Eltern und Veranstalter tragen Verantwortung
Kreis Borken (pd). Ausgefallene Kostüme und ausgelassene Stimmung sind an den Karnevalstagen Trumpf. Und oft ist dabei auch Alkohol im Spiel. Damit nach dem Karnevalsvergnügen keine Katerstimmung herrscht, empfehlen Fachleute den Feiernden, auch an den tollen Tagen Maß zu halten. Besonders für Jugendliche könne übermäßiger Alkoholgenuss gravierende Folgen haben, betonen die Mitglieder des Arbeitskreises Sucht- und Gewaltprävention. Ihm gehören Vertreterinnen und Vertreter der Jugendämter, der Polizei und des Fachbereiches Gesundheit des Kreises an.
Kinder und Jugendliche könnten die Wirkung von Alkohol häufig noch nicht abschätzen. Außerdem reagiere ihr Körper viel empfindlicher als der eines Erwachsenen. Besonders zu Karneval steigen die Zahlen von Kindern und Jugendlichen, die mit einer schweren Alkoholvergiftung ins Krankenhaus eingeliefert werden, deutlich an. Deshalb empfehlen die Experten das Motto „Vollrausch … ohne mich!“
Die gleichnamige Kampagne appelliert an Menschen jedes Alters, maßvoll zu trinken und das Jugendschutzgesetz einzuhalten. So dürfen alkoholische Getränke weder an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren abgegeben noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden. Für branntweinhaltige Getränke wie zum Beispiel Wodka gilt sogar eine Altersbegrenzung von 18 Jahren. Auch ein Volljähriger, der in seiner Clique alkoholhaltige Getränke an Minderjährige weitergibt, macht sich strafbar.
„Ob das Jugendschutzgesetz eingehalten wird, liegt in erster Linie an der Bereitschaft der Erwachsenen, die vorgegebenen Grenzen zu beachten“, erklärt Ute Gewers aus dem Fachbereich Jugend und Familie des Kreises Borken. Besonders Eltern und Veranstalter sollten ein gutes Vorbild sein, notfalls auch Zivilcourage zeigen und sich aktiv einmischen. Es sei wichtig, dass Eltern offen über Sucht und Suchtgefahren sprächen. Kinder und Jugendliche sollten wissen, wie Alkohol wirkt und wie schädlich er sein kann. „Aufklärung bringt dabei mehr als bloße Verbote“, so die Überzeugung der Experten. Gerade Jugendliche brauchten Eigenverantwortung, die aber nicht gleichbedeutend mit Grenzenlosigkeit und Gleichgültigkeit sei.
Weitere Informationen zum Thema gibt es bei den Mitgliedern der Arbeitsgemeinschaft Sucht- und Gewaltprävention:
– den Jugendschutzfachkräften der Städte Ahaus, Bocholt, Borken und Gronau sowie des Kreises Borken (Tel.: 02861/82-2235),
– beim Kommissariat Vorbeugung der Kreispolizeibehörde Borken (Tel.: 02861/9008880),
– bei der Fachstelle für Suchtvorbeugung des Kreises Borken (Tel.: 02861/82-1086 und 82-1088) und
– beim Kampagnenteam „Vollrausch … ohne mich!“ (Tel.: 02861/82-1154).
Im Rahmen der kreisweiten Kampagne „Vollrausch … ohne mich!“ stehen zudem für alle Interessierten Informationsmaterialien, wie z.B. Jugendschutzplakate, Aufkleber und Anstecker, bereit. Sie sind beim Kreis Borken unter Tel. 02861/82-1154 kostenlos erhältlich. Im Internet gibt es weitere Informationen zum Thema unter www.vollrausch-ohne-mich.de.



























