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Es heulen die Sirenen – Landesweiter Warntag am Donnerstag

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Landesweiter Warntag: Am Donnerstag, 11. März, heulen die Sirenen in allen 17 Städten und Gemeinden im Kreis

Landrat Dr. Kai Zwicker: „Es ist wichtig, dass die Bürgerinnen und Bürger auf den Ernstfall vorbereitet sind“

Kreis Borken (pd). Um 11 Uhr werden am Donnerstag, 11. März 2021, im Kreis Borken wieder die Sirenen heulen und die Warn-App NINA Push-Nachrichten an zehntausende Smartphones senden.

Grund dafür ist der landesweite Warntag: Nach dem Warnerlass des Landes NRW findet dieser jährlich sowohl am zweiten Donnerstag im März als auch am zweiten Donnerstag im September – dann sogar bundesweit – statt.

Unterschiedliche Sirenentöne

Auf diese Weise soll das Thema „Warnung“ wieder mehr in das Bewusstsein der Bevölkerung gerückt werden. „Es ist wichtig, dass die Bürgerinnen und Bürger im Ernstfall wissen, was die unterschiedlichen Sirenentöne bedeuten und wie man sich dann verhalten sollte“, sagt Landrat Dr. Kai Zwicker.

Gleichzeitig werden damit die vorhandenen technischen Systeme zur Warnung flächendeckend getestet und geprüft, an welcher Stelle sie noch weiterentwickelt werden müssen.


Der Sirenentest beginnt planmäßig um 11 Uhr mit dem Signal „Entwarnung“, einem einminütigen Dauerton.

Gegen 11.05 Uhr folgt das Signal „Warnung„, ein einminütiger auf- und abschwellender Heulton. Dadurch werden die Bürgerinnen und Bürger im Ernstfall aufgefordert, schnellstmöglich Gebäude oder Wohnungen aufzusuchen und das Radio einzuschalten.

Der Probealarm wird gegen 11.10 Uhr mit einer erneuten „Entwarnung“ beendet.

Wie Heribert Volmering, Leiter des Fachbereichs Sicherheit und Ordnung, mitteilt, würden im Ernstfall die Bürger nach einer Sirenen-Alarmierung nähere Informationen und Verhaltenstipps vor allem über die Warn-Apps, das lokale Radio WMW, die Städte und Gemeinden im Kreis sowie die digitalen Informationskanäle der Kreisverwaltung Borken erhalten. Hierzu zählen:
• das Internet-Informationsportal des Kreises Borken zu akuten Krisen, Notfällen und Gefährdungslagen www.akut.kreis-borken.de,
• www.twitter.com/akutkreisborken,
• www.facebook.com/KreisBorken.

Gegebenenfalls könnten vor Ort auch Lautsprecherdurchsagen erfolgen. Erforderlichenfalls würde der Kreis Borken ein Bürgertelefon schalten und/oder eine Personenauskunftsstelle einrichten.

Ein Hinweis zur Warn-App NINA:
Die Notfall-Informations- und Nachrichten-App des Bundes, kurz Warn-App NINA, versendet standortbezogen Warnmeldungen des Bevölkerungsschutzes für unterschiedliche Gefahrenlagen, wie zum Beispiel Gefahrstoffausbreitung und Großbrand. Wetterwarnungen des Deutschen Wetterdienstes und Hochwasserinformationen der zuständigen Stellen der Bundesländer sind ebenfalls in die Warn-App integriert. Die App gibt es für die Betriebssysteme Android und iOS.

Preis für Baugrundstück um 10 Euro in Raesfeld gestiegen

Immobilienpreise im Kreis Borken wieder gestiegen – Gutachterausschuss beschließt neue Richtwerte – Mehr Verträge und höhere Preise

Wer in Raesfeld bauen möchte, muss einiges an Geld hinblättern. Im gesamten Kreis wurde mehr als eine Milliarde Euro in Immobilienwerten umgesetzt. Der Preis für landwirtschaftliche Flächen ist um 8 Prozent auf 11,28 Euro geklettert.

Kreis Borken (pd). Viel diskutiert wurde im Vorfeld, ob die Corona-Pandemie den Grundstückmarkt einschränken würde. Im Kreis Borken ist dies nicht der Fall, wie die Zahlen eindeutig zeigen: Die Zahl der vorgelegten Kaufverträge stieg um rund 3 Prozent auf den Höchststand der letzten zehn Jahre von 3.504 Verträgen.

Einen Spitzenwert erreichte auch der Geldumsatz mit 745 Millionen Euro. Das ist eine Steigerung zum Vorjahreszeitraum von rund 7 Prozent. Zusammen mit den Ergebnissen in Bocholt wurde so im gesamten Kreis mehr als eine Milliarde Euro in Immobilienwerten umgesetzt.

Landwirtschaftliche Bodenpreise

Landwirtschaftlich genutzte Flächen

Teils stark betroffen von Preissteigerungen waren immer noch die landwirtschaftlich genutzten Flächen. Bei einer gleichbleibenden Anzahl von Kaufverträgen stieg der Flächenumsatz um 15 Prozent auf rund 171 Hektar. Der Geldumsatz stieg sogar um 28 Prozent auf rund 21 Millionen Euro, so dass der Durchschnittspreis für einen Quadratmeter landwirtschaftlicher Nutzfläche um 8 Prozent auf 11,28 Euro kletterte.

Im gesamten Kreis liegen landwirtschaftlichen Ackerlandwerte nur noch in Reken und in Isselburg unter 10 Euro je Quadratmeter. In Raesfeld bei rund 11 Euro.

Grundstückswert Raesfeld 2021

Wohnbaugrundstücke

Die Zahl der verkauften Wohnbaugrundstücke lag mit rund 430 Fällen etwa 7 Prozent über Vorjahresniveau. Bei insgesamt etwa 3 Prozent weniger Fläche stieg der Geldumsatz um rund 24 Prozent. Ein Zeichen dafür, dass die Wohnbaulandflächen teurer geworden sind.

Der durchschnittliche Bauplatz kostete damit statt wie bisher 158 Euro im letzten Jahr rund 166 Euro pro Quadratmeter. Das bedeutet eine Preissteigerung von etwa 5 Prozent.

In Raesfeld stieg der Preis um etwa 10 Euro pro Quadratmeter auf 210 Euro.

Ein- und Zweifamilienhäuser

Auch bei den Ein- und Zweifamilienhäusern wurden wieder steigende Preise festgestellt. So kostete ein durchschnittlich 32 Jahre altes Ein-/Zweifamilienhaus auf einem 595 Quadratmeter großen Grundstück mit 151 Quadratmetern Wohnfläche im vergangenen Jahr pro Wohnflächenquadratmeter im Mittel 2.018 Euro. Für das gleiche Haus auf dem gleichen Grundstück zahlte man 2019 noch 1.880 Euro für den Quadratmeter Wohnfläche.

