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Bewegungspark am Freiter Pättken – Pläne werden vorgestellt

Weitere Maßnahmen der Dorfentwicklung Raesfeld schreiten voran

Nachdem die Neugestaltung des Schlossparks am Karpfenteich im Herbst 2020 abgeschlossen wurde, soll im nächsten Schritt ein Bewegungspark im Rahmen der Dorfentwicklung entstehen (wir berichteten).

Bewegungspark-Raesfeld-Planung
Auf dieser Fläche soll ein generationsübergreifender Bewegungspark entstehen. Foto: Petra Bosse

Geplant ist im östlichen Teil des Karpfenteichs am Freiter Pättken ein Bewegungspark. In dem Park sollen umfangreiche Bewegungsangebote für Jung und Alt, unter anderem mit generationsübergreifenden Spielgeräten, einer Boule-Anlage und einem Wassertretbecken entstehen.

Bewegungspark Raesfeld Schloss
Einen Fitnessparcours am Schlossparkplatz am Freiter Pättken plant die Gemeinde Raesfeld. Foto: Gemeinde Raesfeld (Vorentwurf)

Das Planungsbüro Wolters Partner GmbH aus Coesfeld wird die Planung sowie das weitere Vorgehen zur Aufstellung des Rahmenplans im Planungsausschuss am 7. Februar (Montag) im Rathaus vorstellen.

Dies ist eine Maßnahme – wie auch schon die Neugestaltung des Karpfenteichs – aus dem integrierten kommunalen/städtebaulichen Entwicklungskonzept (IKEK/ISEK).

Kulturkreis Schloss Raesfeld Konzert am 30.01.22 ausverkauft

Anmeldungen zum Konzert 13.02.22 – Lorenz Kellhuber Trio schon möglich

Das Konzert am Sonntag, 30.02.2022, 17 Uhr mit Heidrun Holtmann – Klavier – Beethovenzyklus – Beethoven zum Geburtstag ist leider ausverkauft.

Es ist aber möglich Karten für das Konzert am Sonntag, 13.02.2022, 17 Uhr, im Rittersaal Schloss Raesfeld, mit dem Lorenz Kellhuber Trio in der Geschäftsstelle des Kulturkreises Schloss Raesfeld unter Tel. 02861/681-4283 oder per E-Mail an [email protected]  zu bestellen.

Hygienekonzept
Es gilt grundsätzlich die 2G Regel als Zugangsvoraussetzung: Geimpft oder Genesen
Es dürfen maximal 99 Personen inkl. Musiker im Raum sein
Es muss keine Maske getragen werden (freiwillig dürfen Sie das natürlich gerne)

Bitte bringen Sie unbedingt einen Nachweis zu den 2G mit – Impfpass, digitales EU-Zertifikat, Genesenen-Bescheinigung. Wir werden diese Nachweise im Garderobenbereich unten vor der Treppe nach oben prüfen – wir dürfen nur Besucher einlassen, die eines der 2G nachweisen kann.

Sind Sie Mitglied und waren seit September 2021 schon bei einer unserer Veranstaltungen? Dann haben wir Ihren Impfstatus schon notiert.

Daher ist eine vorherige Anmeldung zwingend erforderlich – wer sich nicht vorab anmeldet läuft Gefahr, nicht in den Raum zu kommen: wir dürfen die Obergrenze von 99 Menschen im Rittersaal auf keinen Fall überschreiten – daher haben alle diejenigen Vorrang, die sich angemeldet haben.

50 Jahre Musikschule Borken

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Dvořák und Brahms gespielt vom Euregio Streichquartett mit Gästen
am Samstag, 12.02.2022, um 17.00 Uhr im FARB Forum Altes Rathaus Borken – Anmeldung erforderlich!

Borken (pd). Zum Auftakt des Jubiläumsjahres der Musikschule Borken gastiert das Euregio Streichquartett mit Gästen am Samstag, 12.02.2022, um 17.00 Uhr mit zwei musikalischen Highlights besonderer Art im Saal des FARB Forum Altes Rathaus Borken.

Euregio Quartett Foto: Stadt Borken
Euregio Quartett Foto: Stadt Borken

Als erster Programmpunkt wird das berühmte „Amerikanische Quartett“ F-Dur op.96 von Antonín Dvořák gespielt, entstanden nach einer Amerika-Reise des im positiven Sinne „überwältigten“ Komponisten und somit gefüllt mit zahlreichen musikalischen Anklängen an die dortige Musik.

Das zweite Werk dieses Konzerts ist das Sextett G-Dur op.36 von Johannes Brahms. Geschrieben wurde es für die eher selten zu hörende Besetzung von zwei Violinen, zwei Violen und zwei Violoncelli.
Es spielen das Euregio Streichquartett mit Susanne Broekhuijsen, Joan Dillon, Miriam van Dixhoorn und Benno Rickert mit den Gästen Nachiko Ueno und Gesa Hangen.

Die Karten sind zum Preis von 10,00 € an der Abendkasse erhältlich. Kinder und Jugendliche haben freien Eintritt. Eine vorherige Anmeldung per Email an [email protected] ist unbedingt erforderlich. Einlass mit 2G+ Nachweis ist ab 16.30 Uhr.

Testpflicht an der Kita erst, wenn es zu spät ist

KOMMENTAR. Mit einer verwirrenden Strategie meldet sich NRW-Familienminister Joachim Stamp am Freitag zu Wort: Es soll weiterhin keine Testpflicht an Kitas geben. Es sei denn, es ist bereits zu spät – dann soll es sie doch geben. Weiß die Landesregierung noch, was sie tut?

von Oliver Borgwardt

Nach dem Testchaos an den Schulen wagten auch die Kindergärten in NRW kaum auf eine klare Linie aus Düsseldorf zu hoffen. Nun ist sie da: Familienminister Stamp setzt voll auf Durchseuchung.

Wie sonst ist es zu erklären, dass Stamp zwar fest damit rechnet, dass es „vermehrt zu Infektionsfällen in der Kindertagesbetreuung“ kommen werde und damit auch Quarantäne und Schließungen „unvermeidbar“ seien – er sich aber weiter mit Händen und Füßen gegen eine Testpflicht wehrt?

Das wichtigste Mittel nutzt Stamp nicht

„Zum Wohle unserer Kinder will ich generelle, flächendeckende Schließungen oder Einschränkungen in der Betreuung nach Möglichkeit aber auch weiterhin verhindern“, ließ der Minister am Freitag an die Kindergärten schreiben. Aber das wichtigste Mittel dazu, nämlich verpflichtende präventive Tests, will er nicht einsetzen. Und das, obwohl sie viele Eltern lautstark einfordern.

Stamp betont zwar, wie wertvoll solche Tests sind – ja, er fordert die Eltern sogar „dringend“ dazu auf. Aber so richtig verpflichten will er sie nicht. Angeblich würden so „dauerhaft jene Kinder von den frühkindlichen Bildungs- und Betreuungsangeboten“ ausgeschlossen, „die womöglich in besonderer Weise von diesen profitieren.“

Allein das ist schon eine seltsame Argumentation. Es drängt sich der Verdacht auf, dass Stamp unter einem sozialen Deckmäntelchen einfach die Verantwortung auf die Eltern abwälzen will.

„Nein! Doch! Oh!“

Noch irrer wird dann aber seine 180-Grad-Kehrtwende nur wenige Sätze später: Auf einmal will er die Eltern doch zum Testen verpflichten – aber erst dann, wenn das Kind schon in den Corona-Brunnen gefallen ist. Direkt nach seiner pathetischen Erklärung gegen eine Pflicht sagt Stamp: „Eine Testpflicht besteht aber dann, wenn es nachweislich einen Infektionsfall in einer Gruppe bzw. Einrichtung gab. Eltern von nicht-immunisierten Kindern müssen dann pro Woche drei negative Tests nachweisen, ansonsten ist eine Betreuung nicht möglich.“

Auf einmal kann man die Eltern also doch zum Testen zwingen? Und vorher, wenn man eine Ansteckung anderer Kinder vielleicht noch verhindern kann, eine Infektion noch rechtzeitig erkannt werden könnte, geht das nicht? Weiß der Minister überhaupt, was er da schreibt?

