StartGemeinde RaesfeldBürgerbegehren zum Jugendhaus Erle: Kostenschätzung von rund 405.000 Euro

Bürgerbegehren zum Jugendhaus Erle: Kostenschätzung von rund 405.000 Euro

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Bürgerbegehren zum Jugendhaus Erle: Aktuelle Kostenschätzung veröffentlicht. Nach den neuesten Berechnungen der Gemeindeverwaltung Raesfeld werden die Gesamtkosten, um das Jugendhaus in Erle wieder seiner ursprünglichen Nutzung zuzuführen, sowie für die alternative Unterbringung der Flüchtlinge, auf etwa 405.000 Euro geschätzt.

Nachdem eine Initiatorengruppe im Dezember 2023 angekündigt hatte, ein Bürgerbegehren mit dem Ziel durchzuführen, das ehemalige Jugendhaus in Erle, das zwischenzeitlich für die Unterbringung von Flüchtlingen umgebaut wurde, wieder seiner ursprünglichen Bestimmung zuzuführen, hat die Gemeinde der Initiative nun die Kostenschätzung zukommen lassen.

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Diese Kostenschätzung, so teilt die Gemeindeverwaltung heute (Montag) mit, sieht das gesetzliche Verfahren in einem ersten Schritt vor, um das Bürgerbegehren starten zu können.

Containerlösung für Flüchtlinge

Hierbei seien insbesondere auch die Kosten der Unterbringung der Flüchtlinge an anderer Stelle zu berücksichtigen. Als Alternative sieht die Verwaltung hierfür eine Containerlösung vor. Eine Unterbringung in gemeindlichen Immobilien sei aufgrund fehlender Kapazitäten nicht mehr möglich.

Bei der Schätzung geht die Verwaltung davon aus, dass 30 Plätze für einen befristeten Zeitraum von zwei Jahren bereitgestellt werden müssen. „Dies entspricht der Größenordnung, die wir für eine Unterbringung im Jugendhaus Erle vorgesehen haben“, erklärt Sozialamtsleiter Norbert Altrogge.

Aufwendungen in Höhe von insgesamt 405.000 €.

In Summe rechnet die Verwaltung mit Aufwendungen in Höhe von insgesamt 405.000 €. Hierin sind die Kosten für die Anmietung der Container, der Herrichtung des Grundstückes, der Bewirtschaftungskosten sowie der Kosten für den Aufbau und Abbau der Container enthalten. Für die Bereitstellung des gemeindlichen Grundstückes setzt die Verwaltung bewusst keine separaten Kosten an.

Alternative Unterbringung für Flüchtlinge in Raesfeld

Bürgermeister Tesing erklärt, dass bei der Erstellung der Kostenschätzung alle rechtlichen Vorgaben berücksichtigt wurden. Demnach müssen nicht nur die Kosten für die Wiederherstellung des Jugendhauses sondern insbesondere auch die Kosten für die alternative Unterbringung der Flüchtlinge berücksichtigt werden.

Mit der Vorlage der Kostenschätzung könnte die Initiative nunmehr den nächsten formalen Schritt des Bürgerbegehrens in Angriff nehmen, nämlich das Einsammeln der erforderlichen Unterschriften, heißt es.

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