StartKreis Borken„Nicht nachvollziehbar“: Zwicker kritisiert Küstenregion

„Nicht nachvollziehbar“: Zwicker kritisiert Küstenregion

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Landrat Dr. Kai Zwicker kritisiert die geplante Einstufung des Kreises Borken als „Küstenregion“. In einem Schreiben an das Bundeswirtschaftsministerium fordert er eine Überprüfung. Die neuen Förderregeln könnten auch Windenergieprojekte in Raesfeld treffen.

Der Kreis Borken soll nach dem Entwurf für das Erneuerbare-Energien-Gesetz 2027 bei der Windkraft als Küstenregion gelten. Zwicker bezeichnet diese Zuordnung in seinem Schreiben vom 17. September als „nicht nachvollziehbar“.

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Der Landrat richtete den Brief an Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche und den Parlamentarischen Staatssekretär Stefan Rouenhoff. Auch die Bundestagsabgeordneten aus dem Kreis Borken, NRW-Wirtschaftsministerin Mona Neubaur und der Landkreistag Nordrhein-Westfalen erhielten eine Ausfertigung.

Einziger Kreis in Nordrhein-Westfalen

Der Kreis Borken wäre nach dem Gesetzentwurf der einzige Kreis in Nordrhein-Westfalen, der zur Küstenregion zählen soll. Für neue Windenergieprojekte würde damit ein geringerer finanzieller Ausgleich gelten als in den angrenzenden Kreisen.

Coesfeld, Steinfurt, Warendorf und Kleve sollen der sogenannten Region Mitte-Nord zugeordnet werden. Das gilt auch für den weiter nördlich gelegenen Landkreis Osnabrück.

Zwicker verweist zudem auf die Entfernung zur Nordsee. Der Kreis Borken liege rund 150 Kilometer von der Küste entfernt. Aus der Begründung des Gesetzentwurfs gehe nicht hervor, nach welchen Kriterien und auf welcher Datengrundlage die Einstufung erfolgt sei.

Kreis hinterfragt Unterschiede zu den Nachbarn

Nach Einschätzung des Kreises rechtfertigen auch die Windverhältnisse keine andere Behandlung als in den Nachbarkreisen. Dort gebe es keine wesentlichen Unterschiede bei der sogenannten Windhöffigkeit. Damit ist gemeint, wie viel Wind an einem Standort zu erwarten ist.

Teile der angrenzenden Kreise wiesen laut Windatlas Nordrhein-Westfalen sogar höhere mittlere Windgeschwindigkeiten und Windleistungsdichten auf. Geringe Unterschiede dürften nach Ansicht des Kreises keine unterschiedlichen Förderbedingungen begründen.

Der Kreis warnt vor Wettbewerbsnachteilen. Windkraftprojekte mit vergleichbaren Bedingungen könnten künftig unterschiedlich behandelt werden, nur weil sie auf verschiedenen Seiten einer Kreisgrenze liegen. Eine solche Ungleichbehandlung müsse nachvollziehbar begründet werden. Das gelte auch, falls Projektierer die Regelung gerichtlich prüfen ließen.

Auch die Zahl der bereits errichteten Windräder sei kein Beleg für besonders gute Standorte. Im Kreis Borken seien früh viele Anlagen genehmigt worden. Diese hätten in damals häufig nicht ausgeschöpften Ausschreibungen Zuschläge erhalten. Daraus lasse sich laut Zwicker keine grundsätzlich höhere Standortqualität ableiten.

Auch Raesfelder Projekte könnten betroffen sein

Die Auseinandersetzung ist auch für Raesfeld von Bedeutung. Dort befinden sich mehrere Windräder im Bau. Weitere Anlagen sind genehmigt. Außerdem beschloss der Rat am 13. Juli 2026 die Beteiligung der Gemeinde beziehungsweise der Gemeindewerke an vier Windenergiegesellschaften.

Sollte die Neuregelung beschlossen werden, könnten neue Windkraftprojekte im Kreis Borken einen geringeren finanziellen Ausgleich erhalten. Ob die laufenden, im Bau befindlichen oder genehmigten Anlagen in Raesfeld betroffen wären, hängt unter anderem vom Zeitpunkt des Zuschlags ab. Konkrete finanzielle Folgen für die Raesfelder Vorhaben sind bislang nicht bekannt.

Zwicker fordert das Bundeswirtschaftsministerium auf, die geplante Zuordnung im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu überprüfen. Das Ministerium solle außerdem die verwendete Methode, die Kriterien und die Datengrundlagen offenlegen. Dazu gehörten auch Vergleichswerte aus den Nachbarkreisen.

Der Kreis Borken habe in den vergangenen Jahren erheblich zum Ausbau der Windenergie beigetragen. Dieses Engagement benötige weiterhin verlässliche und nachvollziehbare Rahmenbedingungen, schreibt der Landrat.

Das Gesetz befindet sich noch im parlamentarischen Verfahren. Die Einstufung des Kreises Borken als Küstenregion ist daher nicht endgültig beschlossen.

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