Der Kaufpreis für ein solches Objekt stieg damit von rund 278.000 Euro in 2019 auf nun 304.000 Euro. Ein Einfamilienhaus, das nach 2010 errichtet wurde, kostete im letzten Jahr im Schnitt rund 400.000 Euro. Im Vorjahr waren es noch 353.000 Euro.
Bei den Doppelhaushälften bzw. den vergleichbaren Reihenendhäusern verhielt es sich im letzten Jahr ähnlich. Hier betrug der Preisanstieg je Quadratmeter Wohnfläche knapp 200 Euro, sodass der Durchschnittspreis für eine 24 Jahres alte Doppelhaushälfte bei etwa 257.000 Euro lag. Im Vorjahr waren es noch rund 231.000 Euro.

Preise von Eigentumswohnungen

Diesem Trend folgen auch die Preise von Eigentumswohnungen. Eine gebrauchte Eigentumswohnung kostete im Jahr 2020 kreisweit rund 14 Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum. Eine solche Wohnung war im Durchschnitt rund 75 Quadratmeter groß, etwa siebenundzwanzig Jahre alt und kostete noch rund 1.860 Euro pro Wohnflächenquadratmeter. In 2019 war der Quadratmeter einer vergleichbaren Wohnung 230 Euro günstiger. Eine neue, rund 78 Quadratmeter große Eigentumswohnung kostete im Zuständigkeitsbereich im vergangenen Jahr im Schnitt 2.830 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche.

Sämtliche Ergebnisse seiner Auswertungen stellt der Gutachterausschuss in Kürze in seinem Grundstücksmarktbericht für alle kostenfrei im Internet zur Verfügung.

Die neuen Bodenrichtwerte können kurzfristig auf der Homepage des Gutachterausschusses unter http://gutachterausschuss.kreis-borken.de, dort unter „Geodatenatlas Kreis Borken“, eingesehen werden. Beides und weitere interessante Informationen sind unter www.boris.nrw.de zu finden.

Nochmal 100.000 EUR für den Borken-Gutschein

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Haupt- und Finanzausschuss schlägt dem Rat einen nochmaligen finanziellen Zuschuss in Höhe vom 100.000 EUR zum Borken-Gutschein vor.

Borken (pd). Gültigkeit der bezuschussten Gutscheine soll bis 31.07.2021 verlängert werden!

Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner gestrigen Sitzung dem Rat empfohlen, in der Sitzung am 14.03.2021 einen nochmaligen finanziellen Zuschuss in Höhe vom 100.000 EUR zum Borken-Gutschein zu beschließen. Weiterhin sollen die subventionierten Gutscheine aus dem Jahr 2020 sowie aus dem Jahr 2021 befristet bis zum 31.07.2021 im Handel einlösbar sein.

Nach positivem Beschluss des Rates soll der Start des Borken-Gutscheins kurzfristig erfolgen. Es sollen wie bereits im Herbst 2020 folgende Gutscheine angeboten werden:

– Borken-Gutschein im Wert von 25 EUR für einen Verkaufspreis von 20 EUR,
– Borken-Gutschein im Wert von 50 EUR für einen Verkaufspreis von 40 EUR,
– Borken-Gutschein im Wert von 125 EUR für einen Verkaufspreis von 100 EUR.

Der jeweilige Mehrwert wird von der Stadt Borken getragen. Der Borken-Gutschein wird wieder online unter www.borkener-gutschein.de und stationär über eine Gutschein-Hotline angeboten.

Förderung und Stärkung der Borkener Wirtschaft

Der Start des Borken-Gutscheins am 23.10.2020 war ein zentrales Unterstützungsinstrument für den örtlichen Einzelhandel. Zur Förderung und Stärkung der Borkener Wirtschaft, insbesondere des Handels und der Gastronomie, hatte der Borkener Stadtrat am 30.09.2020 u.a. einen Zuschuss in Höhe von 100.000 EUR bewilligt.

Im Zeitraum vom 23.10.2020 bis zum 02.03.2021 wurden insgesamt 10.747 Gutscheine zu einem Gesamtbetrag von ca. 650.000 EUR verkauft. Eingelöst wurden bisher Gutscheinwerte i. H. v. ca. 455.000 EUR. In diesem Umfang wurde der örtliche Einzelhandel unterstützt.

Parallel wurden der lokalen Wirtschaft verschiedene Wirtschaftsforen als Austauschplattform angeboten und rege angenommen. Diese Austauschrunden bestätigten, dass die lokale Wirtschaft aufgrund der weiterhin geltenden, einschränkenden Corona-Vorgaben vor sich immer stärker intensivierenden, finanziellen Herausforderungen steht.

Aufwändigen Antragsverfahren

Die Hauptproblematik besteht darin, dass durch die aufwändigen Antragsverfahren auf Landes- und Bundesebene faktisch in einer Vielzahl von Fällen noch keine Finanzhilfen geflossen sind und insofern für einen vorübergehenden Zeitraum den Wirtschaftsakteuren starke Liquiditätsengpässe entstehen.

Nach Rücksprache mit den betroffenen Wirtschaftszweigen, wird eine abermalige Bezuschussung des Borken-Gutscheins als eine sehr wichtige Unterstützung angesehen, die kurzfristig umgesetzt werden könnte und für die Betroffenen die notwendige und geforderte Hilfe bedeuten würde.

Bebauungsplan ER2 – 100 Unterschriften übergeben

Gegen den Bebauungsplan ER2 „Im Erbgrund“ und seiner Änderung vom 02.12.2020 als Neuaufstellung regt sich Widerstand bei der Nachbarschaft der Dechant-Karthaus Straße in Erle.

Insgesamt 100 Unterschriften wurden am Dienstag von Frank Jäger, Boris Hudournik und Wojtiech Kula, Anwohner der Straßen Holten, Friedholt, der Lammersmann- und der Dechant-Karthaus-Straße im Rathaus an Bernd Roters von der Bauverwaltung der Gemeinde übergeben.

Wie Boris Houdornik mitteilt, habe es auf beiden Seiten ein konstruktiver Austausch gegeben, wo beide Seiten ihre Standpunkte und Absichten deutlich machen konnten!

Houdornik: Wir hoffen jetzt auf eine Überarbeitung des Plans in derart, dass die Bebauung beschränkt wird und ein schlüssiges Konzept für den entstehenden Verkehr erarbeitet wird!

Eigene Corona-Hotline des Kreises Borken freigeschaltet


Corona-Hotline des Kreises Borken:Telefonnummer korrekt anwählen: 0 28 61 / 681 16 16!

Kreis Borken(pd). Der Kreis Borken hat in Sachen „Bekämpfung der Coronavirus-Pandemie“ seit dem vergangenen Frühjahr eine eigene Hotline für die Bevölkerung freigeschaltet.

Unter der Telefonnummer 0 28 61 / 681 16 16 sind montags bis freitags von 8.30 bis 16.00 Uhr und samstags von 14.00 bis 17.00 Uhr medizinische Auskünfte zum Coronageschehen erhältlich.

Das Hotline-Team bittet aus aktuellem Anlass darum, die Rufnummer korrekt anzuwählen. Nicht selten landen nämlich Anrufer bei Privatanschlüssen, weil sie versehentlich „Zahlendreher“ verursacht oder einzelne Ziffern der Durchwahl weggelassen haben. Diese dann für beiden Seiten ärgerliche Situation solle doch tunlichst vermieden werden, heißt es dazu aus dem Kreishaus.

