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Coronavirus – Land setzt Lockdown-Beschlüsse um

Überarbeitete Coronaschutzverordnung veröffentlicht – Sport wie Golf und Tennis verboten

Danach gelten bis zunächst 10. Januar 2021 verschärfte Regelungen zur weiteren Eindämmung des Infektionsgeschehens in Nordrhein-Westfalen.

„Die Zahlen der letzten Wochen haben verdeutlicht, dass unsere bisherigen Maßnahmen zwar geholfen haben, um den massiven Anstieg der Neuinfektionen zu durchbrechen. Sie haben aber nicht gereicht, um den Trend im Infektionsgeschehen umzukehren. Und das ist dringend nötig. Wir werden daher den MPK-Beschluss konsequent umsetzen”, erklärt Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann.

Zusätzlich zu den Regelungen, die bereits zum 1. November 2020 in Kraft getreten sind („Lockdown light“) gelten ab Mittwoch, 16. Dezember 2020, folgende Regelungen:

Kontaktbeschränkungen

  • Grundsätzlich bleibt es dabei: Treffen sind nur noch mit den Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes – bis maximal fünf Personen – gestattet. Kinder bis einschließlich 14 Jahre werden nicht dazugezählt.
  • Daneben ist im Zeitraum vom 24. bis zum 26. Dezember 2020 das Zusammentreffen des eigenen Hausstandes mit höchstens vier weiteren Personen aus dem engsten Familienkreis (hierzu zählen Ehegatten, Lebenspartner und Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft sowie Verwandte in gerader Linie, Geschwister, Geschwisterkinder und deren jeweilige Haushaltsangehörige) zulässig. Auch hier werden Kinder bis zu einem Alter von einschließlich 14 Jahren bei der Berechnung der Personenzahl nicht mitgezählt.

Religiöse Feiern

Es bleibt bei der bewährten Vorgehensweise, dass die Religionsgemeinschaften ihre internen Veranstaltungsregeln an das verschärfte Infektionsgeschehen anpassen. Dabei ist vor Ort auch über die Frage zu entscheiden, ob das lokale Infektionsgeschehen Gottesdienste etc. in Präsenz überhaupt zulässt. Die örtlichen Behörden können im Einzelfall aber auch Anordnungen treffen, wenn besondere Infektionsgeschehen das erfordern.

Handel

Grundsätzlich wird der Einzelhandel geschlossen
Geöffnet bleiben nur Läden für Güter des täglichen Bedarfs; das sind

  • der Lebensmitteleinzelhandel, Direktvermarkter von Lebensmitteln, Abhol- und Lieferdienste sowie Getränkemärkte,
  • Wochenmärkte für Verkaufsstände mit dem Schwerpunkt Lebensmittel und Güter des täglichen Bedarfs,
  • Apotheken, Reformhäuser, Sanitätshäuser, Babyfachmärkte und Drogerien,
  • Tankstellen, Banken und Sparkassen sowie Poststellen,
  • Kioske und Zeitungsverkaufsstellen,
  • Futtermittelmärkte und Tierbedarfsmärkte,
  • Verkauf von Weihnachtsbäumen sowie Schnitt- und schnell verderblichen Topfblumen
  • Einrichtungen des Großhandels für Großhandelskunden und – beschränkt auf den Verkauf von Lebensmitteln – auch für Endkunden.
  • Zulässig bleiben auch für die geschlossenen Läden der Versandhandel und die Auslieferung bestellter Waren.
  • Die Abholung bestellter Waren durch Kunden ist ebenfalls zulässig, wenn sie unter Beachtung von Schutzmaßnahmen vor Infektionen kontaktfrei erfolgen kann.
  • In Geschäften, die sowohl Güter des täglichen Bedarfes als auch andere Sortimente anbieten, gilt genau wie im Frühjahr Folgendes: Liegt der Schwerpunkt bei den Gütern des täglichen Bedarfs, dürfen die Geschäfte insgesamt öffnen, ihre sonstigen Sortimente aber auch nicht ausweiten. Liegt der Schwerpunkt in den anderen Sortimenten, dürfen nur die täglichen Bedarfsgüter verkauft werden, die anderen Sortimente aber nicht.
  • Die Abgabe von Lebensmitteln durch soziale Einrichtungen (zum Beispiel durch die Tafeln) bleibt gestattet.

Dienstleistungen

  • Untersagt sind: Dienstleistungen und Handwerksleistungen, bei denen ein Mindestabstand von 1,5 Metern zum Kunden nicht eingehalten werden kann (insbesondere Gesichtsbehandlung, Kosmetik, Nagelstudios, Maniküre, Massage, Tätowieren und Piercen, auch Friseure) .
  • Davon ausgenommen sind weiterhin medizinisch notwendige Leistungen von Physio-, Ergotherapeuten, Podologen, medizinischen Fußpflegern, Logopäden, Hebammen, Hörgeräteakustikern, Optikern oder orthopädischen Schuhmachern.
  • Zulässig bleiben: Sonstige Handwerker- und Dienstleistungen, die den Mindestabstand einhalten und nicht ausdrücklich verboten sind.
    Es dürfen dabei aber auch keine anderen Waren verkauft werden als im zulässigen Einzelhandel oder mit der Handwerksleistung/Dienstleistung unmittelbar verbundenes Zubehör.
  • Grundsätzlich verboten sind bestimmte Freizeitdienstleistungen (Spielhallen, Sonnenstudios, Saunen etc.).

Pflegeheime

In Pflegeheimen und vergleichbaren Einrichtungen der Eingliederungshilfe/Behindertenhilfe werden die Test- und Hygieneregeln nochmal verschärft.
Besucher müssen grundsätzlich FFP2-Masken tragen. Ihnen soll soweit möglich vor dem Besuch ein Schnelltest empfohlen und angeboten werden. Beschäftigte müssen alle drei Tage getestet werden und beim direkten Kontakt etwa mit Pflegebedürftigen ebenfalls FFP2-Masken tragen. Auch Bewohnerinnen und Bewohner sind regelmäßig zu testen.

