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Ortsverein FDP – Hofbesuch bei Schlottbom in Marbeck

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Der FDP-Ortsverband Raesfeld sowie Carina Konrad (MdB) und Karlheinz Busen (MdB) besuchen Hof in Marbeck

Carina Konrad, Landwirtschaftspolitikerin und stellv. Vorsitzende im Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft besucht mit dem FDP-Ortsverband Raesfeld den Hof der Familie Schlottbom.

(pd). Im kleinen Kreis und mit gebührendem Abstand besichtigten Carina Konrad (MdB) und Karlheinz Busen (MdB), begleitet von vier Mitgliedern des FDP-Ortsverbandes Raesfeld und Vertretern den Land schafft Verbindung (LsV) – Ortsgruppen Marbeck und Raesfeld, Erle, Homer den Betrieb.

FDP Karl-Heinz Busen Hofbesuch bei Schlottbom
Carina Konrad (MdB) und Karlheinz Busen (MdB) © FDP-Ortsverband Raesfeld

Folgen der neuen Düngeverordnung

Die im Herbst geernteten Kartoffeln werden im Kühlhaus bei 4°C in Holzkisten dunkel eingelagert. Bei der Verarbeitung durchlaufen die verschiedenen Sorten eine Bürsten-Reinigung, die Sortierung und Qualitätsprüfung und werden schließlich in verschiedenen Größen verpackt. Auch in den Anbau und die Verarbeitung von Zwiebeln erhielten die Besucher detaillierte Einblicke.

FDP Karlheinz Busen Hofbesuch bei Schlottbom
Christoph Stephan (l.) FDP OV-Raesfeld und Karlheinz Busen (MdB). © FDP-Ortsverband Raesfeld

In den anschließenden Gesprächen ging es vor allem um die Folgen der neuen Düngeverordnung, die Schwierigkeiten aufgrund fortschreitender Beschränkungen beim Pflanzenschutz, die kalkulatorischen Grundlagen landwirtschaftlicher Erzeugungsbetriebe und den Wert der Arbeit.

Es wurde deutlich, dass es keinen fairen Wettbewerb innerhalb der EU gibt. Einzelne Länder hebeln durch Notverordnungen verschärfte Auflagen aus. Gleiches gilt für den Import von Lebensmitteln aus Ländern außerhalb der EU. Dort wird zumeist unter deutlich niedrigeren Standards produziert. Beides führt zum Verlust heimischer Landwirtschaft.

FDP Karl-Heinz Busen Hofbesuch bei Schlottbom
Anne-Grunewald-Olbing, Carina Konrad (MdB) und Anne Schlottbom (v.l.) © FDP-Ortsverband Raesfeld

Flut von Verordnungen

Die aktuellen Gesetzgebungsverfahren, die Flut von Verordnungen und die immer strengeren Regeln für unser Landwirte greifen deutlich zu kurz. Wohlmeinende Regelungen zum Schutz der Verbraucher und der Umwelt werden erlassen. Da wir aber trotz der aktuellen Corona-Krise in einer global vernetzten Welt mit internationalen Lieferketten leben, beruhigt das vielleicht das ökologische Gewissen hierzulande. Global betrachtet ist es nicht zielführend.

Carina Konrad zeigte in der Diskussion große Detailkenntnis und überzeugte mit fundierten Argumenten. Nicht zuletzt aufgrund ihrer Erfahrung und der Herkunft aus einem bäuerlichen Betrieb wurde schnell klar: diese Frau ist bodenständig und weiß, wovon sie spricht. Ihr Wunsch zu gestalten gepaart mit dem Wissen um das realistisch Machbare wurde sehr positiv aufgenommen.


Landwirte sagen Danke – Land schafft Verbindung

„Land schafft Verbindung“ rollt auf seiner Tour durch Deutschland mit seinem Danke-Anhänger von Hamminkeln in Raesfeld an.

„Danke“ sagen und Spenden für „Ärzte ohne Grenzen“ sammeln. Der farbenfrohe Anhänger startete Anfang Mai in Olpe. Die Verbraucher lassen Landwirte nicht hängen. Mit dieser Aktion möchten sich diese nun bedanken.

„Land schafft Verbindung“ machte mit seinem Danke-Anhänger auf der Staffeltour quer durch ganz Deutschland am Freitag in Raesfeld bei der Agri V. Raiffeisen Zwischenstation.

Danke Anhänger Land schafft Verbindung

Der farbenfrohe Anhänger startete Anfang Mai in Olpe und rollt aktuell durch ganz Deutschland. Angereits kam er am am Freitag aus Hamminkeln. Seine vorherigen Stationen waren die Gartenlandesschau in Kamp-Lintfort und TCA Alpen. Das nächste Ziel ist Rees am Rhein.

Der Verkauf von regionalen Produkten boomt seit Ausbruch des Coronavirus und ist stark gestiegen. Die Direktvermarkter merken es sehr deutlich. Sie verzeichnen durch die Vermarktung von regionalen Produkten in den letzten Monaten eine Umsatzsteigerung von 20 bis 30 Prozent.

Rüdiger Neuenhoff, Lohnunternehmen aus Hamminkeln, Ansgar Tubes, NRW-Sprecher des Netzwerks „Land schafft Verbindung“ sowie die Ortsvereinsvorsitzende der SPD Velen/Ramsdorf und LandratskandidatinBirgit Schlautmann, präsentierten den LSV-Anhänger NRW in Raesfeld. „Damit wollen wir den Verbr auchern, die sich in Zeiten in Corona-Krise für die Landwirtschaft einsetzen und landwirtschaftliche Produkte kaufen, Danke sagen“, sagt Rüdiger Neuenhoff.

Landwirtschaftliche Produkte Land schafft Verbindung

Neuer Stellenwert für landwirtschaftliche Produkte

Regionale Lebensmittel sind beliebt. Den Trend dahin gibt es schon seit Längerem. Jedoch in Zeiten der Corona-Pandemie erfahren die Produkte vor Ort einen neuen Stellenwert.

Bedingt durch die Coronakrise befürchteten viele Menschen Engpässe in der Lebensmittelversorgung. In den letzten Wochen erfährt besonders die solidarische und regionale Landwirtschaft dadurch einen neuen Aufschwung.

„Besonders die Wertschätzung der regionalen Produkte ist auf Grund der Corona-Pandemie um ein viel Höheres gestiegen“, so Ansgar Tubes, Corona habe einen positiven Effekt auf dem Land und der Landwirtschaft, so Ansgar Tubes. Seit Ausbruch des Coronavirus machen sich immer mehr Verbraucher auf den Weg zu Milchtankstellen und Hofläden.

Der Grund: „Aus Sicherheitsgründen wurden in den letzten Wochen keine Waren importiert. Viele Lebensmittel sind außen vor geblieben. Die regionale Landwirtschaft war in dieser Zeit, um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten, stark gefragt“.

