Unbekannte haben am frühen Montagmorgen einen Geldautomaten an der Bocholter Straße in Borken-Rhedebrügge gesprengt. Die Täter seien anschließend mit einem dunklen Audi geflüchtet. Verletzt worden sei niemand.
Lauter Knall gegen 3 Uhr
Nach Angaben der Polizei habe sich die Sprengung am Montag, 13. Juli 2026, gegen 3.03 Uhr ereignet. Zeugen hätten einen lauten Knall gehört und die Polizei verständigt.
Die eingesetzten Beamten hätten vor Ort festgestellt, dass der Geldautomat in einer Filiale gesprengt worden sei. Das Geldinstitut befinde sich in einem freistehenden Gebäude.
Mindestens drei Täter flüchteten mit dunklem Audi
Nach ersten Erkenntnissen seien mindestens drei Tatverdächtige mit einem dunklen Audi vom Tatort geflüchtet. An dem Fahrzeug seien Kennzeichen angebracht gewesen, die zuvor in Rhede entwendet worden seien.
Dabei handele es sich um die Kennzeichen:
BOH-LT 11
AH-AL 8
Die Polizei bittet Verkehrsteilnehmer und Anwohner um Hinweise zu dem Fahrzeug und den Kennzeichen.
Filiale durch Sprengung zerstört
Durch die Explosion sei die Filiale zerstört worden. Personen seien nach Angaben der Polizei nicht verletzt worden.
Ein Statiker solle das Gebäude begutachten und prüfen, ob die Tragfähigkeit beeinträchtigt worden sei. Die Spurensicherung der Polizei Münster sei am Montagmorgen vor Ort gewesen.
Die Höhe des entstandenen Sachschadens sei noch Gegenstand der Ermittlungen. Nach bisherigem Kenntnisstand hätten die Täter keine Beute gemacht.
Polizei warnt Eigentümer leer stehender Gebäude
Aus früheren Ermittlungen sei bekannt, dass sich Täter nach Geldautomatensprengungen teilweise zunächst in Scheunen, leer stehenden Gebäuden oder auf verlassenen Höfen versteckten.
Eigentümer und Anwohner sollten deshalb auf verdächtige Personen, Fahrzeuge oder Veränderungen an Gebäuden achten. Verdächtige Beobachtungen sollten unmittelbar der Polizei gemeldet werden. Personen sollten mögliche Täter nicht selbst ansprechen oder verfolgen.
Hinweise an die Polizei Münster
Hinweise nimmt die ermittlungsführende Polizei Münster unter der Telefonnummer 0251 275-0 entgegen.
Die Sommer-Radtour der UWG Raesfeld-Erle führte die Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu mehreren aktuellen Projekten in Raesfeld und Erle. Dabei informierten sich die Mitglieder über geplante Entwicklungen und nutzten die Tour zugleich für den persönlichen Austausch.
Unter dem Motto „Was tut sich aktuell in Raesfeld und Erle?“ startete die UWG Raesfeld-Erle am vergangenen Samstag ihre diesjährige Sommer-Radtour.
Zahlreiche Mitglieder trafen sich zunächst in der Raesfelder Dorfmitte. Dort verschaffte sich die Gruppe einen Überblick über aktuelle und geplante Entwicklungen.
Foto: UWG Claudia Koller
Sommer-Radtour der UWG macht Halt am Tannenweg
Die erste Station führte die Radlerinnen und Radler zum Tannenweg. Dort informierten sie sich über die geplante Erweiterung der ansässigen Senioren-Wohnanlage.
Anschließend setzte die Gruppe ihre Fahrt in Richtung Erle fort.
Dorfmitte und neues Baugebiet in Erle
In Erle standen die Dorfmitte und das neue Baugebiet auf dem Gelände der ehemaligen Kaserne auf dem Programm.
Zwischendurch legten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer eine Pause in der Erler Ortsmitte ein. Bei Kaffee und Kaltgetränken nutzten sie die Gelegenheit für Gespräche und einen gemeinsamen Austausch.
Abschluss am Raesfelder Schloss
Die Sommer-Radtour der UWG Raesfeld-Erle endete am Raesfelder Schloss neben der Schlosskapelle. Dort warteten bereits weitere Mitglieder der UWG auf die Gruppe.
Bei Speisen und Getränken saßen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer noch lange zusammen. In geselliger Runde sprachen sie über politische Themen und aktuelle Entwicklungen in der Gemeinde.
Die Sommer-Radtour gehört inzwischen zur Tradition der UWG Raesfeld-Erle. Sie verbindet politisches Engagement mit persönlichem und freundschaftlichem Austausch.
Auffällige Gummispuren auf trockener Fahrbahn beschäftigen die Polizei nach einem Motorradsturz auf der B224 zwischen Raesfeld und Erle. Ein 21 Jahre alter Fahrer aus Reken verletzte sich leicht, während die Beamten nun den genauen Unfallhergang prüfen.
Fahrer verliert die Kontrolle über sein Motorrad
Der Unfall ereignete sich am Donnerstag, 9. Juli 2026, gegen 19.45 Uhr. Nach eigenen Angaben habe der 21-Jährige plötzlich die Kontrolle über sein Motorrad verloren. Das Hinterrad sei aus bislang unbekannter Ursache weggerutscht.
Der Fahrer stürzte auf die Fahrbahn und zog sich leichte Verletzungen zu. Rettungskräfte behandelten ihn ambulant. Ein Transport in ein Krankenhaus war nicht erforderlich.
Beamte entdecken auffällige Spuren
Bei der Unfallaufnahme entdeckten die Polizeibeamten Kratzer und auffällige einspurige Gummiaufriebspuren auf der geraden und trockenen Fahrbahn. Nach Angaben der Polizei könnten solche Spuren auf eine Fahrt auf dem Hinterrad, einen sogenannten Wheelie, hindeuten.
Der Hinterreifen des Motorrades sei trocken und sauber gewesen und habe ausreichend Profil gehabt. Der 21-Jährige bestätigte den Verdacht der Beamten nicht. Auch drei Motorradfahrer, die mit ihm unterwegs gewesen seien und an der Unfallstelle warteten, machten keine Angaben zum Unfallhergang.
Die Polizei weist darauf hin, dass solche Fahrmanöver nicht in den öffentlichen Straßenverkehr gehörten.
Polizei sucht Zeugen
Das Verkehrskommissariat in Borken bittet Zeugen, die den Unfall oder die Fahrt der Motorradgruppe beobachtet haben, sich unter der Telefonnummer 02861 / 900-0 zu melden.
Boule spielen mit der Kolpingsfamilie: Die Kolpingsfamilien Raesfeld und Erle laden ihre Mitglieder zu zwei Einführungsterminen in den Bürgerpark Raesfeld ein. Erfahrene Spieler vermitteln dort die Grundlagen des geselligen Kugelspiels.
Seit seiner Eröffnung im April 2023 hat sich der Bürgerpark Raesfeld zu einem beliebten Treffpunkt für Sport, Fitness und Freizeit entwickelt. Besonders der Bouleplatz wird regelmäßig genutzt.
Fast täglich rollen dort die Kugeln. Neben dem gemeinsamen Freizeitvergnügen dient das Boulodrome auch als Trainingsplatz.
Bestes Wetter, um eine Runde Boule zu spielen, oder sich auszuprobieren. Foto: Petra Bosse/Archiv
Boule spielen mit der Kolpingsfamilie an zwei Terminen
Die Kolpingsfamilien Raesfeld und Erle bieten ihren Mitgliedern nun die Möglichkeit, das Boulespiel kennenzulernen. An zwei Terminen erklären erfahrene Boulespieler aus den Reihen der Raesfelder Volleyballgemeinschaft die Grundlagen des Spiels.
Der erste Termin findet am Montag, 20. Juli 2026, von 14.30 bis 16.30 Uhr statt. Der zweite Termin ist für Dienstag, 28. Juli 2026, ebenfalls von 14.30 bis 16.30 Uhr geplant.
An jedem Termin können bis zu 16 Mitglieder teilnehmen.
Erfolgreiche Boulespieler geben ihr Wissen weiter
Die Boulespieler der Raesfelder Volleyballgemeinschaft sind vielen Bürgerinnen und Bürgern bekannt. Sie trainieren regelmäßig auf dem Boulodrome im Bürgerpark.
Auch sportlich ist die Mannschaft erfolgreich. Das Team schaffte kürzlich den Aufstieg in die Bezirksliga. Bei den Einführungsterminen geben die Spieler ihre Erfahrungen weiter und zeigen, worauf es beim Werfen und Platzieren der Kugeln ankommt.
Anmeldung bei Manfred Telöken
Anmeldungen für das Boulespielen mit der Kolpingsfamilie nimmt Manfred Telöken unter der Telefonnummer 02865 7113 entgegen.
Weitere Informationen gibt es auf der Internetseite der Kolpingsfamilie Raesfeld unter www.kolping-raesfeld.de.
Anmeldung, Auskunft und Beratung Tel.: +49 2865 10073 oder [email protected]. Öffnungszeiten: Mo.-Fr. 08:30 Uhr – 12:00 Uhr und Mi. 14:00 Uhr – 17:00 Uhr
Workshop: Eigenes Gemüse – kinderleicht, lecker und gesund Bei einem inspirierenden Rundgang durch den liebevoll gepflegten Gemüsegarten entdecken Sie eine Fülle verschiedenster Gemüse- und Obstsorten und ihre Wuchsformen. Während die Pflanzen aus nächster Nähe betrachtet werden, gibt es wertvolle Tipps zu Anbau, Pflege, sinnvollen Fruchtfolgen und Pflanzen mit besonders langen Erntezeiträumen. Möglichkeiten für die Umsetzung auf kleinem Raum werden besprochen. Beeren- und Obstgehölze, die sich wunderbar in eine Sichtschutzhecke integrieren lassen, dienen als wichtige Vitaminquelle und dürfen natürlich nicht fehlen. Zum Nachlesen für zuhause gibt es ein kurzes Handout.
Beim „Geschmack des Gartens“-Imbiss können abschließend die frisch geernteten saisonalen Gemüse in kreativen kleinen Gerichten probiert werden. Die Kosten hierfür belaufen sich auf ca. 7,00 Euro und werden direkt mit der Kursleitung abgerechnet.
Das Bildungswerk Raesfeld bietet diesen Workshop am Samstag, den 18.07.2026 von 14:30 Uhr bis 18:00 Uhr im Garten der Familie Liesner, Wormstallweg 30 in Raesfeld an. Die Teilnehmergebühren betragen 16,00 Euro. Interessenten werden gebeten sich möglichst kurzfristig im Sekretariat des Bildungswerkes unter der Tel.-Nr. 02865 10073, im Internet unter www.bw-raesfeld.de oder schriftlich anzumelden. Anmeldeschluss ist Dienstag, 14.07.2026.
Sommerferienkurs: 10-Finger-Tastschreiben für Schüler:innen ab 11 Jahren – Kompaktkurs Durch die fortschreitende Digitalisierung, die auch vor der Schule nicht Halt macht, ist das Beherrschen des 10-Finger-Systems eine nützliche und wichtige Schlüsselqualifikation für den Umgang mit dem Computer oder Tablet.
Die Kinder lernen in kürzester Zeit das „Blind“-Schreiben mit 10 Fingern. So können Texte in kurzer Zeit fehlerfrei in entspannter, ergonomischer Haltung geschrieben werden. Grundlage zum Tastschreiben ist das Schreibprogramm Microsoft Word. Ebenso werden die Grundbegriffe des Programmes vorgestellt. Dieser Kurs eignet sich für Schüler:innen ab dem 6. Schuljahr. Schulungslaptops sind vorhanden.