Mal salopp formuliert: Die gleiche Logik wäre, erst dann Kondome zu benutzen, wenn das Kind schon unterwegs ist.

Für die Eltern bedeutet das nichts weiter, als sich in der Kita jeden Tag auf russisches Roulette einzulassen. Mit einer Testpflicht wäre sinnbildlich gesprochen allerdings nur eine Platzpatrone im Lauf. Wenn aber ein Gutteil der Kinder ungetestet in die Gruppe kommt, ist es nur eine Frage der Zeit, bis der Corona-Knall kommt.

Auch das müsste Stamp erkennen.

So gibt es eigentlich nur zwei Möglichkeiten: Entweder, der Minister erkennt diesen Widerspruch nicht, dann ist er mit seinem Amt überfordert. Oder aber, er nimmt die Durchseuchung wissend in Kauf. Schließlich, das steht nämlich auch in seinem Schreiben, sei eine Infektion für ein Kind ja kaum der Rede wert.

Jedenfalls meistens.

Neuer Leitfaden zum Umgang mit einem Infektionsfall in der Kita

Labor-Überlastung zwingt Grundschulen zum Schnelltest. Nun gibt es auch einen neuen Leitfaden zum Umgang mit einem Infektionsfall in der Kindertagesbetreuung (Stand: 26.01.2022).

Anders als etwa in Baden-Württemberg existiert in NRW keine Testpflicht an Kindergärten, und eine Einführung wird derzeit auch vom Familienministerium abgelehnt.

Um aber die Kindertagesbetreuung während der Omikron-Welle aufrecht zu erhalten, gibt es nun einen Leitfaden zum Umgang mit einem Infektionsfall für Kita-Leitungen, ErzieherInnen und Beschäftigte in den Kindertageseinrichtungen.
Das Wichtigste in Kürze:

  • Die Angebote der Kindertagesbetreuung bleiben so weit möglich geöffnet
  • Schließungen von Angeboten werden nicht immer zu verhindern sein, Eltern haben in diesem Fall Anspruch auf Kinderkrankengeld oder Betreuungsentschädigung.
  • Bei einem Infektionsfall in einem Kindertagesbetreuungsangebot besteht eine Testpflicht für die Kinder.
  • In den Kommunen, in denen PCR-Pooltests angeboten werden, muss aufgrund mangelnder Laborkapazitäten unter Umständen wieder auf Schnelltest umgestellt werden

Dazu meldete sich auch NRW-Familienminister Joachim Stamp am Freitag zu Wort:

„Die Infektionszahlen in der Kindertagesbetreuung folgen dem Trend allgemein steigender Infektionszahlen. Dankenswerterweise hat sich der überwältigende Teil der Beschäftigten für eine Impfung entschieden und ist oftmals auch schon geboostert.
Dennoch infizieren sich auch immunisierte Kolleginnen und Kollegen und fallen für einen gewissen Zeitraum aus. Auf die Kindertagesbetreuung kommen also erneut herausfordernde Wochen zu: Es wird vermehrt zu Infektionsfällen in der Kindertagesbetreuung kommen und Einschränkungen sowie Schließungen einzelner Einrichtungen und Gruppen sind unvermeidbar. Zum Wohle unserer Kinder will ich generelle, flächendeckende Schließungen oder Einschränkungen in der Betreuung nach Möglichkeit aber auch weiterhin verhindern. Eltern, die ihre Kinder aufgrund einer pandemiebedingten Beschränkung des Betreuungsangebotes zu Hause betreuen, haben jedoch Anspruch auf Kinderkrankengeld oder Betreuungsentschädigung“.

Und schließlich gibt es laut Stamp ja auch dann noch das:

Allerdings verbietet diese Empfehlung nicht, Kinder mit Krankheitssymptomen zu betreuen, wenn die Einrichtung oder die Kindertagespflegeperson dies so entscheidet.
Im Rahmen einer vertrauensvollen Bildungs- und Erziehungspartnerschaft sollen Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen gemeinsam mit den Eltern zu verantwortbaren Regelungen kommen.

Was jedoch bedeutet das für betroffene Eltern, oder was bedeutet das für das betroffene Kind und die Kita-Leitung? Was heißt das zusammengefasst überhaupt?

Mein Kind zeigt Symptome

Kranke Kinder gehören nicht in die Kita oder in die Kindertagespflegestelle. Kinder mit Fieber oder Symptomen, die nach Einschätzung der Eltern und der Einrichtung oder Kindertagespflegestelle auf eine akute, infektiöse und ansteckende Erkrankung hinweisen, sollen zum Schutz der Beschäftigten, der Kindertagespflegepersonen und der anderen Kinder in diesem Fall nicht betreut werden. Kinder dürfen ohne Attest oder Testung dann wieder in die Betreuung, wenn sie wieder gesund (fieberfrei und fit) sind.
Bei Schnupfen ohne weitere Krankheitsanzeichen sollen die Kinder, wie bisher, für 24 Stunden zu Hause beobachtet werden. Dies gilt auch für den Fall, dass ein COVID-19-Schnelltest durchgeführt wurde und das Ergebnis negativ ausgefallen ist.
Wenn keine weiteren Symptome auftreten, kann das Kind nach 24 Stunden wieder das Betreuungsangebot besuchen.

Da jedoch in unser aller Interesse und zum Erhalt der Stabilität unserer Kindertagesbetreuung niemand durch Ansteckung, auch mit Erkältungskrankheiten, gefährdet werden soll, dürfen die Kindertageseinrichtungen und die Kindertagespflegepersonen ihrerseits die Betreuung ablehnen, solange das Kind aus ihrer Sicht Krankheitssymptome zeigt, die eine verantwortungsvolle Betreuung ausschließen.
Allerdings verbietet diese Empfehlung nicht, Kinder mit Krankheitssymptomen zu betreuen, wenn die Einrichtung oder die Kindertagespflegeperson dies so entscheidet.
Im Rahmen einer vertrauensvollen Bildungs- und Erziehungspartnerschaft sollen Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen gemeinsam mit den Eltern zu verantwortbaren Regelungen kommen.

Für mein Kind liegt ein positiver Schnelltest vor

Nach aktueller Lage gilt: Führen Sie bitte zeitnah einen Kontrolltest in Form eines PCR-Tests durch. Bis zum Vorliegen des Ergebnisses des Kontrolltests sollte Ihr Kind bestmöglich Kontakt zu anderen Personen vermeiden.

Für mein Kind liegt ein positiver PCR-Kontrolltest vor

Informieren Sie bitte das Angebot der Kindertagesbetreuung. Für Ihr Kind gilt eine Isolierungspflicht, d.h. es darf den eigenen Haushalt nicht verlassen und muss Kontakte vermeiden. Die Pflicht zur Isolierung gilt automatisch und wird nicht vom Gesundheitsamt angeordnet. Die Isolierung endet grundsätzlich zehn Tage nach dem Tag, an dem der positive PCR-Test durchgeführt wurde. Falls zunächst Symptome beobachtet wurden und 48 Stunden nach Auftreten der ersten Symptome ein positiver Test durchgeführt wurde, enden die zehn Tage Isolierung nach Symptombeginn.
Falls noch Symptome bestehen, ist die Isolierung fortzusetzen.
Nach sieben Tagen kann das Kind mittels eines Antigen-Schnelltests in einem zertifizierten Testzentrum oder mittels eines PCR-Tests freigetestet werden, wenn es zuvor 48 Stunden symptomfrei war. Der Test kann frühestens am 7. Tag der Isolierung durchgeführt werden.