Danke Anhänger Land schafft Verbindung
Rüdiger Neuenhoff, Lohnunternehmer aus Hamminkeln, Stefan Nießing, Geschäftsführer AgriV Raiffeisen Borken-Burlo und Ansgar Tubes, NRW-Sprecher des Netzwerks „Land schafft Verbindung“. Fotos: Petra Bosse

Mit einer Spende unterstützt Stefan Nießing, Geschäftsführer Agri V Raiffeisen Westmünsterland die Kampagne. „Wir sind sehr bedacht darauf, dass möglichst viele von euch auch zukünftig am Start bleiben. Seid ihr am Start, sind auch wir am Start“.

Dankes-Tour wird gut angenommen

Die Anhängeraktion werde von der Bevölkerung sehr gut angenommen, freut sich Neuenhoff. Auf dem Weg wollen die Landwirte Spenden sammeln. Bis jetzt konnte die Dankes-Tour rund 5000 Euro Spenden für „Ärzte ohne Grenzen“ einfahren. „Auch den Beitrag von Stefan Nießing werden wir an Ärzte ohne Grenzen weitergeben“, so Neuenhoff.

Für unbestimmte Zeit wird der Dankes-Anhänger von Raesfeld aus, mit Endziel Niedersachsen, durch ganz Deutschland touren.

Wer ebenfalls Danke sagen möchte, kann dies mit einer Spende für Ärzte ohne Grenzen machen:

Spendenkonto: Ärzte ohne Grenzen

IBAN: DE72370205000009709700 – BIC:BFSWDE33XXX „Bauern sagen Danke“

Land schafft Verbindung zieht Konsequenzen nach Lagebericht 2020

Land schafft Verbindung stellt Strafanzeige gegen Umweltministerin Svenja Schulze und BfN-Präsidentin Prof. Dr. Beate Jessel

Am 19. Mai 2020 wurde bei der Bundespessekonferenz von Umweltministerin Svenja Schulze und BfN-Präsidentin Prof. Dr. Beate Jessel der Bericht zur Lage der Natur 2020 vorgestellt. Ministerin Schulze macht für die dramatische Lage besonders die Landwirte dafür verantwortlich.

Der Natur in Deutschland geht es insgesamt nicht gut genug. Das geht aus dem „Bericht zur Lage der Natur“ hervor, den Bundesumweltministerin Svenja Schulze und die Präsidentin des Bundesamtes für Naturschutz, Beate Jessel, am 19. Mai in Berlin vorstellten.

Rückgang bei Vogelarten in der Agrarlandschaft

Im Vordergrund des Berichtes standen nicht nur Tier- und Pflanzenarten, sondern auch die Wasserqualität und der Hochwasserschutz. Laut Schulze zeige sich besonders dort, wo Lebensräume intensiv bewirtschaftet werden, dass sich der Zustand der Arten weiter verschlechtert hat. Als Beispiel führt die Umweltministerin Schulze den Rückgang bei vielen Insektenarten und den besonders dramatischen Rückgang bei Vogelarten in der Agrarlandschaft auf.

Erste Schritte mit Düngerecht

Schulze: „Auf vielen Wiesen und Weiden wird so viel gedüngt und so oft gemäht, dass sie für die Natur immer wertloser werden. Hier ist eine Trendwende dringend nötig. Erste Schritte haben wir bereits getan mit dem neuen Düngerecht und dem Aktionsprogramm Insektenschutz.“ Schulze kündigte an, als nächsten Schritt ein Insektenschutzgesetz auf den Weg zu bringen, das unter anderem artenreiches Grünland und Streuobstwiesen besser schützt.

Dieser Trend setze sich laut BfN-Präsidentin Jessel seit dem ersten nationalen FFH-Bericht im Jahr 2001 ungebrochen fort. Mehr als die Hälfte aller FFH-Grünland-Lebensraumtypen befinde sich, so Jessel, in Deutschland in einem ungünstig-schlechten Erhaltungszustand.

Nun hat „Land schafft Verbindung“ eine Strafanzeige gegen Svenja Schulze Prof. Dr. Beate Jessel gestellt. Der Grund: Dieses sei eine Lüge und Difffamierung eines ganzen Berufsstandes.

Diffamierende Äusserungen

Dazu schreibt der Arbeitskreis „Land schafft Verbindung“: Sämtliche Medien haben, so öffentlichkeitswirksam die diffamierenden Äusserungen geteilt, dass alleine die konventionelle Landwirtschaft, die in den letzen Wochen während der Corona-Krise noch als systemrelevant bezeichnet wurde, alleinig für den angeblichen schlechten Zustand unserer Natur verantwortlich gemacht wird.

Schrittweise Öffnung der Kitas ab 28 Mai

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Öffnung der Kindertagesbetreuung im eingeschränkten Regelbetrieb

Minister Stamp: „Ab 8. Juni können alle Kinder in reduziertem Umfang zur Kindertagesbetreuung gehen„. Einschränkungen: Reduzierte Betreuungsumfang, feste Gruppen und keine offenen Konzepte

Nordrhein-Westfalen setzt sein klares Konzept der schrittweisen Öffnung der Kindertagesbetreuung unter Berücksichtigung des Infektionsgeschehens konsequent fort.

Laut Ministerium erfolgt ab dem 28. Mai 2020 wie geplant die Öffnung der Kindertageseinrichtungen für alle Vorschulkinder.

Am 8. Juni geht Nordrhein-Westfalen den nächsten Schritt seines Öffnungsplans und wechselt von der erweiterten Notbetreuung in den eingeschränkten Regelbetrieb. Alle Kinder können dann in reduziertem Umfang wieder ihre Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege besuchen.

Für den Fall sinkender Infektionszahlen hat das nordrhein-westfälische Familienministerium frühzeitig konzeptionelle Vorschläge unter interdisziplinärer wissenschaftlicher Begleitung aus Kindheitspädagogik und Hygiene erarbeitet, wie Kita und Kindertagespflege in Zeiten von Corona einen Betrieb mit steigender Anzahl von Kindern ermöglichen können.

Der eingeschränkte Regelbetrieb erfolgt im Rahmen des Infektionsschutzes. Zudem gibt das Land den Trägern Zeit, um die notwendige Umstellung sorgfältig vorbereiten zu können. Der eingeschränkte Regelbetrieb ab dem 8. Juni ist wie alle Schritte des Öffnungskonzepts eng mit den Kommunen und allen anderen Trägern abgestimmt.

