StartKreis BorkenBundestagswahl: Wahlvorschläge müssen bis 20. Januar eingereicht sein

Bundestagswahl: Wahlvorschläge müssen bis 20. Januar eingereicht sein

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Vorgezogene Bundestagswahl bringt geänderte Fristen

Kreis Borken. Nach der Auflösung des Bundestages wird die Bundestagswahl vorgezogen am 23. Februar 2025 abgehalten. Dementsprechend endete die Einreichungsfrist für Wahlvorschläge der Direktkandidaten und -kandidaten am 20. Januar 2025 um 18 Uhr . Darauf weist Kreisdirektor Dr. Ansgar Hörster als Kreiswahlleiter für den Wahlkreis 125 (Borken II) hin.

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Der Wahlkreis 125 (Borken II) umfasst alle Gemeinden des Kreises Borken, mit Ausnahme von Ahaus, Gronau, Heek, Legden und Schöppingen. Diese Kommunen gehören zum Wahlkreis 123 (Steinfurt I – Borken I) und unterstehen dem Kreiswahlleiter Steinfurt.

Form- und fristgerechte Einreichung erforderlich

Wahlvorschläge können von politischen Parteien sowie einzelnen oder gruppierten Wahlberechtigten eingereicht werden. Dabei ist zu beachten, dass die Unterlagen form- und fristgerecht im Original bis spätestens 20. Januar 2025, 18 Uhr, beim zuständigen Kreiswahlleiter vorliegen müssen. Nach diesem Zeitpunkt eingereichte Unterlagen werden nicht berücksichtigt.

Es wird dringend empfohlen, die Wahlvorschläge einzureichen, um mögliche Mängel rechtzeitig beheben zu können. Fehlerhafte Unterlagen könnten die Gültigkeit der Vorschläge beeinträchtigen.

Weitere Informationen und Kontakt

Detaillierte Hinweise zur Einreichung von Wahlvorschlägen sind auf der Internetseite des Kreises Borken unter www.kreis-borken.de/wahlen verfügbar. Dort finden Interessierte auch die Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen mit allen relevanten Informationen.

Für Rückfragen steht das Kreiswahlbüro in der Stabsstelle (Recht, Kommunalaufsicht und Wahlen), Burloer Straße 93, 46325 Borken, zur Verfügung. Kontakt ist per E-Mail unter [email protected] möglich. Darüber hinaus stellt das Büro die erforderlichen Formblätter und Zugangskennungen für das Kandidatenportal bereit.

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