232 Einbürgerungen im Jahr 2020 im Kreis Borken

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Neue deutsche Staatsbürger kamen aus insgesamt 51 unterschiedlichen Staaten

Kreis Borken(pd). Im Jahr 2020 haben 232 Menschen im Kreis Borken (ohne die Stadt Bocholt) die deutsche Staatsbürgerschafft erworben.

Im Jahr 2019 waren es 273 Männer und Frauen. Die neu Eingebürgerten kamen aus 51 verschiedenen Staaten (im Vorjahr waren es 49). Der größte Anteil von ihnen stammt aus Syrien (48 Personen) und der Türkei (32 Personen). Jeweils 13 neue Staatsbürger kamen aus den Niederlanden und dem Irak und 12 Menschen hatten vorher eine kosovarische Staatsangehörigkeit. 1 Person war vor der Einbürgerung staatenlos.
Ausführliche Informationen zum Thema Einbürgerungen, etwa zu den notwendigen Voraussetzungen und Unterlagen, finden sich auf der Internetseite des Kreises Borken unter www.kreis-borken.de unter dem Stichwort „Einbürgerung“.

Landrat Dr. Kai Zwicker: „Nach saisontypischem Anstieg

zu Jahresbeginn sind die SGB-II-Arbeitslosenzahlen im Februar trotz Corona wieder leicht gesunken“

Aktuell 4.677 SGB-II-Arbeitslose im Kreis

Kreis Borken (pd). Die Zahl der SGB-II-Arbeitslosen im Kreis Borken ist im Februar leicht gesunken. Das teilt Landrat Dr. Kai Zwicker mit. In den Vorjahren sei die Zahl der SGB-II-Arbeitslosen nach einem saisontypischen Anstieg in den Wintermonaten hingegen bereits im Februar stets wieder deutlich zurückgegangen. Ob nun der vergleichsweise geringe Rückgang in diesem Jahr coronabedingt sei, lasse sich derzeit noch nicht beurteilen. Auch inwieweit der weiterhin bestehende Lockdown und die weitere Entwicklung der Corona-Pandemie die Arbeitslosenzahlen in den kommenden Monaten beeinflussen werden, lasse sich aktuell noch nicht prognostizieren.

Das „Jobcenter im Kreis Borken“ weist für den Monat Februar 4.677 erwerbsfähige Leistungsberechtigte aus, die als arbeitslos registriert sind. Im Vergleich zum Vormonat Januar ist die Zahl der SGB-II-Arbeitslosen damit um 27 Personen gesunken. Gegenüber dem Vorjahresmonat hat sich die Zahl um 330 Personen erhöht. Die Quote der arbeitslosen Grundsicherungsempfänger an den zivilen Erwerbspersonen ist im Kreisgebiet gegenüber dem Vormonat von 2,2 Prozent auf 2,1 Prozent gesunken.

Die Gesamtzahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten ist im Februar 2021 leicht gestiegen und liegt derzeit bei 9.642 Personen (+122 gegenüber Januar 2021). Sie liege aber um 271 unter dem Vergleichsmonat 2020, betont Dr. Zwicker. Hierzu gehören auch Männer und Frauen, die aktuell an Eingliederungsmaßnahmen teilnehmen und Jugendliche ab 15 Jahren, die eine Schule besuchen und somit dem Arbeitsmarkt zurzeit nicht zur Verfügung stehen.

Personen, die neben ihrer Erwerbstätigkeit ergänzend auf Leistungen nach dem 2. Sozialgesetzbuch (SGB II) angewiesen sind, zählen ebenfalls zu dieser Gruppe. Inklusive deren Kinder unter 15 Jahren und der weiteren nicht erwerbsfähigen Angehörigen haben im Februar 13.957 Personen (+129 gegenüber Januar 2021, allerdings 663 Personen weniger als in Februar 2020) in 7.022 Bedarfsgemeinschaften (+67 gegenüber Januar 2021, aber 142 weniger als im Februar 2020) Grundsicherung für Arbeitsuchende erhalten.

Die aktuellen Arbeitslosenzahlen im SGB II in den Städten und Gemeinden des Kreisgebietes sind der beigefügten Grafik zu entnehmen.

Die Arbeitslosenquote von 2,1 Prozent im Kreis Borken kann nicht auf die einzelnen Städte und Gemeinden herunter gebrochen werden. Dazu fehlt es an der gemeindebezogenen Zahl der zivilen Erwerbspersonen.

Hilfsweise eignet sich für den Vergleich zwischen den Orten die Quote auf Basis der Bevölkerungsgruppe von 15 bis 65 Jahren. Diese Altersgruppe gilt nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch grundsätzlich als erwerbsfähig. Die hilfsweisen Quoten sind der ebenfalls beigefügten Grafik zu entnehmen.

Wolf: DBBW-Gutachten wirft bei René Schneider Fragen auf

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Landtagsabgeordneter der SPD NRW René Schneider: DBBW-Gutachten zum Thema Wolf in Schermbeck wirft Fragen.

Der Landtagsabgeordnete NRW der SPD René Scheider, einer der wenigen Politiker im Kreis, neben Karlheinz Busen von der FDP, äußert sich öffentlich zum Thema Wolf im Schermbecker Wolfsgebiet, wozu auch der Kreis Borken gehört. Er bittet nun um Stellungnahme hinsichtlich zum Gutachten der Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes (DBBW) zum Thema Wolf und dem Verhalten der Wölfin Gloria (GW954f) in einer Gesamtschau seit 2018.

Welche Datengrundlage wurde in der gutachtlichen Stellungnahme vom 28.2. genutzt?

Hintergrund der Stellungnahme vom DBBW war der Auftrag eines Gutachtens durch das LANUV am 07.01.2021 (wir berichteten).

In seiner Anfrage weist Schneider darauf hin, dass schon im Oktober 2020 LANUV-Präsident Thomas Delschen betont habe, dass, wenn die Wölfin in einzelnen Fällen, aber wiederholt, auch in offenbar geschützte Weiden eindringe, dies ein auffälliges Verhalten in Bezug auf Weidetiere darstelle. Um diese Einschätzung in Hinblick auf die strengen Anforderungen des Bundesnaturschutzgesetzes abzusichern, beauftragte LANUV ein externes Gutachten.

Wölfin ist lernfähig

In der Stellungnahme sei der DBBW unter anderem zu dem Ergebnis, dass die Wölfin GW954f über die Jahre gelernt hat, unter bestimmten Bedingungen, auch fachlich empfohlene Schutzmaßnahmen zu überwinden. Weiter heißt es im Gutachten, dass die Wölfin es anhand vieler Möglichkeiten gelernt habe, wenig oder gar nicht geschützte Tiere zu töten.

Ferner schreibt DBBW: „Sollte die Wölfin GW954f damit beginnen, in zeitlich-räumlich engen Abständen Nutztiere hinter empfohlenen Schutzmaßnahmen zu töten, sodass man von einem verfestigten Verhalten ausgehen kann und nicht von seltenen Ausnahmen bzw. sporadischen Vorfällen, die zwischen vielen Übergriffen auf wenig geschützte Nutztiere erfolgen, ist es für uns allerdings fachlich nachvollziehbar, sich dafür zu entscheiden, eine Entnahme dieses Tieres zu veranlassen.“

1,20 Meter Zaunhöhe sollten ausreichen

Und auch NRW Umweltministerin Heinen-Esser betonte bereits im Juni 2019 im WDR-Stadtgespräch, dass die Wölfin, wenn sie über einen voll unter Strom stehenden Zaun mit einer Höhe von 120 cm springe, als verhaltensauffällig eingestuft werde (siehe Video).