Bildungseinrichtungen und Bibliotheken

  • Der Unterricht an Hochschulen, Pflegeschulen und allen anderen Bildungseinrichtungen ist mit Ausnahme wichtiger, nicht verschiebbarer Prüfungen nur noch im Fernunterricht gestattet.
  • Ausnahmen gelten für Veranstaltungen, die zur Vorbereitung zwingend zu erfolgender Prüfungen dienen. Hier sind die Hygiene- und Infektionsregeln der Coronaschutzverordnung zu beachten.
  • Bibliotheken dürfen nur noch Ausleihen zur Bearbeitung und Vorbereitung von termingebundenen Prüfungsleistungen ermöglichen.
  • Der Betrieb von Fahrschulen ist nur für berufsbezogene Ausbildungen zulässig und ansonsten untersagt.

Sport, Freizeit, Pyrotechnik und Reisen

  • Der Freizeit- und Amateursportbetrieb ist wie im Frühjahr auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Fitnessstudios, Schwimmbädern und ähnlichen Einrichtungen unzulässig.

    Das gilt auch für Individualsportarten in Sporteinrichtungen/-vereinen, wie Tennis oder Golf.
    Zulässig bleibt damit nur noch die sportliche Bewegung alleine oder zu zweit in der „freien Natur”.
  • Auch Angebote des Rehabilitationssports sind in der aktuellen Infektionslage nicht mehr vertretbar.
  • Übernachtungsangebote zu privaten Zwecken sind untersagt. Damit bleiben nur beruflich veranlasste Übernachtungen zulässig.
  • Der Verkauf von alkoholischen Getränken zwischen 23 Uhr und 6 Uhr ist ebenso untersagt wie der Verzehr von alkoholischen Getränken im öffentlichen Raum unabhängig von der Uhrzeit.
  • Der Verkauf von Feuerwerkskörpern und anderer Pyrotechnik ist verboten.

Versammlungen und Veranstaltungen

  • Grundsätzlich sind alle Veranstaltungen bis zum 10. Januar 2021 untersagt.
  • Am 31. Dezember 2020 und am 1. Januar 2021 gilt ein Versammlungs- und Ansammlungsverbot – auch für Versammlungen nach dem Versammlungsgesetz.
  • Ausnahmen gelten für Veranstaltungen, die der Grundversorgung der Bevölkerung, der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder der Daseinsfür- und -vorsorge dienen und die aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht auf einen Zeitraum nach dem 10. Januar 2021 verlegt werden können.

    Hierzu gehören zum Beispiel Aufstellungsversammlungen von Parteien zu Wahlen und Vorbereitungsversammlungen dazu sowie Blut- und Knochenmarkspendetermine.

Die neue Coronaschutzverordnung gilt ab 16. Dezember 2020 und ist unter www.land.nrw/corona abrufbar.

Coronavirus zwingt zu neuen Regeln

„Die neuen Regeln werden uns allen viel abverlangen – gerade in dieser Jahreszeit. Wir sind soziale Wesen. Solch massive Kontaktbeschränkungen – noch dazu an Weihnachten – liegen nicht in unserer Natur. Das Virus ist aber auch an Heiligabend ansteckend. Ich appelliere deshalb an alle Bürgerinnen und Bürger, diszipliniert, aber auch mit einem offenen Auge für unsere Mitmenschen durch den Lockdown zu gehen.“

Rhede – Reifen von elf Wagen abmontiert und geklaut

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Autos aufgebockt und anschließend die Reifen von elf Autos abmontiert

Insgesamt 44 komplette Autoreifen haben Diebe am vergangenen Wochenende in Rhede gestohlen.

Um an ihre Beute zu kommen, machten sich die Täter laut Polizeibericht an elf Fahrzeugen zu schaffen: Sie bockten diese auf und montierten die Räder ab.

Die Wagen hatten auf dem Gelände eines Autohauses an der Straße „Am Butenpaß“ gestanden. Die Unbekannten verschafften sich nach ersten Erkenntnissen mit Gewalt Zugang zu dem eingezäunten Areal.

Abgespielt hat sich das Geschehen zwischen Samstag, 13.00 Uhr, und Montag, 09.00 Uhr. Die Polizei bittet um Hinweise an das Kriminalkommissariat in Bocholt: Tel. (02871) 2990.

Böckenhoff’s Scheune gehört der Vergangenheit an

Die alte Scheune auf dem Hof der Brennerei Böckenhoff an der Schermbecker Straße in Raesfeld – Erle gehört nun der Vergangenheit an.

Diente der alte Stall in den letzten Jahren nur als Lager für die Kornbrennerei, so wird hier an gleicher Stelle ein Dorfgemeinschaftshaus entstehen.

Ein Haus, was dem Dorf mit Blick in die Zukunft gut tun wird. Altes muss weichen, um neue Ideen, mit Blick in die Zukunft, verwirklichen zu können.

Abriss Böckenhoff Scheune Erle

Wie sagte John F. Kennedy?
Veränderung ist das Gesetz des Lebens. Diejenigen, die nur auf die Vergangenheit oder die Gegenwart blicken, werden die Zukunft verpassen.

Für alle, die noch Anteile der Bürgergenossenschaft zeichnen möchten oder Anteile zu Weihnachten verschenken möchten, finden weitere Infos auf www.wir-in-erle.de

Beim Laden des Videos werden Daten an YouTube/Google übermittelt.

Höhere Beträge für Hartz IV- und Sozialhilfeempfängerinnen und -empfänger

Neue Regelbedarfssätze im SGB-II- und SGB-XII-Bereich ab dem 1. Januar 2021

Kreis Borken (pd). Zum 1. Januar 2021 werden die Regelbedarfssätze im SGB-II- und SGB-XII-Bereich erhöht: Sie dienen dazu, den Lebensunterhalt zu sichern.

Das gilt für die Grundsicherung für Arbeitsuchende („Hartz IV“), die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung und für die Hilfe zum Lebensunterhalt („Sozialhilfe“). Darüber hinaus werden wie schon bisher für die Mehrheit der Betroffenen Leistungen für Unterkunft und Heizung gewährt, soweit sie angemessen sind.

Die höheren Beträge werden für die Leistungsberechtigten ab dem 1. Januar 2021 automatisch bei der Bedarfsermittlung berücksichtigt. Grundlage ist eine Gesetzesänderung, die zum neuen Jahr in Kraft tritt.

Die Erhöhung erfolgt aufgrund der durchschnittlichen Entwicklung der Preise und der Nettolöhne. Die neuen Regelbedarfssätze im Überblick:

Alleinstehende, Alleinerziehende und Personen, deren Partnerin oder Partner minderjährig ist, erhalten künftig monatlich 446 Euro (bisher: 432 Euro).

