UPDATE 21.10.2020 – 15 Uhr
„7-Tage-Inzidenz“ jetzt über 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner – damit ab Donnerstag (22.10.2020) verschärfte Schutzmaßnahmen in Kraft.
Die „7-Tage-Inzidenz“, also die Zahl der gemeldeten Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in den letzten 7 Tagen, hat laut Meldewert des Landeszentrums Gesundheit jetzt mit 50,1 den Grenzwert von 50 überschritten.
Der vom Kreisgesundheitsamt Borken berechnete Inzidenzwert beläuft sich aktuell bereits auf 53,9 pro 100.000 Einwohner. Damit treten am Donnerstag (22.10.2020) bis auf Weiteres verschärfte Schutzmaßnahmen gemäß „Gefährdungsstufe 2“ in Kraft.
Stationär behandelt werden derzeit 15 Patienten, 4 davon befinden sich auf der Intensivstation. 70 Intensivbetten stehen aktuell im Bereich des Klinikums Westmünsterland zur Verfügung, 23 können noch ergänzt werden.
Hinweis für Reiserückkehrer aus Risikogebieten:
Die CoronaEinreiseVerordnung des Landes NRW wurde geändert. Mit der ab 07.10.2020 gültigen Fassung gilt nun: Personen, die weniger als 24 Stunden in einem Risikogebiet (zum Beispiel in den Niederlanden) waren, müssen sich nicht mehr beim Gesundheitsamt melden. Grenzpendlerinnen und -pendler müssen sich einmal beim Gesundheitsamt melden, dazu gibt es unter https://kreis-borken.de/coronareise-grenzpendler ein separates Formular, in dem sie ihre Daten erfassen können.
Personen, die länger in einem Risikogebiet gewesen sind, müssen sich nach einem Aufenthalt in einem Riskogebiet beim Kreisgesundheitsamt melden. Dazu können sie ein im Internet unter https://kreis-borken.de/coronareise hinterlegtes Formular nutzen. Zudem müssen sie sich laut CoronaEinreiseVerordnung unverzüglich in häusliche Isolation begeben. Sie müssen dann solange in häuslicher Absonderung bleiben, bis sie dem Kreisgesundheitsamt ein negatives Testergebnis vorgelegt haben. Angesichts der aktuellen Lage rät das Gesundheitsamt, Reisen in die Risikogebiete zu unterlassen.
UPDATE 20.10.2020 – 14 Uhr
Der Kreis Borken nähert sich der Gefährdungsstufe ROT
Inzidenzwert im kreis Borken weiter gestiegen. Dieser liegt derzeit bei „45,2“. Am Samstag (17.10.2020) hatte er den ersten Grenzwert von „35“ überschritten. Bei dem Wert ab „50“ verschärfen sich die Schutzmaßnahmen weiter.
Mit Erreichen der „Gefährdungsstufe 1“ (also Inzidenzwert von 35) am Samstag (17.10.2020) sind gemäß CoronaSchutzVerordung NRW nach der Veröffentlichung einer entsprechenden „Allgemeinverfügung“ durch den Kreis Borken am Sonntag (18.10.2020) im Kreisgebiet besondere Schutzmaßnahmen in Kraft getreten.
UPDATE 18.10.2020 – 15 Uhr
Während die Inzidenzwerte in Münster, Bottrop sowie den Kreisen Coesfeld und Steinfurt weiter unter 35 bleiben ist der Wert im Kreis Borken erneut von 35,5 auf 45,5 angestiegen. NRW gesamt: 54,7
Münster. Im Regierungsbezirk Münster sind die Inzidenzwerte in den Städten Münster und Bottrop sowie den Kreisen Coesfeld und Steinfurt zum heutigen Sonntag (18. Oktober 2020) unter 35 geblieben und teils leicht gesunken.
17.10.2020
Der Kreis Borken hat den Inzidenzwert von 35 überschritten
Die „7-Tage-Inzidenz“ im Kreis Borken liegt aktuell bei 38,2. Neue Vorgaben der CoronaSchutzVerordung ab Sonntag, 18. Oktober 2020
Kreis Borken. Die „7-Tage-Inzidenz“, also die Zahl der gemeldeten Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in den letzten 7 Tagen, beträgt im Kreis Borken laut Berechnung des Kreisgesundheitsamtes aktuell 38,2 pro 100.000 Einwohner.
Wichtig: Entscheidend für den Eintritt der verschärften Schutzmaßnahmen bei Erreichen des kreisweiten Wertes von „35“ bzw. „50“ ist aber nicht der vom Kreisgesundheitsamt berechnete Wert, sondern der Meldewert des Landeszentrums Gesundheit (www.lzg.nrw.de).
Dieser liegt laut den dortigen Angaben nun mit 35,5 über dem ersten Grenzwert für weitere Vorgaben. Bei dem Wert ab „50“ verschärfen sie sich noch deutlich.
Nach den gestern (16.10.2020) bekanntgegebenen neuen Vorgaben in der CoronaSchutzVerordung des Landes treten mit Erreichen dieser „Gefährdungsstufe 1“ (dem Inzidenzwert von 35) strengere Schutzmaßnahmen in Kraft. Dies sind insbesondere:
- Veranstaltungen und Versammlungen sowie Kongresse mit mehr als 1.000 Personen sind nicht zulässig
- an Festen außerhalb einer Wohnung dürfen höchstens 25 Personen teilnehmen (gilt ab Montag, 19. Oktober)
- an Sitz- und Stehplätzen bei Konzerten, Aufführungen, sonstigen Veranstaltungen und Versammlungen in geschlossenen Räumen sowie bei Sportveranstaltungen gilt Maskenpflicht
- Ein besonderes Augenmerk liegt auf die Einhaltung des Mindestabstands von 1,50 Metern
Der Kreis Borken erlässt dazu heute eine „Allgemeinverfügung“, die das Erreichen der „Gefährdungsstufe 1“ feststellt und damit auch, dass die Landesvorgaben für das Kreisgebiet gelten.
Diese tritt ab Sonntag, 18. Oktober, 0 Uhr in Kraft. Landrat Dr. Kai Zwicker appelliert aufgrund der deutlich gestiegenen Infektionszahlen zudem erneut an die Bevölkerung, sich konsequent an die „AHA+L“-Regel „Abstand, Hygiene, Alltagmaske und Lüften“ zu halten: „Wir alle stehen mit unserem Handeln in der Verantwortung!“