Belegbar betonte die Minister, dass mehrere Studien bewiesen hätten, dass ein Untergraben der Zäune durch Wölfe typisch wäre. Ein Überspringen von Einfriedungen sei untypisch und somit auffällig.

Drei Monate für ein Gutachten?

Für Schneider stelle sich nun die Frage, warum die im Oktober angekündigte Prüfung einer kurzfristigen Beauftragung eines externen Gutachtens fast drei Monate gedauert habe?

Eine Antwort erwartet der Landtagsabgeordnete nun auch auf seine Frage, welche Unterlagen der DBBW genau ausgewertet habe?

Weiter möchte Schneider den Zusammenhang zwischen der Wölfin Gloria und ihre geprüften Verhaltensauffälligkeiten mit Blick für einen Entnahmetatbestand aus § 45 Abs. 7 für eine Rolle spiele?

Zeitlich engen Abstände

Unklar für Schneider sei auch die vom DBBW definierte „zeitlich-räumlich engen Abstände“ in Bezug auf die Risse von Nutztieren hinter empfohlenen Schutzmaßnahmen.

Im Gutachten des DBBW sei auch nicht aufgeführt, bei wie vielen Rissen mit empfohlenem Herdenschutz es nachgewiesene Untergrabungen gab.

Bereits in den letzten Monaten hielt der Landtagsabgeordnete René Schneider damit seiner Meinung hinsichtlich Gloria nicht „hinterm Berg“ und stellte Ende Oktober 2020 eine Anfrage an die Landesregierung unter: „Der Wolf, das Lamm, Murks: Landesregierung lässt klare Linien beim Umgang mit Wolf Gloria von Wesel mit der Kennung GW954f missen!“

Erhebliche Schäden

Er kritisierte besonders, dass es vonseiten der Regierung keine klare Linie beim Umgang mit der Wölfin Gloria gebe. Mit Blick auf das Schermbecker Wolfsgebiet habe die Wölfin GW954f bereits für erhebliche Schäden bei den dortigen Tierhaltern gesorgt. Zwar werden Herdenschutzmaßnahmen von der Landesregierung finanziert, jedoch reichen diese Hilfen nicht aus, so Schneider. „Inwieweit müsste der aktuelle Wolfsmanagementplan mit der Fokussierung auf einzelne Wölfe überarbeitet werden, um den Rudelbildungen der Wölfe gerecht zu werden?“, lautet seine Frage an den Landtag NRW.

Stellungnahme zum Thema Wolf von der Umweltministerin Ursula Heinen-Esser im Video.

Beim Laden des Videos werden Daten an YouTube/Google übermittelt.

Raesfeld: Kraftstoff aus Bagger abgezapft

In Raesfeld zapften Unbekannte Kraftstoff aus Bagger ab

Auf Diesel hatten es Treibstoffdiebe in der Nacht zum Mittwoch
in Raesfeld abgesehen. Die Täter brachen auf einem Grundstück an der Straße Zur Hofheide den Tankverschluss eines Baggers auf. Aus dem Tank zapften sie etwa 70 Liter Diesel ab.

Die Polizei bittet um Hinweise an die Kripo in Borken: Tel. (02861) 9000.

Corona-Regeln bis zum 28. März 2021 verlängert

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Zauberformel zur weiteren Lockerung des Lockdowns heißt: Inzidenzwert unter 50

Sport in Gruppen bei einem Inzidenzwert unter 100 bis 50 ist mit 20 Kindern bis 14 Jahre im Außenbereich wieder möglich. Der Groß- und Einzelhandel bleibt grundsätzlich bis zum 28. März 2021 geschlossen.

NRW. Das mutierte Virus breitet sich immer weiter aus. Wir müssen lernen, mit dem neuen Virus zu leben“, so Ministerpräsident Armin Laschet.

Bund und Länder haben heute Nacht beim Corona-Gipfel beschlossen:

Bei einer stabilen oder sinkenden 7-Tage-Inzidenz von unter 100 Neuinfektionen/100.000 Einwohner:

  • Einzelhandel kann mit Terminshopping-Angeboten öffnen („click and meet“): eine Kundin oder ein Kunde pro angefangene 40 Quadratmeter Verkaufsfläche mit Terminbuchung für einen begrenzten Zeitraum
  • Museen, Galerien, zoologische/botanische Gärten und Gedenkstätten mit Terminbuchung
  • Individualsport mit maximal fünf Personen aus zwei Haushalten und Sport in Gruppen von bis zu 20 Kindern bis 14 Jahren – im Außenbereich, auch auf Außensportanlagen
  • Außengastronomie mit einem Inzidenzwert von 35 bis 100 ist mit vorheriger Terminregelung ab dem 22. März möglich. Unter einem Inzidenzwert unter 35 ohne Terminregelung ebenfalls ab dem 22. März möglich.
  • Ab dem 8. März sind private Zusammenkünfte des eigenen Hausstandes mit einem weiteren Hausstand möglich, jedoch auf maximal fünf Personen beschränkt.

In vielen Bereichen können die Länder bei niedrigen Infektionszahlen weitere Öffnungsschritte erlauben. Es bleibt besonders wichtig, Kontakte zu vermeiden. Die aktuellen Regeln und Einschränkungen im Überblick.

Private Zusammenkünfte

Ab dem 8. März sind private Zusammenkünfte des eigenen Hausstandes mit einem weiteren Hausstand möglich, jedoch auf maximal fünf Personen beschränkt.

In Regionen mit einer 7-Tage-Inzidenz von unter 35 können der eigene Hausstand mit zwei weiteren Haushalten mit zusammen maximal 10 Personen zusammentreffen. Kinder bis 14 Jahren werden dabei nicht mitgezählt, Paare gelten als ein Hausstand.

Über 100

Steigt die 7-Tage-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen in einem Bundesland oder einer Region auf über 100, treten ab dem zweiten Werktag die alten Regeln wieder in Kraft. Kinder bis 14 Jahren werden dabei nicht mitgezählt. Das gilt auch für den Aufenthalt in der Öffentlichkeit.

Bis dahin sind private Zusammenkünfte grundsätzlich nur im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person erlaubt. Auch Kinder unter 14 Jahren zählen dazu. Das gilt auch für den Aufenthalt in der Öffentlichkeit. Dabei soll die Zahl der Haushalte, aus der die weiteren Personen kommen, möglichst konstant und möglichst klein gehalten werden.

Groß- und Einzelhandel

Der Groß- und Einzelhandel bleibt grundsätzlich bis zum 28. März 2021 geschlossen. Ausnahmen sind Lebensmittelgeschäfte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken und Drogerien, Babyfachmärkte, Sanitäts- und Reformhäuser, Optiker und Hörgeräteakustiker. Bei größeren Geschäften gilt ab 800 Quadratmetern zusätzlich die Erlaubnis von einer Person pro 20 Quadratmeter Verkaufsfläche. Für Einkaufszentren ist die jeweilige Gesamtverkaufsfläche anzusetzen.

