StartGemeinde RaesfeldPolizeireportWas viele nicht wissen: Handy am Ohr ist auch bei E-Scootern verboten

Was viele nicht wissen: Handy am Ohr ist auch bei E-Scootern verboten

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Symbolfoto: Pixabay

In diesem Artikel klärt die Polizei Kreis Borken über die wichtigsten Regeln und Tipps rund um den E-Scooter auf, um Unfälle und Diebstähle zu vermeiden.

E-Scooter gehören längst zum Stadtbild und sind vor allem bei jungen Menschen sehr beliebt. Sie flitzen oft wie aus dem Nichts durch den Verkehr und zwingen Autofahrer nicht selten zu abrupten Bremsmanövern.

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Was jedoch viele auch nicht wissen: Die gleichen Verkehrsregeln, die für Autos gelten, treffen auch auf E-Scooter zu. So ist es beispielsweise verboten, während der Fahrt mit dem Handy am Ohr zu telefonieren – auch auf dem Elektroroller. Doch das ist nur eine von vielen Vorschriften, die für die sichere Nutzung der trendigen Roller gelten. In diesem Artikel klärt die Polizei Kreis Borken über die wichtigsten Regeln und Tipps rund um den E-Scooter auf, um Unfälle und Diebstähle zu vermeiden.

Regeln für die Nutzung von E-Scootern im Straßenverkehr

E-Scooter sind nicht nur praktisch, sondern auch mit bestimmten Pflichten verbunden. Wer mit einem Elektroroller unterwegs ist, darf dies ausschließlich auf Radwegen oder auf der Straße tun. Gehwege sind tabu.

E-Scooter dürfen nur alleine gefahren werden

Ein weiterer wichtiger Punkt: E-Scooter dürfen nur alleine gefahren werden, Mitfahrer sind nicht erlaubt. Auch das Mindestalter ist geregelt – ab 14 Jahren darf man den Roller nutzen, vorausgesetzt, das Fahrzeug ist versichert und die entsprechende Plakette ist gut sichtbar angebracht.

Gleiche Promillegrenzen wie beim Auto

Wenig bekannt ist auch, dass für E-Scooter-Fahrer die gleichen Alkoholgrenzen wie für Autofahrer gelten. Das bedeutet: Wer mit mehr als 0,5 Promille unterwegs ist, riskiert ein Bußgeld und Fahrverbote. Für Fahranfänger in der Probezeit oder unter 21 Jahren gilt sogar die 0,0-Promille-Grenze. Verstöße werden genauso stark geahndet wie im Straßenverkehr mit dem Auto.

Telefonieren beim E-Scooter fahren verboten
Symbolfoto: Pixabay

Handyverbot: Freisprecheinrichtung erforderlich

Wie bereits eingangs erwähnt, ist auch das Telefonieren mit dem Handy am Ohr auf dem E-Scooter verboten. Wer während der Fahrt telefonieren möchte, darf dies nur mit einer Freisprecheinrichtung tun. Das hat nicht nur mit der Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer zu tun, sondern schützt auch den Fahrer selbst, da Ablenkung schnell zu gefährlichen Situationen führen kann.

E-Scooter richtig sichern: Tipps gegen Diebstahl

E-Scooter sind aufgrund ihrer geringen Größe und Mobilität nicht nur praktisch, sondern leider auch ein beliebtes Ziel für Diebe. Besonders im Kreis Borken kam es in den letzten Jahren vermehrt zu Diebstählen. Doch mit ein paar einfachen Maßnahmen lässt sich das Risiko deutlich reduzieren.

Sicheres Abstellen

Ein sicherer Abstellort ist der erste Schritt, um Diebstähle zu verhindern. Idealerweise sollte der E-Scooter in einem nicht öffentlich zugänglichen Bereich abgestellt werden, wie z. B. in einem Innenhof, einer Garage, einem Keller oder einem Schuppen. Auch dort sollte der Roller stets abgeschlossen werden. Robuste Schlösser, wie Bügel- oder Faltschlösser, eignen sich besonders gut. Da viele E-Scooter-Modelle keine geeigneten Ösen für ein Schloss haben, bieten sogenannte Handschellenschlösser eine sinnvolle Alternative.

Sicheres Abstellen von E-Scooter

Feste Verankerung

Um auf Nummer sicher zu gehen, sollte der E-Scooter immer an einem fest verankerten Gegenstand befestigt werden – sei es eine Laterne, ein Fahrradständer oder ein Baum. So erschwert man potenziellen Dieben die Mitnahme erheblich.

Wichtige Daten notieren

Um im Fall eines Diebstahls vorbereitet zu sein, ist es ratsam, alle wichtigen Informationen zum E-Scooter zu notieren. Dazu gehören die Seriennummer, Fotos des Rollers sowie der Kaufbeleg. Diese Informationen können im Ernstfall der Polizei bei der Suche nach dem gestohlenen Roller helfen.

Weiterführende Informationen zur Sicherung von E-Scootern und anderen Fahrzeugen finden Sie auf der Webseite der Polizei: www.polizei-beratung.de .

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