Ohne Bestätigung durch PCR-Test kein Genesenennachweis

Ohne Bestätigung einer Infektion durch PCR-Test darf das Kreisgesundheitsamt Borken keinen Genesenennachweis ausstellen

POC-Test hingegen genügt als Isolations- oder Quarantänebescheinigung

Kreis Borken (pd). Aufgrund entsprechender Nachfragen weist das Gesundheitsamt des Kreises Borken noch einmal darauf hin, dass es nach der aktuellen Rechtslage einen Genesenennachweis nur dann ausstellen darf, wenn die Infektion durch einen positiven PCR-Test bestätigt worden war.
In Isolation bzw. in Quarantäne befindliche Personen benötigen keine individuelle Anordnung einer Behörde als Isolations- oder Quarantänebescheinigung, um Verdienstausfall geltend zu machen. Es genügt hierfür das positive (PCR oder PoC) Testergebnis sowie bei Haushaltsangehörigen zusätzlich der Nachweis eines gemeinsamen Wohnsitzes.

Vorheriger Artikel50.000 Euro für einen sicheren Kreisverkehr in Raesfeld
Nächster ArtikelNeues Kräfteverhältnis – Raesfelder Ausschüsse werden neu besetzt
Petra Bosse (alias celawie) Freie Journalistin - Kontakt: redaktion[at]heimatreport.de - Beiträge aus der Region, für die Region! Hinweise Kommentare: Bitte beachtet die Netiquette - Kennzeichnen Sie den Kommentar mit Ihrem Namen. Benutzten Sie dabei keine anonymen Namen. Mailadressen und andere persönliche Daten werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Wir behalten uns vor, Kommentare zu löschen, die gegen unsere Richtlinien verstoßen. Mit dem Abgeben eines Kommentars erklären Sie Ihr Einverständnis, dass Ihr Benutzername und der Kommentartext in Gänze oder in Auszügen auf Heimatreport zitiert werden kann. Achten Sie auf einen sachlichen Umgangston! Beleidigende, diskriminierende oder anstößige Kommentare, die gegen das Gesetz verstoßen, löscht die Redaktion.

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein