StartGemeinde RaesfeldSchulbus-Anträge in Erle: Warum 1,3 bis 1,6 Kilometer nicht reichen

Schulbus-Anträge in Erle: Warum 1,3 bis 1,6 Kilometer nicht reichen

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Zwei Familien aus Raesfeld-Erle beantragen erneut die Nutzung des Schulbusses für ihre Kinder. Der Schulausschuss befasst sich am Mittwoch mit den Anträgen. Laut Gemeindeverwaltung erfüllten die betroffenen Schulwege zur Silvesterschule die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Kostenübernahme jedoch nicht.

Familien wohnen 1,3 bis 1,6 Kilometer von der Schule entfernt

Wie die Gemeindeverwaltung mitteilt, seien nach der Ratssitzung am 4. Mai 2026 zwei Anträge von Familien eingegangen, deren Kinder die Silvesterschule in Raesfeld-Erle besuchen. Die Familien wohnen an der Marienthaler Straße sowie an der Westerlandwehr.

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Sie beantragen laut Verwaltung eine erneute Überprüfung beziehungsweise die Genehmigung zur Nutzung des Schulbusses. Die Entfernung der Wohnorte zur Silvesterschule liege bei etwa 1,3 bis 1,6 Kilometern.

Genehmigung für einen Schulbuss in der Gemeinde Schermbeck-Erle
Roter Kreis: 2 km Radius (Luftlinie vom Eingang der Silvesterschule)
Grüner Kreis: 1 km Radius (Luftlinie vom Eingang der Silvesterschule)
Familien, deren Wohnort zwischen den beiden Kreisen liegt, hätten einen Anspruch auf Schülerbeförderung, wenn die
Anspruchsvoraussetzung 1 km Fußweg anstatt 2 km Fußweg betragen würde. ©Gemeinde Raesfeld

Gesetzliche Grenze liegt bei mehr als zwei Kilometern

Nach Angaben der Verwaltung richtet sich die Erstattung von Schülerfahrkosten nach dem Schulgesetz NRW und der Schülerfahrkostenverordnung. Für Schülerinnen und Schüler der Primarstufe entstünden notwendige Fahrkosten grundsätzlich erst dann, wenn der einfache Schulweg mehr als zwei Kilometer betrage.

Maßgeblich sei dabei der kürzeste Fußweg zwischen der Wohnung und dem nächstgelegenen Eingang des Schulgrundstücks. Diese Voraussetzung sei in den beiden vorliegenden Fällen nicht erfüllt. Die geprüften Schulwege lägen jeweils unter zwei Kilometern.

Roter Kreis: 2 km Radius (Luftlinie vom Eingang der St. Sebastianschule)
Grüner Kreis: 1 km Radius (Luftlinie vom Eingang der St. Sebastianschule)
Familien, deren Wohnort zwischen den beiden Kreisen liegt, hätten einen Anspruch auf Schülerbeförderung, wenn die
Anspruchsvoraussetzung 1 km Fußweg anstatt 2 km Fußweg betragen würde. ©Gemeinde Raesfeld

Eltern grundsätzlich für Schulweg verantwortlich

Die Gemeindeverwaltung verweist zudem darauf, dass Eltern grundsätzlich für die regelmäßige Teilnahme ihrer schulpflichtigen Kinder am Unterricht verantwortlich seien. Der Schulweg gelte traditionell als sogenannte „Bringschuld“ der Eltern.

Nach Darstellung der Verwaltung sei es den Eltern grundsätzlich zuzumuten, den Transport ihrer Kinder zur Schule zu organisieren. Dazu könnten auch private Lösungen wie Fahrgemeinschaften gehören.

Prüfung auf besondere Gefährlichkeit

Unabhängig von der Länge eines Schulweges könnten Fahrkosten laut Schülerfahrkostenverordnung anerkannt werden, wenn der Weg nach objektiven Gegebenheiten besonders gefährlich oder nach den örtlichen Verhältnissen ungeeignet sei.