Das Bildungswerk Raesfeld bietet diesen Kurs von Montag, den 20.07.2026 bis Freitag, den 24.07.2026 jeweils von 09:00 Uhr bis 11:30 Uhr in der Villa Becker, Weseler Str. 32 in Raesfeld an. Die Teilnehmergebühren betragen 83,00 Euro.
Interessenten werden gebeten sich möglichst kurzfristig im Sekretariat des Bildungswerkes unter der Tel.-Nr. 02865 10073, im Internet unter www.bw-raesfeld.de oder schriftlich anzumelden. Anmeldeschluss ist Mittwoch, 15.07.2026.
Kundalini-Yoga im Freien Erleben Sie die kraftvolle und belebende Wirkung von Kundalini-Yoga im Freien. Kundalini-Yoga ist mehr als Bewegung – es ist eine tiefergehende Praxis, die Sie zurück zu sich selbst führt und Körper, Geist und Seele in Einklang bringt. Eine besondere Kombination aus Atemtechniken (Pranayama), Bewegungen (Asanas), Meditation und Mantras, bringen unser Nervensystem in Balance und stärken die Lebensenergie.
Die sanfte und zugleich kraftvolle Wirkung hilft Ihnen, aus dem Gedankenkarussell auszusteigen, innere Anspannung loszulassen und sich selbst wieder bewusst zu spüren. In diesem Sommerferienkurs können Sie die Praxis kennenlernen, vertiefen oder einfach genießen. Dieser Kurs ist für Fortgeschrittene und Anfänger:innen geeignet. Unter freiem Himmel erleben Sie die besondere Verbindung zwischen Bewegung, Atmung und Natur. Lassen Sie sich inspirieren, tanken neue Energie und spüre die tiefe Wirkung dieser ganzheitlichen Yoga-Form. Seien Sie dabei und erleben Kundalini-Yoga.
Das Bildungswerk Raesfeld bietet diesen Kurs über 5 Einheiten ab Dienstag, den 21.07.2026 jeweils von 10:00 Uhr bis 11:30 Uhr sowie von 18:30 Uhr bis 20:00 Uhr in der Villa Becker, Weseler Str. 32 in Raesfeld an. Die Teilnehmergebühren betragen 95,00 Euro.
Interessenten werden gebeten sich möglichst kurzfristig im Sekretariat des Bildungswerkes unter der Tel.-Nr. 02865 10073, im Internet unter www.bw-raesfeld.de oder schriftlich anzumelden. Anmeldeschluss ist Donnerstag, 16.07.2026.
Am Silbersee II will die Stadt Haltern an heißen Wochenenden konsequenter gegen falsch parkende Autos vorgehen. Bereits am Wochenende sollen Ordnungsamt und Abschleppunternehmen verstärkt kontrollieren.
Grund sind erhebliche Verkehrsprobleme und zahlreiche Beschwerden von Anwohnern. Nach Angaben der Stadt waren Parkplätze zuletzt früh ausgelastet. Viele Besucher stellten ihre Fahrzeuge daraufhin in umliegenden Wohnstraßen ab. Dabei wurden unter anderem Einfahrten blockiert, Gehwege zugeparkt sowie Halt- und Parkverbote missachtet.
Abschleppmaßnahmen am Silbersee II angekündigt
Die Stadt sieht dadurch die Wohngebiete belastet und die Verkehrssicherheit beeinträchtigt. Ziel der Abschleppmaßnahmen sei es, die Wohnstraßen nachhaltig zu entlasten, Rettungswege freizuhalten und die Verkehrssicherheit zu gewährleisten.
Die Kontrollen beschränken sich laut Stadt nicht nur auf die unmittelbare Umgebung des Silbersees II. Auch angrenzende Wohngebiete sollen stärker überprüft werden. Abgeschleppt werden demnach Fahrzeuge, die ordnungswidrig oder behindernd geparkt sind. Das gilt unabhängig davon, ob sie Besuchern des Silbersees, Anwohnern oder deren Gästen gehören.
Überlaufparkplatz am Prickings Hof nutzen
Die Stadt bittet Anwohner, möglichst private Stellplätze und Einfahrten zu nutzen. Alle Verkehrsteilnehmer sollen ihre Fahrzeuge ordnungsgemäß im öffentlichen Verkehrsraum abstellen.
Besucher des Silbersees II sollen ausschließlich ausgewiesene Parkflächen nutzen. Sobald die Parkplätze am Silbersee II ausgelastet sind oder eine schnelle Auslastung absehbar ist, soll der Verkehr über die angepasste Verkehrsführung frühzeitig zum Überlaufparkplatz am Prickings Hof geleitet werden. Hinweise dazu sollen über die Betreiber des Silbersees kommuniziert werden.
Für Autofahrer bedeutet das: Wer an besucherstarken Tagen zum See fährt, sollte sich frühzeitig auf die ausgeschilderte Verkehrsführung einstellen und nicht in Wohnstraßen nach Ausweichparkplätzen suchen. Gerade blockierte Einfahrten, Gehwege und Rettungswege nennt die Stadt als Gründe für das konsequentere Vorgehen.
Die Stadt appelliert an alle Verkehrsteilnehmer, die Regeln einzuhalten und den Anweisungen von Polizei, Ordnungsamt sowie eingesetzten Sicherheitskräften zu folgen. Nur so könnten Sicherheit und ein möglichst reibungsloser Ablauf an besucherstarken Tagen gewährleistet werden.
Die Bürgermeistersprechstunde findet am Dienstag, 14. Juli 2026, im Haus an der Gartenstraße in Raesfeld statt. Bürgermeister Dirk Kuhmann ist von 14.30 bis 16.30 Uhr vor Ort. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
Die offene Sprechstunde richtet sich an alle Bürgerinnen und Bürger aus Raesfeld, Erle und Homer. Sie können dort Anliegen, Probleme, Kritik oder Anregungen direkt mit Bürgermeister Dirk Kuhmann besprechen.
Bürgermeistersprechstunde in Raesfeld
Treffpunkt ist das Haus an der Gartenstraße, Gartenstraße 16 in Raesfeld. Die Sprechstunde beginnt um 14.30 Uhr und endet um 16.30 Uhr.
Eine vorherige Anmeldung ist nicht nötig. Interessierte können während des angegebenen Zeitfensters vorbeikommen und ihr Thema persönlich ansprechen.
Die Gemeinde Raesfeld nutzt die Bürgermeistersprechstunde als unkompliziertes Gesprächsangebot. Dadurch sollen Fragen und Hinweise aus den Ortsteilen direkt aufgenommen werden.
Termin und Ort im Überblick
• Dienstag, 14. Juli 2026 • 14.30 bis 16.30 Uhr • Haus an der Gartenstraße, Gartenstraße 16, Raesfeld • keine Anmeldung erforderlich
Der Ausschuss für Schule, Kultur und Sport hat über die Schülerbeförderung an der Marienthaler Straße und der Westerlandwehr in Raesfeld-Erle beraten. Eine Sonderlösung für die Mitnahme im Schulbus wurde abgelehnt. Zugleich soll die Verwaltung den Schulweg, die Verkehrssituation und mögliche Sicherheitsmaßnahmen weiter prüfen.
Schulweg liegt unter der Entfernungsgrenze
Die Entfernung zur Silvesterschule beträgt nach Angaben aus der Sitzung etwa 1,3 bis 1,6 Kilometer. Damit liegt der Schulweg unter der in Nordrhein-Westfalen geltenden Entfernungsgrenze für Grundschulkinder.
Nach § 5 Abs. 2 der Schülerfahrkostenverordnung NRW entstehen notwendige Fahrkosten in der Primarstufe grundsätzlich erst, wenn der einfache Schulweg mehr als zwei Kilometer beträgt. Eine Ausnahme kommt nur dann in Betracht, wenn der Schulweg nach objektiven Gegebenheiten besonders gefährlich oder ungeeignet ist
Foto: Petra Bosse
Bürgermeister Kuhmann schildert persönliche Sicht
Bürgermeister Dirk Kuhmann machte gleich zu Beginn deutlich, dass ihn das Thema auch persönlich beschäftige. Es sei ihm, auch aus der Sicht eines Vaters von zwei Kindern, ein persönliches Anliegen.
In Gesprächen mit den Familien habe er erfahren, welche Sorgen die Eltern mit Blick auf den Schulweg hätten. Genannt wurden unter anderem schwer einsehbare Ein- und Ausfahrten, fehlende Beleuchtung, eingeschränkter Winterdienst sowie die Tatsache, dass ein Schulbus an einer vorhandenen Haltestelle vorbeifahre, obwohl er nach Darstellung der Eltern nicht voll besetzt sei.
Kuhmann erklärte zugleich, dass er als Bürgermeister nicht ohne Weiteres eine schnelle individuelle Lösung schaffen könne. Was als besonders gefährlich empfunden werde, werde von Menschen unterschiedlich bewertet. Aus Sicht der Rechtsprechung sei die Marienthaler Straße jedoch nicht als besonders gefährlich einzustufen.
Er verwies in diesem Zusammenhang auch auf andere Straßen, etwa die Schermbecker Straße, an der eine weitere Absenkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit ebenfalls nicht erfolgt sei, obwohl dort viele Schulkinder unterwegs seien. Auch ein Vergleich mit der B224 wurde genannt. Dort fahren nach den Angaben aus der Sitzung rund 500 Pkw pro Stunde. Dennoch werde auch eine solche Straße nicht automatisch als gefährlich eingestuft. Kuhmann machte deutlich, dass er persönlich solche Situationen durchaus als gefährlich empfinde.
Wann gilt ein Schulweg als besonders gefährlich?
In der Sitzung ging es auch um die Frage, ab wann eine Straße rechtlich als besonders gefährlich bewertet werden kann. Nach der Schülerfahrkostenverordnung NRW reicht eine kürzere Entfernung zur Schule allein nicht aus.
Auch ein Schulweg unterhalb der Zwei-Kilometer-Grenze kann nur dann einen Anspruch begründen, wenn er nach den objektiven Gegebenheiten besonders gefährlich oder ungeeignet ist. Als besonders gefährlich gilt ein Schulweg insbesondere dann, wenn er überwiegend an einer verkehrsreichen Straße ohne Gehweg oder begehbaren Randstreifen entlangführt oder wenn eine verkehrsreiche Straße ohne besondere Sicherung für Fußgänger überquert werden muss.
Nach der in der Sitzung dargestellten Bewertung wird eine Straße nicht bereits bei rund 300 bis 350 Fahrzeugen als verkehrsgefährlich eingestuft. Jörg Heselhaus verwies darauf, dass hierfür deutlich höhere Werte zugrunde gelegt würden. Genannt wurde ein Schwellenwert von 780 Fahrzeugen. Die vorliegenden Messwerte an der Marienthaler Straße lägen darunter.
Maßgeblich bleibt jedoch die Gesamtbewertung des Schulwegs. Dabei spielen nicht nur Fahrzeugzahlen eine Rolle, sondern auch Unfalllage, Straßenführung, Sichtverhältnisse, Gehwege, Querungsmöglichkeiten und weitere örtliche Gegebenheiten.
Messung ergab 144 Durchfahrten in gut drei Stunden
Die Verwaltung verwies in der Sitzung auf Verkehrsmessungen. Eine Messung am 14. April 2026 an der Marienthaler Straße, Höhe Hausnummer 76, Fahrtrichtung Marienthal, ergab zwischen 12.58 Uhr und 16.10 Uhr insgesamt 144 Durchfahrten.