Ehe- oder Lebenspartner, die zusammenleben, bekommen jeweils 401 Euro (bisher: 389 Euro).

Sonstige erwerbsfähige Erwachsene, die keinen eigenen Haushalt führen (Kinder im Alter von 18 bis 24 Jahren im SGB II), erhalten 357 Euro (bisher: 345 Euro).

Für Kinder bis zum Alter von fünf Jahren steigt der Regelbedarf auf 283 Euro (bisher: 250 Euro).

Kinder zwischen sechs und 13 Jahren erhalten 309 Euro (bisher: 308 Euro).

Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren bekommen 373 Euro (bisher: 328 Euro).

Für Rückfragen zu dem Thema stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den „Jobcentern“ und den Sozialämtern der Städte und Gemeinden sowie des Kreises Borken zur Verfügung.

Verlängerte Öffnungszeiten im Einzelhandel

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Verlängerte Öffnungszeiten im Einzelhandel in Borken für alle, die noch einmal am Dienstag, den 15.12. bis 20 Uhr einkaufen gehen möchten!

Die Corona-Pandemie stellt die Borkener Einzelhändler mitten im Weihnachtsgeschäft vor eine erneute Herausforderung.

Wie die Bundesregierung gestern mitteilte, kommt es ab Mittwoch, 16. Dezember zu dem befürchteten „harten“ Lockdown, sodass bis auf wenige Ausnahmen alle Einzelhandelsgeschäfte in Borken bis mindestens 10. Januar 2021 Ihre Türen schließen müssen.

Die Borkener Einzelhändlerschaft hat in enger Absprache mit der Stadt Borken deshalb entschieden, an den verbleibenden verkaufsoffenen Tagen Montag und Dienstag, den 15.12. die Öffnungszeiten bis 20 Uhr auszudehnen, um die Käuferströme so gut es geht zu entzerren.

Kirchturm in Erle leuchtet wie ein Dom

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Neuer Kirchplatz an St. Silvester in Erle nimmt Form an

Der Kirchplatz rund um die St. Silvester-Kirche steht kurz vor der Fertigstellung. Die Arbeiten gehen sichtbar voran, erste Details prägen bereits das neue Erscheinungsbild.

Kirchplatz-St.-Silvesterkirche-Erle

Pflasterarbeiten auf der Zielgeraden

Rund 1.400 Quadratmeter Fläche sind nahezu vollständig gestaltet. Nur wenige Steine müssen noch verlegt werden. An den Eingängen fallen bereits die neu integrierten Symbole ins Auge. Auch die frisch eingesäten Rasenflächen zeigen erste grüne Ansätze.

Bauleiter Jens Ammerschuber zeigt sich mit dem Verlauf zufrieden. Die Arbeiten hätten unter stabilen Bedingungen stattfinden können, auch weil größere kirchliche Veranstaltungen in dieser Zeit ausgeblieben seien.

Die neuen Strahler und Lichter können die St. Silvester-Kirche mit ihren Turm wie einen Dom leuchten lassen.

Christliche Symbole sichtbar integriert

Beim Rundgang über den Platz werden die gestalteten Elemente deutlich. In die Pflasterflächen sind christliche Symbole eingelassen. Dazu zählen das Pax-Zeichen als Symbol für Frieden sowie Alpha und Omega, die für Anfang und Ende stehen. Ergänzt wird die Gestaltung durch das Fischsymbol.

Dorfkonzept als Grundlage

Die Umgestaltung ist Teil des Dorfentwicklungskonzepts. Markus Lamers vom Kirchenvorstand erklärt, der ursprüngliche Anlass sei jedoch ein anderer gewesen. Die Sanierung der Kanalisation habe den Ausschlag für die umfassenden Arbeiten gegeben.

Kirchplatz-St.-Silvesterkirche-Erle

Neue Bäume, Bänke und ein fester Platz für Kunst

Im Zuge der Neugestaltung wurden 15 Bäume gepflanzt. Sitzbänke laden zum Verweilen ein. Auch die Skulptur „Leserin“ hat nun ihren festen Standort in unmittelbarer Nähe des Bücherschranks gefunden.

Moderne Beleuchtung setzt Kirche in Szene

Ein zentrales Element ist die neue Beleuchtung. Der Vorsitzende des Kirchenvorstandes Georg Badurczyk hebt hervor, dass Kirchturm, Gebäude und Umfeld gezielt in Szene gesetzt werden. Insgesamt sechs Bodenstrahler, vier Spots und acht Pollerleuchten sorgen für die Ausleuchtung. Die Technik lässt sich flexibel dimmen und an unterschiedliche Situationen anpassen. Erstmals war die komplette Anlage am 6. Dezember im Einsatz.

Kirchplatz-St.-Silvesterkirche-Erle
Alles auf eine Höhe barrierefrei angepasst und aufgeschüttet.

Defekter Blitzableiter entdeckt

Während der Bauarbeiten machten die Arbeiter eine sicherheitsrelevante Entdeckung. Badurczyk berichtet: „Die Arbeiter entdeckten zum Glück, dass der Blitzableiter der Kirche, der ringförmig um das Gebäude gelegt war, defekt war. Der Kirchturm hätte bei einem Blitzschlag abgefackelt werden können.“ Der Schaden sei offenbar bereits seit dem Bau des Turms vorhanden gewesen.

Julia Horn rückt für Arno Berning nach

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Für den am 30. November nach schwerer Krankheit verstorbenen Ratsherrn Arno Berning (CDU) ist Julia Horn aus Raesfeld in den Gemeinderat nachgerückt.  

Arno Berning war seit 1999 ununterbrochen im Rat der Gemeinde Raesfeld für die CDU aktiv und seit 2007 im Gemeindeverbandsvorstand. Von 2009 bis 2020 gehörte er dem Borkener Kreistag an. Er verstarb im Alter von 63 Jahren.

Markus Büsken einstimmig zum Ersten Beigeordneten gewählt

Markus Büsken tritt die Stelle von Martin Tesing als Erster Beigeordneter der Gemeinde Raesfeld an.

Bei der heutigen Ratssitzung ist der bisherige Ordnungsamtsleiter Markus Büsken in seiner Abwesenheit, er befindet sich in Quarantäne, einstimming vom Rat in einer offenen Abstimmung als Erster Beigeordneter der Gemeinde Raesfeld gewählt worden.

