Insgesamt führte der Kreis 5.220 Kontrollen

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kreises führten im vergangenen Jahr 5.220  Kontrollen im Bereich Lebensmittelüberwachung durch. In 662 Betrieben stellten sie Mängel fest

Kreis Borken (pd). In 662 Betrieben hat die Abteilung Lebensmittelüberwachung des Kreises Borken im vergangenen Jahr Mängel festgestellt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beanstandeten vor allem Mängel in der Betriebs- und Personalhygiene, im Betriebsablauf und bei den betrieblichen Eigenkontrollmaßnahmen sowie Baumängel.
Insgesamt führte der Kreis 5.220 Kontrollen in 2.086 registrierten und EG-zugelassenen Betrieben durch. Dabei zogen die Prüferinnen und Prüfer 1.755 amtliche Proben, von denen 149 beanstandet wurden. Festgestellt wurden vor allem Kennzeichnungsmängel. Einzelne Proben wurden jedoch auch bemängelt, weil sie nicht zum Verzehr geeignet waren oder nicht zugelassene Zusatzstoffe nachgewiesen wurden.
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„Durch Belehrungen, Sicherstellungen, Ordnungsverfügungen und Nachkontrollen versuchen wir die Mängel einzudämmen, und in vielen Fällen gelingt uns das auch“, erklärt Dr. Albert Groeneveld, der Leiter des Fachbereichs Tiere und Lebensmittel. Zusätzlich verhängt die Behörde aber auch Verwarn- oder Bußgelder und erstattet in Einzelfällen Strafanzeige. Die amtliche Lebensmittelüberwachung kontrolliert gewerbliche Betriebe, die Lebensmittel herstellen oder verkaufen. Im Kreis Borken sind das zum einen einzelne, größere Lebensmittelproduzenten, zum anderen aber auch zahlreiche Gastronomiebetriebe. Der Verbraucherschutz hat jedoch auch ein Auge auf die Produktion und den Verkauf anderer Artikel des täglichen Bedarfs, wie Kosmetika und Tabakerzeugnisse.

In den Betrieben führen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachbereichs Tiere und Lebensmittel unangemeldete Kontrollen durch. Ihr Ziel ist es, die allgemeine Hygiene bei der Herstellung und beim Umgang mit Produkten sicherzustellen, um die Gesundheit der Verbraucher zu schützen. Der Kreis überprüft aber auch die korrekte Kennzeichnung der Waren, um die Konsumenten vor Täuschungen zu schützen, und nimmt in regelmäßigen Abständen Proben. Wie oft ein Betrieb Besuch von den Kontrolleuren bekommt, hängt von der individuellen Risikobewertung ab. So müssen Kioske nur alle zwei Jahre mit einer Kontrolle rechnen, während Metzgereien zwei Mal jährlich überwacht werden. „Verbraucherinnen und Verbraucher können Beschwerden einreichen, wenn sie verdorbene bzw. minderwertige Lebensmittel gekauft haben oder die Produktionsbedingungen in einem Betrieb für mangelhaft halten“, erklärt Dr. Albert Groeneveld. Bürgerinnen und Bürger können sich im Internet unter www.kreis-borken.de/presselinks informieren. Das gilt auch für Gewerbetreibende. Zusätzlich führen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des zuständigen Fachbereichs nach Terminvereinbarung unter Tel.: 02861/82-1021 Beratungen durch. [/spoiler]