Im Haushalt lebt eine mit Corona infizierte Person

Für Ihr Kind gilt eine Quarantänepflicht, d.h. es darf den eigenen Haushalt nicht verlassen und muss Kontakte vermeiden. Die Pflicht zur Quarantäne gilt automatisch und wird nicht vom Gesundheitsamt angeordnet. Die Quarantäne endet spätestens nach zehn Tagen. Nach fünf Tagen kann das Kind mittels eines Antigen-Schnelltests in einem zertifizierten Testzentrum oder mittels eines PCR-Tests freigetestet werden.
Der Test kann frühestens am 5. Tag der Quarantänedurchgeführt werden.
Mein Kind hatte Kontakt zu einer Person, die sich mit Corona infiziert hatte.

Das Kind muss in der Regel nicht in Quarantäne

Achten Sie aber bitte darauf, ob Ihr Kind Corona-typische Symptome entwickelt und testen Sie Ihr Kind bitte regelmäßig.
Unter Umständen kann es sein, dass das Gesundheitsamt eine Quarantäne für Ihr Kind anordnet.

Die Quarantäne endet in diesem Fall spätestens nach zehn Tagen.
Nach fünf Tagen kann das Kind mittels eines Antigen-Schnelltests in einem zertifizierten Testzentrum oder mittels eines PCR-Tests freigetestet werden. Der Test kann frühestens am 5. Tag der Quarantäne durchgeführt werden. Eine Person in der Kindertagesbetreuung hat sich mit Corona infiziert.

Das Kind muss in der Regel nicht in Quarantäne

Achten Sie aber bitte darauf, ob Ihr Kind Corona-typische Symptome entwickelt. Für alle Kinder in der Kindertagesbetreuung gilt ab dann eine Testpflicht für den Besuch des Angebots. In den ersten vierzehn Tagen nach Bekanntwerden des Infektionsfalls müssen für Ihr Kind pro Woche insgesamt drei negative Corona-Tests nachgewiesen werden. Diese können beispielsweise durch die Selbsttests erfolgen, die die Einrichtungen den Eltern zur Verfügung stellen. Eltern bestätigen dabei schriftlich, dass der Test durchgeführt wurde
und negativ ausgefallen ist.
Die Einrichtung bzw. die Kindertagespflegestelle bestimmt, zu welchen Zeitpunkten die Tests vorgelegt werden müssen, in jedem Fall aber am ersten Tag nach Bekanntwerden des Infektionsfalls. Sofern PCR-Pool-Tests angeboten werden, wird die Testpflicht durch die regelmäßige Teilnahme an diesen erfüllt. Für immunisierte Kinder entfällt die Testpflicht.

Wenn der PCR-Pool-Test positiv ausfällt

Sofern ein PCR-Pool-Test positiv ausfällt, dürfen alle daran teilnehmenden Kinder das Betreuungsangebot erst wieder aufsuchen, wenn eine negativer PCR-Test vorgelegt wird. Das Jugendamt kann entscheiden, dass dies auch für jene Kinder gilt, die an der ursprünglichen Pool-Testung nicht teilgenommen haben.
Unter Umständen kann es sein, dass das Gesundheitsamt im Einzelfall eine Quarantäne für Ihr Kind anordnet. Die Quarantäne endet in diesem Fall spätestens nach zehn Tagen. Nach fünf Tagen kann das Kind mittels eines Antigen-Schnelltests in einem zertifizierten Testzentrum oder mittels eines PCR-Tests freigetestet werden.
Der Test kann frühestens am 5. Tag der Quarantäne durchgeführt werden.

Welche Ausnahmen von der Quarantäne gibt es?

Folgende Personen sind aufgrund ihrer bisherigen Immunisierung von einer Quarantänepflicht ausgenommen:

  • Personen mit einer Boosterimpfung, insgesamt drei Impfungen erforderlich
  • (auch bei jeglicher Kombination mit Johnson & Johnson)
  • Geimpfte Genesene (Geimpfte mit einer Durchbruchsinfektion oder Genesene, die eine Impfung im Anschluss an die Erkrankung erhalten haben)
  • Personen mit einer zweimaligen Impfung ab dem 15. Tag nach der zweiten Impfung bis zum 90. Tag nach der Impfung (die Notwendigkeit einer zweimaligen Impfung gilt auch für den Impfstoff von Johnson & Johnson)
  • Genesene ab dem 28. Tag bis zum 90. Tag ab dem Datum der Abnahme despositiven Tests

Diese Ausnahmen gelten selbstverständlich auch für Kinder. Beachten Sie bitte, dass eine Infektion trotz Immunisierung nicht gänzlich ausgeschlossen werden kann. Achten Sie daher auch als immunisierte Person nach einem Kontakt mit einer coronainfizierten Person auf Symptome und lassen Sie sich regelmäßig testen.

Infizierte Personen müssen sich in jedem Fall in Isolierung begeben.

Und dann gibt es auch das noch:

Für das Jahr 2022 (zunächst bis zum 19. März 2022) stehen den Eltern bis zu 10 Tage Betreuungsentschädigung pro Kind und Elternteil (bei Alleinerziehenden 20 Tage) zu. Je Elternteil werden insgesamt bis zu 20 Betreuungstage (Alleinerziehenden bis zu 40 Betreuungstage) gewährt.
Der Antrag auf Gewährung der Betreuungsentschädigung ist nach der Betreuung des Kindes bzw. der Kinder bei der Bezirksregierung, in deren Regierungsbezirk der Wohnsitz des jeweiligen Elternteils liegt, zu stelle (soforthilfecorona.nrw.de).



Grünes Licht für den Einbau von RLT-Anlagen in Raesfelder Schulen

Der Bau- und Umweltausschuss wird das Thema RTL-Anlagen in den drei Raesfelder Schulen in seiner kommenden Sitzung wieder aufnehmen.

Das Gutachten zum Einbau von RLT-Anlagen liegt der Gemeindeverwaltung Raesfeld nun vor (wir berichteten). Die Investitionskosten in Höhe von 1.435 MIO. Euro und bei einer gleichzeitigen 80 %-igen Bundesförderung stehen im Haushaltsplan 2022 zur Verfügung.

Bereits im November 2021 führte das Thema rund um den Einbau von RLT-Anlagen in den drei Schulen in Raesfeld und Erle zu langen und heftigen Diskussionen. Um hier einen Beschluss zu fassen, mussten offene Fragen zur Statistik, zum Brandschutz und zur Wärmerückgewinnung, um die Angelegenheit dem Bau- und Umweltausschuss erneut vorzulegen geklärt werden.

RTL-Anlage-Grundschule-Erle
Fassadenansicht mit Bohrungen Silvesterschule Erle ©Gemeinde Raesfeld

Nun hat in den vergangenen Wochen das Bauamt eine erneute Begehung aller 70 in Frage kommenden Klassenräume vorgenommen. Das Ergebnis liegt nun dem Bauamt vor. Verworfen wurde laut Markus Büsken, Erster Beigeordneter der Gemeinde, die angedachte Lösung, jeden Klassenraum mit einem Gerät vom Format eines großen Kühlschranks im hinteren Bereich eines Klassenzimmers auszustatten. Der Grund dafür seien die statischen Probleme, denn im Bereich der Wandsäulen zwischen zwei Klassenräume dürfen keine Durchbohrungen vorgenommen werden.

280 Kernbohrungen in 70 Klassenräumen

Stattdessen sollen jetzt pro Klassenraum zwei Brüstungslüftungsgeräte unterhalb der Fenster montiert werden. Hierfür muss ein Teil der vorhandenen Heizkörper entfernt werden. Das bedeutet, dass je Klassenraum vier Kernbohrungen für Zu- und Abluft in die Außenfassade vorgenommen werden müssen. Bei 70 Klassenräumen sind das 280 Kernbohrungen mit einem Durchmesser von etwa 25 cm.

