Immer wieder stellt sich die Frage: Welche Befugnisse hat ein Bürgermeister eigentlich, und wo liegen seine Grenzen? Ein Überblick über Befugnisse, Verantwortlichkeiten und Gehälter in NRW.
In den Städten und Gemeinden ist der Bürgermeister das Oberhaupt der Verwaltung, doch er handelt nicht allein. Seine Aufgaben, Rechte und Pflichten sind in der jeweiligen Gemeindeordnung festgelegt.
Leitung der Verwaltung und in den Geschäften
Der Bürgermeister ist Leiter der Verwaltung und für deren Organisation verantwortlich. Er sorgt dafür, dass die Beschlüsse des Rates umgesetzt werden, und trifft eigenständig Entscheidungen in den Geschäften der laufenden Verwaltung. Dazu zählen regelmäßig wiederkehrende Aufgaben wie Personalfragen, kleinere Anschaffungen oder organisatorische Abläufe.
Zusammenarbeit mit dem Gemeinderat
Der Gemeinderat ist das zentrale Entscheidungsorgan der Kommune. Er beschließt über alle wichtigen Angelegenheiten, etwa den Haushalt, Satzungen, Bauleitplanungen oder größere Investitionen. Der Bürgermeister bereitet diese Beschlüsse vor, kann Vorschläge einbringen, ist aber an die Entscheidungen des Rates gebunden und führt sie anschließend aus.
Der Gemeinderat selbst setzt sich aus den gewählten Ratsmitgliedern und dem Bürgermeister zusammen. Die Ratsmitglieder werden alle fünf Jahre von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt. Je nach Größe der Gemeinde können sie verschiedenen Parteien oder Wählergemeinschaften angehören. Der Bürgermeister ist gleichzeitig Vorsitzender des Rates, hat dort Sitz und Stimme, kann jedoch nicht alleine entscheiden.
Rechtsgrundlagen und Bindung an Beschlüsse
Die Arbeit des Bürgermeisters richtet sich nach den geltenden Gesetzen, der Gemeindeordnung und den vom Rat beschlossenen Satzungen. Eigenständige Entscheidungen sind nur in Ausnahmefällen zulässig, zum Beispiel bei Gefahr im Verzug oder in Katastrophenlagen. In solchen Fällen muss der Bürgermeister den Rat im Nachhinein informieren.
Vertretung der Gemeinde
Der Bürgermeister vertritt die Gemeinde nach außen. Er unterzeichnet Verträge, führt Gespräche mit Behörden, Institutionen und Bürgern und repräsentiert die Stadt oder Gemeinde bei offiziellen Anlässen. Damit ist er die zentrale Ansprechperson in allen Verwaltungs- und Repräsentationsfragen.
Weitere Aufgaben des Bürgermeisters
- Haushaltsplanung: Erarbeitet gemeinsam mit dem Kämmerer den Haushaltsentwurf.
- Bürgernähe: Nimmt Anliegen, Beschwerden und Vorschläge der Bürger auf.
- Stadt- oder Ortsentwicklung: Arbeitet an Projekten wie Baugebieten, Verkehr, Schulen und Digitalisierung.
- Sicherheit: Zusammenarbeit mit Polizei, Feuerwehr und Ordnungsamt.
- Förderung von Kultur, Sport und Ehrenamt: Unterstützung von Vereinen und Veranstaltungen.
Fazit
Der Bürgermeister ist das Gesicht und die zentrale Führungsperson der Verwaltung, doch die wichtigsten Entscheidungen trifft der Gemeinderat. Der Bürgermeister kann Vorschläge machen, Beschlüsse vorbereiten und diese umsetzen, besitzt aber keine alleinige Entscheidungsgewalt. Damit liegt die politische Richtungsentscheidung immer beim Rat, während der Bürgermeister vor allem die operative Umsetzung verantwortet.
