Aktuell 5.705 SGB-II-Arbeitslose im Kreis
Kreis Borken (pd). Die Zahl der SGB-II-Arbeitslosen im Kreis Borken ist im Oktober deutlich angestiegen. Das teilt Landrat Dr. Kai Zwicker mit. Damit finde der saisontypische Herbstaufschwung, nach den leicht rückläufigen Arbeitslosenzahlen im September, bereits ein vorläufiges Ende.
„Maßgeblich wird der Anstieg auch weiterhin durch geflüchtete Personen aus der Ukraine beeinflusst“, erklärt Dr. Zwicker. Das „Jobcenter im Kreis Borken“ weist für den Monat Oktober 5.705 erwerbsfähige Leistungsberechtigte aus, die als arbeitslos registriert sind.
Im Vergleich zum Vormonat September ist die Zahl der SGB-II-Arbeitslosen damit um 164 Personen gestiegen, im Vergleich zum Oktober 2021 hat sich die Zahl deutlich um 1.247 erhöht. Die Quote der arbeitslosen Grundsicherungsempfänger an den zivilen Erwerbspersonen im Kreisgebiet ist ebenfalls angestiegen von 2,5 Prozent (September 2022) auf jetzt 2,6 Prozent.
Eine deutliche Steigerung gibt es auch bei der Gesamtzahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten: Sie liegt im Oktober 2022 bei 10.652 Personen (+ 210). Hierzu gehören auch Männer und Frauen, die aktuell an Eingliederungsmaßnahmen teilnehmen und Jugendliche ab 15 Jahren, die eine Schule besuchen und somit dem Arbeitsmarkt zurzeit nicht zur Verfügung stehen.
Personen, die neben ihrer Erwerbstätigkeit ergänzend auf Leistungen nach dem 2. Sozialgesetzbuch (SGB II) angewiesen sind, zählen ebenfalls zu dieser Gruppe. Inklusive deren Kinder unter 15 Jahren und der weiteren nicht erwerbsfähigen Angehörigen haben im Oktober 15.485 Personen (+ 270) in 7.766 Bedarfsgemeinschaften (+ 168) Grundsicherung für Arbeitsuchende erhalten. Im Vergleich mit dem Vorjahresmonat sind die Zahlen stark gestiegen: So gab es im Oktober 2021 noch 1.143 Bedarfsgemeinschaften und sogar 1.615 erwerbsfähige Leistungsberechtigte weniger.
Die aktuellen Arbeitslosenzahlen im SGB II in den Städten und Gemeinden des Kreisgebietes sind der beigefügten Grafik zu entnehmen.
Die Arbeitslosenquote von 2,6 Prozent im Kreis Borken kann nicht auf die einzelnen Städte und Gemeinden herunter gebrochen werden. Dazu fehlt es an der gemeindebezogenen Zahl der zivilen Erwerbspersonen.
Hilfsweise eignet sich für den Vergleich zwischen den Orten die Quote auf Basis der Bevölkerungsgruppe von 15 bis 65 Jahren. Diese Altersgruppe gilt nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch grundsätzlich als erwerbsfähig. Die hilfsweisen Quoten sind der ebenfalls beigefügten Grafik zu entnehmen.