Aktuell 5.990 SGB-II-Arbeitslose im Kreis
Kreis Borken (pd). Die Zahl der SGB-II-Arbeitslosen im Kreis Borken ist im April 2023 wieder angestiegen. Das teilt Landrat Dr. Kai Zwicker mit. „Die angekündigte Frühjahrsbelebung aus dem letzten Monat scheint zunächst gebremst“, erklärt Dr. Zwicker. Die Entwicklung der Arbeitslosenzahlen in den kommenden Monaten bleibe somit abzuwarten. Das „Jobcenter im Kreis Borken“ weist für den Monat April 2023 insgesamt 5.990 erwerbsfähige Leistungsberechtigte aus, die als arbeitslos registriert sind.
Im Vergleich zum Vormonat März 2023 ist die Zahl der SGB-II-Arbeitslosen damit um 105 Personen gestiegen, im Vergleich zum April 2022 hat sich die Zahl sogar deutlich um 1.633 erhöht. Die Quote der arbeitslosen Grundsicherungsempfänger an den zivilen Erwerbspersonen im Kreisgebiet ist im Vergleich zum Vormonat unverändert und liegt aktuell bei 2,7 Prozent.
Die Gesamtzahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten ist ebenfalls angestiegen: Sie liegt im April 2023 bei 11.116 Personen (+ 61 gegenüber dem Vormonat). Hierzu gehören auch Männer und Frauen, die aktuell an Eingliederungsmaßnahmen teilnehmen und Jugendliche ab 15 Jahren, die eine Schule besuchen und somit dem Arbeitsmarkt zurzeit nicht zur Verfügung stehen. Personen, die neben ihrer Erwerbstätigkeit ergänzend auf Leistungen nach dem 2. Sozialgesetzbuch (SGB II) angewiesen sind, zählen ebenfalls zu dieser Gruppe.
Inklusive deren Kinder unter 15 Jahren und der weiteren nicht erwerbsfähigen Angehörigen haben im April 16.068 Personen (+ 95 gegenüber dem Vormonat) in 8.015 Bedarfsgemeinschaften (+ 30 gegenüber dem Vormonat) Grundsicherung für Arbeitsuchende erhalten. Im Vergleich mit dem Vorjahresmonat sind die Zahlen stark gestiegen: So gab es im April 2022 noch 1.594 Bedarfsgemeinschaften und sogar 2.288 erwerbsfähige Leistungsberechtigte weniger.
Die aktuellen Arbeitslosenzahlen im SGB II in den Städten und Gemeinden des Kreisgebietes sind der beigefügten Grafik zu entnehmen.
Die Arbeitslosenquote von 2,7 Prozent im Kreis Borken kann nicht auf die einzelnen Städte und Gemeinden herunter gebrochen werden. Dazu fehlt es an der gemeindebezogenen Zahl der zivilen Erwerbspersonen.
Hilfsweise eignet sich für den Vergleich zwischen den Orten die Quote auf Basis der Bevölkerungsgruppe von 15 bis 65 Jahren. Diese Altersgruppe gilt nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch grundsätzlich als erwerbsfähig. Die hilfsweisen Quoten sind der ebenfalls beigefügten Grafik zu entnehmen.