Der Bischof von Münster, Dr. Felix Genn, hat am 10. August Pastor Michael Kenkel, der derzeit im Offizialatsbezirk Oldenburg (Lindern) tätig ist, wegen grenzüberschreitendes Verhalten im Jahr 2010, mit sofortiger Wirkung beurlaubt.
RAESFELD (pd/Bosse). Am 13. November 2011 hatte Michael Kenkel die Aufgabe der Raesfelder Kirchengemeinde St. Martin angenommen. Im August 2021 wechselte er auf eigenen Wunsch nach Lindern.
Besonders in den Jahren 2016 und 2017 sorgte Michael Kenkel durch die von ihm durchgeführten Veranstaltung und seiner Nähe zu Regnum Christi e. V. und Legionäre Christi e. V. in der Kirchengemeinde Raesfeld für Unmut und Unruhe. Eigens zu diesem Thema gab es seinerzeit eine Infoveranstaltung unter dem Thema: „Christlicher Fundamentalismus in der Kirche – Wer gestaltet unsere Zukunft in der Kirchengemeinde St. Martin?“ Eingeladen hatten drei Familien, die sich im Vorfeld vehement gegen die Reihe „Samstags bei Silvester“ im St. Silvester Haus ausgesprochen hatten.
Kirchenrechtliche Voruntersuchung
Nun wird dem Priester ein grenzüberschreitendes Verhalten aus dem Jahr 2010 vorgeworfen. Laut Pressemitteilung des Bistums Münster habe der Priester dies eingeräumt und selber um seine Beurlaubung gebeten. Zunächst soll eine kirchenrechtliche Voruntersuchung durchgeführt werden. Bis zu deren Abschluss seien dem Priester alle priesterlichen Tätigkeiten untersagt, heißt es.
Geistlicher räumt grenzüberschreitendes Verhalten ein
Der Interventionsbeauftragte des Bistums Münster, Peter Frings, nennt einige Hintergründe zu dem Fall: „Es gab bereits im Jahr 2010 eine Meldung beim Bistum Münster. Seinerzeit gab es auch polizeiliche Ermittlungen, die allerdings eingestellt wurden, weil die betroffene Person volljährig war.
Eine kirchenrechtliche Voruntersuchung oder eine Weiterleitung des Falls nach Rom ist 2010 aus diesem Grund nicht erfolgt. Das Vorgehen des Bistums entsprach formal den damaligen Regelungen.
Anerkennungszahlung ist inzwischen erfolgt
Die betroffene Person hat sich im November 2021 an die Unabhängige Kommission für Anerkennungszahlungen (UKA) gewandt und einen Antrag auf Leistungen in Anerkennung des Leids gestellt. Die UKA hat Ende Mai 2022 entschieden, dass der betroffenen Person eine Anerkennungszahlung im unteren fünfstelligen Euro-Bereich zusteht. Die Zahlung ist inzwischen erfolgt.
Mit der Entscheidung der UKA und der Zahlung der Anerkennungsleistung wurde anerkannt, dass die betroffene Person Opfer eines grenzüberschreitenden Verhaltens wurde. Damit haben wir einen anderen Sachstand als 2010. Von daher hat Bischof Genn die Beurlaubung ausgesprochen. Es wird nun unmittelbar eine kirchenrechtliche Voruntersuchung eingeleitet werden. Dann wird der Fall zur abschließenden Prüfung nach Rom weitergleitet werden. Wir werden zudem den Priester auffordern, die Zahlung, die erst einmal das Bistum geleistet hat, selbst zu übernehmen.“
Weitere Angaben zu dem Fall macht das Bistum aufgrund des laufenden Verfahrens derzeit nicht. Der Vorfall hat sich nicht in der Pfarrei ereignet, in der der Priester zuletzt im Dienst war. Die Einsatzorte, an denen der Priester bisher tätig war, sind vorab informiert worden.
Die Kirchengemeinde St. Martin reagiert auf den Vorfall:
Der Priester war in der Zeit von November 2011 bis August 2021 in Raesfeld als Pfarrer tätig. Sicherlich bewegt Sie eine solche Nachricht auch in der ein oder anderen Weise. Falls jemand deshalb ein vertrauliches Gespräch sucht, kann er oder sie sich in der Pfarrei St. Martin an folgende Personen wenden: Ursula Kuhlmann – Tel.: 02865 6098918 oder Fabian Tilling – Tel.: 0170 3307 507.
Hinweis: Leistungen in Anerkennung des Leids
Viele von (sexueller) Gewalt betroffene Menschen leiden über Jahrzehnte an den Folgen dieser Übergriffe. Ein Weg, wenigstens in Ansätzen dieses Leid zu mindern, ist die Gewährung von Leistungen in Anerkennung des Leids. Das erweiterte Verfahren zu Leistungen in Anerkennung des Leids, das Betroffenen sexuellen Missbrauchs zugefügt wurde, ist zum 1. Januar 2021 im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz auf Beschluss der deutschen Bischöfe eingerichtet worden. (Quelle: Bistum Münster)
Für das Bistum Münster hat Bischof Dr. Felix Genn die Ordnung für das Verfahren auf Anerkennung des Leids zum 1. Januar 2021 in Kraft gesetzt:
Wie hoch sind die materiellen Leistungen in Anerkennung des Leids?
Die Zahlungen orientieren sich an Urteilen zu Schmerzensgeldern staatlicher Gerichte in vergleichbaren Fällen. Das bedeutet, dass Leistungen zwischen 1.000 und 50.000 Euro gezahlt werden.
Komische Frage. Gegenfrage: Was hat das mit dem zu tun, was der Mann jetzt (mehr oder weniger) gezwungenermaßen an Fehlverhalten eingestehen mußte?
Sehr interessant,
war es nicht dieser Pfarrer Kinkel der zusammen mit einem Herrn Radegeld (Bistum Münster) vor einigen Jahren die Harmlosigkeit bestimmte, in seiner Gemeinde tätiger Gruppen erklärte ?
Ich erinnere mich noch gut an die Beiträge dazu hier.