„Mobiles Impfen ohne Termin“: Weitere Termine für die kreiseigenen Impfstellen in Ahaus, Bocholt, Borken und Gronau veröffentlicht
Terminplan ist unter www.kreis-borken.de/mobileimpfungen abzurufen / Ab sofort Impfungen ohne Termin für Personen ab 5 Jahren möglich
Kreis Borken (pd). Die koordinierende Covid-Impfeinheit (KoCI) des Kreises Borken hat nun die nächsten Termine für „Mobiles Impfen ohne Termin“ veröffentlicht: Auch weiterhin werden Impfungen in allen vier kreiseigenen Impfstellen in den Städten Ahaus, Bocholt, Borken und Gronau angeboten.
Die nächsten Termine im Überblick:
- Dienstag, 25.01., Mittwoch, 26.01., und Donnerstag, 27.01.2022: Borken, 13 bis 19 Uhr, Stadthalle Vennehof, Am Vennehof 1
- Dienstag, 01.02. und Donnerstag, 03.02.2022: Bocholt, 13 bis 19 Uhr, ehem. Sparkassengebäude, Markt 8
- Dienstag, 08.02., Mittwoch, 09.02. und Donnerstag, 10.02.2022: Ahaus, 13 bis 19 Uhr, Sporthalle im Vestert, Hof zum Ahaus 6
- Dienstag, 15.02., Mittwoch, 16.02., und Donnerstag, 17.02.2022: Gronau, 13 bis 19 Uhr, Rathaus, Konrad-Adenauer-Straße 1
- Dienstag, 22.02., Mittwoch, 23.02., und Donnerstag, 24.02.2022: Borken, 13 bis 19 Uhr, Stadthalle Vennehof, Am Vennehof 1
Grundsätzlich gilt bei den Impfungen vor Ort: Geimpft werden können Personen ab 5 Jahren. Auffrischungsimpfungen sind ab einem Alter von 12 Jahren möglich. Eine vorherige Terminbuchung ist nicht erforderlich.
Ab sofort ist eine Auswahl des Impfstoffs möglich:
Verimpft wird der Impfstoff von BioNTech und Moderna. Kinder zwischen 5 und 11 Jahren erhalten den Kinder-Impfstoff von BioNTech.
Corona-Schutzimpfungen für Kinder zwischen 5 und 11 Jahren mit Termin:
Freitags und samstags finden weiterhin wöchentlich die Kinder-Impfungen ausschließlich mit Termin statt. Diese werden jeweils eine Woche zuvor montags auf www.corona.chayns.de freigeschaltet.
Für alle gilt:
Mitzubringen sind, falls vorhanden, der Impfpass und die Gesundheitskarte. Wichtig bei der Impfung von unter 16-Jährigen: Es ist die Begleitung eines/einer Sorgeberechtigten sowie die Unterschrift aller Sorgeberechtigten erforderlich.
Die Impfunterlagen (inkl. der Einverständniserklärung) können vorab unter https://kreis-borken.de/impfunterlagen heruntergeladen und ausgefüllt werden. Bei Auffrischungsimpfungen genügt es sogar, nur die „alte“ Impfmappe inklusive der Unterlagen mitzubringen und zusätzlich dazu die möglichst vorher schon auszufüllende „Impfbescheinigung zur Eintragung der Drittimpfung“.
Für Auffrischungsimpfungen wird ein mRNA-Impfstoff verwendet
Dieses Formular findet sich unter https://www.kreis-borken.de/impfunterlagen-impfbescheinigung. In diesem Zusammenhang ein Hinweis für Bürgerinnen und Bürger, die ihre Erst- und Zweitimpfung mit einem Vektor-Impfstoff (AstraZeneca, Johnson&Johnson) erhalten haben: Für Auffrischungsimpfungen wird ein mRNA-Impfstoff verwendet, sodass diese Personengruppe für die Auffrischungsimpfung noch einmal die gesamten Impfunterlagen (Aufklärungsmerkblatt, Anamnesebogen, Einwilligungserklärung) unter www.kreis-borken.de/impfunterlagen herunterladen und ausfüllen müssen.