RLT-Anlage Fassade Sebastianschule Reaesfeld
Fassadenansicht mit Bohrungen Sebastianschule Raesfeld. ©Gemeinde Raesfeld

Brandschutztechnische Anforderungen

Was die brandschutzrechtlichen Fragen anbelangt, liegen auch hier nun dem Bauamt ein Sachverständigen Gutachten vor, ob und in welchem Umfang die dezentralen Lüftungsgeräte brandschutztechnische Anforderungen auslösen. Die könnten beispielsweise zusätzliche Brandschutzklappen für einen möglichen Flammüberschlag oder der Einbau von zusätzlichen Rauchmeldern sein. Vorsorglich wurde von der Verwaltung in den vergangenen Wochen die Brandschutzdienststelle des Kreises zurate gezogen. Diese habe die Aussagen des Gutachtens bestätigt.

Einsparpotenzial

Auch hat das Bauamt anhand der nunmehr favorisierten Brüstungslüftungsanlagen und der tatsächlichen räumlichen Gegebenheiten versucht, das Einsparpotenzial hinsichtlich der Wärmerückgewinnung gegenüber dem derzeitigen, herkömmlichen Stoßlüften genauer zu ermitteln.

Fazit: Das Einsparpotenzial bei den Heizkosten beläuft sich auf rund 18 000 Euro. Allerdings stehen dem Kosten in Höhe von 100.000 Euro gegenüber: Stromkosten etwas 5 000 Euro, Wartungskosten etwas 21.000 Euro und Abschreibungen in Höhe von 74.666 Euro.

Laufende Kosten

Was die Wartungskosten von ein bis zweimal jährlich anbelange, seien diese laut Büsken mit einer Fachfirma konkret ermittelt worden. Nach vier Jahren jedoch sei jedoch noch nicht der zusätzliche personelle Aufwand, der bei den Hausmeistern verursacht werde, nicht eingerechnet.

Was die Fertigstellung der RLT-Anlagen anbelange, werden diese Maßnahmen bis zum Ende der Sommerferien laut Büsken abgeschlossen sein.

„Die Ergebnisse der Klärung der aufgeworfenen Fragestellungen haben dazu geführt, dass aus bau- und brandschutztechnischer Sicht keine Argumente gegen die geplante Ausstattung der Räume mit RLT-Anlagen sprechen“, so Markus Büsken.

Vier Reitsättel in Erle gestohlen

Raesfeld-Erle – Diebe stehlen Reitsättel

Erle. Unbekannte haben am Donnerstag in Raesfeld-Erle vier Reitsättel
entwendet. Die schwarzen Sättel – einer davon der Marke Euroriding, ein anderer
der Marke Kiefer – hatten sich laut Mitteilung der Polizei in einer Sattelkammer auf einem Grundstück an der Marienthaler Straße befunden.

Die Tatzeit liegt etwa zwischen 06.30 Uhr und 11.30 Uhr. Die Polizei bittet um Hinweise an das Kriminalkommissariat in Borken: Tel. (02861) 9000.

Achtung: Anrufe wegen angeblicher Falschbefüllung von Müllgefäßen

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Stadt Borken warnt vor betrügerischen Zahlungsaufforderungen

Borken. Nach Informationen der Stadt Borken sind am Dienstag in mindestens zwei Fällen Bürgerinnen und Bürger in den Abendstunden von einem Mann angerufen worden, der sich als Mitarbeiter der Stadtverwaltung ausgegeben hat.

„Von diesem Mann wurde behauptet, dass er im Namen der Verwaltung die richtige Befüllung von Müllgefäßen überprüfen würde“, sagt Alfons Schroer von der Abfallberatung der Stadt Borken. Im Rahmen einer Kontrolle sei eine derartige Fehlbefüllung festgestellt worden, dass nun ein Bußgeld verhängt werden müsse.

Ein entsprechender Bescheid werde in den kommenden Tagen erstellt und im Übrigen würden die Gefäße so nicht mehr entleert.
„Dieser Anrufer hat nicht im Namen der Stadt Borken gehandelt. Wir werden daher Anzeige gegen Unbekannt erstatten“, kündigt Bürgermeisterin Mechtild Schulze Hessing an: „Aufgrund der aktuellen Vorkommisse rufen wir alle Bürgerinnen und Bürger dazu auf, wachsam zu sein und die Echtheit von Zahlungsaufforderungen öffentlicher Stellen kritisch zu hinterfragen.“

Die Bürgermeisterin bittet darum, verdächtige Anrufe an die Polizei zu melden oder sich in Zweifelsfällen an die Abfallberatung der Stadt Borken zu wenden (Telefon: 02861/939-222. E-Mail: [email protected]).

Jutta Bonhoff geht in die 2. Reihe – Wechsel im Vorstand der Bürgerstiftung

Heiko Gudel und Dr. Gerswid Altenhoff-Weber übernehmen den ersten zweiten Vorsitz der Bürgerstiftung.

Wechsel im Vorstand der Bürgerstiftung Raesfeld-Erle-Homer

Nach acht Jahren ehrenamtlicher Arbeit im Vorstand verabschieden sich Jutta Bonhoff als erste Vorsitzende und der zweite Vorsitzende Jürgen Wachtmeister ins zweite Glied der Bürgerstiftung Raesfeld Erle Homer und übergeben den Staffelstab an Heiko Gudel und Dr. Gerswid Altenhoff-Weber.

Jutta Bonhof Heimatpreis
Heimatpreis 2020. Überreicht von Andrea Grotendorst a. D. an Jutta Bonhoff. Foto: Archiv Petra Bosse

Zudem bedankt sich die Stiftung bei Ruth Beering, die ebenfalls seit Gründung im Jahr 2013 maßgeblich für die erfolgreiche Etablierung der Bürgerstiftung ins Gemeindeleben gesorgt hat.
Der neu gewählte Vorstand besteht nunmehr aus dem 1. Vorsitzenden Heiko Gudel, der 2. Vorsitzenden Dr. Gerswid Altenhoff-Weber und den weiteren Vorstandsmitgliedern Philipp Holtschlag, Kathrin Bonhoff und Lea Nagel.

Wie die neuen Vorsitzenden ist Philipp Holtschlag seit der Gründung im Vorstand. Bislang als Beisitzerin unterstützt auch Kathrin Bonhoff die Geschicke der Bürgerstiftung seit 8 Jahren in vielen Projekten. Lea Nagel als Neuvorstand ist seit drei Jahren bereits als Beisitzerin tätig und freut sich auf die kommenden Aufgaben.
Der neue Vorstand bedankt sich ausdrücklich für die herausragende Arbeit der Ausgeschiedenen und hofft in naher Zukunft auf eine würdige Verabschiedung. Zur Freude aller Beteiligten verbleiben die Altvorstände für diverse Projekte ansprechbar und sorgen somit für einen geräuschlosen Wechsel.

Für das laufende Jahr hoffen alle Stiftungsmitglieder auf ein baldiges Ende der vorherrschenden Einschränkungen und damit verbunden ein Aufleben im gesellschaftlichen Miteinander.
Laufende Projekte und wiederkehrende Veranstaltungen wie das Tischlein Deck Dich könnten dann endlich wieder ohne Kontaktbeschränkungen und Auflagen stattfinden.

Kreis Borken sucht Eltern für Pflegekinder

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Der Kreis Borken und die Städte Ahaus, Borken und Gronau werben für die Aufnahme von Pflegekindern als Alternative – 19 Adoptionen zählt die Vermittlungsstelle im Kreis Borken

Kreis Borken (pd). 19 Adoptionen konnte die Adoptionsvermittlungsstelle, die der Kreis Borken gemeinsam mit den Städten Ahaus, Borken und Gronau betreibt, im vergangenen Jahr abwickeln.

