Vier Kandidaten bewerben sich um das Bürgermeisteramt in Raesfeld. Für die Kommunalwahl am 14. September 2025 haben sich in der Gemeinde Raesfeld vier Personen um das Amt des Bürgermeisters beworben: Dirk Kuhmann (CDU), Johannes Ostermann (UWG), Andreas Erzkamp (SPD) und der parteilose Einzelbewerber Jonathan Schmidt.
Die Frist zur Einreichung der Wahlvorschläge für die Kommunalwahlen am 14. September 2025 ist am 7. Juli um 18 Uhr abgelaufen. Für das Bürgermeisteramt, die Wahlbezirke sowie die Reservelisten wurden keine Mängel festgestellt, alle Wahlvorschläge wurden zugelassen.
Sitzung des Wahlausschusses: Prüfung der Vorschläge
Am 8. Juli 2025 trat der Wahlausschuss der Gemeinde Raesfeld nach ordnungsgemäßer Einladung zusammen. Ziel der Sitzung war die Prüfung und Entscheidung über die Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge zur Kommunalwahl am 14. September. Der Vorsitzende eröffnete die Sitzung um 17 Uhr und verpflichtete die Beisitzenden und die Schriftführerin zur unparteiischen Amtsausübung sowie zur Verschwiegenheit – insbesondere im Hinblick auf wahlgeheime Vorgänge.
Öffentlichkeit, Zeitpunkt und Tagesordnung waren gemäß § 6 Absatz 2 Satz 1 der Kommunalwahlordnung rechtzeitig bekannt gemacht worden. Auch die Vertrauenspersonen aller eingereichten Wahlvorschläge wurden schriftlich eingeladen.
Vorgestellte Wahlvorschläge
Der Vorsitzende legte dem Wahlausschuss die folgenden Wahlvorschläge vor:
A. Wahl des Bürgermeisters / der Bürgermeisterin:
- Dirk Kuhmann, CDU, Verwaltungsbeamter, geb. 1976 in Rhede,
- Johannes Ostermann, UWG, geb. 1990 in Wesel, staatl. geprüfter Agrarbetriebswirt,
- Andreas Erzkamp, SPD, geb. 1966 in Gelsenkirchen,
- Jonathan Schmidt, selbst. Bürokaufmann, geboren 1987 in Duisburg, Einzelbewerber (parteilos).
B. Direktkandidaten in den Wahlbezirken: siehe Anhang II
C. Bewerberinnen und Bewerber auf den Reservelisten: siehe Anhang III
Ergebnis der Vorprüfung
Die eingegangenen Wahlvorschläge trugen jeweils den erforderlichen Eingangsvermerk. Kein Vorschlag war verspätet. In der Sitzung wurden die Unterlagen im Detail geprüft. Die Kontrolle umfasste unter anderem:
- Korrekte Bezeichnung von Partei oder Wählergruppe bzw. Einzelbewerbung
- Satzung, Programm und Vorstandsnachweis bei Parteien oder Wählergruppen
- Ordnungsgemäße Aufstellung und Dokumentation der Kandidatinnen und Kandidaten
- Gültige Unterschriften, Bescheinigungen der Wählbarkeit und des Wahlrechts
- Zustimmungserklärungen der Bewerberinnen und Bewerber
- Bei Einzelbewerbungen: Unterlagen gemäß § 15a Kommunalwahlgesetz
Beschluss: Alle Wahlvorschläge zugelassen
Der Wahlausschuss beschloss einstimmig, alle fristgerecht eingereichten Wahlvorschläge zuzulassen. Die vollständige Liste der zugelassenen Bewerbungen ist in Anhang IV aufgeführt.



























