Änderung der Corona-Test- und Quarantäneverordnung

Vorgriff auf die in Kürze anstehende Änderung der Corona-Test- und Quarantäneverordnung:
Kreis Borken:

Für Corona-Infizierte und Kontaktpersonen entfällt „automatisch“ nach 10 Tagen die Quarantäneverpflichtung

Kreis Borken (pd). Die Änderung der Corona-Test- und Quarantäneverordnung NRW aufgrund des Bund-Länder-Beschlusses vom 07.01.2022 wird in Kürze erwartet. Da den Kreis Borken dazu derzeit aber bereits verstärkt Fragen vor allem hinsichtlich der Dauer der Quarantäne erreichen, gibt das Kreisgesundheitsamt im Vorgriff auf die Neuerung folgende Regelung bekannt:

Ab dem 10.01.2022 gilt – auch rückwirkend – für alle Corona-Infizierten und Kontaktpersonen, die sich in Quarantäne befinden, dass sie ohne Testung nach 10 Tagen aus der Quarantäne entlassen sind – unabhängig von der jeweils vorliegenden Covid19-Virus-Variante.

Eine gesonderte Bescheinigung bzw. Benachrichtigung der Betroffenen durch das Kreisgesundheitsamt hinsichtlich der Quarantäneaufhebung erfolgt nicht.
Das bedeutet, für alle Corona-Infizierten und Kontaktpersonen, die sich bereits vor dem 01.01.2022 in Quarantäne befunden haben, entfällt die Quarantäne mit sofortiger Wirkung.

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