Das sind 12 Adoptionen mehr als im Jahr zuvor. Bei 18 dieser Fälle wurden Kinder von Verwandten und Stiefelternteilen adoptiert. In einem Fall handelte es sich um die Adoption eines fremden Kindes.

Adoption: Kaum eine realistische Hoffnung

Aktuell liegen Bewerbungen von vier Paaren vor, die Adoptiveltern werden wollen. Eine realistische Hoffnung können die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kreises Borken und der Städte aber nur wenigen von ihnen machen. „Der insgesamt großen Zahl der Bewerber, die sich eine Adoption wünschen, steht eine kleine Anzahl von Kindern gegenüber, die zur Adoption freigegeben werden“, erklärt Anke Bengfort von der Vermittlungsstelle des Kreises Borken. „Nur wenige Eltern, die ihr Kind nicht selbst versorgen können, sind bereit, in eine Adoption mit allen Konsequenzen einzuwilligen.“

Alternative Pflegekind

Eine Alternative für Paare, die einem Kind ein Zuhause bieten wollen, sei es deshalb, ein Pflegekind aufzunehmen, um das sie sich dann vorübergehend oder dauerhaft kümmern.
Paare und Familien sollten sich mit den Voraussetzungen und Anforderungen bzgl. der Aufnahme eines Pflege- oder Adoptivkindes auseinandersetzen, betont Anke Bengfort. Unterstützt und geschult werden sie hierbei durch die zuständigen Fachkräfte der Adoptionsvermittlungsstelle und der Pflegekinderdienste der jeweiligen Kommunen. Dabei werden die Besonderheiten eines Pflege- oder Adoptivkindes besprochen. Außerdem wird thematisiert, wie es gelingen kann, ein fremdes Kind in die eigene Familie zu integrieren. Zeigen sich die Bewerberpaare als geeignet, haben sie die Möglichkeit, ein Kind in ihrer Familie aufzunehmen.

Pflegekinderdienste suchen Paare und Familien

Die Pflegekinderdienste suchen Paare und Familien, die ein Kind bei sich aufnehmen möchten. „Die Aufgabe ist eine besondere Herausforderung und bereichert den Alltag der Familien in vielfältiger Weise“, sagt Anke Bengfort. Dank Pflegeeltern haben viele Kinder die Chance, wieder Vertrauen in sich und ihr Umfeld zu gewinnen und sich gesund zu entwickeln.

Informationen

Nähere Informationen, auch zur Aufnahme eines Pflegekindes, gibt es bei der „Gemeinsamen Adoptionsvermittlungsstelle der Städte Ahaus, Borken, Gronau und des Kreises Borken“ im Fachbereich Jugend und Familie der Kreisverwaltung Borken, Nebenstelle Stadtlohn, unter der Telefonnummer 02861/681-5433 sowie bei den Jugendämtern der Städte Ahaus, Borken und Gronau.

„Lolli“-PCR-Testverfahren an Grundschulen wird verändert

Knappe Testkapazitäten erfordern Anpassung des „Lolli“-Verfahrens an Grundschulen in NRW

Laut Ministerin Gebauer muss aufgrund der fehlenden PCR-Kapazitäten die Landesregierung in der „Omikron“-Welle nun Anpassungen dieses Verfahrens vornehmen. Damit sollen mehr PCR-Laborkapazitäten für vulnerable Gruppen freigegeben werden.

Seit dem 10. Mai 2021 haben die sogenannten Lolli-Testverfahren für alle SchülerInnen den so wichtigen Präsenzunterricht seit dem 10. Mai 2021 flächendeckend gesichert. Laut Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz erfordert das „Lolli“-Verfahren nun eine Anpassung.

Mehr als 400.000 PCR-Tests pro Woche

Der Grund: Die „Omikron-Welle“ hat das Land Nordrhein-Westfalen und in Teilen auch die Schulen erreicht. Die landesweit hohen Inzidenzzahlen sowie hohen Positivraten bei den „Lolli“-PCR-Testungen von aktuell über 20 Prozent spiegeln dies wider. Im Hinblick auf diese Priorisierungsentscheidung von Bund und Ländern ist somit eine kurzfristige Anpassung des „Lolli“-PCR-Testregimes erforderlich, da dies erhebliche Testkapazitäten von mehr als 400.000 PCR-Tests (Pool- sowie Einzeltestungen) pro Woche bindet.

2,5 Millionen Schnelltests

Die Grundschulen werden ab sofort vollumfänglich in das Bestellmanagement von Antigen-Schnelltests eingebunden, so dass sich die Schulen mit den notwendigen Bedarfen weiterhin eindecken können. Schon jetzt mit dem Stichtag 19. Januar 2022 haben die Grundschulen einen durchschnittlichen Bestand von insgesamt rund 2,5 Millionen Schnelltests (4,1 Tests pro Schüler) im Rahmen der wöchentlichen Cosmo-Abfrage gemeldet.

Priorisierung von PCR-Testungen

Kurzfristig werden folgende Anpassungen im „Lolli“-PCR-Testregime vorgenommen:

  • Auch weiterhin werden in den Grund- und Förderschulen „Lolli“-PCR-Pooltests angewandt.
  • Die Auflösung positiver Pools durch PCR-Einzeltests wird an den Grundschulen verändert. Es ist keine Abgabe von Einzel-PCR-Rückstellproben an die Labore mehr vorgesehen.
  • Schülerinnen und Schüler eines negativ getesteten Pools nehmen wie gewohnt am Präsenzunterricht teil. Derzeit sind rund 80 Prozent aller Pools in den Grund- und Förderschulen negativ.
  • Schülerinnen und Schüler eines positiv getesteten Pools werden am nächsten Tag zu Unterrichtsbeginn in den Schulen mit Antigenschnelltests getestet. Hierzu verfügen die Schulen bereits jetzt in ausreichendem Umfang über die notwendigen Testkapazitäten.
  • Alternativ ist es auch möglich, eine offizielle Testeinrichtung im Rahmen eines Bürgertests zu nutzen und diesen Test der Schule vorzulegen.
  • Schülerinnen und Schüler eines positiv getesteten Pools dürfen nur dann am Präsenzunterricht teilnehmen, wenn sie ein negatives Schnelltestergebnis zu Unterrichtsbeginn vorweisen können.
  •  Bei einem positiven Antigen-Schnelltest erfolgt das in den weiterführenden Schulen eingeübte Verfahren und das infizierte Kind begibt sich in häusliche Isolation; eine Kontrolltestung außerhalb des Schulsystems ist erforderlich.
  • Für alle Förderschulen, unabhängig von ihrem Förderschwerpunkt, bleibt das bestehende Lolli-Testsystem komplett in seiner jetzigen Form erhalten. Grund dafür ist die strukturell höhere Vulnerabilität dieser Schülergruppe. Darüber hinaus ist diese Testmethode für die dortigen Schülerinnen und Schüler hinsichtlich der Anwendbarkeit ganz besonders geeignet.

Die notwendigen rechtlichen Anpassungen der Corona-Test/Quarantäneverordnung werden kurzfristig durch die Landesregierung vorgenommen.

Corona: Silvesterschüler senden Herzensbotschaft mit Lichtern

Gedanken und Wünsche in Coronazeiten – Silvester-Schüler setzen ein Zeichen der Solidarität

Erle (pd). Nach der Aktion der Sebastianschüler senden auch die Silvesterschüler als Abschluss ihrer Unterrichtsreihe im Religionsunterricht ein Zeichen der Solidarität und des Füreinander Daseins.

Am Dienstagmorgen versammelten sich alle Schülerinnen und Schüler der Silvesterschule auf dem Schulhof. Einzelne Klassenvertreter formulierten ihre Gedanken, Sorgen und Ängste zur Coronazeit, wie beispielsweise Drittklässlerin Janna: „Uns bedrückt, dass wir in der Schule Maske tragen müssen, und wir gar nicht sehen, wenn uns jemand anlächelt“.