Ebenfalls können Auto- und Fahrradwerkstätten öffnen sowie Banken und Sparkassen, Poststellen, Reinigungen und Waschsalons. Zeitungen, Tierbedarf und Futtermittel dürfen weiter verkauft werden. Der Verkauf von non-food Produkten kann eingeschränkt werden.
Buchhandlungen, Blumengeschäfte und Gartenmärkte sowie Fahrschulen können ab dem 8. März wieder öffnen.

Nund-Nasen-Schutz

In geschlossenen Räumen, die öffentlich zugänglich sind, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Im Öffentlichen Personennahverkehr und in Geschäften ist jeder verpflichtet, eine medizinische Maske zu tragen.

Ab dem 8. März ist der Aufenthalt in der Öffentlichkeit mit einem weiteren Hausstand möglich und auf maximal fünf Personen beschränkt. Weitere Öffnungsschritte sind bei weiter sinkenden Infektionszahlen möglich.
Bis zum 7. März ist der Aufenthalt in der Öffentlichkeit grundsätzlich nur im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person erlaubt. Dabei soll die Zahl der Haushalte, aus der die weiteren Personen kommen, möglichst konstant und möglichst klein gehalten werden.

Weitere Öffnungsschritte im Einzelhandel

Weitere Öffnungsschritte im Einzelhandel können bei einer stabilen 7-Tage-Inzidenz von höchstens 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner durch die Länder erfolgen. Dabei soll vermieden werden, dass aus benachbarten Gebieten mit höheren Inzidenzen länderübergreifende Reisen stattfinden, um den geöffneten Handel zu nutzen.

Körpernahe Dienstleistungsbetriebe

Ab dem 8. März können bisher geschlossene körpernahe Dienstleistungsbetriebe öffnen. Ein tagesaktueller Schnell- oder Selbsttest der Kundschaft ist dann notwendig, wenn bei der Dienstleistung – wie bei Kosmetik oder Rasur – nicht dauerhaft eine Maske getragen werden kann. Ein Testkonzept für das Personal wird ebenfalls vorausgesetzt.

Personengruppe verstieß gegen Coronaschutzverordnung

Jugendliche in Borken zogen Vergleiche zwischen der Bundesrepublik Deutschland mit dem Dritten Reich sowie Nordkorea.

Borken. Am Montagabend stellten Polizeibeamte gegen 19.30 Uhr auf dem Markt eine Personengruppe fest. Laut Polizeibericht handelte es sich um ca. 15 – 20 Personen. Nach Feststellung der Beamten wurden die Mindestabstände nicht durchgängig eingehalten und nur vereinzelt ein Mund-Nasen-Schutz getragen.

Die Teilnehmer zeigten sich gegenüber den Beamten unkooperativ. Einige trugen Abzeichen an ihrer Kleidung, die sich inhaltlich gegen die geltenden Corona-Maßnahmen wandten.

Maske mit dem Judenstern

Die Kommunikation mit den Beamten war auch schwerpunktmäßig durch diese Inhalte geprägt. So wurden z.B. die Maske mit dem Judenstern verglichen, die aktuelle Existenz von „Corona“ geleugnet und Vergleiche zwischen der Bundesrepublik Deutschland mit dem Dritten Reich sowie
Nordkorea gezogen.

Die Beamten stellten die Personalien mehrerer Beteiligter fest, fertigten wegen der Verstöße gegen die Coronaschutzverordnung Anzeigen und erteilten Platzverweise.
Gegen 20 Uhr war der Einsatz beendet.

Erinnerung Corona: Heute vor einem Jahr – Erster in Fall Bocholt

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Am 5. März 2020 wurde im Kreis Borken der erste Coronafall bekannt – Pandemiebekämpfung steht unverändert auch heute im Fokus

Damals traf es eine junge Frau aus Bocholt. Mit Blick auf ein Jahr Corona erinnert Landrat Dr. Kai Zwicker:

Kreis Borken (pd). „Vor einem Jahr, genau am 5. März 2020, wurde der erste Coronafall bei uns im Kreis Borken bekannt.“ Daran erinnert jetzt Landrat Dr. Kai Zwicker. Damals traf es eine junge Frau aus Bocholt.

Sie und ihre fünf Begleiterinnen, die in Norditalien unterwegs gewesen waren, hatten sich bereits auf ihrer Rückreise telefonisch gemeldet, weil sich bei mehreren aus der Gruppe Erkältungssymptome zeigten.

Vorbildliches Verhalten

In Absprache mit dem Kreisgesundheitsamt begaben sich alle bei der Heimkehr vorsorglich sofort in häusliche Isolation – „ein vorbildliches Verhalten“, an das Landrat Dr. Zwicker auch heute noch lobend zurückdenkt. Der Test mittels Rachenabstrich ergab dann den positiven Befund, so dass die gesamte Reisegesellschaft für 14 Tage in Quarantäne gesetzt wurde.

Die Folgen seinerzeit beim Kreis Borken

Auf Veranlassung des Landrates trat der Krisenstab unter Leitung von Kreisordnungsdezernentin Dr. Elisabeth Schwenzow – verstärkt um Vertreter der Polizei, der Krankenhäuser, der niedergelassenen Ärzte, der Feuerwehren, des DRK und des Maltester Hilfsdienstes sowie der kreisangehörigen Kommunen – erstmals zusammen, um die erforderlich werdenden Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung zu koordinieren.

Die Kommunen im Kreis Borken aktivierten nach und nach ebenfalls ihre Stäbe. Zu dem Zeitpunkt ließ sich noch in keinster Weise erahnen, welche Entwicklung das Infektionsgeschehen und die daraus resultierenden Schutzmaßnahmen nehmen, geschweige denn, welche Auswirkungen das auf das Leben der Menschen haben würde.

Professionalisiert

Nach einer ersten Phase, die gepägt war von Improvisationen und Ad hoc-Entscheidungen etwa bei der Beschaffung von Schutzmaterialien, habe sich die Coronabekämpfung inzwischen längst „professionalisiert“, erläutert der Landrat. Zwar gebe es immer wieder neue Herausforderungen, wie etwa die Schaffung des „Impfzentrums“ in Velen, die Organisation des – mobilen – Impfens vor Ort und der Schnelltestungen.

Allerdings habe sich die Abstimmung mit allen beteiligten Akteuren, wie den kreisangehörigen Kommunen, den Hilfsorganisationen, den Krankenhäusern, der Kassenärztlichen Vereinigung, der Apothekenkammer, bestens eingespielt. „Da sind wir gut aufgestellt“, unterstreicht Dr. Zwicker.

Dank und Anerkennung

Ausdrücklich spricht er dafür den mitwirkenden Einsatzkräften Dank und Anerkennung aus. Zudem dankt er auch den Bürgern im Kreis Borken dafür, dass sie weiterhin umsichtig und vorsichtig bleiben und vor allem die Hygieneregeln einhalten. „Nur gemeinsam können wir das Coronavirus bekämpfen und eindämmen“, betont er und ergänzt: „Um sich ausbreitende Infektionsketten zu unterbrechen, ist eine intensive Kontaktverfolgung nach wie vor zwingend erforderlich. Das dafür zuständige Team in unserem Kreisgesundheitsamt haben wir durch Neueinstellungen massiv verstärkt.“ Inzwischen kümmern sich bis zu 50 Personen um diese wichtige Aufgabe.

