Pfarrgemeinde St. Martin
Am Donnerstagabend kam die Nachricht des Generalvikars, dass die bis zum 19.04. geltenden Regeln bis zum 01.05. verlängert werden.
Das bedeutet, dass bis zum 01.05. keine Veranstaltungen und keine öffentlichen Gottesdienste stattfinden dürfen.
Davon ist zum einen die für den 26.04. angesetzte Erstkommunionfeier in Rhedebrügge betroffen. Wir möchten den Erstkommunionfamilien jedoch zusichern, dass wir es irgendwie ermöglichen werden, dass in diesem Jahr die Kinder zur Feier der ersten Heiligen Kommunion geführt werden können.
Wenn es gewünscht wird, darf die Feier aber auch auf das nächste Jahr verschoben werden. Genaueres planen wir dann, wenn feststeht, wann wieder Gottesdienste gefeiert werden können. Ausfallen muss in dieser Zeit auch der Ortsausschuss Erle (20.04.) und die Sitzung des Friedhofsausschusses (21.04.).