So geht es weiter: Angepasster Schulbetrieb in Corona-Zeiten

Foto: Ministerin Yvonne Gebauer ©MSB/ Susanne Klömpges

Informationen zum angepassten Schulbetrieb in Corona-Zeiten.

Hier: Regelungen für die kommende Woche. Weitergehende Maßnahmen müssen getroffen werden. Schulen sind keine Hotspots. Die Regelungen im Schulbereich gelten auch in Borken ab Montag, den 14. Dezember 2020. Für alle anderen Maßnahmen und Regelungen wartet die Stadt Borken auf die Entscheidungen auf Bundes- und Landesebene und wird über die dann neue Coronaschutzverordnung mit den entsprechenden Maßnahmen und Regelungen informieren. Bis dahin gilt die bestehende Coronaschutzverordnung.

Neue Regelungen für den Schulbereich ab Montag, den 14. Dezember 2020.

Presseinformation des Landes NRW: Nordrhein-Westfalen schlägt jetzt einen bundesweiten Lockdown vor. Welche Corona-Maßnahmen sind in Planung? Hier die wichtigsten Fragen und Antworten.

Die Corona-Virus-Pandemie hat Deutschland immer noch fest im Griff. Ministerpräsident Armin Laschet hat heute in einer Pressekonferenz einen Lockdown angekündigt. Wann soll der Lockdown nun kommen?

Auf das aktuell hohe Infektionsgeschehen braucht es eine gesamtdeutsche Antwort. Um eine Trendwende bei den Infektionszahlen zu erreichen, müssen die sozialen Kontakte drastisch reduziert werden. Dies muss schnellstmöglich erfolgen. Nordrhein-Westfalen setzt sich dafür ein, dass im Kreis der Bundesländer möglichst schnell eine entsprechende Einigung erzielt wird, damit ein deutschlandweiter Lockdown schnellstmöglich erfolgt. Die wichtigsten Fragen und Antworten:

Bleiben die Schulen geöffnet?

Die Schulen bleiben geöffnet und die Schulpflicht gilt weiterhin. Die Präsenzpflicht wird aufgehoben. Für die Klassen 1-7 erfolgt der Unterricht in Präsenz. Dabei wird die Entscheidung über die Teilnahme der Schülerinnen und Schüler am Präsenzunterricht in den Schulen den Eltern freigestellt. Ab Klasse 8 erfolgt der Unterricht grundsätzlich in Distanz. Schülerinnen und Schüler mit besonderen Unterstützungsbedarf werden auch in den Jahrgangsstufen 8 und darüber ein Angebot für den Unterricht in Präsenz in den Förderschulen erhalten.

Wann beginnen an den Schulen die Weihnachtsferien?

Es bleibt dabei, dass der Unterricht bis zum 18. Dezember 2020 stattfindet. Danach beginnen die Ferien. Am 7. und 8. Januar 2021 findet kein Unterricht statt.

Wird die Kindertagesbetreuung schließen?

Nein, die Angebote der Kindertagesbetreuung bleiben grundsätzlich geöffnet. Es wird kein Betretungsverbot wie im Frühjahr ausgesprochen. Die Betreuungsgarantie gilt: Kinder, für die der Besuch in ihrem Kindertagesbetreuungsangebot unverzichtbar ist, bekommen ein Betreuungsangebot. Eltern, die die Möglichkeit haben, ihre Kinder zu Hause zu betreuen, sind dringend gebeten, dies in den nächsten Wochen zu tun. Wenn Eltern jedoch Hilfe und eine Betreuung brauchen, bekommen sie diese. Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Kinder- und Familienministeriums: https://www.mkffi.nrw/lockdown-hinweise-fuer-die-kindertagesbetreuung-vom-1412-bis-101

Was ist mit dem Einzelhandel?

Nordrhein-Westfalen schlägt vor, sämtliche Geschäfte jenseits des täglichen Bedarfs in ganz Deutschland schnellstmöglich zu schließen. Die Schließung soll so organisiert werden, dass Hamsterkäufe und überfüllte Läden und Innenstädte vermieden werden. Betroffene Geschäfte sollen für die Schließung Hilfen erhalten.

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