Verdienst eines Bürgermeisters
Haupamtliche Bürgermeister – Besoldung nach Einwohnerzahl
Das Einkommen eines hauptamtlichen Bürgermeisters richtet sich in Deutschland nach Besoldungsgruppen (B2 bis B11), die an die Einwohnerzahl der Stadt oder Gemeinde geknüpft sind. In Nordrhein‑Westfalen, wie in vielen Bundesländern, gilt dieses System – gestaffelt nach der Größe der Kommune
Beispiel: Bürgermeister in Raesfeld
Die Gemeinde Raesfeld zählt etwa 11.800 Einwohner. Damit ist der Bürgermeister in der Besoldungsgruppe B3 eingruppiert, die Gruppengröße reicht von 10.001 bis 20.000 Einwohnern. Das bedeutet ein monatliches Bruttogehalt von rund 9.344,98 € pro Monat.
Aufwandsentschädigungen
Zusätzlich zum Grundgehalt können Bürgermeister eine monatliche Aufwandsentschädigung erhalten. Diese soll nicht versteuerten Nebenkosten wie Repräsentationsausgaben, Bewirtungsgelder oder private Telefonate abdecken.
Für einen Bürgermeister in B3 (Raesfeld, ca. 11.800 Einwohner) liegt die monatliche Dienstaufwandsentschädigung laut aktueller AufwEntschVO NRW bei etwa 350 € bis 450 €, abhängig von der Kommune und deren Satzung. Die Höhe wird von der Gemeindeordnung und der Hauptsatzung der Kommune geregelt.
Dienstaufwandsentschädigung (DAE)
In vielen Kommunen erhalten Bürgermeister zusätzlich eine steuerfreie Dienstaufwandsentschädigung. Diese wird vom Gemeinderat festgelegt und deckt repräsentative Verpflichtungen ab, z. B.:
- Teilnahme an Empfängen
- Geschenke für Jubilare
- Unterstützung lokaler Vereine
In NRW liegt sie je nach Größe der Kommune meist zwischen 150 € und 600 € pro Monat.
Sonderzahlungen / Einmalige Zulagen
- Dienstjubiläen: Für 25, 40 oder 50 Jahre im öffentlichen Dienst gibt es einmalige Zahlungen.
- Besondere Aufgaben: Wenn ein Bürgermeister zusätzlich Ämter übernimmt, z. B. in Zweckverbänden oder Aufsichtsräten, kann es Sitzungsgelder oder Aufwandsentschädigungen geben.
Pensionsansprüche
Da Bürgermeister Beamte auf Zeit sind, erwerben sie Pensionsansprüche. Nach einer bestimmten Amtszeit (meist acht Jahre) haben sie Anspruch auf Ruhegehalt, das sich am zuletzt gezahlten Grundgehalt orientiert.
Ratsmitglieder in Raesfeld
Auch Ratsmitglieder arbeiten nicht ehrenamtlich ohne Entschädigung, sondern erhalten eine gesetzlich festgelegte Aufwandsentschädigung:
- Vollpauschale: 280,50 € pro Monat
- Teilpauschale: 168,30 € pro Monat (optional, wenn keine Vollpauschale gewählt wird)
Diese Pauschalen decken den zeitlichen Aufwand und die laufenden Kosten der Ratsarbeit ab.
Sachkundige Bürgerinnen und Bürger
Neben den Ratsmitgliedern können auch sachkundige Bürgerinnen und Bürger oder sachkundige Einwohnerinnen und Einwohner in Ausschüssen tätig werden. Für ihre Teilnahme erhalten sie:
- Sitzungsgeld: 30,60 € pro Ausschuss- oder Fraktionssitzung
- Dies gilt auch für stellvertretende sachkundige Bürgerinnen und Bürger sowie stellvertretende sachkundige Einwohnerinnen und Einwohner, sofern sie an Sitzungen teilnehmen.
Rechtsgrundlage
Die Befugnisse und Aufgaben des Bürgermeisters sind in der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) festgelegt.
Offizielle Quelle: Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen