Gefährliches Parken an der B224 zwischen Erle und Freudenberg

Kommune Schermbeck ist für den ruhenden Verkehr an der B 224 zuständig

Parkende Fahrzeuge sind für Radfahrer in beiden Richtungen auf der rund neun Kilometer langen Strecke in der Üfter Mark gefährlich Hindernisse.

Immer mehr Menschen steigen aufs Fahrrad um. Nicht nur Radwanderer, sondern auch Berufspendlern setzen mittlerweile auf die umweltfreundliche Alternative der Fortbewegung. Fakt jedoch ist, dass nicht überall das Fahrradwegenetz gut ausgebaut ist. Wie an der Bundesstraße B 224 in der Üfter Mark zwischen Erle und Freudenberg, denn hier gibt es nur einen kleinen Parkplatz für Wanderer.

Hochkonzentriertes Fahren

Wer hier mit seinem Fahrrad entlang fährt, muss höllisch aufpassen, dass es nicht durch die dort am Straßenrand abgestellten Autos zu einem Unfall kommt, denn die Parksituation für Waldbesucher ist hier nur sehr eingeschränkt möglich. Das Befahren des rund neun Kilometer langen schmale Streifens zwischen Fahrbahn und Wald erfordert alleine schon für die Biker hochkonzentriertes Fahren.

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Parken auf dem befestigten Seitenstreifen erleichtert zwar die Situation für Fahrradfahrer. Erlaubt ist es hier jedoch auch nicht. Foto: Petra Bosse

Unbeleuchtete Fahrzeuge am Straßenrand

Noch schwieriger wird die Situation dann, wenn zahlreiche Fahrzeuge von Waldbesuchern, besonders am Rhader Weg, den schmalen Fahrstreifen für Radfahrer zuparken. Dies hat zur Folge, dass Fahrradfahrer entweder vom Rad absteigen oder im Extremfall auf die Bundesstraße ausweichen müssen. Ein gefährliches Unterfangen, besonders in der dunklen Jahreszeit, wenn die Autos – in der Regel unbeleuchtet – dort abgestellt werden.

Ein Problem, das auch Revierförster Christoph Beemelmans kennt und auf das er schon öfter angesprochen wurde. Nach seinem Kenntnisstand dürfe eigentlich dort gar nicht geparkt werden. Wenn überhaupt, dann nur auf dem befestigten Grünstreifen, rechts und links der B224.

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Wer so, wie hier am Rhader Weg parkt, gefährdet nicht nur Radfahrer, sondern auch Fußgänger. Foto: Petra Bosse

Revierförster Christoph Beemelmans kennt das Problem

Eigentlich. Nur daran hält sich niemand. Deshalb habe Beemelmans bereits die Polizei, das Landesamt Straßen: NRW und die Gemeinde Schermbeck versucht auf die Situation aufmerksam zu machen. „Da es sich hierbei jedoch um einen ruhenden Verkehr handelt, hält sich Straßen:NRW und die Polizei raus, denn für diese Angelegenheit ist einzig und alleine die Kommune Schermbeck zuständig. Nur sie kann hier Knöllchen verteilen“, so Beemelmans. Er könne auch die Radfahrer gut verstehen, die sich über die parkenden Autos beschweren, denn sie müssen entweder von ihrem Rad absteigen oder sich in den fließenden Verkehr einfädeln. Das führe häufig zu brenzligen Situationen. Das sei auch an den zahlreichen Bremsstreifen in diesem Bereich erkennbar.

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Besonders bei schönem Wetter ist der Eingangsbereich in beiden Richtungen in die Üfter Mark mit zahlreichen Fahrzeugen zugeparkt.

Ortsansässige führen ihre Hunde aus

Allerdings sei laut Beemelmans die Situation auch hausgemacht. „Viele der Besitzer der dort parkenden Fahrzeuge sind ortsansässige, die nur mit ihren Hunden anreisen, damit diese ihr ‚Geschäft‘ im Wald verrichten können“, fügt der Revierförster hinzu. Gefährlich sei die Situation auch für querende Fußgänger, die, wenn dort teilweise mehr als 20 Autos stehen, keinen Einblick rechts und links in den Straßenverkehr haben. Deshalb lasse er häufig die Besucher schon im Wald parken. „Ich hoffe nur, dass hier nicht irgendwann mal ein schwerer Unfall passiert“.

Regelmäßige Kontrollen im Außenbereich sind schwierig

Und auch der Gemeinde Schermbeck sei dieses Problem bekannt, bestätigt auf Nachfrage der Redaktion Stephan Reinken vom Ordnungsamt. Er verweist auf kommunale Mitarbeiter der Gemeinde, die den ruhenden Verkehr im Außenbereich überwachen. Eine Kontrolle habe es hier schon gegeben. „Nur, wir können die Kontrollen nicht auf Ewigkeit machen. Parkverstöße gebe es nach gewisser Zeit wieder, wenn die Regelmäßigkeit der Kontrollen fehlt“, erklärt Reinken. Hinzu komme, dass es aktuell nur zwei Politessen in Schermbeck gebe, die für den ruhenden Verkehr zuständig seien. „Wir werden das Thema im Auge behalten, aber mit der derzeitigen Personalstärke sind regelmäßige Kontrollen im Außenbereich einfach schwierig“, ergänzt Reinken.

Was das Parken neben der Fahrbahn und hinter der doppelten durchgezogenen Linie anbelangt, gehen die Meinungen auseinander. Ein weiterer Bericht folgt.

Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) sagt folgendes:

Da eine Landesstraße eine Regelbreite von 9,5 m inklusive Randstreifen hat und dabei zwischen den Seitenstreifen noch 6,50 m bleiben, ist das Parken grundsätzlich denkbar, wenn nicht als weitere Einschränkung gelten würde, dass nach § 12 Abs. 3 Nr. 8 Buchstabe a) StVO „das Parken unzulässig ist, soweit es durch folgende Verkehrszeichen verboten ist: Vorfahrtstraße außerhalb geschlossener Ortschaften…“.

Das heißt, überall, wo die Führung einer Straße von dem auf der Spitze stehenden gelben Quadrat mit weißem Rand begleitet wird, und das sind nahezu alle Landes- und Bundesstraßen, ist Parken NICHT gestattet.

Falls das Parken unter Beachtung der aufgeführten Kriterien erlaubt ist, gelten nach §12 StVO weitere Bedingungen:

  • Parken darf man nur auf dem rechten Seitenstreifen oder entlang der Fahrbahn angelegten Parkstreifen, wenn er dazu ausreichend befestigt ist, sonst ist an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren. Das gilt in der Regel auch, wenn man nur halten will: der rechte Fahrbahnrand ist Pflicht. Dabei ist zu beachten, dass Grünflächen, die nicht Parkstreifen sind, nicht befahren werden dürfen.
  • Und wenn das Fahrzeug bei schlechter Witterung oder Dunkelheit abgestellt wird, muss es auch noch abgesichert oder mit Parkleuchte gesichert sein. Das Parken an außerörtlichen Straßen unterliegt so vielen Bedingungen, dass Autofahrer grundsätzlich eher davon ausgehen sollten, dass es verboten ist.
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Der aus Erle kommende Fahrradweg geht übergangslos in den schmalen Fahrstreifen neben der Fahrbahnbegrenzung über. Foto: Petra Bosse (archiv).

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