Kindergartenjahr 2020/2021: Anmeldeverfahren

Anmeldeverfahren für die Betreuung in einer Kindertageseinrichtung oder in der Kindertagespflege hat begonnen

Fachbereich Jugend und Familie informiert für den Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes Borken

Kreis Borken (pd). Das Anmeldeverfahren zum nächsten Kindergartenjahr 2020/21 hat begonnen. Eltern und Erziehungsberechtigte können ihre Kinder in den nächsten Wochen in den Kindertageseinrichtungen und bei den Fachberatungen der Kindertagespflege zur Betreuung anmelden.

Der Fachbereich Jugend und Familie des Kreises Borken möchte Eltern auf die Angebote der Kindertagesbetreuung in den einzelnen Orten und Ortsteilen aufmerksam machen und auf die Anmeldefrist hinweisen. „Das alljährliche Anschreiben der Eltern von U3-Kindern hat sich ein stückweit überholt“, erklärt Markus Grotendorst, Abteilungsleiter für die Kindertagesbetreuung, zu den Neuerungen in diesem Jahr.

„Stattdessen bieten wir nun ein erweitertes Informationsangebot auf den Internetseiten des Kreises Borken an.“ Unter www.kreis-borken.de/kita finden alle Interessierten grundlegende Informationen zur Betreuung in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege, zu Elternbeiträgen, rechtlichen Grundlagen und vielem mehr.

Adressbuch mit allen Kitas

Auf der Internetseite ist auch ein Adressbuch mit allen Kitas und Familienzentren eingerichtet, verknüpft mit Geodaten und der eigenen Homepage jeder Einrichtung. Aus diesen Quellen können sich Eltern und Erziehungsberechtigte umfassend über Öffnungszeiten, besondere Angebote, Zertifizierungen, das jeweilige pädagogische Konzept und vieles mehr informieren.

Kinder unter drei Jahren

Für Kinder unter drei Jahren haben Eltern grundsätzlich die Wahl, ob sie ihr Kind in der Kita oder in Kindertagespflege betreuen lassen möchten. Ab dem dritten Lebensjahr ist die Kindertageseinrichtung grundsätzlich vorrangig, bis zum tatsächlichen Wechsel in die Kita werden noch Übergangszeiten gefördert. Kindertagespflege ist eine familienähnliche Betreuungsform mit kleineren Gruppen und einer festen Tagespflegeperson für die Kinder.

Die Kindertagespflege

Das Angebot Kindertagespflege ist auch für berufstätige Eltern oder Elternteile von über dreijährigen Kindern interessant, wenn die Öffnungszeiten der Kindertageseinrichtung nicht ausreichen. Die Kindertagespflege wird über die Fachberatungen beim Fachbereich Jugend und Familie oder den Sozialdienst katholischer Frauen Ahaus/Vreden vermittelt und begleitet.

Nähere Informationen zum Thema Kindertagespflege und die Kontaktpersonen für die einzelnen Orte bietet der Kreis Borken im Internet unter www.kreis-borken.de/kindertagespflege.

Online-Informationsangebot

Das Online-Informationsangebot soll Eltern die Suche nach der passenden Kita oder der Kindertagespflege erleichtern. Zur konkreten Anmeldung gehört aber weiterhin der persönliche Kontakt zur Kita sowie zur Fachberatung und Tagespflegeperson. Viele Kitas nehmen Anmeldungen durchgängig im Oktober an, einige Einrichtungen haben auch spezielle Anmeldetage, auf die in den lokalen Medien und im Internet hingewiesen wird.

Vorbereitungs- und Planungszeit

Obwohl das neue Kindergartenjahr erst am 1. August 2020 beginnt, ist aufgrund der notwendigen Vorbereitungs- und Planungszeit in den Einrichtungen und im Kreisjugendamt eine frühzeitige Anmeldung erforderlich. Dies gilt auch, wenn ein Kind erst im Laufe des kommenden Kindergartenjahres, also zwischen dem 1. August 2020 und dem 31. Juli 2021, in einer Kindertageseinrichtung aufgenommen werden soll.

Betreuungszeit von 25, 35 oder 45 Stunden

Die Eltern und Erziehungsberechtigten sollen bei ihrer Entscheidung für die Betreuungsform auch schon festlegen, welche im Kinderbildungsgesetz vorgegebene Betreuungszeit von 25, 35 oder 45 Stunden pro Woche sie für ihr Kind nutzen möchten. Der Fachbereich Jugend und Familie rät daher dazu, sich über das konkrete Angebot des ins Auge gefassten Kindergartens zu informieren. Bei der Anmeldung zur Ganztagsbetreuung mit 45 Stunden muss der Umfang dieses Bedarfes begründet werden.

Elternbeiträge

Die Elternbeiträge für die Kindertagesbetreuung richten sich nach dem Alter des Kindes und der Betreuungszeit sowie dem Einkommen. In der Kindertagespflege können auch bis zu 15 Stunden pro Woche zu geringeren Elternbeiträgen gebucht werden. Wenn Eltern bestimmte Sozialleistungen wie Grundsicherung für Arbeitsuchende, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Asylbewerberleistungen beziehen, können sie den Erlass des Elternbeitrages beantragen. Im letzten Kindergartenjahr vor der Einschulung hat das Land NRW alle Kinder in der Kita-Betreuung von den Elternbeiträgen befreit.

Kinderbildungsgesetz (KiBiz)

Die rechtliche Grundlage für die Kindertagesbetreuung, das Kinderbildungsgesetz (KiBiz), soll in einem aktuellen Gesetzesvorhaben grundlegend weiterentwickelt werden und zum nächsten Kindergartenjahr in Kraft treten. Für die Kitas soll die öffentliche Förderung deutlich verbessert werden und für Eltern wird ein zweites beitragsfreies Kindergartenjahr geplant. Weitere Veränderungen sind bei der Personalausstattung, der Qualitätsentwicklung und in der Kindertagespflege vorgesehen.

Der Landtag soll das neue Gesetz in diesem Herbst beschließen. Der Fachbereich Jugend und Familie bereitet sich schon auf die Veränderungen vor. So wird für den neuen geplanten Förderbereich für flexibilisierte Betreuungszeiten eine Befragung der Eltern zu ihren weiteren Betreuungsbedarfen geplant. Weitere Informationen dazu folgen demnächst.

Zum Hintergrund:
Der Fachbereich Jugend und Familie des Kreises Borken ist für alle Kommunen im Kreisgebiet mit Ausnahme von Ahaus, Bocholt, Borken und Gronau zuständig.

Diese Städte haben jeweils ein eigenes Jugendamt, das dort für die notwendigen Informationen sorgt. Weitere Informationen und Beratungskontakte unter www.kreis-borken.de/kita und www.kreis-borken.de/kindertagespflege

 

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