Jörg Heselhaus erläuterte, dass die vorhandenen Zahlen nach der rechtlichen Bewertung nicht ausreichten, um daraus einen Anspruch auf einen Schulbus abzuleiten. Die Verkehrsbelastung allein sei nicht entscheidend. In den Regelungen zur Bewertung von Gefahrenstellen komme es vor allem auf Unfallhäufungen, Unfallarten und die Einschätzung der zuständigen Stellen an.
Heselhaus machte deutlich, dass die von den Eltern genannten Punkte nachvollziehbar seien. „Es gibt Gefahrenstellen“, sagte er sinngemäß mit Blick auf Hofeinfahrten, fehlende Beleuchtung und den eingeschränkten Winterdienst. Diese führten nach der vorliegenden Bewertung jedoch nicht automatisch zu einer rechtlich relevanten besonderen Gefährdung.
Gerichtliche Maßstäbe setzen hohe Hürden
In der Beratung wurde auch auf gerichtliche Maßstäbe verwiesen. Danach reicht eine normale Gefahrenlage im Straßenverkehr nicht aus. Erforderlich ist vielmehr eine besondere Gefahrenlage, die das allgemeine Risiko deutlich übersteigt.
In einem Urteil heißt es dazu, die Verkehrsbelastung biete „keinen Anhalt für eine die normalen Gefahren des Straßenverkehrs erheblich übersteigende Gefahrenlage“. Weiter wird eine Straße in der Gesamtschau als „eine gut ausgebaute, und übersichtliche Straße mit einem mäßigen Verkehrsaufkommen“ beschrieben.
Auch der Schulweg von 1,6 Kilometern allein begründet nach der Rechtslage keinen automatischen Anspruch auf einen Schulbus. Für Grundschulkinder liegt die maßgebliche Grenze grundsätzlich bei mehr als zwei Kilometern. Eine Ausnahme kommt nur dann in Betracht, wenn der Schulweg objektiv besonders gefährlich oder ungeeignet ist.
Haltestelle sorgt für Unverständnis
Besonders ärgerlich nannte Heselhaus die Situation, dass der Schulbus an der Haltestelle Marienthaler Straße vorbeifahre und die Kinder nicht mitnehme. Dennoch lasse sich daraus nicht ohne Weiteres eine Sonderregelung ableiten.
Wenn der Bus dort halte, könne dies einen Vorteil gegenüber anderen Schulkindern schaffen, die ebenfalls unterhalb der gesetzlichen Entfernungsgrenze wohnen. Genannt wurden in der Sitzung unter anderem Kinder aus dem Heideweg und aus anderen Bereichen des Dorfes.
Die Verwaltung verwies darauf, dass eine Freigabe ab einem Kilometer nicht nur Kinder aus dem Außenbereich betreffen würde. Auch innerhalb der Ortslagen hätten zahlreiche Grundschulkinder einen Schulweg von mehr als einem Kilometer. Eine solche Regelung würde nach Darstellung der Verwaltung umfangreiche Anpassungen der bestehenden Buslinien und Fahrpläne erforderlich machen.
Gleichbehandlung als zentrales Argument
Ein weiteres Argument der Verwaltung ist die Gleichbehandlung. Die landeseinheitlichen Entfernungsgrenzen sollen dafür sorgen, dass Schülerinnen und Schüler in Nordrhein-Westfalen unter vergleichbaren Bedingungen behandelt werden.
Wenn eine Kommune diese Grenzen eigenständig ändere, könnten Ungleichbehandlungen zwischen Nachbarkommunen entstehen. Diese ließen sich gegenüber Eltern und Kindern kaum sachlich begründen. Auch wenn einzelne Kommunen abweichen sollten, sei dies nach Auffassung der Verwaltung kein tragfähiges Argument, von den gesetzlichen Vorgaben abzuweichen.
Politik diskutiert weitere Prüfung
Volker van Wasen fasste die rechtliche Lage klar zusammen: „Die Rechtslage ist, so wie sie ist und daran ist nicht zu rütteln.“ Eine politische Beratung bleibe dem Ausschuss jedoch vorbehalten.
Maria Kowalsky von der CDU erklärte, alle betroffenen Familien seien zu einem Gespräch eingeladen worden. Die CDU-Fraktion habe der Verwaltung deshalb eine Vorlage für eine weitere Auswertung geliefert.
Sonja Köhler von der SPD schlug vor, die Verwaltung solle ergänzend prüfen, wie hoch die Verkehrsbelastung auf der Marienthaler Straße morgens zwischen 7 und 8 Uhr ist. Gerade in dieser Zeit seien viele Kinder auf dem Weg zur Schule. Die UWG regte außerdem an, die Kosten möglicher Lösungen prüfen zu lassen.
Beschlüsse zur Schülerbeförderung
Der Ausschuss für Schule, Kultur und Sport fasste am 8. Juli 2026 mehrere Beschlüsse zur Schülerbeförderung.
Antrag der UWG
Der Antrag der UWG wurde abgelehnt. Die Fraktion hatte vorgeschlagen, Schülerinnen und Schüler aus dem Außenbereich auch unterhalb der Zwei-Kilometer-Grenze freiwillig zu befördern, sofern auf den bestehenden Linien des Schülerverkehrs freie Buskapazitäten vorhanden sind. Voraussetzung sollte sein, dass nur vorhandene Haltestellen auf bestehenden Linien genutzt werden und keine Linien- oder Fahrplananpassungen erforderlich sind.
Der Antrag erhielt fünf Ja-Stimmen und acht Nein-Stimmen.
Antrag der SPD
Ebenfalls abgelehnt wurde der erste Antrag der SPD. Die Verwaltung sollte prüfen, ob und zu welchen Konditionen im bestehenden Schülerspezialverkehr freie Kapazitäten für sogenannte Freistellungsplätze gegen einen angemessenen Elternbeitrag für nicht anspruchsberechtigte Schülerinnen und Schüler bereitgestellt werden können.
Das Abstimmungsergebnis: drei Ja-Stimmen, neun Nein-Stimmen und drei Enthaltungen.
Antrag SPD und CDU
Einstimmig angenommen wurde ein weiterer Antrag, der inhaltlich von SPD und CDU getragen wurde. Danach soll die Verwaltung ein Konzept zur Schulwegsicherung für die Bereiche Marienthaler Straße und Westerlandwehr vorlegen.
Geprüft werden sollen insbesondere die Beleuchtung kritischer Abschnitte, mögliche Querungshilfen sowie eine formelle Bitte an den Kreis Borken, den Geh- und Radweg beim Winterdienst höher zu priorisieren. Außerdem soll vor einer abschließenden Bewertung der Verkehrssituation eine ergänzende Verkehrszählung während der morgendlichen Schulwegzeit zwischen etwa 7 und 8 Uhr durchgeführt werden.
Über die Ergebnisse soll die Verwaltung in der nächsten Sitzung des Ausschusses berichten.
CDU-Antrag
Angenommen wurde außerdem ein CDU-Antrag. Die Verwaltung soll detailliert ermitteln, welche Aufwendungen entstehen würden, wenn die Außenbereichsgrenzen als Kriterium für die Beförderung herangezogen werden.
Dieser Antrag wurde mit zwölf Ja-Stimmen und einer Nein-Stimme angenommen.
Der Heimatverein Raesfeld erhält einen Zuschuss für die Anschaffung eines neuen Rechners. Der Schulausschuss stimmte am Mittwoch dem Förderantrag zu, allerdings nicht ohne Nachfragen und Gegenstimmen.
Rechner für die Digitalisierung des Bildarchivs Böckenhoff
Der Heimatverein Raesfeld erhält entsprechend der Förderpraxis der Gemeinde Raesfeld einen Zuschuss in Höhe von 749,75 Euro. Das entspricht 25 Prozent der nachgewiesenen Investitionskosten für die Beschaffung eines neuen Rechners.
Mit dem Gerät soll die Arbeit am Bildarchiv Böckenhoff fortgesetzt werden. Der Heimatverein digitalisiert die Fotos und Negative von Ignaz Böckenhoff in ehrenamtlicher Arbeit. Die Aufnahmen seien Eigentum der Gemeinde Raesfeld und sollen für die Nachwelt erhalten werden.
Nach Angaben der Verwaltung hatte der Heimatverein den Antrag am 24. April 2026 gestellt. Wegen der großen Datenmengen und der für die Bildbearbeitung notwendigen Ausstattung habe sich der Verein bereits vor sieben Jahren für die Anschaffung eines iMac entschieden. Für dieses Altgerät sei nun eine Ersatzbeschaffung notwendig.
Nachfragen zur Nutzung des Rechners
Im Ausschuss gab es vor der Abstimmung Nachfragen zur Beschaffung. Sonja Köhler (SPD) wollte wissen, ob sichergestellt sei, dass der Rechner nicht für private Zwecke verwendet werde.
Zudem gab es Kritik daran, dass der Förderantrag erst nach dem Kauf gestellt worden sei. Aus diesem Grund lehnte ein Teil des Ausschusses den Antrag ab.
Dr. Bernhard Bonhoff (CDU) unterstrich in der Debatte, dass die Arbeit des Heimatvereins von allen sehr geschätzt werde.
Zehn Ja-Stimmen, zwei Nein-Stimmen
Am Ende stimmte der Ausschuss dem Zuschuss mehrheitlich zu. Der Förderantrag wurde mit zehn Ja-Stimmen und zwei Nein-Stimmen angenommen.
Damit erhält der Heimatverein Raesfeld den beantragten Zuschuss in Höhe von 749,75 Euro für die Beschaffung des neuen Rechners zur weiteren Digitalisierung des Bildarchivs Böckenhoff.
Der Rat der Gemeinde Raesfeld befasst sich in seiner Sitzung am 13. Juli mit Anregungen eines Einwohners. Die Verwaltung schlägt vor, die Eingabe zunächst an Bürgermeister Dirk Kuhmann zu verweisen.
Fragenkatalog mit mehr als 50 Punkten
Ein Einwohner der Gemeinde Raesfeld hat sich mit einer E-Mail vom 29. Mai 2026 an den Bürgermeister gewandt. Dem Schreiben ist ein umfangreicher Fragenkatalog beigefügt.
Der eingereichte Katalog umfasst mehr als 50 Fragen und Anregungen. Thematisch geht es unter anderem um Rad- und Fußverkehr, Infrastruktur und Barrierefreiheit, Wohnen und Bauen sowie um Beleuchtung, Wege, Verkehr und Sicherheit.
Wörtlich heißt es in dem Antrag: „Ich möchte diese Themen unter Berücksichtigung des § 24 Gemeindeordnung NRW an Sie weitergeben, damit diese in den Fraktionen und in der Verwaltung beraten und hoffentlich in die politische Arbeit eingebracht werden können.“
Grundlage ist die Gemeindeordnung NRW
Die Verwaltung verweist in ihrer Vorlage ebenfalls auf § 24 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen. Danach können sich Einwohner mit Anregungen oder Beschwerden in Angelegenheiten der Gemeinde an den Rat oder eine Bezirksvertretung wenden.
Voraussetzung ist, dass die Person seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde wohne. Die Eingabe muss in Textform erfolgen.
Zuständigkeiten sollen geprüft werden
Nach Darstellung der Verwaltung beträfen die vorgetragenen Anregungen unterschiedliche Angelegenheiten der Gemeinde. Sie fielen teilweise in die Zuständigkeit des Bürgermeisters und teilweise in die Zuständigkeit verschiedener Fachausschüsse.
Deshalb schlägt die Verwaltung vor, die Anregungen insgesamt zunächst an den Bürgermeister zu verweisen.
