Briefwahl im Wahlkreis 125: Hohe Beteiligung erwartet. Briefwahlanträge sind bis Freitag, 21. Februar 2025, um 15 Uhr möglich.
Bei der Bundestagswahl 2025 rechnet der Wahlkreis 125 (Borken II) erneut mit einer hohen Zahl an Briefwählerinnen und -wählern. Kreisdirektor Dr. Ansgar Hörster, als Kreiswahlleiter zuständig, weist darauf hin. Die Zahl der Briefwähler steigt seit Jahren kontinuierlich.
2021 nutzten 67.943 der damals 201.103 Wahlberechtigten die Briefwahl, das entsprach 33,8 Prozent. Aktuelle Antragszahlen zeigen, dass sich dieser Trend fortsetzt.
Bereits 50.983 Anträge auf Briefwahl eingegangen
Bis zum Stichtag 12. Februar 2025 beantragten im Wahlkreis 125, der die Städte und Gemeinden Bocholt, Borken, Gescher, Heiden, Isselburg, Raesfeld, Reken, Rhede, Stadtlohn, Südlohn, Velen und Vreden umfasst, bereits 50.983 Menschen einen Wahlschein. Das entspricht 26 Prozent der insgesamt 201.132 Wahlberechtigten. Unter ihnen befinden sich 7.635 Erstwählerinnen und Erstwähler, die erstmals bei einer Bundestagswahl abstimmen dürfen.

Wahlbenachrichtigungen angekommen
Die Wahlbenachrichtigungen sind inzwischen an alle Wahlberechtigten verschickt worden. Wer seine Benachrichtigung nicht erhalten hat, sollte sich umgehend mit dem Wahlamt am Wohnort in Verbindung setzen. Darauf macht Dr. Hörster aufmerksam.
Die Wahlbenachrichtigung informiert darüber, in welchem Wahllokal die Stimmabgabe am 23. Februar möglich ist. Außerdem enthält sie Hinweise zur Beantragung der Briefwahlunterlagen. Die Beantragung kann schriftlich oder persönlich erfolgen, telefonisch ist dies nicht möglich.
Briefwahl bequem beantragen
Auf den Wahlbenachrichtigungen befindet sich in der Regel ein personalisierter QR-Code. Beim Scannen des Codes werden die persönlichen Angaben direkt übernommen, was die Antragstellung erleichtert. Zusätzlich stehen die Online-Portale der Kommunen zur Verfügung.
Wer die Briefwahlunterlagen per E-Mail beantragen möchte, gibt Familienname, Vorname, Geburtsdatum und Anschrift an. Alternativ kann der auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufgedruckte Antragsvordruck ausgefüllt und an das Wahlamt geschickt werden.
Vorzeitige Briefwahl vor Ort nutzen
Da die Bundestagswahl vorgezogen wurde, sollten die Wahlberechtigten die Postlaufzeiten im Blick behalten. Weil die Zeit für die Briefwahl knapp ist, empfiehlt der Kreiswahlleiter die Briefwahl vor Ort. Denn durch den vorgezogenen Wahltermin gibt es einen kürzeren Zeitraum, in dem die Briefwahl stattfinden kann. Vor diesem Hintergrund weist der Kreiswahlleiter erneut auf die Möglichkeit der sogenannten Briefwahl „vor Ort“ hin, die alle Kommunen im Wahlkreis in den zwei Wochen vor der Wahl anbieten.
Fristen einhalten
Briefwahlanträge sind bis Freitag, 21. Februar 2025, um 15 Uhr möglich. Der Kreiswahlleiter empfiehlt, die Unterlagen frühzeitig zu beantragen, um Bearbeitungs- und Postlaufzeiten einzuplanen. Die ausgefüllten Wahlunterlagen sollten rasch zurückgeschickt oder direkt im Wahlbüro abgegeben werden. Wichtig ist, dass der rote Wahlbrief spätestens am Sonntag, 23. Februar 2025, bis 18 Uhr bei der zuständigen Stelle eingeht.
Briefwahlunterlagen für Dritte abholen
Mit einer schriftlichen Vollmacht können Bürgerinnen und Bürger die Briefwahlunterlagen auch für andere Personen beantragen und abholen. Bevollmächtigte dürfen die Unterlagen jedoch für höchstens vier Wahlberechtigte abholen.



























