Uneinsichtiger Gastwirt. Polizei leitet Bußgeldverfahren ein
Am Sonntagmorgen wurde die Polizei gegen 03:30 Uhr aufgrund einer Ruhestörung zu einer Gaststätte an der Bahnhofstraße gerufen.
Die Beamten stellten daraufhin Verstöße gegen die Coronaschutzverordnung fest.
Trotz Aufforderung die Veranstaltung zu beenden, wurde diese laut Polizeimeldung weitergeführt, so dass es zu einem erneuten Anruf gegen 05.20 Uhr kam. Die Veranstaltung wurde beendet und ein Bußgeldverfahren gegen den uneinsichtigen Wirt eingeleitet.