Gemeinsame Veranstaltung der Schulträger im Borkener Kreishaus am Donnerstagabend (12.09.2013) – Diskussionsprozess angestoßen
Kreis Borken (pd). Kurzfristig soll es statt der bisher sechs „Förderschulen Lernen“ nur noch zwei mit insgesamt vier Teilstandorten im Kreis Borken geben. Abhängig von der weiteren Entwicklung der Schülerzahlen könnten später zudem Teilstandorte auch zusammengelegt werden. Dies ist ein zentraler Vorschlag aus dem Gutachten zur Weiterentwicklung der hiesigen Förderschulstruktur, das Dr. Heinfried Habeck vom Institut für Schulentwicklungsforschung der Technischen Universität Dortmund am Donnerstagabend (12.09.2013) im Borkener Kreishaus vorstellte. Dazu waren Vertreter der Schulausschüsse und der Verwaltungen der Förderschul-Standorte Ahaus, Bocholt, Borken, Gronau, Stadtlohn und Vreden sowie des Kreises zusammengekommen.
Gemeinsam hatten diese Kommunen und der Kreis das Gutachten in Auftrag gegeben, um kreisweit klären zu lassen, welche Konsequenzen zum einen aus der demografischen Entwicklung und zum anderen vor allem auch aus den derzeitigen politischen Vorgaben des Landes zu einer weiteren schulischen Inklusion zu ziehen sind. Daher sieht das Land aufgrund einer Mindestgrößenverordnung vor, dass alle Förderschulen Lernen künftig keine neuen Schülerinnen und Schüler mehr aufnehmen dürfen, sofern sie weniger als 144 Schülerinnen und Schüler haben. Hiervon wären vier von sechs Förderschulen im Kreis betroffen, auf Sicht aber vermutlich alle. Gerade vor diesem Hintergrund haben die sechs Städte die zwingende Notwendigkeit gesehen, sich in dieser Frage intensiv mit dem Kreis abzustimmen, um überhaupt ein bedarfsgerechtes sonderpädagogisches Förderschulangebot Lernen in der Region vorhalten zu können.
Dr. Habeck hatte im Rahmen seiner Gutachtertätigkeit zunächst die Standorte aller acht Förderschulen im Kreis Borken (sechs „Förderschulen Lernen“, jeweils eine Förderschule mit „Schwerpunkte Sprache“ und eine mit „Schwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung“) analysiert. Dazu prognostizierte er die Schülerzahlen, führte Interviews und erstellte ein Qualitätstableau. Daraus leitete er dann Handlungsempfehlungen für eine mögliche Schulentwicklungsplanung ab, die nach seiner Auffassung in einem „Masterplan zur Förderschulstruktur im Kreis Borken“ umgesetzt werden sollten. Zunächst schlägt der Gutachter vor die Zahl der „Förderschulen Lernen“ auf zwei Förderschulen mit zunächst je zwei Teilstandorten in Ahaus, Vreden, Stadtlohn und Borken zu reduzieren. In einem weiteren Schritt sind die Standort Borken und Ahaus Bestandteil seiner Empfehlung. Dabei schlägt der Gutachter eine Übernahme der Trägerschaft dieser Schulen durch den Kreis vor. Die beiden Förderschulen mit den Förderschwerpunkten Sprache und Emotionale und soziale Entwicklung werden laut Gutachten weiter benötigt.
Die Teilnehmer der Informationsveranstaltung im Kreishaus waren sich einig, die Annahmen und Empfehlungen des Gutachtens nun gemeinsam mit allen Beteiligten intensiv auszuwerten und diskutieren. Allein schon auf Grund der demografischen Entwicklung würden sich zwangsläufig kurz- und mittelfristige Handlungsnotwendigkeiten ergeben, die möglichst in einem kreisweiten Prozess erörtert und abgestimmt werden sollen. Wichtig war es überdies den Teilnehmern wie dem Gutachter Dr. Habeck festzuhalten, mit dem Gutachten keineswegs Position gegen Inklusion beziehen zu wollen. Vielmehr könne auf diese Weise in dem anstehenden unausweichlichen Veränderungsprozess ein Weg zur Weiterentwicklung zu einem – wie bisher – qualitativ hochwertigen und wohnortnahen Schulangebot im Kreis aufgezeigt werden. Damit werde man gleichzeitig dem gesetzlichen Auftrag gerecht, den Eltern von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf eine tatsächliche Wahlmöglichkeit zu gewährleisten, hieß es.



