Zwei-Schichtbetrieb

Im „Impfzentrum Kreis Borken“ in Velen, das am 8. Februar 2021 an den Start ging und seit Montag (01.03.2021) im Zwei-Schichtbetrieb Impfungen vornimmt, werden pro Schicht rund 35 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eingesetzt. Sie kommen von der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe, der Apothekerkammer Westfalen-Lippe, vom DRK und vom Kreises Borken.

Zurzeit erhalten dort 700 Personen ihre Erst- oder Zweitimpfung. Wenn ausreichend Impfstoff zur Verfügung steht, können im Impfzentrum 1.400 Personen pro Tag geimpft werden.
„Mir ist darüber hinaus sehr wichtig, dass schnellstmöglich auch die Ärzte vor Ort impfen dürfen“, ist sich Landrat Dr. Kai Zwicker mit den Spitzen der kreisangehörigen Städte und Gemeinden einig. Nur so könne in der Fläche ein breites Impfangebot ermöglicht werden. Das sei dringend erforderlich, damit sich für alle Bürgerinnen und Bürger mehr und mehr wieder das Leben normalisieren könne.

KVWL: Rund 190.000 Bürger gegen das Coronavirus geimpft

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Impfterminvergabe: Termine über 116.117 weiterhin nur für über 80-Jährige

In den 27 Impfzentrum Westfalen-Lippe, wozu auch der Kreis Borken zählt, wurden rund 190.000 Bürger gegen das Coronavirus geimpft. Mehr als 740.000 Impftermine (Erst- und Zweittermine) Ü80 vergeben

Dortmund (pd). Es geht voran beim Impfen in Westfalen-Lippe Seit dem 8. Februar wurden fast 190.000 Bürgerinnen und Bürger in den 27 Impfzentren in Westfalen-Lippe gegen das Coronavirus geimpft.

Mit dem Start der Zweitimpfungen für die über 80-Jährigen in dieser Woche wurden die Kapazitäten der Impfzentren weiter hochgefahren und auch die Impfungen in den Pflegeheimen sind nahezu abgeschlossen.

Chronisch Kranke

Das NRW-Gesundheitsministerium stellte am vergangenen Montag deshalb den Impfplan für die zweite Priorisierungsgruppe vor, in der sich neben den über 70-Jährigen auch chronisch Kranke und verschiedene Berufsgruppen wiederfinden.
„Die Impfung ist unser Weg raus aus der Pandemie. Die Impfzentren in unserer Region sind nun seit fast einem Monat in Betrieb und ich kann sagen, dass es im Großen und Ganzen sehr gut läuft, obwohl wir vereinzelt immer noch mit den Konsequenzen fehlerhafter Terminbuchungen zu kämpfen haben“, erklärt Dr. Dirk Spelmeyer, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL).

Insgesamt wurden bereits mehr als 740.000 Impftermine (Erst- und Zweittermine) für die Bürgerinnen und Bürger im Alter von mindestens 80 Jahren über die Terminbuchungsplattform unter www.116117.de bzw. telefonisch unter 0800 116 117 02 vergeben.

Keine Terminbuchung

„Es ist immer noch möglich, Termine zu buchen, allerdings gilt dies weiterhin nur für die über 80-Jährigen. Wer nicht zu dieser Gruppe gehört und dennoch einen Termin bucht, wird nicht geimpft. Wir bitten deshalb alle Bürgerinnen und Bürger eindringlich, von einer Terminbuchung abzusehen, wenn sie nicht zur entsprechenden Altersgruppe gehören, um die Terminkapazitäten nicht zu blockieren“, so Spelmeyer.
„Mittlerweile ist der Kreis der Personen, der einen Impftermin vereinbaren darf, deutlich gewachsen. Gleichzeitig wächst jedoch auch die Ungeduld bei denjenigen, die noch nicht dran sind. Das kann ich natürlich nachvollziehen, denn wir sehnen uns alle nach unserem alten Leben zurück. Die KVWL ist jedoch dazu verpflichtet, die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten“, betont Dr. Volker Schrage, stellvertretender KVWL-Vorstandsvorsitzender.

Impfung für die 70-Jährigen

Wann genau eine Impfung für die 70-Jährigen und die Chroniker möglich sein wird, wie genau dann das Anmeldeverfahren aussieht und wann die Impfungen in den Praxen der niedergelassenen Ärzte starten, ist im Moment noch nicht entschieden. „Wir werden die Bürger aber wie gewohnt umfassend informieren, wenn es soweit ist“, versichert Dr. Schrage. Bis dahin bittet er die Bürger weiterhin um Geduld.

Die KVWL weist in diesem Zusammenhang auch noch einmal darauf hin, dass die Terminvergabe für die Beschäftigten der ersten und zweiten Priorisierungsgruppe über die Kreise und kreisfreien Städte organisiert wird. Die KVWL kann hier weder Auskunft erteilen, noch Termine vergeben. Die KVWL ist vom NRW-Gesundheitsministerium mit der Durchführung der Impfungen beauftragt worden, entscheidet aber nicht über Fragen der Priorisierung oder die weitere Impfstrategie.

Werkzeug aus Firmenneugebäude gestohlen

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Raesfeld – Einbruch in Firmenneubau am Vennekenweg

Auf Werkzeuge hatten es Unbekannte in Raesfeld abgesehen. Um in ein Firmengebäude am Vennekenweg zu gelangen, hebelten die Täter ein Fenster auf. Aus dem Inneren entwendeten die Einbrecher folgend aufgelistete Werkzeuge der Hersteller Bosch sowie Husqvarna: zwei Akkuschrauber, einen Akkubohrhammer, einen Schlaghammer und einen Trennschleifer.

Geschehen sei es laut Mitteilung der Polizei zwischen Dienstag, 20.00 Uhr, und Mittwoch, 07.30 Uhr. Die Polizei sucht Zeugen. Hinweise
an die Kripo in Borken unter Tel. (02861) 9000.

Ein Zeichen Ewigkeit – Eine Sonnenblume gegen das Vergessen

Rund 500 Sonnenblumen sollen im Frühjahr gegen das „Vergessen“ blühen

Mit einer gemeinsamen und wunderschönen Aktion „Eine Sonnenblume gegen das Vergessen“ möchte die kfd Raesfeld, Erle, Rhedebrügge in Zusammenarbeit mit dem Heimatverein Erle im Frühling ein Zeichen „Ewigkeit“ setzen.

Heimatverein-Erle-Blumen
Mitglieder des Heimatvereins Erle setzten die Sonnenblumenkerne am Samstag in umweltfreundliche Zeitungspapiertöpfe.

Dazu werden rund 500 Zwerg-Sonnenblumen herangezogen. Diese können dann ab Anfang Mai auf den Gräbern in Gedenken eingesetzt werden.

Angesprochen, sich an der Aktion zu beteiligen sind alle Menschen, die Gräber ihrer Angehörigen, Freunde und Bekannten regelmäßig pflegen.