Silvesterschule-Erle-Corona-Solidarität

Kleine und großen Sorgen

Henri äußerte gerade in Anbetracht der stark steigenden Infektionszahlen, die Sorge, dass die Schulen bald wieder geschlossen werden.

Für Schulleiter Thomas Schlüter gelte, dies dringend zu verhindern. Jeder habe gemerkt wie wichtig die Schule und der Schulbesuch für das Lernen, aber auch für die Kontakte zu Freunden sind. Schülerinnen und Schüler bemerkten daher auch, dass es wichtig sei, möglichst optimale Bedingungen hierfür zu schaffen. Dies unterstreicht der Wunsch des Zweitklässlers Sönke: „Ich wünsche mir Lüftungsanlagen, damit wir in der Klasse nicht mehr so frieren müssen.“

Alle Kinder haben großartiges geleistet

Thomas Schlüter machte in seinen Worten auch deutlich, dass alle Kinder in den letzten Monaten durch ihre Bereitschaft, sich auf immer neue Situationen einzustellen, großartiges geleistet haben. Er appellierte gerade im Hinblick auf die bevorstehenden Wochen, dass alle weiterhin zusammenhalten und sich gegenseitig unterstützen sollen.

Zum Abschluss bildeten die Silvesterschüler ein riesiges Herz und hielten minutenlang ihr selbstgebasteltes Licht der Zuversicht hoch.

Jedes Kind nimmt in den folgenden Tagen sein Licht der Zuversicht mit nach Hause. Viele haben vor, es weiterzugeben, wie Lennard:

„Ich schenke mein Licht der Zuversicht an meine Oma, weil sie in Quarantäne ist und ich sie nicht sehen und besuchen kann.“

Lennard

Mammobil in Raesfeld

Bereits zum achten Mal macht das Mammobil in Raesfeld Station und alle anspruchsberechtigten Frauen werden wieder automatisch zum Mammographie-Screening eingeladen.

Das Mammobil steht vom 28. Januar bis zum 25. Februar 2022 auf dem Parkplatz hinter dem Rathaus (Leinenweberstraße).

Alle zwei Jahre anspruch auf das Screening

Das Mammographie-Screening ist ein bundesweites Programm, um Tumore der Brust im Frühstadium zu erkennen, wenn sie noch nicht tastbar sind. Brustkrebs ist gut heilbar, wenn er früh genug erkannt wird. Im Kreis Borken haben über 53.000 Frauen alle zwei Jahre einen Anspruch auf diese Reihenuntersuchung.

Als erstes Mammobil in Deutschland sind wir seit August 2010 mit der derzeit strahlenärmsten Technologie, der Philips MicroDoseMammography ausgerüstet. Die neue Technologie sorgt für brillante Bildqualität, was eine noch größere Diagnosesicherheit für die Frauen bedeutet. Die Mammographie bietet durch das frei bewegliche Gerät und den ergonomisch geformten Tisch eine weitaus angenehmere Untersuchung.

Sterblichkeit durch Brustkrebs soll durch regelmäßige Untersuchungen gesenkt werden

In der siebten Screeningrunde wurden rund 35.000 Frauen aus dem Kreis Borken in das Mammobil eingeladen. Davon sind durchschnittlich 60% zur Untersuchung erschienen.

Ziel des Programms ist es, die Sterblichkeit an Brustkrebs deutschlandweit um bis zu 35 % zu senken. Deshalb möchten wir in der achten Screeningrunde wieder eine mindestens ebenso hohe Teilnahmequote erreichen.

Mammographie Mobil Bus © Simone Hentschel

Schriftliche Einladung für Altersgruppe von 50 – 69 jährigen

Frauen im Alter von 50 bis 69 Jahren stellen die Altersgruppe dar, die am häufigsten von Brustkrebs betroffen ist. Alle werden von einer Zentralstelle in Münster zum Mammographie-Screening schriftlich in das Mammobil eingeladen. Jede Frau der genannten Altersgruppe erhält automatisch eine Einladung. Sollte eine Frau dem Termin nicht folgen können, erhält sie automatisch eine weitere Einladung. Die Mammographieuntersuchung ist freiwillig und kostenlos und wird von den Krankenkassen übernommen.

Innenausstattung des Mammobils

Das Mammobil gleicht von innen einer normalen Arztpraxis mit Anmeldung, Warte-, Umkleide- und Untersuchungsbereich. Dort werden durch speziell ausgebildete Assistentinnen zwei digitale Röntgenaufnahmen von jeder Brust erstellt. Die Bilder werden binnen einer Woche von zwei Ärzten unabhängig voneinander begutachtet. Bei ca. 94 % aller Frauen zeigt die Mammographie keinen Hinweis auf Brustkrebs. Sobald ein Verdacht vorliegt, wird der Befund in einer Konsensuskonferenz besprochen, an der die Befunder und die Programmverantwortliche Ärztin Fr. van der Most teilnehmen.

Bei Verdacht folgen weitere Untersuchungen

Bleibt der Verdacht bestehen, wird die betroffene Frau zu einer abklärenden Untersuchung eingeladen. Ca. 90 % der Frauen, die zur Abklärung kamen, hatten keinen Brustkrebs. Die Screening-Praxis steht in engem Kontakt mit den Gynäkologen und informiert diese gerne auf Wunsch der Frauen. Das Mammographie-Screening ist eine ergänzende Früherkennungsuntersuchung und ersetzt nicht die gynäkologische Vorsorgeuntersuchung.

Das Programm wird von der Radiologischen Praxis Dr. Krüger MVZ GmbH Ahaus-Vreden-Bocholt umgesetzt, die mit dem Brustzentrum Ahaus-Bocholt kooperiert.

Fragen zum Mammographie-Screening werden am Infotelefon unter 0251-929 5000 oder in der Screening-Praxis unter 02871-2904400 beantwortet. Im Internet gibt es Informationen unter mammo-programm.de.

Dr. Krüger MVZ GmbH
Praxisverwaltung
Fr. Krüger/Fr. Hentschel
Tel. 02872-9249454

„Mobiles Impfen ohne Termin“ in vier kreiseigenen Impfstellen

„Mobiles Impfen ohne Termin“: Weitere Termine für die kreiseigenen Impfstellen in Ahaus, Bocholt, Borken und Gronau veröffentlicht

Terminplan ist unter www.kreis-borken.de/mobileimpfungen abzurufen / Ab sofort Impfungen ohne Termin für Personen ab 5 Jahren möglich

Kreis Borken (pd). Die koordinierende Covid-Impfeinheit (KoCI) des Kreises Borken hat nun die nächsten Termine für „Mobiles Impfen ohne Termin“ veröffentlicht: Auch weiterhin werden Impfungen in allen vier kreiseigenen Impfstellen in den Städten Ahaus, Bocholt, Borken und Gronau angeboten.
Die nächsten Termine im Überblick:

  • Dienstag, 25.01., Mittwoch, 26.01., und Donnerstag, 27.01.2022: Borken, 13 bis 19 Uhr, Stadthalle Vennehof, Am Vennehof 1
  • Dienstag, 01.02. und Donnerstag, 03.02.2022: Bocholt, 13 bis 19 Uhr, ehem. Sparkassengebäude, Markt 8
  • Dienstag, 08.02., Mittwoch, 09.02. und Donnerstag, 10.02.2022: Ahaus, 13 bis 19 Uhr, Sporthalle im Vestert, Hof zum Ahaus 6
  • Dienstag, 15.02., Mittwoch, 16.02., und Donnerstag, 17.02.2022: Gronau, 13 bis 19 Uhr, Rathaus, Konrad-Adenauer-Straße 1
  • Dienstag, 22.02., Mittwoch, 23.02., und Donnerstag, 24.02.2022: Borken, 13 bis 19 Uhr, Stadthalle Vennehof, Am Vennehof 1

Grundsätzlich gilt bei den Impfungen vor Ort: Geimpft werden können Personen ab 5 Jahren. Auffrischungsimpfungen sind ab einem Alter von 12 Jahren möglich. Eine vorherige Terminbuchung ist nicht erforderlich.