Eingeschränkter Regelbetrieb der Kindertagesbetreuung ab 8. Juni:

  • Das Betretungsverbot für Kitas und Kindertagespflege wird aufgehoben;
  • die bisherige Notbetreuung wird aufgelöst;
  • alle Kinder dürfen wieder zu einem reduzierten Betreuungsumfang von 35, 25 und 15 Stunden pro Woche statt 45, 35, 25 in die Kita kommen;
  • Kitas, die sich aufgrund räumlicher und personeller Kapazitäten in der Lage sehen, ein höheres Stundenangebot zu realisieren, können dies in Absprache mit den zuständigen Aufsichtsbehörden ermöglichen;
  • Kitas, die aufgrund der Personalsituation außer Stande sind, dieses Angebot zu erbringen, können in Absprache mit dem örtlichen Jugendamt auch nach unten abweichen; dies sollte nur in Ausnahmefällen geschehen;
  • Fälle des Kinderschutzes und besondere Härtefälle sind beim Betreuungsumfang zu berücksichtigen.

Der eingeschränkte Regelbetrieb ab dem 8. Juni gilt auch für Kinder, deren Eltern in der bisherigen Notbetreuung im Einzelfall eine umfangreichere Betreuung in Anspruch nehmen konnten. Familienminister Stamp: „Ich appelliere an die Solidarität aller Eltern. Der Übergang in diese neue Phase des eingeschränkten Regelbetriebs wird eine große Herausforderung. Nicht alles wird reibungslos verlaufen. Die Bereitschaft zu Zugeständnissen ist von allen Seiten notwendig.“
 
Die Öffnung der Kindertagesbetreuung im eingeschränkten Regelbetrieb erfolgt mit quantitativen wie qualitativen Beschränkungen. Standards des Kinderbildungsgesetzes können noch nicht wieder erreicht und der Fachkraftschlüssel noch nicht erfüllt werden. Das nordrhein-westfälische Familienministerium hat aber klare Standards für den eingeschränkten Regelbetrieb definiert:

  • Es gibt nur feste Gruppen, keine offenen Konzepte;
  • in jeder Gruppe wird mindestens eine Fachkraft eingesetzt;
  • die Gruppen sind weiterhin räumlich voneinander getrennt;
  • alle Kontakte müssen nachvollziehbar sein, die Hygienekonzepte eingehalten werden. 

Auch für die Kindertagespflege fällt das Betretungsverbot zum 8. Juni. Grundsätzlich können alle Kinder wieder zu ihren Tagespflegepersonen. Da aber in diesem Bereich nicht alle Kräfte zur Verfügung stehen, kann es zu reduzierten Betreuungsumfängen kommen.
 

Neugestaltung Erler Kirchplatz startet noch im Mai

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Unser Dorf soll schöner werden. In Erle tut sich was. Am 28 Mai findet der Spatenstich zur Neugestaltung des Erler Kirchplatzes statt.

Mit Verspätung startet die Umgestaltung des Erler Kirchplatz St. Silvester-Kirche.

In diesem Zuge werden auch die Entwässerungsleitungen erneuter. Darüber hinaus wird der Kirchplatz behindertengerecht umgebaut. Barrierefrei soll auch die Kirche erreichbar sein. Um dieses Ziel zu erreichen, werden die Stufen entfernt und durch eine Rampe mit einer dreiprozentigen Neigung ersetzt. Dadurch haben die Menschen mit Handicap die Möglichkeit, die zwei Eingänge der Kirche barrierefrei zu nutzen.

Die weitere Planung einbezogen ist auch der Übergang vom Kirchplatz hin zur Bücherei und dem Betreuten Wohnen. Die jetzige Rampe soll durch eine lang gezogene Rampe mit einer sechsprozentigen Steigerung ausgewechselt werden, die eine zusätzliche Treppe mit drei Stufen integriert.

Bis zum Spätherbst 2020 soll alles fertig sein. Für die Umgestaltung des Erler Kirchrings sind der Gemeindeverwaltung 250.000 Euro Fördergeld genehmigt worden.

St. Elisabeth-Krankenhaus bittet um Verzicht auf Besuche

(pd). Seit Montag, den 18. Mai 2020, gilt im Dorstener St. Elisabeth-Krankenhaus gemäß den Vorgaben des Landes NRW eine neue begrenzte Besuchsregelung, der zufolge einmal täglich ein Patient von einem einzigen Besucher für eine Stunde besucht werden darf. Damit dieser Besucher das Krankenhaus betreten darf, muss er im Vorfeld vom Patienten als Kontaktperson benannt worden sein.

Da es seit Einführung der neuen Regelung zu einem sehr großen Besucherandrang gekommen ist, appelliert die KKRN Katholisches Klinikum Ruhrgebiet Nord GmbH weiterhin an die Bevölkerung, auf unnötige Krankenhausbesuche zu verzichten. Das schließt vor allem Angehörige von denjenigen Patienten ein, die nur wenige Tage im Dorstener Krankenhaus behandelt werden. 

„Zum Schutz unserer Bürger, Patienten und Mitarbeiter appellieren wir an die Vernunft und Eigenverantwortung jedes einzelnen, um die Verbreitung des Coronavirus zu hemmen. Andernfalls sehen wir uns dazu gezwungen, das Besuchsverbot wieder einzuführen“, so Dr. Andreas Weigand, Geschäftsführer des KKRN-Klinikverbundes. Unabhängig davon gilt weiterhin das Besuchsverbot für Aufnahme- und Isolierstationen. Ausnahmen in Einzelfällen bedürfen einer Absprache mit dem ärztlichen Personal. Weitere Informationen hierzu sowie rund um die KKRN GmbH und das Thema Coronavirus finden Interessierte unter www.kkrn.de sowie auf dem neuen Facebook- und Instagram-Kanal des Klinikverbundes.

SCHMÄING Architekturbüro und Bauunternehmung – Stellenangebote

Herzlich willkommen bei SCHMÄING planen und bauen

Unser Leistungsschwerpunkt ist die individuelle Planung und qualitative Ausführung von Wohngebäuden sowohl als Neubau- wie auch Umbauprojekt. Hierfür bieten wir zum einen ein umfassendes Leistungsspektrum von der ersten Idee über den perfekten Plan bis hin zur schlüsselfertigen Übergabe oder auch die Einzelleistungen eines klassischen Architekturbüros sowie einer klassischen Bauunternehmung.


Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt:

Architekt (m/w/d)

  • kreativ
  • konstruktiv
  • up to date
  • positiv
  • kommunikativ
  • unkompliziert
  • eigenverantwortlich
  • teamfähig
  • Teilzeit
  • Wohnungsbau

Bewerbungen und Rücksprache:

  • gerne telefonische Bewerbung
  • oder KURZE stichpunkthafte Bewerbung per Mail

SCHMÄING Bauunternehmung GmbH
Julia Schmäing
Diestegge 15
46348 Raesfeld

Tel: 0177 – 74 24 043
Mail: [email protected]
Web: https://www.schmaeing-planen-bauen.de


Bauzeichner (m/w/d)

  • konstruktiv
  • präzise
  • positiv
  • unkompliziert
  • eigenverantwortlich
  • teamfähig
  • Teilzeit 25 Std./Woche
  • Hochbau
  • Wohnungbau

Bewerbungen und Rücksprache:

  • gerne telefonische Bewerbung
  • oder KURZE stichpunkthafte Bewerbung per Mail

SCHMÄING Bauunternehmung GmbH
Julia Schmäing
Diestegge 15
46348 Raesfeld

Tel: 0177 – 74 24 043
Mail: [email protected]
Web: https://www.schmaeing-planen-bauen.de


Maurer (m/w/d)

  • motiviert
  • zuverlässig
  • eigenverantwortlich
  • teamfähig
  • Maurer- und Betonarbeiten
  • Hochbau
  • lokale Baustellen

Bewerbungen und Rücksprache:

  • gerne telefonische Bewerbung
  • oder KURZE stichpunkthafte Bewerbung per Mail

SCHMÄING Bauunternehmung GmbH
Michael Schmäing
Diestegge 15
46348 Raesfeld

Tel: 0151 – 57 79 04 44
Mail: [email protected]
Web: https://www.schmaeing-planen-bauen.de

Zeelink Gasleitung steht kurz vor der Unterspülung der B 224

Die Zeelink bahnt sich in Raesfeld-Erle weiter ihren Weg Richtung Wesel

Die Verlegung der umstrittenen Zeelink-Gasleitung ist in Raesfeld in vollem Gange. Für die Anwohner an der Kreuzung Westerlandwehr und Schäpersweg bedeutet das viel Lärm und Staub.

Die Verlegung der Trasse auf dem Raesfelder Gebiet führt durch die Felder am Sportplatz vorbei, und gerade mal zwei Meter am Garten der Familie Gördes an der Kreuzung Schäpersweg/Westerlandwehr.

Zeeling Trasse Raesfeld-Erle

Seit Mitte April rollen hier die Baumaschinen auf der Trasse der Großbaustelle. Täglich, und das schon ab morgens sieben Uhr. Die überdimensionalen Rohre wiegen rund 8 Tonnen und werden derzeit zusammengeschweiß. Nicht unbedingt zur Freude von Michael Gördes. „Der Staub, der Dreck, die Erschütterungen und der Lärm, schon in der Früh sind auf Dauer schon eine Belastung“, so Gördes.

Zeelink Westerlandwehr
LKW’s rollen derzeit beladen Rohren und einem Gewicht von 8 Tonnen pro Rohr über die Westerlandwehr

Während die Gasleitung unter die B 224 runtergespült wird, soll die Straße Westerlandwehr, die den Verlauf der Leitung quert, aufgerissen werden.

Zeelink Gasleitung Raesfeld-Erle

Info

Die Open Grid Europe GmbH betreibt das mit rund 12.000 km größte Fernleitungsnetz in Deutschland mit fast 1.100 Ausspeisepunkten. Die Thyssengas GmbH hat ihren Schwerpunkt in Nordrhein-Westfalen und transportiert Erdgas über ein Gastransportnetz von 4.200 km Länge.

Zeelink Westerlandwehr

Motorradfahrer verstarb nach Unfall in Heiden

Tödliche Verletzungen hat ein Motorradfahrer aus Heiden am Montagmorgen, gegen 09.10 Uhr bei einem Verkehrsunfall erlitten.

Nach jetzigem Erkenntnisstand befuhr der 73-jährige die Heidener Straße (L600) aus Borken kommend in Richtung Heiden.

Er überholte in einer langgezogenen Linkskurve einen Pkw und kam beim Einscheren nach rechts von der Straße ab. Der Motorradfahrer verlor die Kontrolle über sein Fahrzeug, stürzte, rutschte über die Fahrbahn und kam schließlich im Straßengraben zum Stillstand.

Ersthelfer versorgten den Verunfallten bis zum Eintreffen der Rettungskräfte. Ein Rettungswagen brachte den Heidener in ein Krankenhaus, indem er wenig später seinen schweren Verletzungen erlag. Für die Unfallaufnahme wurde die Heidener Straße halbseitig gesperrt. An dem Motorrad entstand Totalschaden.

Corona – Update: Konzerte in geschlossenen Räumen weiterhin verboten

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In geschlossenen Räumen sind Konzerte und Aufführungen von Theatern, Opern- und Konzerthäusern und anderen Einrichtungen bis auf weiteres untersagt.

Die nach dem Landesrecht für Schutzmaßnahmen des Infektionsschutzgesetzes zuständigen Behörden können auf der Grundlage eines strengen Hygienekonzepts Ausnahmen für Konzerte und Aufführungen mit bis zu 100 Zuschauern zulassen.

Aufführungen im Freien

Bei Aufführungen im Freien sind geeignete Vorkehrungen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Gewährleistung eines Mindestabstands von 1,5 Metern zwischen Personen (auch in Warteschlangen) sicherzustellen; in jedem Fall sind nicht mehr als 100 Zuschauer zulässig.

Bei Proben in geschlossen Räumen sind geeignete Vorkehrungen zur Hygiene und zur Gewährleistung eines Mindestabstands von 1,5 Metern zwischen Personen (bei Sprechtheater: 2 Meter) sicherzustellen.

Zuschauern ist der Zutritt zu den Proberäumen zu verwehren. Proben in atmungsaktiven Fächern (insbesondere Gesang, Blasinstrumente) dürfen bis auf weiteres nicht in Gruppen (Chor, Ensemble, Orchester) durchgeführt werden.

Musikfeste, Festivals und ähnliche Kulturveranstaltungen sind bis mindestens zum 31. August 2020 untersagt.

Beim Betrieb von Museen, Kunstausstellungen, Galerien, Schlössern, Burgen, Gedenkstätten und ähnlichen Einrichtungen sind geeignete Vorkehrungen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts, zur Gewährleistung eines Mindestabstands von 1,5 Metern zwischen Personen (auch in Warteschlangen) und gegebenenfalls zur Umsetzung einer Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung sicherzustellen. Die Anzahl von gleichzeitig anwesenden Besuchern darf eine Person pro zehn Quadratmeter der für Besucher geöffneten Fläche nicht übersteigen.

Der Betrieb von Kinos ist untersagt. Zulässig ist der Betrieb von Autokinos, Autotheatern usw., wenn der Abstand zwischen den Fahrzeugen mindestens 1,5 m beträgt und der Ticketerwerb und die Nutzung von Sanitärräumen den Vorgaben für den Handelentsprechen; Für die Insassen der Fahrzeuge gilt: Verwandte in gerader Linie, Geschwister, Ehegatten, Lebenspartnerinnen und Lebenspartner.

Update – Schutzverodnung – Gruppentreffen weiter eingeschränkt

Neue Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 NRW vom 16.5.2020

Verhaltenspflichten im öffentlichen Raum, Personengruppen

Jede in die Grundregeln des Infektionsschutzes einsichtsfähige Person ist verpflichtet, sich im öffentlichen Raum so zu verhalten, dass sie sich und andere keinen vermeidbaren Infektionsgefahren aussetzt. 