Bei der diesjährigen Kommunalwahl wurde der bisherige Beigeordnete Martin Tesing zum Bürgermeister gewählt. Die Stelle war seitdem unbesetzt und sei laut Verwaltung aufgrund des Ratsbeschlusses vom 28. 9. am 3. Oktober 2020 neu ausgeschrieben worden.

Markus-Büsken-Erster-Beigerordneter-Raesfeld
Leiter des Ordnungsamtes Markus Büsken wird Erster Beigeordneter der Gemeinde

18 Bewerber

Insgesamt haben sich laut Mitteilung der Verwaltung 18 Bewerber auf die Stelle beworben. Auf Basis eines Kriterienkataloges wurden fünf Bewerber ausgewählt, die zur Vorstellung in eine nicht öffentliche Sitzung des Hauptausschusses eingeladen wurden.

Einer der fünf Bewerber habe jedoch schon bereits vor der Sitzung seine Bewerbung zurückgezogen, so Martin Tesing. Die verbliebenen vier Bewerber haben sich im Ausschuss vorgestellt.

Darüber hinaus haben drei weitere Bewerber, bis auf Markus Büsken, Abstand von Ihrer Bewerbung genommen.

Laut Gemeindeordnung NRW ist der neue Erste Beigeordnete für die Dauer von acht Jahren vom Rat gewählt.

Raesfeld: Kostenlose FFP-2 Masken für Menschen ab 60

Ab Dienstag gibt es die FFP-2 Masken auch in Raesfeld. Apotheken haben auch im Lockdown weiterhin geöffnet

Kostenlose Masken für alle Bürger ab 60 Jahre und für Menschen, die zu den Risikogruppen gehören, liegen ab Dienstag in der Schloss Apotheke in Raesfeld und der Femeichen-Apotheke in Erle bereit. Apothekerin rechnet mit großen Andrang in Raesfeld und Erle.

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Apothekerin Dorothee Frieler-Binner von der Schloss Apotheke Raesfeld bestätigt, dass genügend FFP-2 Masken vorhanden sind. Foto: Petra Bosse

Nach Vorlage des Personalausweises können diese dann, pro Person je drei Masken, in der Schloss-Apotheke abgeholt werden.

Die gesamte Tragedauer der FFP-2 Maske betragen laut Apothekerin Dorothee Frieler-Binner zusammengerechnet rund acht Stunden.

„Diese Zeitgrenze pro Maske ist somit für die kommenden drei Wochen passend“, so Frieler-Binner. Die Apothekerin hofft, dass nicht alle Leute auf einmal vor der Tür stehen und nicht sofort am ersten Tag kommen. „Wir haben genügend FFP-2 Masken vorrätig“, fügt sie hinzu.

Weitere sechs Masken gibt es dann erst wieder im Januar und Februar für die oben genannten Gruppen. Dafür gibt es von den jeweiligen Krankenkassen Groupons.

Kein Präsenzuntericht in der Musikschule Borken

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Die Musikschule Borken verzichtet bis zu den Weihnachtsferien auf Präsenzuntericht

Borken (pd). Aufgrund der aktuellen Entwicklungen hat sich die gemeinsame Musikschule der Kommunen Borken, Heiden, Raesfeld, Reken und Velen dazu entschieden, ab Montag, den 14. Dezember 2020, den Präsenzunterricht für dieses Jahr einzustellen.

Dort wo es geht, wird in der letzten Schulwoche vor den Weihnachtsferien digitaler Unterricht angeboten.

Die Lehrkräfte werden sich mit den Eltern bzw. Schülern in Verbindung setzen, um den Online-Unterricht abzustimmen. Betroffen sind auch Angebote der musikalischen Früherziehung sowie der Musikgarten, diese werden in der kommenden Woche pausieren.

Die Musikschule bitte die Nutzerinnen und Nutzer um Verständnis.

Gründeranteile zu Weihnachten verschenken

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Jahresendspurt der Bürgergenossenschaft – Jetzt noch Gründeranteile verschenken

Am 25. November wurde bekanntlich stellvertretend für die ca. 1.800 Gründerinnen die Bürgergenossenschaft gegründet. Inzwischen ist der Vorstand in ersten Sitzungen zusammengekommen und alle Mitglieder wurden angeschrieben.

Weiter wird bereits die alte Scheune abgerissen, sodass Platz für den Neubau entsteht.

Geschenkgutschein Bürgergenossenschaft Erle

Tolle Geschenkidee

Alle, die noch bis zum 04.01.2021 ihre ausgefüllte Beitrittserklärung in den Briefkasten an der Volksbank Erle eG (Silvesterstr. 4, 46348 Raesfeld) einwerfen, gelten als Gründerin und werden, falls gewünscht, auf der Gründerwand verewigt.

Für alle, die ein Anteil zu Weihnachten verschenken möchten, hat der Vorstand der Bürgergenossenschaft etwas vorbereitet:

Auf der Website www.wir-in-erle.de kann ein Gutschein herunterladen und ausgedruckt werden.

Abriss Scheune Böckenhoff in Erle

„Wir haben bereits viele Anfragen für einen Gutschein bekommen. Daher haben wir dies nun verwirklicht“, so Oliver Jahnich. Es sei aber wichtig, dass auf der Beitrittserklärung nach dem Verschenken das Mitglied selbst unterschreibe.
Andreas Grotendorst ist nach den vielen Rückmeldungen positiv gestimmt: „Wir hoffen, bis zum Jahresende noch auf 2.000 Mitglieder zu kommen, um so die Genossenschaft auf ein noch besseres Fundament zu stellen.

Abriss Scheune Böckenhoff in Erle

Welche neuen Überbrückungshilfen gibt es vom Bund?

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Der Erstattungsbetrag beträgt in der Regel 200.000 Euro, in besonderen Fällen bis zu 500.000 Euro.

Für die von den zusätzlichen Schließungs-Entscheidungen vom 13. Dezember 2020 erfassten Unternehmen werden Zuschüsse zu den Fixkosten gezahlt.

Dazu wird die ausgeweitete und bis Ende Juni 2021 geltende Überbrückungshilfe III entsprechend angepasst und nochmals
verbessert.

Antragsberechtigt sind Unternehmen, Soloselbständige und selbständige Angehörige der freien Berufe mit einem Jahresumsatz von bis zu 500 Millionen Euro (im Folgenden „Unternehmen“). Sie können die verbesserte Überbrückungshilfe III erhalten. Diese sieht eine anteilige Erstattung der betrieblichen Fixkosten vor. Der Erstattungsbetrag beträgt in der Regel 200.000 Euro, in besonderen Fällen bis zu 500.000 Euro.

