Häuslebauer im Kreis Borken profitieren überdurchschnittlich von der Wohnraumförderung des Landes / Auch 2010 fließen Gelder
Kreis Borken (pd). 34,6 Millionen Euro aus der Wohnraumförderung des Landes sind im vergangenen Jahr in den Kreis Borken geflossen. „Das kommt einer Wirtschaftsförderung im Wert von rund 100 Millionen Euro gleich“, erklärt der Leitende Kreisbaudirektor Hubert Grothues. „Denn man kann davon ausgehen, dass die Förderung Investitionen in etwa dreifacher Höhe angestoßen hat.“ Gemeinsam mit der zuständigen Abteilung im Fachbereich Bauen, Wohnen und Immissionsschutz des Kreises zog Grothues jetzt die Bilanz des Jahres 2009.
Besonders bei der Förderung von selbstgenutztem Wohneigentum ist der Kreis Borken spitze. Im vergangenen Jahr ermöglichte das Förderprogramm des Landes 343 Familien aus dem Kreis Borken den Bau oder Erwerb eines eigenen Hauses oder einer eigenen Wohnung. In dieser Kategorie liegt der Kreis landesweit auf dem dritten Platz. Nur die Stadt Köln und der größere Kreis Steinfurt verbuchen noch höhere Fördersummen. In der Gesamtbilanz (inklusive Mietwohnungsbau) rangiert der Kreis Borken auf Platz fünf.
Die Fördersumme, die im Kreis Borken vergeben wurde, stieg gegenüber dem Jahr 2008 um 9,2 Millionen Euro bzw. 36 Prozent. [spoiler]
Neben dem Bau oder den Erwerb von selbstgenutzten Wohnungen oder Wohnhäusern wurde die Schaffung von 99 Mietwohnungen und 44 Wohnheimplätzen gefördert. Außerdem erhielten Wohnungs- bzw. Hausbesitzer zinsgünstige Darlehen für den barrierefreien Umbau bzw. Maßnahmen zur Energieeinsparung an 80 Wohnungen und Häusern. Zusätzlich flossen Mittel in die Modernisierung von 76 Plätzen in Altenheimen. „Die Mittelnachfrage insbesondere im Mietwohnungsbau war so groß, dass am Ende nicht alle Antragsteller im abgelaufenen Jahr bedient werden konnten“, erklärt Helmut Goßling, der die zuständige Abteilung im Fachbereich Bauen, Wohnen und Immissionsschutz leitet. „Sie stehen jedoch für 2010 ganz oben auf der Förderliste.“
Zum 1. Januar 2010 hat das Land für die Wohnraumförderung und die Wohnraumüberwachung eine neue gesetzliche Grundlage geschaffen. Konsequenz daraus ist auch die Auflösung der Wohnungsbauförderungsanstalt (Wfa). Die Wfa verwaltete bislang das zweckgebundene Landeswohnungsbauvermögen in Höhe von ca. 18 Milliarden Euro. Die Wfa und das Vermögen wurden jetzt in die Strukturen der NRW.BANK integriert. „Mit dieser Maßnahme verliert das über Jahrzehnte angesammelte Landeswohnungsbauvermögen seine gesetzliche Zweckbindung, die garantierte, dass das Kapital ausschließlich für Wohnraumförderung verwendet werden durfte“, erklärt der Leiter des Fachbereichs Bauen, Wohnen und Immissionsschutz beim Kreis, Richard Riedel. Fördergrundlage ist zukünftig das „Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum in Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW)“. Es regelt unter anderem, wer und was gefördert wird, die Einkommensgrenzen und das Verfahren zur Einkommensüberprüfung.
Leicht erhöht wurden in diesem Zusammenhang die Einkommensgrenzen für eine Förderung. So dürfen die Antragsteller seit Jahresbeginn folgende Jahreseinkommen nicht überschreiten:
· für den Ein-Personen-Haushalt 17.000 Euro (bisher: 16.680 Euro)
· für den Zwei- und Mehr-Personen-Haushalt 20.500 Euro (bisher 20.230 Euro)
· für jede weitere Person 4.700 Euro (bisher 4.620 Euro)
· für jedes Kind 600 Euro (bisher 570 Euro)
Um das Verfahren zu vereinfachen, wurde der Umfang der zum Jahreseinkommen gehörenden Einkünfte reduziert. Die Abzüge für Steuerzahlungen und Rentenversicherungs- bzw. Altersvorsorgeaufwendungen wurden jeweils von zehn auf zwölf Prozent erhöht.
