Grundsteuerreform 2025
Die Gemeinde Raesfeld erstellt ab dem Kalenderjahr 2025 den Grundsteuerbescheid unter Berücksichtigung des neuen Grundsteuermessbetrages.
In diesem Jahr müssen Grundbesitzer mitwirken, um neue Bemessungsgrundlagen für die Grundsteuer zu ermitteln.
Das Bundesverfassungsgericht hat am 10.4.2018 entschieden, dass die Grundsteuer 2025 nicht mehr nach den bisherigen Einheitswerten erhoben werden darf. Daher gelten in ganz NRW ab 2025 neue Grundsteuerwerte.
Schreiben vom Finanzamt
Um die Erklärung zu erleichtern, werden alle betroffenen Personen ab Mai 2022 ein individuelles Schreiben des Finanzamtes erhalten, mit dem die rechtzeitige und vollständige Erklärungsabgabe mit weiteren Informationen unterstützt werden soll.
Bei Fragen hilf das zuständige Finanzamt weiter. Hierfür ist bei jedem Finanzamt eine Hotline eingerichtet worden: Tel.: 02861/938-1715.
Gemeinde Raesfeld erstellt ab 2025 neuen Grundsteuerbescheid
Die Gemeinde Raesfeld erstellt ab dem Kalenderjahr 2025 den Grundsteuerbescheid unter Berücksichtigung des neuen Grundsteuermessbetrages.
Hierzu hat die Gemeinde alle vom Finanzamt übermittelte Grundsteuerdaten den einzelnen Grundsteuerfällen zugzuordnen und in Fällen wie Eigentumswechsel etc. fortzuschreiben.
Auch für die Neuerwerbung der städtischen und gemeindlichen Grundstücke gilt dasselbe Verfahren.
Steuerreform gilt auch für die Gemeinde Raesfeld
Die Gemeinde selbst habe hier noch keine Informationen erhalten, sondern wartet wie alle anderen Steuerpflichtigen ebenfalls auf die angekündigten Informationsschreiben der Finanzverwaltung. In einem letzten Schritt wird das Land zur Umsetzung der Reform sämtliche Kommunen öffentlich über den Hebesatz informieren, der zur Aufkommensneutralität in der jeweiligen Kommune führt.
Was bedeutet das für Raesfeld?
Kommunen sind durch die Grundsteuerreform als Steuerpflichtige für jede wirtschaftliche Einheit, die der Stadt oder Gemeinde zuzurechnen ist und als Steuergläubigerin für jede im Zuständigkeitsbereich der Stadt oder Gemeinde liegende wirtschaftliche Einheit betroffen.
Neuer Hauptfeststellungspunkt ist der 1. Januar 2022. Zu diesem Stichtag werden die neuen Grundsteuerwerte festgestellt. Die Grundsteuermessbescheide in elektronischer Form werden an die Kommune übermittelt.
Bis zum Ablauf des Kalenderjahres 2024 berechnen und erheben die Kommunen die Grundsteuer weiterhin nach der bisherigen Rechtslage.
Ab dem 1. Januar 2025 ist der neu festzustellende Grundsteuerwert maßgeblich für die Gemeinde zu leistende Grundsteuer.
Zusätzliche Informationen finden Sie unter:
www.elster.de/eportal/infoseite/grundsteuerreform
Unter anderem gibt es ein Videoclip, in dem die Erfassung der Grunddaten und deren Übermittlung an das Finanzamt erklärt.
Unter www.finanzverwaltung.nrw.de/Grundsteuerreform gibt es zielgruppenspezifische Informationen für Grundstückseigentümer, Betriebe der Land- und Forstwirtschaft, Unternehmen, Grundstücks- und Hausverwaltungen.