Die Deutsche Telekom folgt nicht der Bitte der Gemeindeverwaltung, Solarleuchten an den Masten am Schäpersweg anzubringen. Diese seien unter anderem ein Risiko für die Standsicherheit
Der Schäpersweg in Erle ist gefährlich. Besonders für Kinder und Jugendliche, die im Dunkeln mit ihren Fahrrädern die kürzeste Verbindung vom Dorf bis zum Sportplatz nutzen (wir berichteten).

Der Bitte der Gemeinde, an den Masten der Deutsche Telekom Solarleuchten anzubringen, wurde von der Telekom abgelehnt.
Dazu erklärt die Telekom auf Nachfrage der Redaktion, dass sie diese Bitte ablehnten, da z.B. das zusätzliche Gewicht der Solarleuchten ein Risiko für die Standsicherheit der Maste darstellen kann.
Gefahr beim Besteigen
Weiter erklärt George-Stephen McKinney, Pressesprecher der Telekom, dass im Hinblick auf die Größe solcher Leuchten die Steigsicherheit nicht mehr gegeben beziehungsweises stark beeinträchtigt werde und wodurch eine Gefahr beim Besteigen des Mastes für die Monteure unserer Auftragnehmer besteht.
Außerdem sei bei der Anbringung solcher Leuchten unvermeidlich, dass als Folge weiterführende Wartungen/Instandsetzungen folgen werden/müssen, die den Zugang zu unseren Masten erfordern.
Wer übernimmt die Haftung für Schäden?
„Da wir für die Verkehrssicherungspflicht unserer Anlagen verantwortlich sind ist das auch aus juristischer Sicht problematisch. Wer haftet bei Unfällen oder Beschädigungen? Wer übernimmt die Haftung für Schäden an den Fremdanlagen bzw. für Schäden, welche durch die Fremdanlage verursacht werden?“, so George-Stephen McKinney.
Hier zum Überblick einige generelle Faktoren, die bei unserer Entscheidung für oder gegen eine Genehmigung von Fremdanlagen eine Rolle spielen:
- Fremdanlagen dürfen die Standsicherheit und Besteigbarkeit nicht beeinflussen.
- Durch das zusätzliche Gewicht, bzw. durch die seitliche Anbringung dürfen die resultierenden Zugkräfte und die Statik am Mast nicht verändert werden.
- Wegen stromführender Teile einer Fremdanlage darf keine Gefahr für die Arbeiten am und auf dem Mast ausgehen. Die Sicherheit der Monteure hat höchste Priorität und muss zu jeder Zeit gewährleistet sein.
- Es dürfen keine Beeinträchtigungen für das sichere Besteigen bzw. das Arbeiten am und auf dem Mast verursacht werden.
- Unsere Anlagen müssen im Bedarfsfall und bei Störungen ohne größere Verzögerungen zugänglich sein.
„Daher werden solche Anfragen – wie im vorgelegten Fall – in aller Regel abgelehnt. Wir bitten die Betroffenen ausdrücklich um Verständnis für unsere Entscheidung bzw. unser Vorgehen“.



