„Wir denken auch an die Brüder, Väter und Großväter, deren letzte Ruhestätte niemand kennt, Kinder, die gestorbenen sind, bevor ihr Leben richtig begann“, erklärt Ideengeber und Mitinitiator Hubert Leiers. Eingeschlossen seien auch die Gräber der Menschen, die bei Flucht und Vertreibung zurückgelassen werden mussten.

Sonnenblumen gegen das Vergessen
Foto: Pixabay

Jungpflanzen zur Selbstbedienung

Dafür werden nun rund 500 Zwerg-Sonnenblumen in umweltfreundlichen Zeitungspapiertöpfen herangezogen. Die Sonnenblumen können dann auf den Gräbern in Gedenken an all jene, die uns im Leben wichtig waren, gepflanzt werden.

„Sobald es die Witterung zulässt, werden die Kisten mit den Jungpflanzen zur Selbstbedienung an den Friedhofseingängen Raesfeld, Erle und Rhedebrügge bereitgestellt“, so Ingrid Horstmann.

Gerne dürfen die Pflanzen auch mit nach Hause genommen werden, um dort in im heimischen Garten oder als Kübelplanze auf Balkon und Terrasse, zur Freude von Bienen und Insekten, ihren „Dienst gegen das Vergessen“ zu leisten.

Menschen treten in unser Leben und begleiten uns eine Weile.
Einige bleiben für immer, denn Sie hinterlassen ihre Spuren in unseren Herzen.

Impfplan des Landes soll im Kreis schnell umgesetzt werden

Kreis Borken kündigt rasche Umsetzung der neuen Impfplans des Landes an

Landrat Dr. Kai Zwicker: „Vorbereitungen sind sofort angelaufen“

Kreis Borken (pd). Am gestrigen Montag (01.03.2021) hat Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann den neuen Impfplan des Landes NRW vorgestellt. Danach werden weiteren Bevölkerungsgruppen Impfangebote gemacht.

Dazu zählen vor allem auch Personen, die in Kinderbetreuungseinrichtungen und der Kindertagespflege, in Grund- und Förderschulen sowie Personen in Jugendhilfeeinrichtungen gemäß § 34 SGB VIII tätig sind.

„Der Kreis Borken hat diesen ‚Ball‘ direkt aufgenommen“, sagt Landrat Dr. Kai Zwicker dazu und erläutert: „Wir haben uns im Rahmen einer Videokonferenz sofort mit den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern abgestimmt, dass diese Impfungen durch mobile Impfteams in unseren Konmmunen durchgeführt werden sollen.“

Städte und Gemeinden sind bereit

Die Städte und Gemeinden seien nun bereits dabei, dafür entsprechende, zentral gelegene Örtlichkeiten festzulegen. In einem Schreiben informiert der Kreis derzeit zudem die enstprechenden Schulleitungen und Träger der Kindertageseinrichtungen und fragt die dortige Impfbereitschaft ab. Wenn die Rückmeldungen vorliegen, werden Kreis und Kommunen die Impftermine organisieren.

180 Liter Erbsensuppe war schnell ausverkauft

Die Kirchengemeinde St. Martin hatte zum traditionellen Fastenessen eingeladen.

Rund 180 Liter Erbsensuppe haben die Helfer gegen eine Spende ausgegeben.

Raesfeld. Zum traditionellen Fastenessen hatte die Pfarrgemeinde St. Martin am vergangenen Sonntag eingeladen. Bedingt durch die Coronavirus-Pandemie und die Vorgaben konnte die Suppe jedoch nicht vor Ort verzehrt werden, sondern es gab nur einen Außer-Haus-Verkauf am Kolpinghaus in Raesfeld und an der Kirche in Rhedebrügge.

Margret-Sühling
Mitglieder der Pfarrei St. Martin beim Suppenverkauf (v. l.): Richard Sühling, Paula Nagel und Margret Sühling. Foto: Petra Bosse

Suppe hat einen guten Ruf

Wer nicht rechtzeitig vor Ort war, ging leer aus. Bereits um 12 Uhr war die Erbsensuppe komplett ausverkauft. Rund 180 Liter Suppe von andré Wachtmeister waren gekocht worden, die gegen eine Spende ausgegeben wurden. „Unsere Suppe hat so einen guten Ruf, dass bereits um 10 Uhr die ersten Kunden mit ihren Suppentöpfen vor der Tür standen“, berichtete Mitorganisatorin Margret Sühling. Weniger gekocht als im Vorjahr

Da im vergangenen Jahr so viel Suppe übrig geblieben sei, hätten sich die Organisatoren der Aktion darauf geeinigt, in diesem Jahr weniger zu kochen, erklärte sie.

Der jährliche Verkauf von Erbsensuppe für einen guten Zweck ist eine Aktion der Pfarrgemeinde St. Martin. Das Geld kommt in diesem Jahr den fünf Schwestern der heiligen Maria Magdalena Postel in Rumänien zugute. Die Schwestern leben in einem Konvent in Schineni, das ist eine der ärmsten Regionen Rumäniens.

Sie unterstützen Familien und Kinder, die dort in den Dörfern leben. Die Schwestern betreiben in der Region unter anderem ein Waisenhaus, einen Jugendtreff und ein soziales Zentrum.

UWG möchte Planung für geplantes Freizeitgelänge einsehen

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Für das Mehrgenerationen – Freizeitgelände gebe es laut Vorlage bereits laut UWG Raesfeld Pläne. Diese seien auch u.a. mit der Bürgerstiftung Raesfeld –Erle Homer und der Raesfelder Volleyballgemeinschaft abgestimmt worden.

Raesfeld (pd). Ein Förderantrag aufgrund die Planung über 247.441,43 € sei bereits am 22.September 2020 bei der Bezirksregierung gestellt worden.

Im Planungsausschuss am 2.9.2019 sei lediglich die Planung für einen Bewegungspacours vorgestellt und beschlossen worden, Fördersumme 98.898,19 €.

Eine Vorstellung der Planungen, die dem Förderantrag vom 22.9.2020 zugrunde liegen, sei  im Planungsausschuss bisher nicht erfolgt. „Dabei handelt es sich entweder um eine völlig neue Planung auf einer anderen Fläche mit völlig neuen Inhalten (Boule –Anlage, Wassertretbecken) oder aber um eine ganz wesentliche Änderung der ursprünglichen Planung, da die Fördersumme ca. das 2 1/2 – fache der ur-sprünglichen Summe beträgt“, so der Fraktionsvorsitzen Johannes Lülf.

In beiden Fällen möchte die UWG, dass dem Planungsausschuss die neuen Pläne umgehend vorgelegt werden. Johannes Lülf: „Bisher waren die Gepflogenheiten regelmäßig so, dass die politischen Gremien bei solchen Projekten von der Verwaltung vor der Beantragung von Fördermitteln eingebunden werden, um dem Primat der Politik Rechnung zu tragen“.

Die UWG-Fraktion bittet darum, die Tagesordnung um die Vorstellung der neuen Pläne für das Mehrgenerationen –Freizeitgelände zu ergänzen. Zusätzlicher Aufwand für die Verwaltung sei wohl nicht zu befürchten, da die Pläne ja fix und fertig vorliegen müssten.