Erstattung der Fixkosten Erstattungsfähig sind Fixkosten entsprechend des Kostenkatalogs der Überbrückungshilfe III – also insbesondere Mieten und Pachten, Finanzierungskosten, Abschreibungen bis zu einer
Höhe von 50 Prozent sowie weitere fortlaufende betriebliche Fixkosten.

  • Die Erstattung der Fixkosten erfolgt in Abhängigkeit vom Umsatzrückgang während des betreffenden Kalendermonats, typischerweise im Vergleich zum entsprechenden Monat im Jahr 2019:
  • Bei Umsatzrückgängen zwischen 30 und 50 Prozent werden 40 Prozent der Fixkosten erstattet,
  • bei Umsatzrückgängen zwischen 50 und 70 Prozent werden 60 Prozent der Fixkosten erstattet und
  • bei Umsatzrückgängen von mehr als 70 Prozent werden 90 Prozent der Fixkosten erstattet. Beträgt der Umsatzrückgang weniger als 30 Prozent erfolgt keine Erstattung.
    Zusätzlich antragsberechtigte Unternehmen
    Zusätzlich antragsberechtigt für den Zeitraum der Schließungsanordnungen sind:
  • Unternehmen, die im Dezember von den zusätzlichen Schließungen direkt oder indirekt betroffen sind (1.),
  • Unternehmen, die im neuen Jahr weiter von den am 28. Oktober bzw. den jetzt neu vereinbarten Schließungen betroffen sind (2.) und
  • diejenigen Unternehmen, die zwar nicht geschlossen sind, aber auch im neuen Jahr erhebliche Umsatzeinbußen haben (3.):


1. Neu geschlossene Unternehmen im Dezember 2020 (insb. Einzelhandel)

Die Überbrückungshilfe III steht im Dezember 2020 für die Unternehmen zur Verfügung, die aufgrund des Beschlusses der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 13. Dezember 2020 im Dezember zusätzlich geschlossen werden.
Der Kreis der antragsberechtigten Unternehmen umfasst sowohl die direkt geschlossenen Unternehmen wie auch diejenigen Unternehmen mit einem sehr starken Geschäftsbezug zu den direkt geschlossenen Unternehmen (indirekt Betroffene).
Für diese Unternehmen gilt ein Förderhöchstbetrag von 500.000 Euro pro Monat. Es sollen Abschlagszahlungen entsprechend der Regelungen der außerordentlichen Wirtschaftshilfen (maximal 50.000 Euro) ermöglicht werden.


2. Geschlossene Unternehmen in 2021


Die Überbrückungshilfe III steht für den Zeitraum der Schließungen im ersten Halbjahr 2021 für diejenigen Unternehmen in den Monaten zur Verfügung, in denen sie aufgrund der Beschlüsse der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder auch im Jahr 2021 im betreffenden Monat geschlossen bleiben (bzw. indirekt von den Schließungen betroffen sind).
Der Kreis der antragsberechtigten Unternehmen entspricht ebenso wie die
Förderhöchstsummen den unter 1. dargestellten Konstellationen (Förderhöchstbetrag 500.000 Euro pro Monat). Es sollen Abschlagszahlungen vorgesehen werden.


3. Unternehmen mit Umsatzrückgängen

Antragsberechtigt für die Überbrückungshilfe III sind schließlich diejenigen Unternehmen, die zwar nicht geschlossen und im engeren Sinne direkt oder indirekt betroffen sind, aber dennoch besonders hohe Umsatzrückgänge während der Zeit der Schließungsanordnungen zu verzeichnen haben.
Schon bisher sieht die Überbrückungshilfe III daher für November und Dezember 2020 vor, dass Unternehmen für diese beiden Monate antragsberechtigt sind, die einen Umsatzrückgang im Vergleich zum Vorjahresumsatz von 40 Prozent aufweisen.

Diese Regelung wird für das erste Halbjahr 2021 verlängert, so dass Unternehmen anspruchsberechtigt sind, deren Umsatz im Vergleich zum Umsatz des Vergleichsmonats des Jahres 2019 um 40 Prozent zurückgegangen ist. Ihnen steht dann die Überbrückungshilfe III für den Schließungsmonat zu.

Hier liegt die Obergrenze für die Fixkostenerstattung bei den in der Überbrückungshilfe III üblichen 200.000 Euro pro Monat.

Weitergeltung der Überbrückungshilfe III


Diese Sonderregelung ergänzt die im Übrigen geltende Zugangsberechtigung zur Überbrückungshilfe III, die sich am Umsatzrückgang im Jahr 2020 orientiert.
Es gilt weiterhin, dass Unternehmen, die von April bis Dezember 2020 einen
Umsatzrückgang von entweder 50 Prozent an zwei aufeinanderfolgenden Monaten oder von 30 Prozent im Gesamtzeitraum April bis Dezember 2020 im Vergleich zum entsprechenden Zeitraum 2019 zu verzeichnen hatten, grundsätzlich im gesamten ersten Halbjahr 2021 antragsberechtigt sind.
Die prozentuale Erstattung der Fixkosten für den Förderzeitraum ist abhängig vom konkreten Umsatzrückgang im betreffenden Monat 2021 (40 bis 90 Prozent, siehe oben).

Es gilt die übliche Obergrenze von 200.000 Euro pro Monat.

Kosten der erweiterten Überbrückungshilfe III

Die Kosten der so erweiterten Überbrückungshilfe III werden während eines Monats mit angeordneten Schließungen auf etwa 11,2 Milliarden Euro geschätzt. Die Kosten in Monaten ohne angeordneten Schließungen sind geringer.

Kontaktbeschränkung – Sonderregelung an Weihnachten

Eine Familie plus vier weitere Personen an Weihnachten

Armin Laschet hat heute die verschärften Coronamaßnahmen hinsichtlich der Kontaktbeschränkung, was die privaten Feiern an Weihnachten 24, 25 und 26. 12. betreffen, verkündet.

Über den eigenen Hausstand hinaus können noch vier weitere Personen aus dem engsten Familienkreis, nicht wie noch diese Woche befürchtet aus nur zwei Hausständen, eingeladen werden.

Die aktuell geltenden Beschränkungen für Silvester, dass sich nur fünf Personen aus zwei Haushalten treffen dürfen, gelten jedoch weiter.

Ebenfalls untersagt ist der Verkauf von Silvesterfeuerwerk. An Silvester und Neujahr gilt bundesweit ein „An- und Versammlungsverbot“.

Viele Geschäfte müssen schließen: Was hat geöffnet?

Harter Lockdown ab Mittwoch 16.12. 2020. Seit heute, Sonntag 13.12. ist es amtlich. Der Lockdown-Light hat ausgedient:

Nachdem die Corona-Fallzahlen in Deutschland trotz massiver Einschränkungen seit November nicht merklich gesunken sind, hat nun die Politik mächtig nachgesteuert.

Am Sonntag berieten Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidenten per Telefonkonferenz. Sie haben beschlossen, dass ab dem 16. 12. der harte Lockdown in Kraft tritt:

Viele Geschäfte im Einzelhandel müssen schließen, außer Lebensmittelgeschäfte.

Zusammengefasst heißt das: Erlaubt ist nur die Öffnung von Geschäften und Märkten des täglichen Bedarfs sowie der Grundversorgungs, welches beschränkt wird auf ein entsprechendes Sortiment des täglichen Bedarfs sowie der Grundversorgung.

Auch im Bereich der Körperpflege gelten die neuen Schließungen, wie für Frisöre.

Ebenfalls untersagt ist der Verkauf von Silvesterfeuerwerk. An Silvester und Neujahr gilt bundesweit ein „An- und Versammlungsverbot“.

Die Verordnung tritt am 14.12.2020 in Kraft und für den Handel ist Folgendes geregelt und bleibt geöffnet:

  • Abhol- und Lieferdienste
  • Apotheken
  • Banken und Sparkassen
  • Drogerien
  • Direktvermarkter von Lebensmitteln
  • Einzelhandel für Lebensmittel
  • Fahrradwerkstätten
  • Futtermittelmärkte
  • Getränkemärkte
  • Großhandel
  • Hörgeräteakustiker
  • Kfz-Werkstätten
  • Optiker
  • Poststellen
  • Reformhäuser
  • Reinigungen
  • Sanitätshäuser
  • Tankstellen
  • Tierbedarfsmärkte
  • Waschsalons
  • Weihnachtsbaumverkauf
  • Wochenmärkte für Lebensmittel
  • Zeitungsverkauf

So geht es weiter: Angepasster Schulbetrieb in Corona-Zeiten

Informationen zum angepassten Schulbetrieb in Corona-Zeiten.

Hier: Regelungen für die kommende Woche. Weitergehende Maßnahmen müssen getroffen werden. Schulen sind keine Hotspots. Die Regelungen im Schulbereich gelten auch in Borken ab Montag, den 14. Dezember 2020. Für alle anderen Maßnahmen und Regelungen wartet die Stadt Borken auf die Entscheidungen auf Bundes- und Landesebene und wird über die dann neue Coronaschutzverordnung mit den entsprechenden Maßnahmen und Regelungen informieren. Bis dahin gilt die bestehende Coronaschutzverordnung.

Neue Regelungen für den Schulbereich ab Montag, den 14. Dezember 2020.

Presseinformation des Landes NRW: Nordrhein-Westfalen schlägt jetzt einen bundesweiten Lockdown vor. Welche Corona-Maßnahmen sind in Planung? Hier die wichtigsten Fragen und Antworten.

Die Corona-Virus-Pandemie hat Deutschland immer noch fest im Griff. Ministerpräsident Armin Laschet hat heute in einer Pressekonferenz einen Lockdown angekündigt. Wann soll der Lockdown nun kommen?

Auf das aktuell hohe Infektionsgeschehen braucht es eine gesamtdeutsche Antwort. Um eine Trendwende bei den Infektionszahlen zu erreichen, müssen die sozialen Kontakte drastisch reduziert werden. Dies muss schnellstmöglich erfolgen. Nordrhein-Westfalen setzt sich dafür ein, dass im Kreis der Bundesländer möglichst schnell eine entsprechende Einigung erzielt wird, damit ein deutschlandweiter Lockdown schnellstmöglich erfolgt. Die wichtigsten Fragen und Antworten:

Bleiben die Schulen geöffnet?

Die Schulen bleiben geöffnet und die Schulpflicht gilt weiterhin. Die Präsenzpflicht wird aufgehoben. Für die Klassen 1-7 erfolgt der Unterricht in Präsenz. Dabei wird die Entscheidung über die Teilnahme der Schülerinnen und Schüler am Präsenzunterricht in den Schulen den Eltern freigestellt. Ab Klasse 8 erfolgt der Unterricht grundsätzlich in Distanz. Schülerinnen und Schüler mit besonderen Unterstützungsbedarf werden auch in den Jahrgangsstufen 8 und darüber ein Angebot für den Unterricht in Präsenz in den Förderschulen erhalten.

Wann beginnen an den Schulen die Weihnachtsferien?

Es bleibt dabei, dass der Unterricht bis zum 18. Dezember 2020 stattfindet. Danach beginnen die Ferien. Am 7. und 8. Januar 2021 findet kein Unterricht statt.

Wird die Kindertagesbetreuung schließen?

Nein, die Angebote der Kindertagesbetreuung bleiben grundsätzlich geöffnet. Es wird kein Betretungsverbot wie im Frühjahr ausgesprochen. Die Betreuungsgarantie gilt: Kinder, für die der Besuch in ihrem Kindertagesbetreuungsangebot unverzichtbar ist, bekommen ein Betreuungsangebot. Eltern, die die Möglichkeit haben, ihre Kinder zu Hause zu betreuen, sind dringend gebeten, dies in den nächsten Wochen zu tun. Wenn Eltern jedoch Hilfe und eine Betreuung brauchen, bekommen sie diese. Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Kinder- und Familienministeriums: https://www.mkffi.nrw/lockdown-hinweise-fuer-die-kindertagesbetreuung-vom-1412-bis-101

Was ist mit dem Einzelhandel?

Nordrhein-Westfalen schlägt vor, sämtliche Geschäfte jenseits des täglichen Bedarfs in ganz Deutschland schnellstmöglich zu schließen. Die Schließung soll so organisiert werden, dass Hamsterkäufe und überfüllte Läden und Innenstädte vermieden werden. Betroffene Geschäfte sollen für die Schließung Hilfen erhalten.

