Kreis Borken lehnt die geplante Erweiterung des FOC Ochtrup und die Entwicklung zu einem Designer-Outlet-Center ab „Planungsvorhaben beruht auf fehlerhaften Einschätzungen“
Kreis Borken. Der Kreis Borken lehnt die geplante Erweiterung des Factory-Outlet-Centers (FOC) Ochtrup von 11.500 auf 19.800 qm Verkaufsfläche und die Entwicklung zu einem Designer-Outlet-Center (DOC) ab. Dies hatte Landrat Dr. Kai Zwicker bereits Ende Mai 2016 in einer Stellungnahme zum Entwurf der Teilfortschreibung des Einzelhandelskonzepts der Stadt Ochtrup deutlich gemacht. Da zwischenzeitlich aber die Planungen vor Ort weiter vorangetrieben wurden, bekräftigte jetzt Landrat Dr. Kai Zwicker erneut die Ablehnung – eine Position, die sich mit der der Ochtruper Umlandkommunen deckt.
In einem mehrseitigen Schreiben an die Stadt Ochtrup erläutert der Kreis seine Haltung. Angeführt wird insbesondere, dass die absatzwirtschaftlichen Auswirkungen des Planvorhabens und die sich daraus ergebenden städtebaulichen Folgen auf die Innenstädte und Ortszentren der benachbarten Kommunen fehlerhaft eingeschätzt werden.
Umsatzumverteilungen
Aufgrund eines zu erwartenden geänderten Kaufverhaltens sei damit zu rechnen, dass es zu wesentlich höheren Umsatzumverteilungen zulasten des Umlandes und damit dort auch zwangsläufig zu gravierenderen städtebaulichen Folgewirkungen kommt als angenommen. Dr. Zwicker: „Die Innenstädte und Ortszentren werden es angesichts der Zunahme des Online-Handels künftig ohnehin schon schwer genug haben.
Keine Entwicklungschancen für die Region
Da können bereits scheinbar geringe Umsatzverluste nachteilige Folgen für bestehende Geschäfte und Betriebe und damit mittelbar auch für das jeweilige Ortszentrum haben.“ Die geplante DOC-Erweiterung werde die Chancen für eine Weiterentwicklung und Stärkung der Zentren im Umland ungemein schmälern oder gar ganz zunichtemachen. Von den Planern unterstellte große Entwicklungschancen für die gesamte Region seien folglich überhaupt nicht erkennbar.
Der Kreis Borken konstatiert daher, dass die Erweiterungsplanung die Aufgabe der Nachbarkommunen, ihre Innenstädte und Ortszentren zu erhalten und zu entwickeln, stark beeinträchtige. Dies sei bei der erforderlichen Abwägung nicht ausreichend berücksichtigt worden. Rechtfertigen lasse sich ein solches Vorgehen auch nicht durch die mit der DOC-Erweiterung angeführten zweifelhaften Planungsziele für Ochtrup, wie zum Beispiel Aufwertung der Innenstadt und Nachnutzung einer Industriebrache. Die vorgesehene Vergrößerung des zentralen Versorgungsbereiches der Stadt Ochtrup nur für die DOC-Erweiterung sei vielmehr raumordnungsrechtlich unzulässig.
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