Ab sofort ist eine Auswahl des Impfstoffs möglich:

Verimpft wird der Impfstoff von BioNTech und Moderna. Kinder zwischen 5 und 11 Jahren erhalten den Kinder-Impfstoff von BioNTech.

Corona-Schutzimpfungen für Kinder zwischen 5 und 11 Jahren mit Termin:
Freitags und samstags finden weiterhin wöchentlich die Kinder-Impfungen ausschließlich mit Termin statt. Diese werden jeweils eine Woche zuvor montags auf www.corona.chayns.de freigeschaltet.

Für alle gilt:
Mitzubringen sind, falls vorhanden, der Impfpass und die Gesundheitskarte. Wichtig bei der Impfung von unter 16-Jährigen: Es ist die Begleitung eines/einer Sorgeberechtigten sowie die Unterschrift aller Sorgeberechtigten erforderlich.

Die Impfunterlagen (inkl. der Einverständniserklärung) können vorab unter https://kreis-borken.de/impfunterlagen heruntergeladen und ausgefüllt werden. Bei Auffrischungsimpfungen genügt es sogar, nur die „alte“ Impfmappe inklusive der Unterlagen mitzubringen und zusätzlich dazu die möglichst vorher schon auszufüllende „Impfbescheinigung zur Eintragung der Drittimpfung“.

Für Auffrischungsimpfungen wird ein mRNA-Impfstoff verwendet

Dieses Formular findet sich unter https://www.kreis-borken.de/impfunterlagen-impfbescheinigung. In diesem Zusammenhang ein Hinweis für Bürgerinnen und Bürger, die ihre Erst- und Zweitimpfung mit einem Vektor-Impfstoff (AstraZeneca, Johnson&Johnson) erhalten haben: Für Auffrischungsimpfungen wird ein mRNA-Impfstoff verwendet, sodass diese Personengruppe für die Auffrischungsimpfung noch einmal die gesamten Impfunterlagen (Aufklärungsmerkblatt, Anamnesebogen, Einwilligungserklärung) unter www.kreis-borken.de/impfunterlagen herunterladen und ausfüllen müssen.

Statt Kundenpräsente – Volksbank übergibt 3.000 EUR

Volksbank übergibt 3.000 EUR an gemeinnützige Organisationen in Raesfeld und Erle: ParkinsonVereinigung Ortsgruppe Borken, FunGeneration e.V. und das Westfeldlage

(pd). In den vergangenen Jahren war es bereits ein gängiger Brauch der Volksbank Erle eG zum Jahreswechsel Geld an gemeinnützige Vereine vor Ort zu spenden, anstatt einzelne Weihnachtsgeschenke an Kunden zu verteilen.

Auch in diesem Jahr hält die Volksbank Raesfeld und Erle eG an dieser Tradition fest und lässt drei ortsansässigen Vereinen eine Spende zukommen. Die ParkinsonVereinigung Ortsgruppe Borken, FunGeneration e.V. und das Westfeldlager konnten sich jeweils über eine Unterstützung in Höhe von 1.000 EUR für ihre kommenden Projekte freuen.

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Drei Vereine – dreimal eine Spende in Höhe von 1000 Euro. Foto: Volksbank

Angelika Kalischewski, von der Ortsgruppe der Dt. ParkinsonVereinigung freut sich durch die Unterstützung eine Informationsveranstaltung organisieren zu können.

Das Westfeldlager war für die Winterferien geplant und musste leider aufgrund der aktuellen Coronalage verschoben werden. Christoph Springenberg und Julian Suer nehmen den Scheck dankend entgegen und können das Geld gut für das nächste Lager in den Sommerferien verwenden.

Ebenso freut sich FunGeneration mit mehr als 120 Kindern und Jugendlichen die Vereinskleidung auch für die neuen Kinder anzuschaffen. Herbert Hüning berichtet, dass aktuell viele Kinder dem Verein beigetreten sind und so neue Kostüme und Vereinsoutfits benötigt werden.

Zwei weitere Fahrrad-Servicestationen in Raesfeld und Erle

Zwei weitere Fahrrad-Servicestationen wurden in der Schlossgemeinde installiert – Diese sind zu 80 Prozent gefördert über das Regionalbudget der Vital-NRW-Region Hohe Mark

An drei markanten Punkten in Raesfeld gibt es nun zwei weitere neue Fahrradservicestationen: Am Raesfelder Rathaus und in Erle zentral am Ständebaum sowie am Schloss Raesfeld. An allen Stationen können Radler eine schnelle Wartung und Reparatur ihres Fahrrads vornehmen.

Raesfeld(pd). Neben einem Werkzeugsatz bieten die Servicestationen eine Befestigung für den Sattel, um in einer sicheren und bequemen Höhe das Fahrrad zu reparieren oder die Reifen mit Luft zu befüllen. Das funktioniert über einen Adapter für alle handelsüblichen Ventile und per Fußpedal.

Fahrradservicestation-Raesfeld-Rathaus
Jonathan Schmidt (Junge Union), Ute Heidermann-Rösler, Martha & Kathrin Bonhoff (Bürgerstiftung REH), Markus Büsken (Gemeinde Raesfeld), Gerlinde Baumeister und Erich Wurzbacher freuen sich über die Möglichkeiten, die die Fahrrad-Service-Stationen nun in Raesfeld bieten.

Idee kam aus der Bürgerschaft

„Die Fahrradservicestationen sind ein tolles neues Angebot für unsere fahrradfreundliche Region“, sagte Markus Büsken, Erster Beigeordnete der Gemeinde Raesfeld. Vor allem freue er sich darüber, dass die Idee dafür aus der Bürgerschaft kam und direkt in den sieben weiteren Kommunen der Vital-NRW-Region Hohe Mark aufgegriffen wurde.

Gerlinde Baumeister, Erich Wurzbacher und Mitglieder der Jungen Union und der Bürgerstiftung REH, alle passionierte Radfahrer, hatten die Gemeinde auf diese Möglichkeit hingewiesen. Neben den Radtouristen können diese Stationen natürlich auch von allen RaesfelderInnen genutzt werden.

Gerlinde-Baumeister-Fahrradservicestation
Ideengeberin Gerlinde Baumeister und Ideengeber Erich Wurzbacher testen eine der drei in Raesfeld installierten Fahrradservicestationen. Foto: Gemeinde Raesfeld

Unterstützung an der Servicestation am Rathaus

Unterstützung gibt es hierbei von Erich Wurzbacher. Er betreut seit längerem die offene Fahrradwerkstatt in der Asylbewerberunterkunft und wird künftig häufiger am Dienstagnachmittag an der Servicestation am Rathaus zu finden sein, um dann mit Rat und Tat bei der Fahrradreparatur zu helfen.

Die Anschaffungskosten für die drei Raesfelder Stationen in Höhe von rund 5.500 Euro wurden zu 80 Prozent über das Regionalbudget der Vital-NRW-Region Hohe Mark gefördert.

Auch in diesem Jahr können wieder Kleinprojekte mit einem Gesamtvolumen von maximal 20.000 Euro bis zu 80 Prozent gefördert werden. Ideen für solche Projekte sind bei der Gemeinde Raesfeld oder bei der Regionalmanagerin der Vital-NRW-Region Hohe Mark, Josephine Kißmer, herzlich willkommen. Förderanträge für dieses Jahr müssen bis zum 14. Februar 2022 beim Regionalmanagement eingereicht werden. Weitere Infos unter www.vitalnrw-hohe-mark.de.

Raesfeld-Erle – Kellertüren aufgebrochen

In der Nacht zum Sonntag gelangte ein Einbrecher auf noch nicht bekannte Art und Weise in den Keller eines Mehrfamilienhauses am Heideweg in Raesfeld-Erle.

