In Raesfeld entstehen derzeit vier neue Windräder. Vier weitere Anlagen sind bereits genehmigt. Eine geplante Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes könnte neue Windkraftprojekte jedoch weniger rentabel machen.
Der Grund überrascht: Die Bundesregierung will den Kreis Borken bei der Windkraft als „Küstenregion“ einstufen. Das steht in Anlage 4 des neuen Gesetzentwurfs. Der Kreis Borken ist dort der einzige Kreis aus Nordrhein-Westfalen.
In Raesfeld entstehen weitere Windräder
Der Ausbau der Windenergie ist rund um Raesfeld deutlich sichtbar. Nach Angaben des Betreibers sei die Anlage „Bürgerwind Hösel“ nordöstlich von Raesfeld im März 2026 in Betrieb gegangen. Sie verfüge über eine Leistung von sechs Megawatt.
Vier weitere Windräder befinden sich im Bau. Drei davon entstehen im Windpark Erler Lohr an der Marienthaler Straße. Die rund 250 Meter hohen Anlagen sollen in der zweiten Jahreshälfte 2027 Strom liefern. Auch im Bereich Schulten Matt wird ein rund 250 Meter hohes Windrad errichtet. Die Anlage soll bis Ende 2026 fertig sein.
Für vier weitere Windräder in Lanzenhagen liegt seit Dezember 2025 eine Genehmigung des Kreises Borken vor. Ob dort bereits Arbeiten begonnen haben, ist aus den öffentlich zugänglichen Unterlagen nicht eindeutig zu erkennen.

Auch die Gemeinde setzt auf Windenergieprojekte. Der Rat beschloss am 13. Juli 2026 die Beteiligung der Gemeinde beziehungsweise der Gemeindewerke Raesfeld an vier Gesellschaften.Dazu gehören Bürgerwind Hösel sowie die Windenergieprojekte Erler Bruch, Lanzenhagen und Kierit.
Küstenregion trotz 150 Kilometern Entfernung
Der Kreis Borken liegt rund 150 Kilometer von der Nordsee entfernt. Dennoch soll er bei der Förderung von Windkraftanlagen künftig wie eine Küstenregion behandelt werden.
Das Bundeswirtschaftsministerium begründe die Einteilung mit den Windverhältnissen. Im Kreis Borken könne demnach vergleichsweise viel Strom aus Wind erzeugt werden. Deshalb soll die Förderung für weniger ertragreiche Standorte im Kreis sinken. Vereinfacht gesagt: Windräder, die weniger Strom erzeugen als Anlagen an besonders guten Standorten, erhalten bislang einen finanziellen Ausgleich. Dieser Ausgleich soll im Kreis Borken künftig kleiner werden.
Der Gesetzentwurf enthält dazu eine Beispielrechnung. Bei einem bestimmten Zuschlagswert könne die Vergütung bisher auf bis zu 7,81 Cent je Kilowattstunde steigen. Nach der neuen Regelung wären höchstens 6,40 Cent möglich. Für Projekte, die vor dem 1. Januar 2029 einen Zuschlag erhalten, ist eine Übergangsregelung vorgesehen.
Welche Folgen hat das für Raesfeld?
Die geplante Regelung würde den Bau neuer Windräder nicht verhindern. Sie könnte jedoch dazu führen, dass neue Projekte einen geringeren finanziellen Ausgleich erhalten. Ob die bereits laufenden, im Bau befindlichen oder genehmigten Anlagen in Raesfeld betroffen wären, hängt unter anderem vom Zeitpunkt ihres Zuschlags ab.
Da die Gemeinde beziehungsweise die Gemeindewerke an vier Windenergiegesellschaften beteiligt sind, könnten auch deren erwartete Erträge berührt sein. Konkrete finanzielle Folgen für Raesfeld sind bislang nicht bekannt.
Nach Angaben des Kreises Borken gegenüber dem WDR könnten mindestens 15 Windparkprojekte im Kreisgebiet betroffen sein. Die Verantwortlichen eines geplanten Bürgerwindparks in Heek rechnen nach eigenen Angaben mit rund 300.000 Euro weniger Einnahmen pro Jahr. Diese Berechnung lässt sich jedoch nicht direkt auf die Projekte in Raesfeld übertragen.
Die Bundesregierung wolle mit der Änderung bessere Bedingungen für Windkraftprojekte im Süden Deutschlands schaffen. Der Gesetzentwurf soll zum 1. Januar 2027 in Kraft treten. Endgültig beschlossen ist die Neuregelung noch nicht.
Quelle: Gesetzentwurf der Bundesregierung, Anlage 4, Stand 29. Juli 2026; WDR-Bericht zur geplanten Küstenregion

