Mehrere Personen dürfen im öffentlichen Raum nur zusammentreffen, wenn es sich um

  • 1. Verwandte in gerader Linie, Geschwister, Ehegatten, Lebenspartnerinnen und Lebenspartner,
  • 2. Personen aus maximal zwei verschiedenen häuslichen Gemeinschaften,
  • 3. die Begleitung minderjähriger und unterstützungsbedürftiger Personen,
  • 4. zwingend notwendige Zusammenkünfte aus betreuungsrelevanten Gründen, handelt, unabhängig davon, ob die Betroffenen in häuslicher Gemeinschaft leben; Umgangsrechte sind uneingeschränkt zu beachten.

Andere Ansammlungen und Zusammenkünfte von Personen im öffentlichen Raum sind bis auf weiteres unzulässig; ausgenommen sind:

  • 1. unvermeidliche Ansammlungen bei der bestimmungsgemäßen Verwendung zulässiger Einrichtungen (insbesondere bei der Nutzung von Beförderungsleistungen des Personenverkehrs sowie seiner Einrichtungen),
  • 2. die Teilnahme an nach dieser Verordnung zulässigen Veranstaltungen und Versammlungen,
  • 3. zulässige sportliche Betätigungen
  • 4. zwingende berufliche Zusammenkünfte.

Abstandsgebot, Mund-Nase-Bedeckung

Außerhalb von zulässigen Gruppen ist im öffentlichen Raum zu allen anderen Personen grundsätzlich ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten.

Wenn die Einhaltung des Mindestabstands aus medizinischen, rechtlichen, ethischen oder baulichen Gründen nicht möglich ist, wird das Tragen einer textilen Mund-Nase-Bedeckung (zum Beispiel Alltagsmaske, Schal, Tuch) empfohlen.

Die vorstehenden Regelungen gelten nicht, wenn Einsatzsituationen von Sicherheitsbehörden, Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz eine Unterschreitung des Mindestabstands erforderlich machen.

Inhaber, Leiter und Beschäftigte sowie Kunden, Nutzer und Patienten sind zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung verpflichtet

  • 1. in Museen, Ausstellungen, Galerien, Schlössern, Burgen, Gedenkstätten und ähnlichen Einrichtungen (außer im Freien),
  • 2. in geschlossenen Räumlichkeiten von Tierparks, Zoologischen und Botanischen Gärten sowie von Garten- und Landschaftsparks,
  • 2a. in Innenbereichen von Ausflugsschiffen, Kutschen, historischen Eisenbahnen und ähnlichen Einrichtungen,
  • 3. beim praktischen Fahrunterricht und der Fahrprüfung,
  • 4. in Verkaufsstellen und Handelsgeschäften, auf Wochenmärkten, auf sämtlichen Allgemeinflächen von Einkaufszentren, „Shopping Malls“, „Factory Outlets“ und vergleichbaren Einrichtungen sowie in Wettvermittlungsstellen,
  • 5. in sämtlichen Verkaufs- und Ausstellungsräumen von Handwerkern und Dienstleistern sowie bei der Erbringung und Inanspruchnahme von Handwerks- und Dienstleistungen, die ohne Einhaltung eines Sicherheitsabstands von 1,5 Metern zum Kunden erbracht werden,
  • 6. bei der Abholung von Speisen in gastronomischen Einrichtungen,
  • 7. in Arztpraxen und ähnlichen Einrichtungen des Gesundheitswesens,
  • 8. bei der Nutzung von Beförderungsleistungen des Personenverkehrs und seiner Einrichtungen sowie
  • 9. in Warteschlangen vor den vorgenannten Einrichtungen. Dies gilt nicht für Kinder bis zum Schuleintritt und Personen, die aus medizinischen Gründen keine Mund-Nase-Bedeckung tragen können. Die Verpflichtung nach Satz 1 kann für Inhaber, Leiter und Beschäftigte durch gleich wirksame Schutzmaßnahmen (Abtrennung des Arbeitsplatzes durch Glas, Plexiglas o.ä.) ersetzt werden.

Die Mund-Nase-Bedeckung kann vorübergehend abgelegt werden, wenn das zur Ermöglichung einer Dienstleistung oder ärztlichen Behandlung oder aus anderen Gründen (z.B. Kommunikation mit einem gehörlosen oder schwerhörigen Menschen, zur Einnahme von Speisen und Getränken in Zügen des Personenfernverkehrs) zwingend erforderlich ist.

Veranstaltungen und Versammlungen

Für Veranstaltungen und Versammlungen, die nicht unter die vorstehenden Regelungen fallen, gilt:

Großveranstaltungen sind bis mindestens zum 31. August 2020 untersagt.

Alle anderen Veranstaltungen und Versammlungen sind bis auf weiteres untersagt. Die nach dem Landesrecht für Schutzmaßnahmen

Großveranstaltungen im Sinne sind in der Regel

  • 1. Volksfeste nach § 60b der Gewerbeordnung, 2. Jahrmärkte sowie Kirmesveranstaltungen,
  • 3. Stadt-, Dorf- und Straßenfeste,
  • 4. Schützenfeste,
  • 5. Weinfeste,
  • 6. ähnliche Festveranstaltungen.

Abweichend zulässig sind

  • 1. Veranstaltungen und Versammlungen, die der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder der Daseinsfür- und -vorsorge (insbesondere politische Veranstaltungen von Parteien einschließlich Wahlkampfständen, Aufstellungsversammlungen zu Wahlen und Vorbereitungsversammlungen dazu sowie Blutspendetermine) zu dienen bestimmt sind,
  • 2. Sitzungen von rechtlich vorgesehenen Gremien öffentlich-rechtlicher und privatrechtlicher Institutionen, Gesellschaften, Gemeinschaften, Parteien oder Vereine.

Dabei sind geeignete Vorkehrungen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Gewährleistung eines Mindestabstands von 1,5 Metern zwischen Personen (auch in Warteschlangen) sicherzustellen. (4) Bei Versammlungen nach dem Versammlungsgesetz ist die Gewährleistung eines Mindestabstands von 1,5 Metern zwischen Personen sicherzustellen.

Beerdigungen

Zulässig sind Beerdigungen, wenn die erforderlichen Vorkehrungen zur Hygiene und zur Gewährleistung eines Mindestabstands von 1,5 Metern zwischen Personen die nicht zu den Gruppen Familien, zwei häusliche Gemeinschaften usw.) gehören, eingehalten werden.

Feldbrand mit PKW in Raesfeld

Zu einem Feldbrand in Raesfeld auf der Möllmannsstegge, zwischen Raesfeld und Homer, musste die Feuerwehr am Samstagabend um 20.43 Uhr ausrücken.