Die Förderung mit Baudarlehen des Landes ist in erster Linie für Haushalte gedacht, die finanziell selbst nicht in der Lage sind, sich ausreichend mit Wohnraum zu versorgen. Das Förderangebot richtet sich an Haushalte mit mindestens einem Kind und/oder schwerbehinderten Angehörigen (ab 50 Prozent Grad der Behinderung). Voraussetzung: Das Einkommen liegt innerhalb der nach obigem Schema zu ermittelnden Einkommensgrenzen. Eine Familie mit zwei Kindern kann etwa gefördert werden, wenn das monatliche Nettoeinkommen unter rund 2.800 Euro im Modell A oder 3.900 Euro im Modell B liegt.
Zusätzlich zur Staffelung nach dem Einkommen variieren die Darlehen je nach Standort des Eigenheims. Für die Städte und Gemeinden im Kreis Borken ergeben sich nachfolgende Darlehenshöhen:
Stadt / Gemeinde
Kostenkategorie
Wohneigentum
Neubau /
Ersterwerb
-Modell A-
Neubau /
Ersterwerb
-Modell B-
Ahaus, Bocholt, Borken
Modell A 60.000,00 € 65.000,00 € 65.000,00 €
Model B 35.000,00 € 45.000,00 € 45.000,00 €
Gescher, Gronau, Heek
Modell A 60.000,00 € 60.000,00 € 60.000,00 €
Modell B 35.000,00 € 35.000,00 € 35.000,00 €
Heiden, Isselburg, Legden
Modell A 65.000,00 € 60.000,00 € 60.000,00 €
Modell B 45.000,00 € 35.000,00 € 35.000,00 €
Raesfeld, Reken, Rhede
Modell A 65.000,00 € 65.000,00 € 60.000,00 €
Modell B 45.000,00 € 45.000,00 € 35.000,00 €
Schöppingen, Südlohn, Stadtlohn
Modell A 60.000,00 € 60.000,00 € 60.000,00 €
Modell B 35.000,00 € 35.000,00 € 35.000,00 €
Velen, Vreden
Modell A 60.000,00 € 60.000,00 €
Modell B 35.000,00 € 35.000,00 €
Zusätzlich wird für jedes zum Haushalt gehörende Kind ein Kinderbonus von 5.000 Euro gezahlt. Bei einer Förderung im Modell A kann außerdem ein sogenanntes Starterdarlehen in Höhe von 12.000 Euro gezahlt werden.
Auch für den Erwerb bestehender Immobilien zur Selbstnutzung gibt es Förderdarlehen. Sie betragen 70 Prozent der Neubauförderung, wenn das Objekt die Anforderungen der ersten Wärmeschutzverordnung aus dem Jahr 1995 erfüllt (Baujahrgänge ab 1995). Beim Kauf älterer Eigenheime erhalten die förderberechtigten Haushalte 60 Prozent der Neubauförderung.
Das Land unterstützt auch den barrierefreien Umbau bestehender Wohnungen, zum Beispiel den Einbau einer bodengleichen Dusche im Bad. Wer im selbstgenutzten Wohneigentum in diesem Bereich investiert, kann ein Darlehen bis zur Höhe von 50 Prozent der förderfähigen Kosten, max. 15.000 Euro je Wohnung erhalten. Für alle Bereiche gilt die Forderung, dass hinsichtlich der Energieeffizienz der Nachweis des Neubaustandards nach der Energieeinsparverordnung vom 29.04.2009 („EnEV 2009″) erbracht werden muss.
Die Wohnungsbauförderungsmittel müssen vor Baubeginn bzw. Erwerb des selbstgenutzten Wohnraums beim Kreis Borken beantragt werden. Fragen zum Thema beantwortet das Team der Wohnraumförderung bei der Kreisverwaltung. Hier werden auch die entsprechenden Anträge entgegengenommen. In zwei jetzt aktuell veröffentlichten Flyern sind alle Informationen zusammengefasst. Die Faltblätter liegen in Banken, Sparkassen, Stadt- und Gemeindeverwaltungen aus oder können auch unmittelbar bei der Kreisverwaltung Borken angefordert werden.
Umfassende Informationen gibt es auch im Internet unter www.kreis-borken.de/presselinks und im Wohnraumportal der NRW.BANK unter www.nrwbank.de. [/spoiler]