Gewinner der Losaktion Raesfelder Glückslos stehen fest

Um die heimischen Unternehmen in der Gemeinde Raesfeld in Zeiten von Corona zu unterstützen, veranstaltete der Ortsmarketing Raesfeld e.V. in den vergangenen zwei Wochen die Aktion „Raesfelder Glückslos“ an.

Kunden, die für einen Einkaufswert von mindestens 10 € in den teilnehmenden Raesfelder und Erler Betrieben eingekauft haben, erhielten ein „Raesfelder Glückslos“.

Am Donnerstag, den 10. Dezember 2020 sind nun die Gewinn-Lose gezogen worden. Die Losnummern, die gewonnen haben, finden Kunden ab sofort als Aushang in den teilnehmenden Betrieben in Raesfeld und Erle sowie auf der OMR-Facebookseite und der Homepage.

Ziehung-Losgewinner-Ortsmarketing-Raesfeld

Ausgelost wurden „Raesfeld-Gutscheine“ im Gesamtwert von 1.500 €, die in den OMR-Mitgliedsbetrieben eingelöst werden können. Der Hauptgewinn ist ein Gutschein im Wert von 200 €.

Kunden, deren Los gewonnen hat, werden gebeten, sich telefonisch oder per Mail an das Ortsmarketing-Büro zu wenden. Gewinne können nur gegen Vorlage des Originalloses mit entsprechender Gewinnnummer nach Terminabsprache im Ortsmarketing-Büro bis zum 18. Dezember 2020 abgeholt werden.

Weitere Informationen finden Sie unter www.ortsmarketing.raesfeld.de

Froschkönig macht Urlaub

Raesfeld. Die Kleiderkammer Froschkönig Raesfeld macht Ferien von Montag, 21. Dezember, bis Montag, 11. Januar 2021.

Noch können Interessierte dienstags und donnerstags von 10 bis 12 und von 15 bis 17 Uhr vorbeischauen. Hier verkauft ein Team von Ehrenamtlichen gespendete Kleidung für wenig Geld.

Das Angebot reicht von Damen-, Herren- und Kinderbekleidung, Schuhe, Kinderwagen, Spielzeug und mehr. Eine Bedürftigkeitsprüfung gibt es nicht. „Alle dürfen hier einkaufen“, so Pfarrer Michael Kenkel.

Die Kleiderbörse FROSCHKÖNIG richtet ihr Angebot auch an jene, deren Not man nicht sofort sieht, heißt es auf der Internetseite des Froschkönigs.

Kostenlose Masken -Verordnung ist noch nicht in Kraft

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Drei kostenlose Masken aus der Apotheke frühestens ab 15. Dezember

Apothekerverbandes Westfalen-Lippe zur Verteilung von FFP2: „Wir bitten die Patienten, auch nach Inkrafttreten nicht sofort und alle zugleich in die Apotheken zu eilen“, so Petra Hruby, Vorsitzende der Bezirksgruppe Borken

Legden/Borken/Münster (pd). Noch vor Weihnachten voraussichtlich können sich ältere und vorerkrankte Bundesbürger in der Apotheke drei Schutzmasken abholen, so hat es Gesundheitsminister Jens Spahn versprochen.

Mit Gutscheinen soll es 2021 zwölf weitere geben. Ein paar Tage allerdings müssen sich die Patienten jetzt noch gedulden: Eine Verordnung des Ministeriums ist noch nicht in Kraft.
Apotheken verteilen frühestens ab dem 15. Dezember an Risikopatienten jeweils 3 kostenlose Schutzmasken. Erst muss die entsprechende Verordnung des Bundesgesundheitsministeriums noch in Kraft gesetzt werden.

Die Patienten haben bis zum 31. Dezember Zeit, sich die FFP2-Masken abzuholen.
„Wir bitten die Patienten, auch nach Inkrafttreten nicht sofort und alle zugleich in die Apotheken zu eilen“, so Petra Hruby, Vorsitzende der Bezirksgruppe Borken im Apothekerverband Westfalen-Lippe.
Denn die Apotheken könnten nur die Masken verteilen, die sie auf dem Markt beschaffen konnten. Das gehe nicht alles an einem Tag. Zudem müsse man gerade in der Pandemiesituation einen Ansturm und Gedränge vor den Apotheken vermeiden, fügt sie hinzu. Ferner hätten die Apothekenteams die Maskenausgabe zusätzlich zur täglichen Versorgung der Patienten mit Arzneimitteln stemmen. „Das wird eine große Herausforderung“, sagt Petra Hruby.

„Gehen Sie am besten in Ihre Stammapotheke. Dort kennt man Sie und weiß, dass Sie einen Anspruch haben“, empfiehlt sie den Bürgern.
Ab Januar dann sollen alle Berechtigten dem Bundesgesundheitsministerium zufolge zwei fälschungssichere Coupons für jeweils sechs Masken von ihren Krankenkassen erhalten. Diese können sie in zwei klar definierten Zeiträumen im neuen Jahr ebenfalls in den Apotheken einlösen.

Die Patienten müssen dann pro eingelösten Coupon einen Eigenanteil von zwei Euro hinzuzahlen.
„Die Masken senken zwar das Risiko einer Ansteckung erheblich. Sie bieten aber keinen 100- prozentigen Schutz.

Geben Sie also bitte gut auf sich Acht“, fordert Petra Hruby alle Patienten auf, auch mit Maske vorsichtig zu bleiben.

Geschichten zu Weihnachten zum Vorlesen für Kinder

Eine weihnachtliche Vorlesegeschichte

von Martina Jansen

Advent, das ist die Zeit vor Weihnachten und sie ist sooo schön. Da kann man sich so herrlich mit Mama auf dem Sofa in eine dicke Decke kuscheln und heißen Kakao trinken.

Im Wohnzimmer duftet es nach Kerzen und Tannenzweigen und die Kerzen auf dem Adventskranz brennen schon. Draußen ist es kalt und es wird früh dunkel, aber die Vorgärten sind ja hell beleuchtet und weihnachtlich geschmückt. Der Weg zum Kindergarten sieht jetzt viel schöner aus und ist auch spannender. Auch bei dir zu Hause sehen alle Räume viel gemütlicher aus. Hast du denn mit deinen Freunden den Kindergarten schon geschmückt und die ersten Weihnachtslieder gehört oder gesungen?