Laut Mitteilung der Polizei seien dort mehrere Kellertüren aufgebrochen worden, nach dem derzeitigen Stand aber nichts entwendet.

Die Polizei sucht Zeugen. Hinweise bitte an die Kripo in Borken (02861) 9000.

Absage für Ahauser Schlosskonzert

Das für Sonntag, 13. Februar 2022, geplante Ahauser Schlosskonzert mit dem Fratres Trio fällt aus

Veranstaltung soll zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden

Kreis Borken (pd). Aufgrund der aktuellen Corona-Situation muss das Ahauser Schlosskonzert mit dem Fratres Trio am Sonntag, 13. Februar 2022, leider abgesagt werden. Der Auftritt des Trios soll zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden. Sobald ein neues Datum feststeht, wird dieses bekanntgegeben. Bereits erworbene Tickets bleiben weiterhin gültig. Eine Rückgabe mit Erstattung ist aber möglich ([email protected] oder Tel. 02861/681-4282).

Der Termin für das Abschlusskonzert der aktuellen Saison 2021-22 mit dem Horszowski Trio am Sonntag, 3. April 2022, bleibt vorerst bestehen.

Mehr Informationen zur Veranstaltungsreihe „Ahauser Schlosskonzerte“ gibt es unter https://www.kult-westmuensterland.de/kult/kultur/konzertreihen/ahauser-schlosskonzerte/.

Lkw verliert 20 Tonnen Tiefkühlpizza auf der A 31

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Am Freitagmorgen (21.1., 8:20 Uhr) kam es auf der Autobahn 31 in Richtung Emden bei Heek zu einem Alleinunfall eines Lkws. Der 30-jährige Fahrer blieb glücklicherweise unverletzt.

Ersten Erkenntnissen zufolge sei laut Mitteilung der Polizei der Mann aus Vechta wegen eines Lenkfehlers nach rechts von der Fahrbahn abgekommen.

Er prallte erst gegen die Leitplanke, dann gegen eine dahinter stehende Schallschutzwand und einen Brückenpfeiler. Der mit 20 Tonnen Tiefkühlpizza beladene Laster verlor Teile seiner Ladung. Bei dem Unfall rissen der Tank und die Ölwanne des Motors auf, sodass Diesel und Öl auf die Fahrbahn und in den Grünbereich ausliefen.

Für die Bergung und die Reinigung der Straße und des umliegenden Bereichs blieb die Autobahn zwischen Heek und Gronau/Ochtrup bis in den Abendstunden voll gesperrt.

Foto: Polizei

Impfen statt Schimpfen – Raesfelder SPD organisierte Mahnwache

Impfen statt Schimpfen, oder besser gesagt: Die Pandemie ist kein Spaziergang. Im Blick hatten am Freitagabend die Vertreter der Raesfelder SPD die 327 an Corona verstorbenen Menschen im Kreis Borken.

Organisiert und angemeldet wurde die Mahnwache auf dem Rathausplatz von der Raesfelder SPD. Um die Mahnwache im Rahmen des Infektionsschutzes klein zu halten, hat laut Ortsvereinsvorsitzender Thorsten Hansen der Ortsverein bewusst im Vorfeld auf eine öffentliche Bekanntgabe verzichtet.

In Kenntnis gesetzt wurden auf die Mahnwache auch die anderen Raesfelder Fraktionen. Allerdings habe es aber aus unterschiedlichen Gründen nur Absagen gegeben, unter anderem wegen Einhaltung des Infektionsschutzes und es sei auch die Bekanntgabe des Termins für viele sehr kurzfristig gewesen, erklärte Hansen. Nur von den Grünen waren zwei oder drei Vertreter, unter anderem der ehemalige Fraktionsvorsitzende Holger Lordieck, vor Ort.

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Solidarität mit medizinischem Personal

„Wir möchten uns hiermit auch mit dem medizinischen Personal solidarisch erklären. Impfen schützt vor der Infektion. Impfen schützt vor einem schweren Krankheitsverlauf. Der jüngste Corona-Tote im Kreis Borken war gerade mal 14 Jahre alt. Es kann jeden treffen“, so Hansen. Für ihm sei es jedoch wichtig, dass die Maßnahmen der Regierung zum Infektionsschutz eingehalten werden. „Auch uns fallen die persönlichen Einschränkungen und Kontaktbeschränkungen nicht leicht, aber wir kommen nur solidarisch durch die Pandemie“.

Wichtig sei, dass schnell und solidarisch gehandelt werde, müsse, um das „alte Leben“ zurückzubekommen. „Nicht nur hier im Kreis Borken sind die Inzidenzen derzeit sehr hoch. Die Krankenhäuser stehen vor einer großen Überlastung. „Deshalb ist das Impfen so wichtig. Impfungen reduzieren die Gefahr von schweren Corona-Verläufen“, sagte Hansen.

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327 Lichter für die Corona-Toten im Kreis Borken

Gegen 18 Uhr sowie im Laufe der kommenden weiteren Stunde versammelten sich rund 25 Teilnehmer/Innen am Stand der SPD. Gleichzeitig leuchteten für alle 327 Corona-Tote im Kreis Borken ein LED-Kerzenlicht auf dem Rathausplatz.

Ein stiller, aber eindrucksvoller Anblick, wodurch einige Raesfelder Bürger sowie politische Vertreter und Befürworter des Impfens und der Corona-Maßnahmen aufgewacht sind, um unter dem bundesweiten Motto den Impfgegner und den Kritikern der Corona-Maßnahmen die Stirn zu bieten und denen nicht das alleinige Feld überlassen.

Raesfeld-SPD-Coronaleugner-Mahnwache

Fußgänger-Gruppe marschierte ums Rathaus

Denn auch diese gab es an diesem Freitag. Seit geraumer Zeit zieht eine kleine Raesfelder Gruppe und Gegner der Corona-Maßnahmen, teilweise maskenlos und in regelmäßigen Abständen, durch die Straßen. Diesmal rotteten sich auch rund 50 Schermbecker Querdenker und Impfgegner – fast alle ohne Masken – unter die Raesfelder „Walking-Gruppe“.

Begleitet wurden die „Läufer/Innen“ von der Polizei, da diese sogenannten Spaziergänge angemeldet werden müssen, erklärt Reinhard Höing, Leiter der Borkener Polizeiwache. Das sei jedoch erneut nicht passiert, was ein Strafbestand darstellt. Deshalb seien auch zwei Strafanzeigen gegen unbekannt gestellt worden, fügt Höing hinzu.

Gedenken-Corona-Raesfeld

Maskenpflicht wird nicht eingehalten

Und auch der Raesfelder Ordnungsamtsleiter Norbert Altrogge war vor Ort. Er war für die Durchsetzung der Corona-Schutzverordnung verantwortlich. Bei dem Umzug der Demonstranten, die in der Dunkelheit der Raesfelder Straßen jedoch bei den Raesfelder Bürger kaum Beachtung fanden, hätten sich mehrere Teilnehmer laut Altrogge nicht an die Maskenpflicht gehalten. Diese ist jedoch nach der aktuellen Coronaschutzverordnung für alle Teilnehmer an einer solchen öffentlichen Versammlung auch im Freien vorgeschrieben.

Hinweis

„Corona-Spaziergänge“ sind nicht nur einfach eine gemeinsame Freizeitgestaltung. Und diese sind natürlich von den Teilnehmern auch nicht so gemeint. Rechtlich gelten die Umzüge als Versammlungen unter freiem Himmel. Auch wenn sie spontan stattfinden. Der Gesetzgeber erkennt nämlich, dass sie als örtliche Zusammenkünfte zur öffentlichen Meinungsbildung und Präsentation der Meinung ausgerichtet sind. Damit sind sie per se anzeigepflichtig. Verabredet wird sich dazu in diversen Telegram-Gruppen.

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