Bürgermeister soll weitere Bearbeitung steuern
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Bürgermeister über jene Anregungen entscheidet, die in seine Zuständigkeit fallen. Die übrigen Anregungen soll er den jeweils zuständigen Fachausschüssen zur Beratung und Entscheidung vorlegen.
Damit würde der Rat nicht sofort über alle Punkte inhaltlich entscheiden. Stattdessen ginge es zunächst darum, die Eingabe formal richtig zuzuordnen und anschließend in den zuständigen Gremien weiter zu behandeln.
Einordnung
Der Antrag hat vor allem eine organisatorische Funktion. Die Verwaltung will klären lassen, welche Stellen innerhalb der Gemeinde für die einzelnen Anliegen zuständig sind. Ob und welche politischen oder praktischen Folgen daraus entstehen, hängt von den konkreten Inhalten der einzelnen Fragen und Anregungen ab. Der umfangreiche Fragenkatalog zeigt jedoch, dass mehrere Bereiche der kommunalen Entwicklung angesprochen werden.
Die B70 zwischen Raesfeld und Borken wird vor dem Wochenende wieder für den Verkehr freigegeben. Laut Stadt Borken werden die Absperrungen und Umleitungsbeschilderungen in der Nacht von Donnerstag, 9. Juli, auf Freitag, 10. Juli, zurückgebaut.
Rund sechs Kilometer Strecke erneuert
Die Bauarbeiten auf der rund sechs Kilometer langen Strecke zwischen Borken und Raesfeld hatten am 23. März begonnen. In den vergangenen Monaten wurde die Fahrbahn umfassend erneuert.
Auch die Kreuzung Raesfelder Straße/Bleekenweg wurde umgestaltet. Dort wurde eine Ampelanlage eingerichtet.
Mehrzweckstreifen zurückgebaut
Vom Abzweig Nordring bis zur Anschlussstelle der B67 wurden die Mehrzweckstreifen zurückgebaut. Nach Angaben der Stadt Borken konnten dadurch rund 3000 Quadratmeter Fläche entsiegelt werden.
Die Gesamtmaßnahme sollte ursprünglich bis Anfang Oktober dauern. Durch Optimierungen im Bauablauf und Arbeiten unter Vollsperrung werde die Baustelle nun rund zwei Monate früher fertiggestellt.
Restarbeiten in den kommenden Wochen
In den nächsten Wochen stehen noch kleinere Restarbeiten an. Dazu zählen unter anderem Beschilderungen. Dabei könne es punktuell zu kleineren Einschränkungen des Verkehrs kommen.
In den ersten Wochen wird die zulässige Geschwindigkeit auf der B70 reduziert. Grund dafür sei der frische Bitumenfilm auf der Fahrbahn. Dieser müsse sich zunächst abfahren, damit die abschließende Griffigkeit erreicht werde.
Überraschende Wende im Ausschuss der Gemeinde Raesfeld: Die Skulptur „Der Traumfänger“ wird nicht verkauft. Stattdessen stellt Eigentümerin Lucie Hetkamp das Kunstwerk der Gemeinde als unentgeltliche Dauerleihgabe zur Verfügung. Vorausgegangen war eine kontroverse Diskussion über einen geplanten Ankauf für 15.000 Euro.
Überraschende Wende nach kontroverser Diskussion
Im Ausschuss für Schule, Bildung, Kultur, Sport, Jugend, Senioren und Soziales stand am Mittwochabend erneut die Zukunft der Skulptur „Der Traumfänger“ des Künstlers Norbert Then auf der Tagesordnung. Wie bereits berichtet, hatte Lucie Hetkamp der Gemeinde angeboten, die Skulptur aus ihrem Privatbesitz für 15.000 Euro zu verkaufen. Die Verwaltung hatte den Ankauf empfohlen.
Zu Beginn der Beratung fragte Sonja Köhler (SPD), ob für das Kunstwerk ein Wertgutachten vorliege. Markus Büsken, Erster Beigeordneter der Gemeinde, erklärte, dass es bei Kunstwerken in dieser Form keine Gutachten gebe.
Pia Groß-Onnebrink (UWG) machte deutlich, dass sie einen Ankauf angesichts der angespannten Haushaltslage kritisch sehe. Sie halte den Kauf für keine gute Lösung.
CDU präsentiert überraschenden Lösungsvorschlag
Mitten in der Diskussion ergriff Dr. Bernhard Bonhoff (CDU) das Wort und kündigte an, dass er nach längeren persönlichen Gesprächen mit Lucie Hetkamp eine andere Lösung vorstellen könne.
Er erklärte, Lucie Hetkamp sei bereit, die Skulptur der Gemeinde unentgeltlich als Dauerleihgabe zu überlassen. Voraussetzung sei, dass das Kunstwerk zeitnah einen neuen, würdigen Standort innerhalb der Gemeinde erhalte.
Bonhoff kritisierte zugleich die Diskussionen in den sozialen Medien. Er sprach von teilweise „abwertenden, würdelosen und respektlosen Kommentaren“, die der Bedeutung des Kunstwerks und der Lebensleistung der Unternehmerin nicht gerecht würden.
Foto: Petra Bosse
Statement von Dr. Bernhard Bonhoff (CDU)
Mit großem Respekt und besonderer Wertschätzung blickt unsere Gemeinde auf die mehr als 160-jährige Geschichte des traditionsreichen Unternehmens Hetkamp zurück. Über Generationen hinweg hat das Unternehmen nicht nur wirtschaftliche Bedeutung für unseren Ort gehabt, sondern das Bild und die Wahrnehmung unserer Gemeinde weit über die Ortsgrenzen hinaus geprägt.
Das Möbelhaus war über Jahrzehnte ein echtes Aushängeschild unseres Ortes. Mit seinem außergewöhnlichen Angebot hochwertiger Möbel, Kunstgegenstände und Antiquitäten zog es Besucherinnen und Besucher aus der gesamten Region an. Viele Gäste verbanden ihren Besuch des Möbelhauses zugleich mit einem Aufenthalt im Ortskern, am Schloss und in unserer Gemeinde insgesamt. Das Unternehmen hat damit in besonderer Weise zur Bekanntheit, Attraktivität und Identität unseres Ortes beigetragen.
Lucie Hetkamp hat dieses traditionsreiche Haus über viele Jahre mit großem persönlichem Engagement, unternehmerischem Geschick und hoher fachlicher Kompetenz geführt. Zahlreiche Menschen verbinden mit dem Möbelhaus nicht nur wirtschaftlichen Erfolg, sondern auch persönliche Erinnerungen, berufliche Erfahrungen und menschliche Begegnungen.
Vor diesem Hintergrund bedauern wir, dass die öffentliche Diskussion über die Skulptur teilweise von unsachlichen und wenig respektvollen Kommentaren begleitet wurde. Die Skulptur besitzt nicht allein einen materiellen Wert. Sie hat insbesondere einen hohen ideellen und emotionalen Wert, da sie der Unternehmerin anlässlich ihres 75. Geburtstages von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Unternehmens als Zeichen der Anerkennung und Verbundenheit überreicht wurde. Damit steht sie zugleich für die Geschichte des Unternehmens und für die Menschen, die über Jahrzehnte zu dessen Erfolg beigetragen haben.
In dieser Situation hat sich die CDU-Fraktion kurzfristig und persönlich um eine Lösung bemüht. In direkten Gesprächen mit der Unternehmerin konnte ein konstruktiver Dialog geführt werden, der schließlich zu einer Vereinbarung geführt hat, die sowohl den Interessen der Gemeinde als auch den Vorstellungen der Eigentümerin gerecht wird. Die CDU freut sich, dass dadurch ein für alle Seiten guter Weg gefunden werden konnte und die Skulptur der Öffentlichkeit erhalten bleibt.
Umso mehr freuen wir uns darüber, dass Lucie Hetkamp bereit ist, der Gemeinde die Skulptur unentgeltlich als Dauerleihgabe zur Verfügung zu stellen. Diese außergewöhnlich großzügige Geste verdient unseren ausdrücklichen Dank und unsere Anerkennung. Wir schlagen vor, dieses Angebot mit großer Wertschätzung anzunehmen.
Die Skulptur soll künftig einen würdigen und gut sichtbaren Standort erhalten, an dem sie ihre Wirkung bestmöglich entfalten kann. Dabei besteht Einigkeit, auch mit Lucie Hetkamp, darüber, dass die Figur an ihrem derzeitigen Standort nicht angemessen zur Geltung kommt. Gemeinsam mit der Eigentümerin soll daher ein neuer Standort ausgewählt werden, der sowohl der Bedeutung des Kunstwerks als auch seiner Geschichte gerecht wird.
Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen vertraglichen Vereinbarungen mit der Eigentümerin auszuarbeiten und abzuschließen. Diese sollen auch einen dauerhaften Verbleib miteinschließen. Gleichzeitig ist sicherzustellen, dass der Transport der Skulptur unmittelbar und ohne eine zwischenzeitliche Einlagerung erfolgt. Ziel ist es, das Kunstwerk schonend und fachgerecht an seinen neuen Bestimmungsort zu versetzen.
Mit der Annahme dieser großzügigen Leihgabe würdigt die Gemeinde nicht nur ein bedeutendes Kunstwerk, sondern auch die außergewöhnliche Lebensleistung einer Unternehmerin sowie die mehr als 160-jährige Geschichte eines Unternehmens, das unseren Ort nachhaltig geprägt und weit über seine Grenzen hinaus bekannt gemacht hat. Die Skulptur bleibt damit als sichtbares Zeichen dieser Geschichte, der Verbundenheit ehemaliger Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit ihrem Unternehmen und als Teil des kulturellen Erbes unserer Gemeinde erhalten.
Damit noch einmal für mich und die CDU-Fraktion: Vielen Dank, Lucie.
Breite Zustimmung im Ausschuss
Nach dem Statement schloss sich Georg Steinkamp (FDP) den Ausführungen von Dr. Bonhoff an.
Karoline Schulze-Resse (Bündnis 90/Die Grünen) erklärte, sie hätte bei einem Kaufpreis von 15.000 Euro „Bauchschmerzen gehabt“. Durch die nun gefundene Lösung könne sie den Vorschlag mittragen.
So auch Sonja Köhler als auch van Wasen (UWG) sprachen sich dafür aus und schlossen sich dem Dank an Lucie Hetkamp an. Van Wasen betonte, dass es wichtig sei, die Skulptur dauerhaft in der Gemeinde zu erhalten.
Zum Abschluss der Sitzung richtete Bürgermeister Dirk Kuhmann seinen Dank ausdrücklich an Lucie Hetkamp sowie an Dr. Bernhard Bonhoff für dessen Einsatz. „Ich denke, dass wir auch einen würdigen Platz dafür finden werden“, sagte der Bürgermeister.
„Bier oder Körnchen?“ Diese Frage fällt in mancher Kneipe schneller, als der Wirt das Glas auf die Theke stellen kann. Viele greifen dann lieber zum Bier oder zum Wein, weil sie glauben, damit automatisch weniger Alkohol zu trinken. Doch ganz so einfach ist es nicht.
Entscheidend ist nicht nur die Prozentzahl auf der Flasche, sondern auch die Menge im Glas. Ein 2-cl-Glas Korn mit 38 Prozent enthält rund sechs Gramm reinen Alkohol. Ein 0,3-l-Glas Bier mit fünf Prozent kommt auf rund zwölf Gramm. Ein Glas Wein mit 0,15 Litern und zwölf Prozent enthält etwa 14 Gramm reinen Alkohol.
Damit enthält ein einzelnes Glas Bier ungefähr so viel reinen Alkohol wie zwei kleine Korn. Ein übliches Glas Wein enthält sogar mehr als doppelt so viel reinen Alkohol wie ein einzelnes 2-cl-Glas Korn.