Nun ist es nicht mehr weit bis Weihnachten. Die ersten Türchen vom Adventskalender durftest du ja schon öffnen. Was war denn für dich drin? Ein Schokoladenstiefel? Ein Tannenbaum? Oder eine Trompete?
Auch die kleinen Engel, die hoch über den Wolken wohnen, durften schon die ersten Türchen an ihrem Adventskalender aufmachen. So wie du zählen sie die Tage bis Weihnachten. Sie sind schon ganz aufgeregt und freuen sich genauso wie du auf das Fest. Sie können es kaum noch erwarten, bis sie dem Christkind helfen dürfen, dir deine Geschenke unter den Tannenbaum zu legen.
Jetzt überlegst du sicher, woher das Christkind weiß, was du dir wünschst, oder? Du hast doch ganz bestimmt einen Wunschzettel gemalt oder deinen Freunden im Kindergarten von deinen Wünschen erzählt, oder? Das hat das Christkind natürlich gesehen oder gehört. Es kann aber nicht die tollen Geschenke für alle Kinder auf der ganzen Welt ganz alleine unter den Baum legen, daher helfen ihm dabei die vielen, vielen Engel mit ihren goldenen Locken. Ihnen hat das Christkind die Wünsche aller Kinder verraten und so bohren, hämmern und sägen, basteln, nähen und malen sie nun und den ganzen Tag lang, damit alle Geschenke auch rechtzeitig fertig werden. Ihre kleinen Wangen sind schon ganz rot vor Aufregung und von der vielen Arbeit.

Engel backen Plätzchen

Besonders gerne backen die Engel Plätzchen. Wenn sie die Tür des glühenden Himmelsofens aufmachen und die fertigen Plätzchen herausnehmen, dann kannst du es von der Erde aus sehen. Der Himmel ist dann nämlich ganz rot und leuchtet. Die Kekse sehen aus wie Sterne oder Tannenbäume oder auch wie Glocken und schmecken richtig lecker nach Schokolade und Nüssen. Hast du auch schon Weihnachtsplätzchen gebacken?

Vielleicht kennst du in deiner Nachbarschaft eine Frau oder einen Mann, die oder der oft alleine ist und keinen Besuch bekommt? Meinst du, sie oder er würde sich freuen, wenn du eine Tüte Kekse, die du selbst gebacken hast, vorbeibringst? Du kannst sie ja vor die Tür legen und ganz schnell wieder nach Hause laufen, damit die Frau oder der Mann nicht sehen, dass du sie beschenkt hast. Dann bist du ja fast selbst wie ein kleiner Engel, der dem Christkind hilft, Geschenke zu verteilen und die Menschen zu erfreuen.

Die Engel fliegen übrigens schon ganz ungeduldig hin und her. Je weniger Tage es noch bis Weihnachten sind, umso aufgeregter sind sie. Wenn das Christkind sie so sieht, dann lächelt es und freut sich. Manchmal, wenn die Engelchen zu wild umherfliegen, dann stoßen sie mit ihren weichen, weißen Flügeln die Schneeflocken an, die über den Wolken schlafen. Ganz, ganz leise fallen sie dann auf die Erde hinunter und bedecken alles mit einer dicken weißen Schicht Schnee. Schade, dass Schneeflocken nicht reden können. Sie könnten dir sonst erzählen, ob die Himmelsbewohner auch in den Himmels-Kindergarten gehen dürfen.

In der Weihnachtszeit sucht sich jeder Engel ein Erdenkind aus, auf das es aufpasst und das es zusammen mit dem Christkind beschenkt. Dein Engel hat sich genau dich ausgesucht, nur dich allein. Er ist ganz aufgeregt, denn es ist das erste Mal, dass er mit auf die Erde darf. Er hat auch ein bisschen Angst, dass dir seine Geschenke nicht gefallen könnten. Er hat sich sooo viel Mühe damit gegeben. Wie er wohl heißen mag? Schließe doch mal deine Augen und denke ganz, ganz stark an ihn.

Vielleicht hast du ja Glück und hörst seinen Namen. Und wenn du noch mehr Glück hast, dann hörst du am Heiligen Abend vielleicht deinen Engel mit dem Christkind wegfliegen, nachdem sie dir deine Geschenke unter den Baum gelegt haben. Sie haben ganz viele kleine Glöckchen an ihren langen schneeweißen Kleidern, die leise läuten, wenn sie weiterfliegen zu den anderen Kindern.
Ich weiß nicht, ob du das Christkind und die Engel schon einmal gesehen hast? Ich habe sie bis jetzt immer nur gehört, denn sie sind sehr scheu. Aber ich bin mir sicher, sie sehen genauso wunderschön aus, wie du sie dir vorstellst.

Zusätzliche Infekt-Sprechstunden im Kreis Borken am Samstag (12.12.2020)

Service der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe

Kreis Borken. Gerade in den Herbst- und Wintermonaten wird es in den Wartezimmern der niedergelassenen Ärzte spürbar voller. Neben der flächendeckenden Versorgung von Infekt-Patienten an Werktagen werden daher nun ausgewählte Arztpraxen an Samstagen zusätzliche Infekt-Sprechstunden anbieten.

In der Zeit von 9 bis 13 Uhr können sich dort Patienten mit Infektionen der oberen Atemwege, Husten, Schnupfen, Halsschmerzen etc. vorstellen. Dieser Service der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte wird nach Bedarf und lokalem Infektionsgeschehen angepasst.

Das heißt, nicht überall und an jedem Samstag bieten Praxen die Infekt-Sprechstunden an. Bitte rufen Sie in jedem Fall vorher in der jeweiligen Praxis an, um sich anzumelden! Standorte und Öffnungszeiten der aktuell teilnehmenden Praxen finden Sie hier: https://www.kvwl.de/patient/corona/
Am Samstag (12.12.2020) in der Zeit von 9 bis 13 Uhr übernehmen diese Sprechstunde im Kreis Borken:

  • Praxis Udo Thebing-Barrier, Bahnhofstr. 18 a, 46342 Velen, 02863/6143
  • Praxis Oliver Beutel, Büssinghook 5, 46395 Bocholt, 02871/182424
  • Praxis Dr. med. Gerald Storcks, Kreuzstr. 7, 48683 Ahaus, 02561/3312

Personen, die keine Symptome aufweisen, aber dennoch eine Untersuchung wünschen, sollten aber bis zum Wochenanfang warten und dann ihren Hausarzt zunächst telefonisch kontaktieren.

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