Impfung von pflegenden Angehörigen: Formular zur Registrierung auf der Internetseite des Kreises Borken / Noch keine konkreten Termine
Kreis Borken (pd). Laut der CoronaImpfverordnung können bis zu zwei enge Kontaktpersonen von pflegebedürftigen Menschen, die nicht in einer Einrichtung leben und entweder das 70. Lebensjahr vollendet haben oder eine ärztliche Bescheinigung im Sinne des §3 Abs. 1 Nr. 2 der CoronaImpfVerordnung vorweisen können, im Rahmen der zweiten Prioritätsgruppe geimpft werden.
Für diese Personengruppe hat der Kreis Borken jetzt ein Formular auf der Internetseite eingerichtet, mit dem sich Berechtigte schon mal registrieren können. Es handelt sich dabei ausdrücklich noch nicht um ein konkretes Impfangebot.
Kontakt
Dazu werden die die gemeldeten Personen dann kontaktiert, sobald Impfkontingente zur Verfügung stehen. Das Formular ist unter dem Link https://kreis-borken.de/impfregistrierung-pflegende und über die Internetseite des Kreises unter www.kreis-borken.de/corona unter dem Menüpunkt „Meldeformulare“ zu finden. erreichbar.
Die Kontaktpersonen müssen eine Bescheinigung der Pflegekasse sowie eine schriftliche Benennung als Kontaktperson von der pflegebedürftigen Person oder ihrer Vertretung als Nachweis vorlegen.
Für bettlägerige Personen mit Pflegegrad 4 oder 5 ist die Impfung in der eigenen Häuslichkeit geplant. Dazu hatte der Kreis Borken gemeinsam mit der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) zuletzt informiert.
Mitgeimpft werden können dann bis zu zwei Kontaktpersonen. Wenn das nicht über die behandelnde Arztpraxis möglich ist, gibt es über das Team des Impfzentrums Unterstützung, einen Impfarzt/eine Impfärztin zu finden. Dazu ist ein separates Formular auf der Internetseite des Kreises verfügbar: https://kreis-borken.de/impfung_pflegegrad.
Ebenfalls in diesem Paragraphen der CoronaImpfverordnung genannt sind Kontaktpersonen von Schwangeren – diese erhalten jedoch ein Impfangebot über die gynäkologische Praxis. Auch hierzu ist dem Kreis Borken bislang nicht bekannt, wann Impfstoffkontingente zur Verfügung stehen.