Neben dem Feldbrand auf einer Fläche von rund 25 x 100 Meter brannte ein PKW, der auf der Fläche stand, völlig aus.

Feldbrand Raesfeld

In zwei Einsatzabschnitten nahm die Feuerwehr die Brandbekämpfung vor. Das LF20 übernahm im weiteren Einsatzverlauf den Pendelverkehr mit Löschwasser zur Einsatzstelle.

Nachdem der PKW und das Feld abgelöscht waren, grubberte der Landwirt den abgebrannten Bereich unter. Der Einsatz endete gegen 22.30 Uhr.

Fotos: Feuerwehr Raesfeld

Feldbrand Raesfeld

Ulrike Pelzer – Handwerk mit Herz

Serie: Raesfelder Menschen mit Geschichte

Text und Fotos: André Elschenbroich

Raesfeld. In dieser lockeren Serie erzählen bekannte Menschen aus Raesfeld Unbekanntes aus ihrem Leben. Den Start macht Ulrike Pelzer.

Bekannt ist die 67 jährige Unternehmerin durch ihre Mode für eine bewusste Lebensart. LebensArt heißt konsequenterweise auch ihr Modeladen an der Freiheit 10 in Raesfeld. Dort lebt und wirkt sie seit 33 Jahren.

Passion für Antiquitäten

Gelernt hat sie den Beruf der Einzelhandelskauffrau. „Handwerklich begabt war ich schon immer. Das habe ich von meinem Vater geerbt“. Da lag es nahe ihre Passion zu Antiquitäten auszuleben. 25 Jahre verdiente sie ihren Lebensunterhalt mit der Restauration von antiken Möbeln und Antiquitäten.

„Das Leben kann hart sein, aber auch schön. Ich lebe gerne“

Ulrike Pelzer

Ein schwerer Unfall zwang Ulrike Pelzer beruflich umzudenken. Von einem Tag auf den Anderen konnte sie die körperliche Anstrengung beim Restaurieren nicht mehr leisten. Aber Nichtstun kam für die Powerfrau nicht in Frage.

Was Ulrike Pelzer mit Ruth Maria Kubitschek verbindet

Inzwischen war sie Mutter eines Sohnes und einer Tochter. Sie musste Familie und Beruf unter einen Hut bringen. Textil- und Naturbekleidung wurde ihr neues Steckenpferd.

Ulrike Pelzer näht langlebige Gesichtsmasken.
Foto: André Elschenbroich

Auslöser für diese Berufwahl war die Schauspielerin Ruth Maria Kubitschek. „Eine für mich sehr elegante und vorbildliche Erscheinung. Die Kleidung der Schauspielerin gab mir totale Inspiration. Solche Sachen wollte ich verkaufen. Mode, in der sich reifere Frauen wohlfühlen.“ Gefertigt wird die Kleidung von ihren Händlern. Diese sind vornehmlich spezialisiert auf Naturkleidung, ansässig überwiegend in Deutschland, Schweiz und Skandinavien.

Klassische Musik hilft Ulrike Pelzer beim Kochen

Die Ergebnisse werden im Ladenlokal präsentiert. Großen Wert legt sie auf Nachhaltigkeit. Meine Produkte sind alle naturbelassen, so wie ich auch die Natur liebe. Einen „grünen Daumen“ nennt die Hobbygärtnerin ihr Eigen.

Kochen mit klassischer Musik bringt den richtigen Geschmack.
Foto: André Elschenbroich

Ihr Garten dient zur Entspannung. Genauso wie das Kochen. Speisen für die Familie zuzubereiten, ist ihr ein Genuss. Ihre Mutter hat´s vermittelt. Bei der Zubereitung von Saucen hat sie ein persönliches Geheimrezept: „Klassische Musik bringt mir beim Einrühren die besten Ergebnisse.“ verrät Ulrike Pelzer.

Musikalisch mag sie alles, was Melodiös klingt. Vor allem Oldies. So liegt es nahe, das meistens im Haus der Sender WDR 4 läuft.

Nasenbären und Alpakas von Ulrike Pelzer

Mit dem Anfertigen von Stofftieren hat sich die kreative Frau ein zweites Standbein erschlossen. Hauptsächlich Teddys hat sie bisher in ihrer kleinen Nähstube geschaffen. Berührungsängste vor anderen Tieren hat sie aber nicht.

Alle Stofftiere sind Unikate.
Foto: André Elschenbroich

Die Idee ein Alpaka zu nähen, kam ihr nach der Mexiko-Reise ihres Sohnes. Auch ein Stoffnasenbär gehört zu Ulike Pelzers Schaffenswerk. Auf die Frage, ob ihre Stofftiere Namen bekommen, antwortet sie wehmütig: „Auf keinen Fall. Dann könnte ich sie nicht mehr verkaufen.“

Stoffmasken mit Einlegemöglichkeit

Aktuell näht die naturbewusste Künstlerin in ihrer Nähstube auch Masken aus naturbelassen Stoffen. Sie selbst mochte die gängigen Produkte nicht nutzen. „Die Masken nehmen mir die Luft zum Atmen. Da musste ich mir was einfallen lassen.“ Das Ergebnis ist eine Maske aus festem Stoff. In diese kann bei Bedarf noch ein zusätzlicher Schutz eingelegt werden.

Ein eleganter Schutz als Modeaccessoire.
Foto: André Elschenbroich

Die Großeltern und Eltern vermittelten Ulrike Pelzer ein tiefes Gefühl für die Familie. „Ich bin eine lebensfroher positiver Mensch. Ich gehe mit Situationen flexibel um“, betont Ulrike Pelzer. Für die Familie da zu sein und sich um sie zu kümmern, ist ihr ein tiefes Bedürfnis.

Schwimmen für Körper und Seele

Bei so vielen Aktivitäten bleibt nicht viel Freizeit. „Ich gönne mir dreimal die Woche eine Stunde schwimmen. Das tut meinem Körper und der Seele gut“

Wer Ulrike Pelzer persönlich kennen lernen möchte, besucht sie in ihrem Ladenlokal an der Freiheit 10 in Raesfeld. Weitere Informationen zu ihrem Angebot gibt es unter lebensart-raesfeld.de

Giftköder Suchhund spürt Gift in Heiden auf

Giftköder in Weseke und Velen ausgelegt- Ausgebildeter Suchhund findet weitere ausgelegte Giftköder in Heiden

Starke Krampfanfälle und Erbrechen waren nur einige der lebensbedrohlichen Symptome eines Hundes, der offensichtlich einen Giftköder gefressen hatte.