Coronaschutzimpfungen: Priorisierung von Einzelfallentscheidungen

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Kreis Borken (pd). Coronaschutzimpfungen. Das Land Nordrhein-Westfalen ermöglicht vorerkrankten Menschen, denen bei einer Infektion mit SARS-CoV-2 ein schwerer oder gar tödlicher Verlauf droht, eine vorzeitige Impfberechtigung prüfen zu lassen.

Dazu muss die betroffene Person ihren Erstwohnsitz im Kreis Borken haben und einen Antrag an den Kreis richten. Diesem Antrag ist ein fachärztliches Zeugnis des behandelnden Arztes beizufügen. Das Attest darf nicht vor dem 8. Februar 2021 ausgestellt worden sein.

Impftermin für Coronaschutzimpfungen

Bei der dann folgenden Einzelfallentscheidung wird zwischen einem sehr hohen, hohen oder erhöhtem Gesundheitsrisiko unterschieden. Bei einem positiven Prüfungsergebnis wird mit der Person ein Impftermin im Impfzentrum vereinbart.

Ausgenommen von diesem Verfahren sind ausdrücklich diejenigen chronisch Kranken, die in der Corona-Impfverordnung des Bundes bereits anderweitig genannt werden, so das Land NRW in einer Pressemitteilung. Weiter heißt es: In den nachfolgend aufgeführten Fällen muss kein Antrag auf Einzelfallentscheidung gestellt werden.

Dies sind bei Schutzimpfungen mit hoher Priorität zum Beispiel Personen nach Organtransplantation, Personen mit einer Demenz oder mit einer geistigen Behinderung oder mit schwerer psychiatrischer Erkrankung, insbesondere bipolare Störung, Schizophrenie oder schwere Depression, Personen mit chronischer Nierenerkrankung und anderes mehr, und bei Personen mit erhöhter Priorität Personen mit Immundefizienz oder HIV-Infektion, Autoimmunerkrankungen oder rheumatologische Erkrankungen, Personen mit Asthma bronchiale oder chronisch entzündlicher Darmerkrankung und anderes mehr.

Impfangebot ab Ende März

Den Personen, die einen Anspruch auf Schutzimpfung mit hoher Priorität haben, soll nach jetziger Planung des Landes voraussichtlich ab Ende März ein Impfangebot gemacht werden. Sobald weitere Informationen zum Verfahren bekannt sind, wird der Kreis nähere Einzelheiten mitteilen.

Entsprechende Anträge nimmt der Kreis Borken unter der E-Mail-Adresse [email protected] entgegen. Natürlich ist auch eine Antragstellung per Brief an Kreis Borken, Fachbereich 32, Stichwort „Einzelfall“, Burloer Straße 93, 46325 Borken, möglich.

Erfreulicherweise ist die Impfbereitschaft der in der höchsten Priorität zu impfenden Personen im Kreis Borken sehr hoch. Daher werden auch in den kommenden Tagen zunächst ausschließlich Personen der höchsten Priorität geimpft. Erst daran können sich Personen der Priorität 2 anschließen. Dazu gehören auch die Personen, die im Rahmen der oben genannten Einzelfallprüfung berücksichtigt werden.

Kreis Borken und RVM prüfen Wasserstoff

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Neue Antriebe für den Busverkehr

Kreis Borken (pd). Wie sieht der Antrieb der Zukunft im Busverkehr aus? Wenn auch der Fuhrpark der RVM Regionalverkehr Münsterland GmbH dank der hohen Umweltstandards EURO V und EURO VI bereits schadstoffarm ist, gilt es, den Ersatz fossiler Brennstoffe voran zu treiben. Wasserstoff bietet hier eine Alternative.

Neben rein elektrischen Antrieben ist der Einsatz von Wasserstoff eine Alternative. Eine Arbeitsgruppe der RVM steht daher mit den Anbietern von Fahrzeugen mit alternativen Antrieben im engen Austausch, um für die Anforderungen des Verkehrsnetzes im Kreis Borken eine passende Lösung zu finden.

Mit Wasserstoff eine Reichweite von über 400 Kilometern

Eine der Anforderungen sind die langen Distanzen, die die Busse der RVM jeden Tag zurücklegen. Bis zu 500 Kilometer sind da keine Seltenheit. „Innovative Antriebe müssen einige Herausforderungen meistern“, so RVM-Geschäftsführer André Pieperjohanns. „Wir sind daher mit vielen Herstellern im Gespräch.“

In dieser Woche wird ein Wasserstoffbus auf Herz und Nieren getestet. Die Busse tanken 35,8 kg Wasserstoff und verfügen damit über eine Reichweite von rund 350 km. Theoretisch sind laut Hersteller sogar über 400 Kilometer möglich.

Wasserstoff. Keine langen Standzeiten durch Tanken

Dabei dienen die Brennstoffzellen gemeinsam mit den Lithiumbatterien und den Elektromotoren als Basis des Antriebs. Der Bus wird vollelektrisch betrieben. Einerseits wird Wasserstoff in der Brennstoffzelle in Elektrizität umgewandelt, wobei nur Wasserdampf emittiert wird. Andererseits unterstützen Lithiumbatterien bei Bedarf den Antrieb.

Dieser Hybridantrieb und die Rückgewinnung der Bremsenergie begrenzen den Wasserstoffverbrauch auf rund 8 kg/100 km. Eine Betankung dauert maximal 15 Minuten, sodass lange Standzeiten vermieden werden. Die so genannten Traktionsbatterien mit einer Leistung von bis zu 36 kWh können bei Bedarf auch extern geladen werden.

Klimaschutz stärker in den Blickpunkt

Für Kreisverkehrsdezernentin Dr. Elisabeth Schwenzow passt das Testfahrzeug in die Strategie des Kreises. „Wasserstoffbusse können in unserem Flächenkreis zu einem wichtigen Bestandteil nachhaltiger Mobilität werden.“ Dafür solle „grüner“ Wasserstoff, also Wasserstoff, der aus erneuerbaren Energien gewonnen wurde, eingesetzt werden. Für eine Umstellung des Fuhrparks seien alle Vor- und Nachteile auch unter Berücksichtigung der Kosten abzuwägen, schließlich umfasse die Flotte der RVM derzeit 157 Busse, davon allein 15 am Betriebshof Stadtlohn.

Dr. Gerswid Altenhoff-Weber, Leiterin des Fachbereichs Verkehr der Kreisverwaltung, ergänzt: „Spätestens, wenn die Corona-Pandemie überwunden ist, rückt der Klimaschutz im Öffentlichen Personennahverkehr wieder stärker in den Blickpunkt.“ Es sei daher wichtig, dass sich das kommunale Verkehrsunternehmen RVM darauf mit entsprechenden Angeboten einstellt, um die Menschen zum Umstieg auf Bus und Bahn zu bewegen.

Für weitere Informationen zum Busangebot steht die Schlaue Nummer unter der Telefonnummer 0180 6 / 50 40 30 (20 ct/Verbindung aus dem Festnetz, Mobilfunk max. 60 ct/Verbindung.) zur Verfügung.
Fahrplaninformationen gibt es auch bei der kostenlosen elektronischen Fahrplanauskunft unter 0 800 3 / 50 40 30 oder im Internet unter www.rvm-online.de sowie inder BuBiM-App. Die BuBiM-App steht zum kostenlosen Download im App Store und im Google Play Store bereit.

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