1. Maifeiertag wieder unter Corona-Beschränkungen

Zusammenkünfte von einem Haushalt max. mit einer weiteren Person


Landrat Dr. Kai Zwicker ruft Bevölkerung zu verantwortungsbewusstem Verhalten auf:
„Corona-Beschränkungen gelten auch am 1. Mai 2021!“

Kreis Borken (pd). Traditionell wird der 1. Mai-Feiertag gern für gemeinsame Ausflüge und Feiern genutzt. „Auch am 1. Mai 2021 gelten im Kreis Borken die Corona-Beschränkungen“.

Darauf weist jetzt Landrat Dr. Kai Zwicker hin. Ausdrücklich ruft er daher die Bürgerinnen und Bürger im Westmünsterland zu verantwortungsbewusstem Handeln auf. In „normalen Zeiten“ wären natürlich Maigang oder Maifeier selbstverständlich. Leider lasse das Coronavirus aber wie im vergangenen Jahr solche geselligen 1. Mai-Aktivitäten nicht zu, so Dr. Zwicker.

Bundesnotbremse

Er verweist dabei auf die „Bundesnotbremse“ und die NRW-Coronaschutzverordnung insbesondere mit der Regelung: Ein Haushalt darf sich derzeit nur mit einer weiteren Person treffen, Kinder unter 14 Jahren werden nicht mitgezählt. Die Regel bezieht sich sowohl auf die eigene Wohnung als auch auf den Aufenthalt draußen.
„Meine dringliche Bitte ist: Halten Sie die Kontaktverbote ein und respektieren Sie die Einschränkungen“, appelliert der Landrat an die Bevölkerung. Die örtlichen Ordnungsämter und auch die Polizei seien am Maifeiertag im Einsatz und würden dann auch Verstöße gegen die Coronaschutzverordnung ahnden. Am besten sei es daher für alle, auf Ausflüge ganz zu verzichten. Denn der Infektionsschutz erfordere es, Kontakte möglichst zu vermeiden. Ebenfalls sei es wichtig, Abstand zu halten, Hygieneregeln zu beachten und Maske zu tragen.

Wie schon 2020 steht der 1. Mai in diesem Jahr allerdings erneut unter dem Einfluss der besonderen Corona-Beschränkungen.

  • Zusammenkünfte im öffentlichen Raum sind nur gestattet, wenn höchstens die Angehörigen eines Haushaltes und eine weitere Person eines anderen Haushaltes daran teilnehmen. Kinder unter 14 Jahren werden dabei nicht mitgezählt. Diese Kontaktbeschränkung gilt ausdrücklich auch für den privaten Raum, sodass zum Beispiel ein gemeinsames Grillen im eigenen Garten nur im kleinsten Kreis erlaubt ist.
  • Im öffentlichen Raum ist zu allen anderen Personen grundsätzlich ein Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten.

Seit dem 24.04.2021 gilt im Kreis Borken eine Ausgangsbeschränkung für den Zeitraum von 22:00 Uhr bis 05:00 Uhr. Nur in besonders begründeten Einzelfällen, zu beruflichen Zwecken oder zur Versorgung von Tieren darf das Haus verlassen werden. Zwischen 22:00 Uhr und 24:00 Uhr ist es erlaubt, sich alleine draußen zu bewegen.

Das Ordnungsamt der Stadt Borken begrüßt sämtliche rechtskonforme Aktivitäten. Am 01. Mai werden daher Kräfte des Ordnungsamtes im Stadtbild und an bestimmten Örtlichkeiten präsent sein. Auch die Polizei hat eine verstärkte Präsenz angekündigt. Bei Bedarf werden Verstöße geahndet oder unzulässige spontane bzw. geplante Zusammenkünfte aufgelöst.

Neben Corona-konformem Verhalten wird wie jedes Jahr auf die Einhaltung des Jugendschutzes geachtet.
Die Stadt Borken appelliert an alle Bürgerinnen und Bürger, statt beliebter und belebter Ausflugsziele alternative Ziele oder Unternehmungen ins Auge zu fassen.

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