Ein Bier plus ein Korn sind drei kleine Korn
Der Blick ins Glas macht die Rechnung greifbar. Wer ein 0,3-l-Bier trinkt, nimmt rund zwölf Gramm reinen Alkohol zu sich. Wer zusätzlich einen 2-cl-Korn trinkt, kommt auf weitere rund sechs Gramm.
Wer also ein Bier und einen Korn trinkt, nimmt zusammen rund 18 Gramm reinen Alkohol auf. Das entspricht ungefähr drei kleinen Gläsern Korn. Die Debatte um die Alkoholsteuer dreht sich deshalb nicht nur um Promille, sondern auch um Handwerk, Steuerlogik und die Frage, warum Korn, Obstler oder Whisky anders behandelt werden als Bier und Wein.
Und nun zur Steuerfrage – Alkoholsteuer auf Korn:
Der kleine Korn wirkt wegen seiner Prozentzahl stärker als ein Bier. In der tatsächlichen Alkoholmenge sieht die Rechnung aber anders aus. Genau hier wird die aktuelle Debatte um die Alkoholsteuer für kleine Brennereien interessant. Spirituosen wie Korn, Obstler, Rum, Wodka oder Whisky unterliegen in Deutschland der Alkoholsteuer. Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums liegt der aktuelle Regelsteuersatz bei 1.303 Euro je Hektoliter reinen Alkohols. Das entspricht 13,03 Euro je Liter reinen Alkohols. Ermäßigte Steuersätze gibt es unter anderem für Abfindungsbrennereien, Stoffbesitzer und Verschlusskleinbrennereien.
Nach aktuellen Medienberichten plant die Bundesregierung zum 1. Januar 2027 eine Erhöhung um 20 Prozent. Der Satz würde damit von 13,03 Euro auf 15,64 Euro je Liter reinen Alkohols steigen. Betroffen wären demnach unter anderem Spirituosen wie Korn, Rum, Wodka oder Whisky. Auch Sekt, Champagner, Likörweine und Alkopops sollen nach den Plänen höher besteuert werden. Die Biersteuer soll dagegen unverändert bleiben. Für Wein besteht weiterhin keine besondere Verbrauchsteuer.
Glas Wein oder Bier wird steuerlich anders bewertet
In der Debatte geht es nicht darum, Alkohol schönzureden oder gesundheitliche Risiken zu verharmlosen. Es geht um die Frage, ob eine Alkoholsteuer fair, nachvollziehbar und wirksam erhoben wird. Wenn die tatsächliche Alkoholmenge als Argument herangezogen wird, muss auch erklärt werden, warum ein Glas Wein oder Bier anders bewertet wird als ein kleines Glas Korn.
Die Steuerdebatte dreht sich damit nicht nur um Schnaps. Sie dreht sich auch um Handwerk, regionale Betriebe, Arbeitsplätze und die Frage, ob die Regeln für alle Alkoholhersteller nachvollziehbar sind.
Sommerabende, Musik und gute Laune unter freiem Himmel: In Raesfeld und Erle startet die Veranstaltungsreihe „Raesfeld in Sommerlaune“ in die fünfte Runde. Vom 17. Juli bis zum 4. September 2026 gibt es jeden Freitag von 17 bis 22 Uhr Live-Musik, regionale Gastronomie und gesellige Abende bei freiem Eintritt.
Foto: Petra Bosse/Archiv
Acht Freitage mit Musik und Genuss
Wenn laue Sommerabende auf Live-Musik und regionale Kulinarik treffen, ist es wieder so weit: „Raesfeld in Sommerlaune“ verwandelt Raesfeld und Erle auch 2026 in offene Sommerbühnen. Die Veranstaltungsreihe findet an wechselnden Orten statt und bringt Musik, Gastronomie und besondere Treffpunkte zusammen.
An acht aufeinanderfolgenden Freitagen laden örtliche Gastronomen gemeinsam mit dem Ortsmarketing Raesfeld e.V. zu einem sommerlichen Programm ein. Der Eintritt ist frei.
Unterschiedliche Musikrichtungen an besonderen Orten
Das Programm reicht von Blasmusik über Schlager und DJ-Beats bis zu akustischen Live-Acts und Country-Songs. Dadurch entsteht an jedem Freitag eine andere Atmosphäre. Die Veranstaltungsorte wechseln zwischen Gastronomie, Höfen, Café, Rathausumfeld und weiteren Treffpunkten in Raesfeld und Erle.
„Mit ‚Raesfeld in Sommerlaune‘ schaffen wir ein Angebot, das Menschen im Ort auf unkomplizierte Weise zusammenbringt und gleichzeitig die Vielfalt unserer lokalen Akteure sichtbar macht. Durch das Zusammenspiel von Musik, Gastronomie und besonderen Orten entsteht ein lebendiges Sommererlebnis, das Raesfeld als attraktiven Treffpunkt stärkt“, sagt Maria Kowalsky, Vorsitzende des Ortsmarketing.
Programm „Raesfeld in Sommerlaune“ 2026
Freitag, 17. Juli 2026 Hof Breil / Schlemmer Alarm Musik: Erler Jäger und Überraschungsact
Freitag, 24. Juli 2026 Jubel & Trubel, Bauernhof Süthold und Vennekenhof Bleker Musik: Böhmische Musik
Freitag, 31. Juli 2026 Freiheit 24 Musik: Kruse und Blanke
Freitag, 7. August 2026 Adelheids Spargelhaus Musik: Roland & Anne mit deutschen Schlagern
Freitag, 14. August 2026 HUB Erle Musik: DJ mit Schlager, Charts, 90er und Classics
Freitag, 21. August 2026 Preen’s Hoff Musik: Martin Quint-Mölleken
Freitag, 28. August 2026 Restaurant Zur Schlosskapelle Musik: Danielo Grillo
Freitag, 4. September 2026 Rathauscafé & Anton Musik: Rainer Migenda
Sommerabende bei freiem Eintritt
Die Reihe richtet sich an alle, die den Sommer in Raesfeld und Erle draußen erleben möchten. Musik, Essen und Begegnung stehen dabei im Mittelpunkt. Los geht es jeweils freitags um 17 Uhr. Das Programm endet um 22 Uhr.
Die Kornbrennerei Böckenhoff in Erle steht für ein Handwerk, das selten geworden ist. Hier wird Korn noch selbst gebrannt. Nun sorgen Pläne der Bundesregierung für Unruhe: Zum 1. Januar 2027 sollen mehrere Alkoholsteuern steigen, auch die Steuer auf Spirituosen wie Korn.
Kornbrennerei Böckenhoff und die Sorge vor höheren Steuern
In der kleinen Brennerei in Erle riecht es nach Getreide, Handwerk und einer Tradition, die bis heute lebendig geblieben ist. Kornbrenner Dirk Böckenhoff gehört zu denjenigen, die noch selbst brennen. Genau das macht seinen Betrieb besonders.
Doch derzeit geht es nicht nur um Maische, Destillation und guten Geschmack. Es geht auch um Politik. Die Bundesregierung plant, die Alkoholsteuer zum 1. Januar 2027 zu erhöhen. Auch die Schaumweinsteuer, die Zwischenerzeugnissteuer und die Alkopopsteuer sollen steigen. Vorgesehen ist eine Anhebung um jeweils 20 Prozent.
Betroffen wären Spirituosen wie Rum, Wodka und Korn, außerdem Likörweine, Sekt, Champagner und Alkopops. Für den Bundeshaushalt sollen dadurch zusätzliche Einnahmen entstehen. In kleinen Brennereien wie der Kornbrennerei Böckenhoff in Erle wächst jedoch die Sorge, dass diese Rechnung am Ende nicht aufgeht.
Mehrere Kornbrenner trafen sich bei Sasse. Foto: Privat
Treffen bei Brennerei Sasse im Münsterland
Dirk Böckenhoff hat sich deshalb mit weiteren Brennern aus dem Münsterland abgestimmt. Ein erstes Treffen fand bei der Brennerei Sasse statt. Dort sei schnell klar gewesen, dass die Branche gemeinsam reagieren müsse.
„Da haben wir uns bei Sasse getroffen und gesagt: Wir müssen etwas dagegen machen“, sagt Böckenhoff. Aus seiner Sicht ist die geplante Erhöhung keine kleine Korrektur. Die geforderten 20 Prozent würden die Betriebe deutlich belasten.
„Die jetzt geforderten 20 Prozent bedeuten über 2,60 Euro pro Liter hundertprozentigen Alkohol. Das macht mehr als 80 Cent für eine 0,7-Liter-Flasche aus“, erklärt Böckenhoff.
Auch der Zeitpunkt bereitet den Brennern Sorgen. Die Erhöhung soll zum 1. Januar 2027 gelten. Für Betriebe mit längeren Produktions-, Lager- und Vertriebsabläufen sei dieser Termin ungünstig.
Foto: Petra Bosse
Bundestagsabgeordnete sollen in die Betriebe kommen
Die Brennereien wollen ihre Einwände nun direkt an die Politik herantragen. Geplant ist, Bundestagsabgeordnete aus den jeweiligen Wahlkreisen in die Betriebe einzuladen. Sie sollen vor Ort sehen, was die Steuererhöhung für kleine Brennereien bedeuten würde. „Wir wollen die Bundestagsabgeordneten unserer Wahlkreise zu uns in die Betriebe holen“, sagt Böckenhoff.
Eine gemeinsame Pressemitteilung sei bereits herausgegeben worden. Nun gehe es darum, die Folgen der geplanten Erhöhung deutlich zu machen. „Wir wollen informieren und deutlich sagen: So geht das nicht“, sagt Böckenhoff. Dabei geht es den Brennern nicht allein um den eigenen Betrieb. Sie fürchten Folgen für eine ganze Branche, zu der auch Zulieferer, Landwirtschaft, Handel, Gastronomie und Logistik gehören.
Sorge vor sinkendem Absatz und weniger Arbeitsplätzen
Dirk Böckenhoff verweist auf Prognosen, nach denen eine deutliche Steuererhöhung den Absatz alkoholischer Getränke spürbar senken könnte. Besonders kritisch sieht er die Diskussion über mögliche weitere Erhöhungen. „Wenn es nicht bei den geplanten 20 Prozent bleibt und später sogar eine Erhöhung um 100 Prozent kommt, könnte der Absatz von Alkohol nach Prognosen um bis zu 20 Prozent zurückgehen“, sagt Böckenhoff.
Dann, so seine Einschätzung, würden die erhofften Mehreinnahmen möglicherweise gar nicht in der erwarteten Höhe beim Bund ankommen. Wenn weniger verkauft werde, sinke auch die Menge, auf die Steuer erhoben werde.
Zugleich gehe es um Arbeitsplätze. Böckenhoff spricht von mehr als 8.000 Arbeitsplätzen, die in der Region betroffen sein könnten, wenn Betriebe weniger produzieren müssten. „Wir müssen alle weniger produzieren und brauchen weniger Leute. Und auch die vor- und nachgelagerten Bereiche leiden darunter“, sagt er.
Warum Brennereien die Pläne als ungerecht empfinden
Ein zentraler Kritikpunkt der Brenner ist die unterschiedliche Behandlung alkoholischer Getränke. Die geplante Steuererhöhung betrifft Spirituosen, Schaumwein, Zwischenerzeugnisse und Alkopops. Bier und Wein sind nach den bisherigen Plänen nicht in gleicher Weise betroffen. Für Dirk Böckenhoff ist das schwer nachvollziehbar.
