistungen bleiben vorerst noch geschlossen. Eine Lockerungen für Gastronomie und Handel soll es erst ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von unter 35 geben. Dann könnten auch der Einzelhandel, Museen und Galerien sowie Betriebe mit körpernahen Dienstleistungen wieder öffnen.

Frisöre dürfen ab dem 1. März unter den Hygiene-Auflagen wieder öffnen.

Schulen und Kitas:

Bildung habe Priorität und seien so Merkel, von höchster Bedeutung. Sie sprach sich für eine Öffnung ab 1. März aus. Entschieden wurde aber, dass für die Öffnung von Kitas und Schulen es keine bundesweite einheitliche Regelung geben werde. Hier bleibe die Öffnung Sache der Landesregierungen.

Überbrückungshilfe III

Antragstellung für die Überbrückungshilfe III ist freigeschaltet. Ab heute Nachmittag können Anträge online beantragt werden. Hier haben die Minister größzügige Abschlagzahlungen bis zu 400.000 Euro (monatl. 100.000 Euro) festgelegt.

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