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LKA NRW warnt vor gefälschten Steuerforderungen per E-Mail

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Eine Zahlungsaufforderung vom vermeintlichen Bundeszentralamt für Steuern: Das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen warnt vor betrügerischen E-Mails, mit denen Kriminelle Geld oder persönliche Daten erlangen wollten. Für den Zeitraum von 2025 bis Ende September 2026 habe das LKA NRW mehr als 570 vollendete und versuchte Taten dieser Art erfasst.

Gefälschte Steuer-Mails: Anzeigen in nahezu ganz NRW

Laut LKA seien Anzeigen von Betroffenen in nahezu allen Kreispolizeibehörden Nordrhein-Westfalens eingegangen. Die Täter nutzten den Namen und das Logo des Bundeszentralamtes für Steuern, um ihren Forderungen einen behördlichen Anschein zu geben.

In den Nachrichten behaupteten sie, es gebe offene Steuerforderungen, ausstehende Offenlegungspflichten oder drohende Maßnahmen wie eine Kontopfändung. Häufig enthielten die E-Mails PDF-Anhänge. Die geforderten Beträge lägen vielfach im dreistelligen Eurobereich.

Angebliche Pfändung soll Empfänger unter Druck setzen

Als Betreff verwendeten die Absender beispielsweise „Zahlungserinnerung im Ordnungsgeldverfahren wegen unterlassener Offenlegung von Umsatzzahlen für das Geschäftsjahr 2023“ oder „Verspätungszuschlag für eine fehlende Steuererklärung“.

Seit Ende August 2026 sei zudem eine Variante bekannt, bei der die Täter mit einem angeblich ergangenen Pfändungsbeschluss Druck ausübten.

Andere Nachrichten zielten laut LKA auf die Steuer-Identifikationsnummer oder Bankdaten ab. Als Vorwand dienten vermeintliche Steuererstattungen sowie eine angebliche IBAN- oder Kryptosteuerprüfung.

Betrüger verlangen Geld für vermeintlichen Lottogewinn

Bei einer weiteren Variante behaupteten die Absender, die Empfänger hätten 765.000 Euro im Lotto gewonnen. Dafür müsse zunächst eine offene Steuerschuld beglichen werden. Die geforderten Zahlungen lägen nach Angaben des LKA im vierstelligen Bereich.

Was das LKA NRW Betroffenen rät

Die Polizei empfiehlt folgende Schritte:

  • Forderungen prüfen: Angebliche Steuerforderungen oder Pfändungsbeschlüsse zunächst auf Echtheit überprüfen und sich nicht unter Zeitdruck setzen lassen.
  • Verdächtige Anhänge geschlossen lassen: Keine unbekannten Links anklicken. Auch PDF-Anhänge könnten auf betrügerische Internetseiten führen.
  • Persönliche Daten schützen: Keine Steuer-Identifikationsnummern, Bank- oder Kryptodaten aufgrund einer unaufgeforderten E-Mail übermitteln.
  • Offizielle Kontaktdaten nutzen: Für Rückfragen ausschließlich unabhängig recherchierte Kontaktdaten der Behörde verwenden.
  • Anzeige erstatten: Einen Betrugsverdacht bei der Polizei melden.
  • Nach einer Überweisung sofort handeln: Wer bereits Geld überwiesen habe, solle umgehend seine Bank kontaktieren.

Auch das Bundeszentralamt für Steuern warne auf seiner Internetseite vor betrügerischen E-Mails und unberechtigten Zahlungsaufforderungen in seinem Namen. Ein Behördenlogo und eine professionell gestaltete Nachricht seien laut LKA kein Beleg für die Echtheit einer E-Mail.

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