„Viele denken vielleicht: Wenn ich ein Glas Wein trinke, betrifft mich die Steuererhöhung auch. Das stimmt aber nicht. Wein ist davon gar nicht betroffen, Bier ebenfalls nicht“, sagt Böckenhoff.
Aus Sicht der Brennereien sei es nicht gerecht, wenn vor allem die Spirituosenbranche die zusätzliche Belastung tragen solle. Böckenhoff fordert deshalb eine gleichberechtigtere Behandlung aller Alkoholhersteller. „Das finden wir nicht gerecht, dass die Spirituosenbranche, die Brennereien das tragen sollen, bei den Alkoholherstellern sonst die anderen eben halt nicht“, sagt er.
Kleinere Betriebe anders behandeln als große Konzerne
Die Brenner wollen nach Angaben von Dirk Böckenhoff auch über neue Modelle sprechen. Dabei geht es um die Frage, ob kleine Betriebe anders besteuert werden könnten als große industrielle Hersteller. „Wir wollen diskutieren über Modelle, wo kleinere Betriebe anders besteuert werden als riesengroße Konzerne“, sagt Böckenhoff.
Beim Bier gebe es bereits Unterschiede, durch die kleinere Brauereien entlastet würden. Vergleichbare Regelungen wünschen sich die Brennereien auch für ihre Branche.
„Beim Bier gibt es solche Unterschiede bereits. Über solche Modelle wollen wir sprechen und die Abgeordneten des Bundes und der Länder entsprechend informieren“, erklärt Böckenhoff.
Auch Abgeordnete der Länder sollen nach Möglichkeit in die Betriebe eingeladen werden. Sie sollen vor Ort sehen, was die geplante Steuererhöhung für eine Korn oder Obstbrennerei konkret bedeutet.
Guter Geschmacksträger Alkohol statt mehr Zucker
Für Dirk Böckenhoff geht es bei der Steuerdebatte auch um die Qualität der Produkte. Kleine Brennereien arbeiteten häufig mit hochwertigen Bränden. Dabei sei Alkohol nicht nur Grundlage des Produkts, sondern auch ein wichtiger Geschmacksträger.
„Für uns als Korn- oder Obstbrennerei bedeutet das: Wir stellen qualitativ hochwertige Brände her. Wir setzen lieber auf guten Alkohol als Geschmacksträger und weniger auf Zucker“, sagt Böckenhoff.
Höhere Steuern auf Liköre und Brände von Böckenhoff aus Erle. Dies könnte bedeuetet, dass alles teuerer und die Liköre süßer werden. Weniger Alkohol, dafür mehr Zucker. Foto: Petra Bosse
Für Betriebe wie die Kornbrennerei Böckenhoff in Erle sei das besonders problematisch. Sie arbeiteten mit hochwertigen Bränden und setzten Alkohol bewusst als Geschmacksträger ein. Weniger Alkohol bedeute nicht automatisch ein besseres Produkt. Häufig müsse der Geschmack dann durch mehr Zucker ausgeglichen werden.
Genau das werde durch eine stärkere Besteuerung problematisch. Je höher der Alkoholgehalt, desto höher die Steuerbelastung. Betriebe, die bewusst mit hochwertigen Destillaten arbeiten, würden dadurch stärker getroffen.
Böckenhoff sieht die Gefahr, dass Hersteller künftig Alkohol reduzieren und andere Geschmacksträger einsetzen könnten. Häufig sei das Zucker.
„Die Leute, die Branchen, die vielleicht Billighersteller, die sowieso bei Alkohol an der Unterkante sind, weil das sowieso denen zu teuer war, knallen da viel Zucker rein. Das wollen wir ja zum Beispiel nicht“, sagt er.
Beispiel Schoko-Likör aus der Brennerei
Böckenhoff nennt als Beispiel einen Schoko-Likör. Dieser habe 35 Volumenprozent Alkohol, weil der darin enthaltene Alkohol qualitativ gut sei. Gerade deshalb könne die Zuckermenge niedrig gehalten werden.
„Ein Schoko-Likör hat beispielsweise 35 Volumenprozent. Weil der Alkohol darin eine hohe Qualität hat, können wir mit dem Alkoholgehalt höher gehen und bei der Zuckermenge an der Untergrenze bleiben, die für Liköre vorgeschrieben ist“, erklärt Böckenhoff.
Würde man den Alkoholgehalt senken, um Steuern zu sparen, müsse der Geschmack auf andere Weise ausgeglichen werden. Das könne zulasten der Qualität gehen.
„Das könnten wir nicht mehr, wenn wir den Alkoholgehalt auf 25 Prozent senken würden. Wenn Alkohol teurer wird, liegt es nahe, ihn durch einen anderen Geschmacksträger zu ersetzen. Und das ist dann Zucker“, sagt Böckenhoff.
Dann entstehe aus seiner Sicht ein deutlich süßeres Produkt. Ob das im Sinne gesundheitspolitischer Ziele besser sei, bezweifelt er. „Dann würde das ein zuckersüßes Zeug werden und da fragt man sich, ist das denn vom Gesundheitsaspekt viel besser?“, sagt Böckenhoff.
Spirituosenbranche sucht gemeinsame Linie
Die Argumente sollen nun gebündelt und gegenüber der Politik vorgebracht werden. Dirk Böckenhoff spricht von einer klaren Forderung: Die geplante Erhöhung um 20 Prozent solle zurückgenommen werden. Erst recht müsse verhindert werden, dass weitere Erhöhungen folgen. „Wir fordern, dass diese 20 Prozent vom Tisch kommen. Von einer Erhöhung um 100 Prozent ganz zu schweigen“, sagt Böckenhoff.
Zudem gehe es um eine gleichberechtigte Behandlung aller Alkoholhersteller. Die Spirituosenbranche sieht sich nach Böckenhoffs Darstellung in dieser Haltung breit aufgestellt.
Auch der Bundesverband der Deutschen Spirituosen-Industrie und Importeure unterstütze die Linie. Größere Unternehmen wie Underberg und Schwarze seien ebenfalls eingebunden und nutzten ihre Kontakte, um die Interessen der Branche deutlich zu machen.
„Die BSI-Leute, Bundesverband der Spirituosenhersteller, die sind da auch für. Wir haben eben halt Underberg mit dabei, wir haben auch Schwarze mit dabei als größere, die auch ihre Kontakte spielen lassen“, sagt Böckenhoff.
Kornbrennerei Böckenhoff in Erle steht für ein seltenes Handwerk
Die Kornbrennerei Böckenhoff in Erle ist ein Beispiel für ein Handwerk, das in Deutschland nicht mehr selbstverständlich ist. Hier wird nicht nur zugekaufter Alkohol verarbeitet. Hier wird noch selbst gebrannt.
Gerade deshalb trifft die Steuerdebatte solche Betriebe besonders. Sie arbeiten mit Rohstoffen, Erfahrung, Brenntechnik und einem hohen Qualitätsanspruch. Eine Steuer, die vor allem nach Alkoholgehalt berechnet wird, macht diese Arbeit teurer.
Für Dirk Böckenhoff ist klar: Die Branche will nicht schweigen. Sie will erklären, was hinter einer Flasche Korn, Obstbrand oder Likör steckt. Sie will zeigen, dass kleine Brennereien anders funktionieren als große Konzerne. Und sie will verhindern, dass ein altes Handwerk durch neue Steuern weiter unter Druck gerät.
In Erle geht es deshalb derzeit nicht nur um Korn. Es geht um die Zukunft kleiner Brennereien, um faire Regeln und um die Frage, welchen Wert handwerklich hergestellte Spirituosen in Deutschland künftig noch haben.
Seit Generationen wird in der Kornbrennerei Böckenhoff in Erle Korn noch selbst gebrannt.Foto: Petra Bosse/Archiv
Ein Blick in die Geschichte der Brennerei
Die Kleine Brennerei Böckenhoff in Erle blickt auf eine lange Geschichte zurück. Seit 1832 wird hier Korn gebrannt, über Generationen hinweg und eng verbunden mit dem Ort und den Menschen in der Region.
Bis heute gehört Böckenhoff zu den Betrieben, in denen nicht nur abgefüllt, sondern noch selbst gebrannt wird. Damit hat die Brennerei für Erle eine besondere Bedeutung.
Sie ist Teil der Dorfgeschichte und ein Beispiel dafür, wie regionale Tradition auch in schwierigen Zeiten weitergeführt werden kann.
Die Gemeinde Raesfeld hat fünf A-Wege in Raesfeld und Erle neu ausgeschildert. Passend zur Wandersaison sind die Rundwege nun in einer neuen Wanderkarte zusammengefasst, die kostenlos in der Tourist-Info erhältlich ist.
Fünf Rundwege neu ausgeschildert
In Zusammenarbeit mit dem Westfälischen Heimatbund wurden die Routen neu beschildert. Die Wege führen durch die grüne Landschaft der Gemeinde Raesfeld und durch den Naturpark Hohe Mark.
Mit dem Angebot reagiere die Gemeinde auf die Nachfrage von Gästen, die sich in der Tourist-Info regelmäßig nach Wandermöglichkeiten erkundigten. Neben den Wegen des Renaissance-Tiergartens und dem LandStreifer „Auf den Spuren Alexander II.“ stehen Besucherinnen und Besuchern damit weitere ausgeschilderte Rundwanderwege zur Verfügung.
Kurzer Familienweg am Wasserschloss
Eine der neuen Routen führt durch den Renaissance-Tiergarten. Zwei weitere Wege verlaufen in westlicher Richtung und queren die Issel. Besonders für Familien eigne sich laut Gemeinde der 2,2 Kilometer lange Rundweg. Er führt am Wasserschloss, an der Freiheit und am Renaissance-Tiergarten vorbei.
Foto: Petra Bosse
Rundweg an der Femeiche in Erle
Auch in Erle gibt es einen ausgeschilderten Rundweg. Er beginnt an der rund 1.000 Jahre alten Femeiche und führt durch die Münsterländer Parklandschaft.
Die sogenannten A-Wege sind örtliche Rundwanderwege innerhalb einer Kommune. Sie ergänzen die überregionalen X-Wege und laden dazu ein, die Landschaft vor Ort auf ausgewählten Rundtouren zu entdecken.
QR-Code führt zu Komoot-Routen
Die neue Wanderkarte enthält zusätzlich einen QR-Code. Dieser führt direkt zu einer Komoot-Collection der Tourist-Info Raesfeld. So können Wanderinnen und Wanderer die Routen auf das Smartphone laden und digital nutzen.
„Wir kommen dem Wunsch unserer Gäste gerne nach und freuen uns, mit der neuen Wanderkarte ein weiteres attraktives Angebot mit auf den Weg geben zu können“, sagt Ina Hufe, Mitarbeiterin der Tourist-Info Raesfeld.
Ehrenamtliche betreuen die Markierungen
Damit die Beschilderung dauerhaft erhalten bleibt, übernehmen ehrenamtliche Wegezeichner des Westfälischen Heimatbundes künftig die regelmäßige Kontrolle und Pflege der Markierungen.
Die Wanderkarte ist ab sofort kostenfrei in der Tourist-Info Raesfeld im Naturparkhaus erhältlich.
Mit einem symbolischen Spatenstich haben die Bürgerwind Erler Lohr und die Windenergie Overbeck den Start der Bauarbeiten für zwei benachbarte Windparks markiert. Westlich von Erle und nördlich von Schermbeck sollen künftig fünf Windenergieanlagen entstehen.
Zwei Windparks starten in die Bauphase
Am Montag, 6. Juli, fand der symbolische Spatenstich für die Tiefbauarbeiten der beiden Windparks statt. Die Projekte Bürgerwind Erler Lohr und Windenergie Overbeck liegen räumlich direkt nebeneinander. Nach zum Teil langjähriger Planung treten beide Projektgesellschaften nun in die Realisierungsphase ein.