Giftköder in Heiden Carmen Höchst Giftköder-Hund Gahlen
Leberwurst mit Gift? Foto: privat

Laut Polizeibericht ging am Mittwoch (06.05.2020) eine 49-jährige Heidenerin mit ihrem Hund im Bereich der „Sandkuhle Tecklenborg“ (Heidener Landweg) spazieren, als dieser einen unbekannten Gegenstand fraß. Die Hundehalterin suchte sofort eine Tierarztpraxis auf. Nach einem zweitägigen stationären Aufenthalt erholte sich der erkrankte Hund wieder.

Giftköder in Heiden Carmen Höchst Giftköder-Hund Gahlen
Carmen Höchst mit Schäferhund Maila. Foto: privat

Auf Giftköder spezialisiert

Durch einen Facebook-Post einer Tierarztpraxis erfuhr Carmen Höchst aus Gahlen davon und machte sich daraufhin auf den Weg nach Heiden. Das Fressen dieser Köder kann tödlich enden. Deshalb möchte die Gahlenerin Carmen Höchst gemeinsam mit ihrer Schäferhündin andere Hunde vor Giftködern retten.

Die Gruppe ist ehrenamtlich tätig und auf das Aufspüren von Giftködern spezialisiert. In diesem Fall schlug ihr Hund „Maila“ an und fand weitere Giftköder, die laut Höchst, wie vergammelte Leberwurst aussahen.

Giftköder in Heiden Carmen Höchst Giftköder-Hund Gahlen
Hund „Maila“ ist auf Giftköder spezialisiert. Foto: privat

Weitere Giftköder gefunden

Am Montag (11.05.2020) fand eine andere Hundehalterin in der Nähe des Sportplatzes „Adler Weseke“ eine aufgerissene Hundewurstverpackung und einzeln verteilte Maiskörner.

Die Maiskörner sowie die Verpackung waren mit einem rosafarbenen Pulver bestreut. Um welche Substanz es sich handelt, steht noch nicht fest. Die Ordnungsämter in Velen und Borken, sowie der Fachbereich Tierschutz beim Kreis Borken erhielten Kenntnis. auch hier war der Giftköder-Suchhund am Fundort im Einsatz. „Hier konnten wir aber nichts mehr finden“, so Carmen Höchst auf Nachfrage.

In beiden Fällen wurden Strafverfahren gegen Unbekannt durch die Polizei eingeleitet. Ob ein Tatzusammenhang zwischen den Fällen besteht, ist zurzeit unbekannt. Hinweise bitte an das Kriminalkommissariat Borken unter Tel. (02861) 9000.

Naturparkhaus Raesfeld hat neue Öffnungszeiten

Geänderte Öffnungszeiten des Naturparkhauses und der Tourist-Info

Von Mai 2020 bis zum 30. September 2020 öffnen das Naturparkhaus und die Tourist-Info am Wasserschloss Raesfeld werktags von 9.30 – 12.30 Uhr und von 13.30 – 17.00 Uhr. Samstag von 13.30 – 17.00 Uhr und an den Wochenenden und an Feiertagen von 11.00 bis 17.00 Uhr und hält reichlich Informationsmaterial für interessierte Besucher mit Informationen über Raesfeld bereit.

Derzeit müssen auch hier die aktuellen Hygieneregelungen beachtet werden. Die Tourist-Info der Gemeinde Raesfeld bietet den Besuchern eine große Auswahl an Kartenmaterial, Broschüren und Informationen zu Pauschalen und Wochenendangeboten.

Für Familien mit Kindern liegt die Tiergarten-Rallye zur Erkundung des Tiergartens und des Naturerlebnisgeländes bereit. Zu den oben genannten Öffnungszeiten ist auch ein Besuch der Ausstellung zum Thema „Veränderung der Kulturlandschaft durch die Energiewende“ im Obergeschoss des Naturparkhauses möglich

Raesfeld – Fahren unter Drogeneinfluss

In der Nacht zum Mittwoch fuhr ein 27-Jähriger mit seinem Wagen unter Drogeneinfluss durch Raesfeld.

Für die Polizeibeamten ergab sich bei der Verkehrskontrolle der Verdacht auf Drogenkonsum durch den Fahrer. Nachdem ein Drogenvortest den Verdacht bestätigte, durfte der 27-Jährige die Fahrt nicht fortsetzen.

Die Beamten leiteten ein Ordnungswidrigkeitenverfahren ein und ein Arzt entnahm dem Mann eine Blutprobe, um den Drogenkonsum exakt nachweisen zu können.

Coronakrise – Kostenfreie E-Mobilität für vier Wochen

Die Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis Borken verweist auf die Landesinitiative NRW-Fährt-Vor

Es gibt aktuell die Möglichkeit, kostenfrei E-Mobilität (E-Autos, E-Lastenräder) für einen Zeitraum von vier Wochen zu nutzen.

Besonders unterstützt werden sollen insbesondere kleinere Betriebe, die aufgrund der aktuellen Situation einen Lieferdienst anbieten. Unterstützt werden sollen auch Initiativen, die in diesen Zeiten anderen Menschen helfen. Das Angebot gilt bei Betrieben und Organisationen bis maximal 50 Mitarbeitern.

Die Vergabe erfolgt im Wettbewerbsverfahren und erfordert eine kurze Bewerbung via PDF-Formular:

https://www.nrw-faehrt-vor.nrw/files/download/1588708432_NRW-fahrt-vor-E-Service.pdf

Freiheit 24 – Endlich wieder auswärts essen

Reinhard Nießing über die Umstellungen in der Gastronomie

Raesfeld. Seit Montag dürfen die Gastronomen wieder öffnen. Unter strengen Einschränkungen. Reinhard Nießing von der Freiheit 24 spricht über die ersten Tage in dieser besonderen Situation.

Die Stammkunden freuen sich sehr, uns endlich wieder besuchen zu dürfen, so Reinhard Nießing. Seit Anfang April bietet der Gastronom einen Liefer- und Abholservice an. Dieser wurde auch stark angenommen. Das Erlebnis eines Restaurantbesuchs blieb aber auf der Strecke.

Abläufe einarbeiten

Seit Montag bietet er Gästen nun wieder das gewohnte Ambiente in seinen Räumlichkeiten an. „Die ersten Tage waren noch sehr verhalten. Das gibt uns aber die Möglichkeit, uns auf den Mehraufwand durch die Einschränkungen einzustellen und die Abläufe zu checken“.

Von den 200 Sitzplätzen stehen den Gästen aktuell nur 120 zu Verfügung. Dadurch ist es möglich, die nötigen Abstände einzuhalten. Alle 20 festangestellten Mitarbeiter sind zurzeit im Einsatz, und erfüllen die besonderen Auflagen.

Dreimal musste das Kontaktformular überarbeitet werden.
Foto: André Elschenbroich

Zum Beispiel desinfizieren sie jeden Tisch vor und nach dem Besuch des Gastes. Alle 30 Minuten wäscht sich jeder Mitarbeiter sich die Hände. Danach trägt er sich in eine Handwaschliste ein. Der Gast selbst hinterlässt seinen Namen, seine Telefonnummer und gibt Auskunft über die Tischnummer, Datum und Aufenthaltszeit. Und das alles wird streng dokumentiert.

Speisekarten mit doppeltem Nutzen in der Freiheit 24

Für die Speisekarten hat sich Reinhard Nießing etwas besonderes einfallen lassen: Bedruckte Bögen, auf der Vorderseite Speisen, hinten Getränke, die als Unterlage für Geschirr und Besteck benutzt werden. Jede Karte kommt nach dem Gebrauch in den Mülleimer.

Speisekarte und Unterlage in Einem.
Foto: André Elschenbroich

Alles viel Aufwand. Aber durchaus nötig. Wenn die Zahlen der Infizierten fallen, ist der Gastronom für weitere angemessene Lockerungen der Auflagen. Den jetzigen Mehraufwand durch die Auflagen trägt der Gastronom allein und gibt sie nicht an den Gast weiter.

Viele Gäste sind sich noch unsicher, ein Restaurant zu besuchen. Bis auf weiteres bleibt zumindest der Abholservice unter www.freiheit-24.de bestehen. „Vielleicht nehmen wir dieses Angebot auch permanent in unserem Service auf,“ lacht Reinhard Nießing.

Minderung und Kontrolle von Motorradlärm

Bundesrat beschließt Antrag zur Minderung und Kontrolle von Motorradlärm – Initiative unter Federführung des Landes Nordrhein-Westfalen

Wie heute das Ministerium für Verkehr mitteilt, haben die Länder die Bundesregierung aufgefordert, sich stärker für geringere Lärmemissionen bei Motorrädern einzusetzen.

Der Bundesrat hat heute den Antrag unter Federführung des Landes Nordrhein-Westfalen zur wirksamen Minderung und Kontrolle von Motorradlärm angenommen.
 
„Wir haben im Bundesrat eine Initiative auf den Weg gebracht, die da ansetzt, wo beim Thema Minderung von Motorradlärm konkrete Wirkung entfaltet wird – im Recht. Die Geräuschemissionen von Kraftfahrzeugen sind in EU-Vorschriften und in internationalen Vorschriften der UN geregelt. Wir fordern deshalb die Bundesregierung auf, sich auf europäischer und internationaler Ebene stärker für geringere Lärmemissionen bei Motorrädern einzusetzen. Motorradfahren darf nicht zur Lärmbelästigung für Anwohner werden.“, sagte Verkehrsminister Hendrik Wüst.

Strengere Geräuschgrenzwerte gefordert

Die Bundesregierung wird deshalb aufgefordert, sich bei der EU-Kommission für strengere Geräuschgrenzwerte bei der Genehmigung und Zulassung von neuen Motorrädern einzusetzen. Motorräder sollen nicht nur bei der Typprüfung die gesetzlich vorgeschriebenen Geräuschgrenzwerte einhalten, sondern später auch auf der Straße im Fahrbetrieb.
 
Ziel der Bundesratsinitiative ist auch die Sensibilisierung von Motorradfahrern für eine angemessene Fahrweise. Deshalb sollen Initiativen wie „Silent Rider“ in Nordrhein-Westfalen unterstützt werden, die für ein rücksichtsvolles Fahren bei den Bikern werben.

Weniger Lärm und mehr Lebensqualität

Verkehrsminister Hendrik Wüst: „Rücksichtsvolles Fahren bringt mehr Sicherheit, weniger Lärm und mehr Lebensqualität. Damit Anwohner entlang beliebter Motorradstrecken nicht mit Lärm und lauten Motorengeräuschen belästigt werden, müssen Initiativen wie „Silent Rider“ von rechtlichen und von Sanktionsmaßnahmen flankiert werden. Bei gravierenden Überschreitungen, wenn der Auspuff manipuliert und das Motorrad extralaut getunt wird, muss die Polizei in die Lage versetzt werden, gleich vor Ort den gerichtsverwertbaren Beweis zu führen und das Motorrad sicherstellen können.“
 
Der Bundesrat bittet deshalb die Bundesregierung, die Strafen bei Manipulationen, die zur Überschreitung der Lärmgrenzwerte führen, zu verschärfen. Die Möglichkeiten der Polizeibehörden, gravierende Überschreitungen rechtlich sicher zu ahnden, sollen verbessert werden.

Seminar beim Kreissportbund Borken

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Datenschutzrecht, Recht der Personalbilder, Sozial Media, Vereins-Homepage / Internet

Sportvereine verarbeiten tagtäglich personenbezogene Daten ihrer Mitglieder: um zu Veranstaltungen einzuladen, Beiträge einzuziehen oder um neue Projekte gemeinsam auf die Beine zu stellen. Dabei gibt es immer wieder Zweifel was erlaubt ist und welche Vorgaben einzuhalten sind. Und mit der zunehmenden Professionalisierung und Digitalisierung der Vereinsarbeit durch die Nutzung eigener Internetseiten und sozialer Medien ergeben sich weitere datenschutzrechtliche Herausforderungen.

Was gilt es dabei für Ihren Verein zu beachten? Wie kann der gestiegene Aufwand durch Ehrenamtliche bewältigt werden? Welche Stolpersteine gilt es zu vermeiden?

Mit dieser wichtigen Problematik beschäftigt sich nun das Seminar „Datenschutzrecht, Recht der Personalbilder, Sozial Media, Vereins-Homepage / Internet“ das der Kreissportbund Borken in Zusammenarbeit mit dem Landessportbund NRW am Dienstag, den 03. Juni 2020 vom 18.00 bis 22.00 Uhr in Borken-Weseke durchführt. Anhand konkreter Beispiele werden zahlreiche Tipps für die Umsetzung in der Praxis gegeben. Das Ziel hierbei ist: Den Teilnehmern die Grundsätze des Datenschutzrechtes sowie die Voraussetzungen, unter denen Bilder von Personen veröffentlicht werden dürfen zu vermitteln. Des Weiteren wird erörtert, worauf Vereine beim Internetauftritt, ob Homepage oder Social-Media, achten müssen und Fragen des Urheber- und Markenrechts diskutiert.

Zu den Inhalten:
– Grundsätze des Datenschutzes
– Veröffentlichung von Personenbildern
– Grundregeln beim Vereinsauftritt im Internet auf Websites und sozialen Netzwerken
– Fragen des Urheber- und Markenrechts
– Haftung des Vereins und des Vorstands bei Rechtsverstößen

Die Anmeldung hierzu ist über Sportbildungswerk im KSB Borken unter Tel. 02862-418790 bzw. online unter www.sportbildungswerk-nrw.de/borken/ möglich. Bei inhaltlichen Fragen steht allen Interessierten Waldemar Zaleski, Tel.: 02862-4187941, E-Mail: [email protected]

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