Ein besonders gefährlicher Schulweg könne etwa vorliegen, wenn er überwiegend entlang einer verkehrsreichen Straße ohne Gehweg oder begehbaren Randstreifen führe. Auch das Überqueren einer verkehrsreichen Straße ohne besondere Sicherung für Fußgänger könne eine Rolle spielen.

Verwaltung sieht Marienthaler Straße nicht als verkehrsreich an

Im Mittelpunkt der Anträge steht unter anderem die Marienthaler Straße. Nach Angaben der Gemeindeverwaltung handele es sich dabei nicht um eine verkehrsreiche Straße.

Die Verwaltung habe beim Kreis Borken Daten aus Verkehrszählungen angefragt. Erfasst worden seien unter anderem folgende Werte:

Am 14. April 2026 seien an der Marienthaler Straße, Höhe Hausnummer 76, in Fahrtrichtung Marienthal zwischen 12.58 Uhr und 16.10 Uhr insgesamt 144 Durchfahrten gezählt worden. Sechs Fahrzeuge seien zu schnell gewesen.

Am 1. April 2026 seien an der Marienthaler Straße, Höhe Lohrweg, in Fahrtrichtung Erle zwischen 12.28 Uhr und 16.20 Uhr insgesamt 195 Durchfahrten erfasst worden. 14 Fahrzeuge seien zu schnell gewesen.

Am 16. Oktober 2025 seien an der Marienthaler Straße, Höhe Hausnummer 61, in Fahrtrichtung Erle zwischen 10.03 Uhr und 17.12 Uhr insgesamt 271 Durchfahrten gezählt worden. Fünf Fahrzeuge seien zu schnell gewesen.

Vier relevante Unfälle seit Anfang 2022

Zusätzlich liege der Verwaltung eine Unfallauswertung der Kreispolizeibehörde Borken vor. Diese umfasse Unfälle im Bereich Westerlandwehr und Marienthaler Straße seit dem 1. Januar 2022. Berücksichtigt worden seien Unfälle mit getöteten, schwer verletzten oder leicht verletzten Personen sowie Unfälle mit schwerem Sachschaden.

Auf der Marienthaler Straße hätten sich seit Anfang 2022 drei Unfälle dieser Kategorien ereignet. Auf der Westerlandwehr sei ein Unfall dieser Kategorien registriert worden.

Nach Einschätzung der Kreispolizeibehörde habe es sich bei den vier Unfällen vorwiegend um Verkehrsunfälle gehandelt, die auf Fahrfehler oder Fehlverhalten eines alleinigen Unfallbeteiligten zurückzuführen gewesen seien. Weitere Auswirkungen auf andere Verkehrsteilnehmende habe es nach dieser Darstellung nicht gegeben.

Gehwege und Randstreifen vorhanden

Nach Bewertung der Verwaltung reiche das Verkehrsaufkommen nicht aus, um die Marienthaler Straße als verkehrsreich einzustufen. Auch weitere Voraussetzungen für eine besondere Gefährlichkeit des Schulweges seien aus Sicht der Verwaltung nicht gegeben.

Entlang des gesamten Schulweges seien ausreichend breite begehbare Gehwege und Randstreifen vorhanden. Andere verkehrstechnische Gründe, die den Weg besonders gefährlich erscheinen ließen, seien laut Verwaltung nicht erkennbar.

Absenkung auf einen Kilometer hätte deutliche Folgen

Die Gemeindeverwaltung weist in der Vorlage auch auf mögliche Folgen hin, falls die Mindestentfernung für die Schülerbeförderung von zwei Kilometern auf einen Kilometer abgesenkt würde. Dadurch würde sich die Zahl der anspruchsberechtigten Schülerinnen und Schüler deutlich erhöhen.

Nach ersten Berechnungen kämen an der Silvesterschule etwa 60 Kinder zusätzlich für die Schülerbeförderung in Betracht. An der St. Sebastianschule wären es laut Verwaltung rund 145 Kinder mehr.

In Erle wären laut Verwaltung bei einer Grenze ab einem Kilometer bereits Familien mit Wohnort im Bereich Heideweg, Holzheide und Wehler Straße betroffen. Auch der vordere Bereich der Marienthaler Straße würde darunterfallen.

Für die St. Sebastianschule in Raesfeld würde eine solche Regelung ebenfalls größere Bereiche erfassen. Dazu gehörten nach Angaben der Verwaltung unter anderem Familien aus dem Neubaugebiet mit Wibbeltstraße, Kettelerstraße, Schorlemerstraße, Droste-Hülshoff-Straße, Van-Gent-Straße und Von-Galen-Straße. Auch Häuser an Weidengrund, Grafenstraße und Brinkstraße lägen in einem Bereich von mehr als einem Kilometer Entfernung zur Schule. Hinzu käme das Gebiet Langenkamp, Neuer Kamp und Kurzer Kamp.

Für diese zusätzlichen Schülerinnen und Schüler wären nach Angaben der Verwaltung insgesamt drei weitere Busse erforderlich. Die Berechnungen seien zur Vereinfachung anhand von Luftlinien erfolgt. Würde der tatsächliche Fußweg zugrunde gelegt, könne die Zahl der zu befördernden Kinder noch weiter steigen.

Zusätzliche Fahrer schwer zu finden

Neben den Fahrzeugen wäre auch weiteres Fahrpersonal nötig. Das zuständige Busunternehmen habe nach Angaben der Verwaltung bereits in der Vergangenheit darauf hingewiesen, dass es zunehmend schwieriger werde, geeignete Fahrerinnen und Fahrer zu gewinnen.

Vor diesem Hintergrund bestünden aus Sicht der Verwaltung erhebliche Zweifel, ob eine kurzfristige Ausweitung der Schülerbeförderung personell überhaupt umsetzbar wäre. Wahrscheinlich wäre demnach eine zusätzliche Ausschreibung mit Vergabe an ein weiteres Unternehmen nötig. Die Gemeinde Raesfeld sei gegenüber dem jetzigen Auftragnehmer bis 2029 gebunden. Zudem bestehe eine Verlängerungsoption bis 2031.

Mehrkosten von mehr als 322.000 Euro pro Jahr

Auch finanziell hätte eine Ausweitung der Schülerbeförderung nach Angaben der Verwaltung erhebliche Auswirkungen. Durch die europaweite Neuausschreibung des Schülerspezialverkehrs im vergangenen Jahr könne die Gemeinde die möglichen Mehrkosten inzwischen relativ genau bewerten.

Für drei zusätzliche Busse mit jeweils einer Hin- und Rückfahrt kalkuliert die Verwaltung jährliche Mehrkosten von insgesamt 322.523,51 Euro.

Die Fahrzeugvorhaltung würde demnach 99.216 Euro pro Jahr kosten. Für zusätzliches Fahrpersonal rechnet die Verwaltung mit 131.988,87 Euro jährlich. Für Antriebsenergie und sonstigen variablen Aufwand kämen weitere 91.318,64 Euro hinzu.

Nach Einschätzung der Verwaltung könnten die tatsächlichen Kosten noch höher liegen. Die zugrunde gelegten Zahlen zu den Schülerinnen und Schülern sowie zu den Fahrstunden seien konservativ berechnet.

Verwaltung verweist auf Sparsamkeit

Die Gemeindeverwaltung verweist zudem auf den haushaltsrechtlichen Grundsatz der Sparsamkeit. Kommunen seien verpflichtet, Ausgaben auf das notwendige Maß zu beschränken und die dauerhafte finanzielle Leistungsfähigkeit der Gemeinde zu sichern. Angesichts der erwarteten Mehrkosten sieht die Verwaltung eine allgemeine Absenkung der Mindestentfernung kritisch.

Ausschuss berät am Mittwoch

Der Schulausschuss befasst sich am Mittwoch mit den beiden Anträgen. Grundlage der Beratung ist die Einschätzung der Gemeindeverwaltung, wonach weder die Entfernung noch die vorliegenden Verkehrsdaten eine Anerkennung der Schülerbeförderung nach den gesetzlichen Vorgaben rechtfertigten.

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