In den kommenden Monaten sollen zunächst die vorbereitenden Tiefbauarbeiten beginnen. Anschließend folgen der Bau der Fundamente und die Errichtung der Windenergieanlagen.
Bürgerenergie statt fremder Investoren
Nach Angaben der Projektgesellschaften stehen beide Vorhaben für eine regionale Umsetzung der Energiewende. Nicht externe Investoren, sondern lokale Akteure, Gemeindewerke sowie Bürgerinnen und Bürger hätten sich zusammengeschlossen, um erneuerbaren Strom vor Ort zu erzeugen.
Insgesamt seien mehr als 100 Personen sowie die Gemeindewerke Schermbeck der beteiligten Kommunen an den beiden Projektgesellschaften beteiligt. Die jeweiligen Gemeindewerke halten demnach 20 Prozent am Eigenkapital.
„Mit dem heutigen Spatenstich wird sichtbar, was über viele Jahre hinweg vorbereitet wurde: ein starkes Bürgerenergieprojekt, das erneuerbaren Strom erzeugt und zugleich Wertschöpfung in der Region hält“, sagte Hubert Große-Ruiken, Geschäftsführer der Gemeindewerke Schermbeck. Wichtig sei, dass lokale Akteure Verantwortung übernehmen. Die Windenergie Overbeck zeige, wie Energiewende gelingen könne, wenn Grundstückseigentümer, Anwohner, Kommune und Gemeindewerke gemeinsam an einem Ziel arbeiteten.
Overbeck wird seit 2011 geplant
Die Planungen für das Windenergieprojekt in der Bauernschaft Overbeck reichen laut Mitteilung bis in das Jahr 2011 zurück. Bereits damals hätten sich Grundstückseigentümer und Anwohner zusammengeschlossen, um einen Bürgerwindpark zu planen und langfristig umzusetzen.
Damit blicke das Projekt auf eine lange Vorbereitungsphase zurück. In dieser Zeit seien planerische, technische, rechtliche und organisatorische Schritte bearbeitet worden.
Bürgerwind Erler Lohr geht auf das Jahr 2022 zurück
In Erle gehe die Gründung der Entwicklungsgesellschaft und die erste Idee für ein Bürgerwindprojekt auf das Jahr 2022 zurück. Auch dort hätten sich lokale Akteure zusammengeschlossen, um die Chancen der Windenergie für die Region zu nutzen und die Wertschöpfung möglichst vor Ort zu halten.
„Der Bürgerwindpark Erler Lohr ist ein gutes Beispiel dafür, wie die Menschen vor Ort die Energiewende aktiv mitgestalten können“, erklärte Johannes Ostermann, 2. stellvertretender Bürgermeister der Gemeinde Raesfeld. Es gehe nicht allein um die Errichtung moderner Windenergieanlagen, sondern auch um Beteiligung, regionale Verantwortung und gemeinsame Investitionen in eine nachhaltige Zukunft.
Bürgerbeteiligung über Schwarmfinanzierung
Bürgerinnen und Bürger aus Raesfeld und Schermbeck konnten sich zudem über eine Schwarmfinanzierung beteiligen. Nach Angaben der Projektgesellschaften seien innerhalb kurzer Zeit mehr als eine Million Euro Bürgerbeteiligung vergeben worden.
Damit solle ein weiterer Baustein geschaffen werden, um die Projekte breiter in der Bevölkerung zu verankern und Menschen vor Ort unmittelbar an der regionalen Energiewende zu beteiligen.
Fünf Anlagen sollen 2027 ans Netz gehen
Im Bürgerwindpark Erler Lohr werden drei Windenergieanlagen des Herstellers Enercon aus Aurich errichtet. Auf Schermbecker Seite entstehen durch die Windenergie Overbeck zwei weitere Anlagen des gleichen Typs.
Insgesamt sollen damit fünf Windenergieanlagen realisiert werden. Für dieses Jahr sind der Tiefbau und der Fundamentbau vorgesehen. Im kommenden Jahr soll die Haupterrichtung aller fünf Anlagen folgen. Die Inbetriebnahme ist für die zweite Jahreshälfte 2027 geplant.
Nach Fertigstellung sollen beide Windparks zusammen voraussichtlich mehr als 80 Millionen Kilowattstunden erneuerbaren Strom pro Jahr erzeugen und in das öffentliche Netz einspeisen. Laut Mitteilung entspreche dies rechnerisch der Versorgung von rund 23.000 Drei-Personen-Haushalten.
Regionale Partner sollen eingebunden werden
Ein besonderes Anliegen beider Projektgesellschaften sei es, möglichst viele regionale Partner einzubinden. Dazu zählen Unternehmen aus der Umgebung, finanzierende Banken sowie lokale Ansprechpartner und Dienstleister.
Ziel sei es, einen möglichst großen Teil der Wertschöpfung in der Region zu halten und die Windenergieprojekte eng mit den beteiligten Kommunen sowie den Bürgerinnen und Bürgern zu verbinden.
„Für Schermbeck ist es ein starkes Signal, dass die Gemeindewerke an diesem Projekt beteiligt sind“, sagte Manuel Behlke, weiterer Geschäftsführer der Gemeindewerke Schermbeck. Die Energiewende brauche Akzeptanz, Verlässlichkeit und wirtschaftliche Perspektiven vor Ort. Genau das werde hier miteinander verbunden.
Die Gemeinde Raesfeld soll das Kunstwerk „Der Traumfänger“ des Stadtlohner Künstlers Norbert Then erwerben. Der Schulausschuss berät am Mittwoch über den Ankauf. Das Kunstwerk steht seit 2012 vor dem früheren Mode- und Einrichtungshaus Hetkamp und soll nach Möglichkeit in Raesfeld bleiben.
Kunstwerk steht seit 2012 in der Ortsmitte
Seit dem Jahr 2012 steht „Der Traumfänger“ vor dem Eingangsbereich des ehemaligen Mode- und Einrichtungshauses Hetkamp. Das Kunstwerk stammt von dem Künstler Norbert Then aus Stadtlohn.
Nach Angaben der Gemeindeverwaltung war die Skulptur ein Geschenk der Belegschaft der Firma Hetkamp an Luzie Hetkamp zu ihrem 75. Geburtstag.
Der Traumfänger-Hetkamp Raesfeld. Foto: Gemeinde Raesfeld
Luzie Hetkamp bietet Kunstwerk der Gemeinde an
Luzie Hetkamp habe der Gemeinde Raesfeld das Kunstwerk nun zu einem Kaufpreis von 15.000 Euro angeboten. Laut Verwaltung habe sie angegeben, dass es auch andere Interessenten gebe, die bereit seien, mehr für „Der Traumfänger“ zu zahlen.
Ihr Wunsch sei es jedoch, dass das Kunstwerk in Raesfeld verbleibe. Nach Möglichkeit solle es einen neuen Platz in der Dorfmitte erhalten.
Verwaltung schlägt Erwerb vor
Die Gemeindeverwaltung schlägt vor, das Kunstwerk zu erwerben. Zur Begründung verweist sie darauf, dass „Der Traumfänger“ seit vielen Jahren eng mit Raesfeld verbunden sei.
Der genaue Standort soll in den kommenden Monaten zwischen Politik und Verwaltung abgestimmt werden. Bis dahin könne das Kunstwerk am bisherigen Standort verbleiben.
Geld müsste außerplanmäßig bereitgestellt werden
Für den Erwerb des Kunstwerks seien im Haushalt keine Mittel vorgesehen. Der Betrag müsste daher nach Angaben der Verwaltung außerplanmäßig durch den Kämmerer bereitgestellt werden.
Der Schulausschuss berät am Mittwoch, 8. Juli 2026, öffentlich über den Ankauf. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Gemeinde Raesfeld „Der Traumfänger“ für 15.000 Euro von Luzie Hetkamp erwirbt.
Zwei Familien aus Raesfeld-Erle beantragen erneut die Nutzung des Schulbusses für ihre Kinder. Der Schulausschuss befasst sich am Mittwoch mit den Anträgen. Laut Gemeindeverwaltung erfüllten die betroffenen Schulwege zur Silvesterschule die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Kostenübernahme jedoch nicht.
Familien wohnen 1,3 bis 1,6 Kilometer von der Schule entfernt
Wie die Gemeindeverwaltung mitteilt, seien nach der Ratssitzung am 4. Mai 2026 zwei Anträge von Familien eingegangen, deren Kinder die Silvesterschule in Raesfeld-Erle besuchen. Die Familien wohnen an der Marienthaler Straße sowie an der Westerlandwehr.
Sie beantragen laut Verwaltung eine erneute Überprüfung beziehungsweise die Genehmigung zur Nutzung des Schulbusses. Die Entfernung der Wohnorte zur Silvesterschule liege bei etwa 1,3 bis 1,6 Kilometern.
Gesetzliche Grenze liegt bei mehr als zwei Kilometern
Nach Angaben der Verwaltung richtet sich die Erstattung von Schülerfahrkosten nach dem Schulgesetz NRW und der Schülerfahrkostenverordnung. Für Schülerinnen und Schüler der Primarstufe entstünden notwendige Fahrkosten grundsätzlich erst dann, wenn der einfache Schulweg mehr als zwei Kilometer betrage.
Maßgeblich sei dabei der kürzeste Fußweg zwischen der Wohnung und dem nächstgelegenen Eingang des Schulgrundstücks. Diese Voraussetzung sei in den beiden vorliegenden Fällen nicht erfüllt. Die geprüften Schulwege lägen jeweils unter zwei Kilometern.
Zusätzlich sei zu berücksichtigen, dass von einer Regelung ab 1 km nicht nur Kinder aus dem Außenbereich betroffen wären. Auch innerhalb der Ortslagen haben zahlreiche Grundschulkinder einen Schulweg von mehr als 1 km Länge (siehe Anlage). Dies würde eine umfangreiche Anpassung der bestehenden Buslinien und Fahrpläne erforderlich machen
Eltern grundsätzlich für Schulweg verantwortlich
Die Gemeindeverwaltung verweist zudem darauf, dass Eltern grundsätzlich für die regelmäßige Teilnahme ihrer schulpflichtigen Kinder am Unterricht verantwortlich seien. Der Schulweg gelte traditionell als sogenannte „Bringschuld“ der Eltern.
Nach Darstellung der Verwaltung sei es den Eltern grundsätzlich zuzumuten, den Transport ihrer Kinder zur Schule zu organisieren. Dazu könnten auch private Lösungen wie Fahrgemeinschaften gehören.
Prüfung auf besondere Gefährlichkeit
Unabhängig von der Länge eines Schulweges könnten Fahrkosten laut Schülerfahrkostenverordnung anerkannt werden, wenn der Weg nach objektiven Gegebenheiten besonders gefährlich oder nach den örtlichen Verhältnissen ungeeignet sei.
Ein besonders gefährlicher Schulweg könne etwa vorliegen, wenn er überwiegend entlang einer verkehrsreichen Straße ohne Gehweg oder begehbaren Randstreifen führe. Auch das Überqueren einer verkehrsreichen Straße ohne besondere Sicherung für Fußgänger könne eine Rolle spielen.
Verwaltung sieht Marienthaler Straße nicht als verkehrsreich an
Im Mittelpunkt der Anträge steht unter anderem die Marienthaler Straße. Nach Angaben der Gemeindeverwaltung handele es sich dabei nicht um eine verkehrsreiche Straße.
Die Verwaltung habe beim Kreis Borken Daten aus Verkehrszählungen angefragt. Erfasst worden seien unter anderem folgende Werte:
Am 14. April 2026 seien an der Marienthaler Straße, Höhe Hausnummer 76, in Fahrtrichtung Marienthal zwischen 12.58 Uhr und 16.10 Uhr insgesamt 144 Durchfahrten gezählt worden. Sechs Fahrzeuge seien zu schnell gewesen.
Am 1. April 2026 seien an der Marienthaler Straße, Höhe Lohrweg, in Fahrtrichtung Erle zwischen 12.28 Uhr und 16.20 Uhr insgesamt 195 Durchfahrten erfasst worden. 14 Fahrzeuge seien zu schnell gewesen.
Am 16. Oktober 2025 seien an der Marienthaler Straße, Höhe Hausnummer 61, in Fahrtrichtung Erle zwischen 10.03 Uhr und 17.12 Uhr insgesamt 271 Durchfahrten gezählt worden. Fünf Fahrzeuge seien zu schnell gewesen.
Vier relevante Unfälle seit Anfang 2022
Zusätzlich liege der Verwaltung eine Unfallauswertung der Kreispolizeibehörde Borken vor. Diese umfasse Unfälle im Bereich Westerlandwehr und Marienthaler Straße seit dem 1. Januar 2022. Berücksichtigt worden seien Unfälle mit getöteten, schwer verletzten oder leicht verletzten Personen sowie Unfälle mit schwerem Sachschaden.
Auf der Marienthaler Straße hätten sich seit Anfang 2022 drei Unfälle dieser Kategorien ereignet. Auf der Westerlandwehr sei ein Unfall dieser Kategorien registriert worden.
Nach Einschätzung der Kreispolizeibehörde habe es sich bei den vier Unfällen vorwiegend um Verkehrsunfälle gehandelt, die auf Fahrfehler oder Fehlverhalten eines alleinigen Unfallbeteiligten zurückzuführen gewesen seien. Weitere Auswirkungen auf andere Verkehrsteilnehmende habe es nach dieser Darstellung nicht gegeben.
Gehwege und Randstreifen vorhanden
Nach Bewertung der Verwaltung reiche das Verkehrsaufkommen nicht aus, um die Marienthaler Straße als verkehrsreich einzustufen. Auch weitere Voraussetzungen für eine besondere Gefährlichkeit des Schulweges seien aus Sicht der Verwaltung nicht gegeben.
Entlang des gesamten Schulweges seien ausreichend breite begehbare Gehwege und Randstreifen vorhanden. Andere verkehrstechnische Gründe, die den Weg besonders gefährlich erscheinen ließen, seien laut Verwaltung nicht erkennbar.
Absenkung auf einen Kilometer hätte deutliche Folgen
Die Gemeindeverwaltung weist in der Vorlage auch auf mögliche Folgen hin, falls die Mindestentfernung für die Schülerbeförderung von zwei Kilometern auf einen Kilometer abgesenkt würde. Dadurch würde sich die Zahl der anspruchsberechtigten Schülerinnen und Schüler deutlich erhöhen.
Nach ersten Berechnungen kämen an der Silvesterschule etwa 60 Kinder zusätzlich für die Schülerbeförderung in Betracht. An der St. Sebastianschule wären es laut Verwaltung rund 145 Kinder mehr.
Regelung ab 1 Kilometer
Zusätzlich sei zu berücksichtigen, dass von einer Regelung ab 1 km nicht nur Kinder aus dem Außenbereich betroffen wären. Auch innerhalb der Ortslagen haben zahlreiche Grundschulkinder einen Schulweg von mehr als 1 km Länge. Dies würde eine umfangreiche Anpassung der bestehenden Buslinien und Fahrpläne erforderlich machen. In Erle wären laut Verwaltung bei einer Grenze ab einem Kilometer bereits Familien mit Wohnort im Bereich Heideweg, Holzheide und Wehler Straße betroffen. Auch der vordere Bereich der Marienthaler Straße würde darunterfallen.
Für die St. Sebastianschule in Raesfeld würde eine solche Regelung ebenfalls größere Bereiche erfassen. Dazu gehörten nach Angaben der Verwaltung unter anderem Familien aus dem Neubaugebiet mit Wibbeltstraße, Kettelerstraße, Schorlemerstraße, Droste-Hülshoff-Straße, Van-Gent-Straße und Von-Galen-Straße. Auch Häuser an Weidengrund, Grafenstraße und Brinkstraße lägen in einem Bereich von mehr als einem Kilometer Entfernung zur Schule. Hinzu käme das Gebiet Langenkamp, Neuer Kamp und Kurzer Kamp.
Für diese zusätzlichen Schülerinnen und Schüler wären nach Angaben der Verwaltung insgesamt drei weitere Busse erforderlich. Die Berechnungen seien zur Vereinfachung anhand von Luftlinien erfolgt. Würde der tatsächliche Fußweg zugrunde gelegt, könne die Zahl der zu befördernden Kinder noch weiter steigen.
Zusätzliche Fahrer schwer zu finden
Neben den Fahrzeugen wäre auch weiteres Fahrpersonal nötig. Das zuständige Busunternehmen habe nach Angaben der Verwaltung bereits in der Vergangenheit darauf hingewiesen, dass es zunehmend schwieriger werde, geeignete Fahrerinnen und Fahrer zu gewinnen.
Vor diesem Hintergrund bestünden aus Sicht der Verwaltung erhebliche Zweifel, ob eine kurzfristige Ausweitung der Schülerbeförderung personell überhaupt umsetzbar wäre. Wahrscheinlich wäre demnach eine zusätzliche Ausschreibung mit Vergabe an ein weiteres Unternehmen nötig. Die Gemeinde Raesfeld sei gegenüber dem jetzigen Auftragnehmer bis 2029 gebunden. Zudem bestehe eine Verlängerungsoption bis 2031.
Mehrkosten von mehr als 322.000 Euro pro Jahr
Auch finanziell hätte eine Ausweitung der Schülerbeförderung nach Angaben der Verwaltung erhebliche Auswirkungen. Durch die europaweite Neuausschreibung des Schülerspezialverkehrs im vergangenen Jahr könne die Gemeinde die möglichen Mehrkosten inzwischen relativ genau bewerten.
Für drei zusätzliche Busse mit jeweils einer Hin- und Rückfahrt kalkuliert die Verwaltung jährliche Mehrkosten von insgesamt 322.523,51 Euro.
Die Fahrzeugvorhaltung würde demnach 99.216 Euro pro Jahr kosten. Für zusätzliches Fahrpersonal rechnet die Verwaltung mit 131.988,87 Euro jährlich. Für Antriebsenergie und sonstigen variablen Aufwand kämen weitere 91.318,64 Euro hinzu.
Nach Einschätzung der Verwaltung könnten die tatsächlichen Kosten noch höher liegen. Die zugrunde gelegten Zahlen zu den Schülerinnen und Schülern sowie zu den Fahrstunden seien konservativ berechnet.
Verwaltung verweist auf Sparsamkeit
Die Gemeindeverwaltung verweist zudem auf den haushaltsrechtlichen Grundsatz der Sparsamkeit. Kommunen seien verpflichtet, Ausgaben auf das notwendige Maß zu beschränken und die dauerhafte finanzielle Leistungsfähigkeit der Gemeinde zu sichern. Angesichts der erwarteten Mehrkosten sieht die Verwaltung eine allgemeine Absenkung der Mindestentfernung kritisch.
Ausschuss berät am Mittwoch
Der Schulausschuss befasst sich am Mittwoch mit den beiden Anträgen. Grundlage der Beratung ist die Einschätzung der Gemeindeverwaltung, wonach weder die Entfernung noch die vorliegenden Verkehrsdaten eine Anerkennung der Schülerbeförderung nach den gesetzlichen Vorgaben rechtfertigten.
Jörg Levermann ist neuer Leiter der Direktion Kriminalität in der Kreispolizeibehörde Borken. Der 55-jährige Coesfelder bringt langjährige Erfahrung aus verschiedenen Bereichen der Polizei mit. Für die Behörde ist der Wechsel nahtlos gelungen.
Jörg Levermann startet offiziell in Borken
Jörg Levermann hat zum 1. Juli seinen Dienst als neuer Leiter der Direktion Kriminalität in der Kreispolizeibehörde Borken aufgenommen. Landrat Dr. Kai Zwicker und Abteilungsleiter Polizei Paul Albers begrüßten den erfahrenen Polizeibeamten in seiner neuen Funktion.
Levermann tritt die Nachfolge von Corinna Dimmers-Janning an. Sie wechselte zeitgleich in gleicher Funktion zur Kreispolizeibehörde Steinfurt. Damit ist die Leitung der Direktion Kriminalität in Borken ohne Unterbrechung neu besetzt.
Bereits vor seinem ersten offiziellen Arbeitstag hatte Jörg Levermann Kontakt zu seinem neuen Team. Er nahm vor einigen Wochen an einer Führungskräftetagung teil, die im Mai in der Kolping-Bildungsstätte in Coesfeld stattfand. Für Levermann war es ein Heimspiel, denn Coesfeld ist seine Geburts- und Heimatstadt.
Viel Erfahrung aus verschiedenen Polizeibereichen
Jörg Levermann trat 1988 in den Polizeidienst ein. Nach Ausbildung und Dienstzeit in der Hundertschaft führte ihn sein beruflicher Weg nach Düsseldorf. Dort war er bis 2001 tätig, zunächst in der Altstadtwache, später in der Leitstelle.
Im Jahr 2001 folgte der Diplom-Studiengang. Anschließend kehrte Jörg Levermann in heimatliche Gefilde zurück. Bis 2009 war er in der Kreispolizeibehörde Coesfeld eingesetzt. Danach nutzte er die Möglichkeit zur beruflichen Weiterentwicklung und qualifizierte sich bis 2013 für den höheren Dienst.
Stationen in Recklinghausen und beim LAFP
Ab 2013 übernahm Jörg Levermann als KI-Leiter Verantwortung im Polizeipräsidium Recklinghausen. Dort prägte ein besonderer Fall seinen weiteren Berufsweg mit. Es gelang, die Erpressung gegen einen Lebensmitteldiscounter aufzuklären.
Aus dieser Arbeit ergab sich für ihn der Wechsel in verantwortlicher Funktion zu den Spezialeinheiten. Später folgte eine Tätigkeit beim Landesamt für Ausbildung und Fortbildung der Polizei, kurz LAFP. Dort war Jörg Levermann für Fragen der Ausbildung mit Blick auf fachpraktische Trainings zuständig.
Münsterland bleibt wichtiger Bezugspunkt
Trotz seiner verschiedenen beruflichen Stationen blieb die Heimatregion für Jörg Levermann stets ein wichtiger Bezugspunkt. Der 55-jährige Coesfelder ist verheiratet und Vater von zwei Kindern.
„Als Münsterländer kennt man die Belange der Menschen hier“, sagt Jörg Levermann. Der Wechsel nach Borken führe ihn in eine Region, die ihm nicht fremd sei. „Ich kenne viele Menschen hier in der Region“, so Levermann.
Handball, Teamgeist und Fairness
Auch sportlich ist Jörg Levermann im Kreis Borken verwurzelt. Der begeisterte Handballer hat bereits mehrere Mannschaften im Kreisgebiet trainiert. Derzeit steht er beim Bezirksligisten SuS Stadtlohn Herren an der Bande.
„Handball ist ein Sport mit Teamgeist und Fairness“, betont Jörg Levermann. Diese Haltung spiegelt auch sein Führungsverständnis wider. Als neuer Leiter der Direktion Kriminalität übernimmt er nun Verantwortung in der Kreispolizeibehörde Borken.