Zahl der SGB-II-Arbeitslosen im Kreis Borken gewachsen

Landrat Dr. Kai Zwicker: „Anstieg ist maßgeblich durch saisontypische Effekte begründet“

Aktuell 4.704 SGB-II-Arbeitslose im Kreis

Kreis Borken (pd). Die Zahl der SGB-II-Arbeitslosen im Kreis Borken ist im Januar gewachsen. Das teilt Landrat Dr. Kai Zwicker mit. Regelmäßig lasse sich während der Wintermonate ein solcher Anstieg der Arbeitslosenzahlen beobachten. Inwieweit überdies die Auswirkungen des erneuten Lockdowns seit November dazu beigetragen haben, könne derzeit noch nicht mit Bestimmtheit festgestellt werden. Das „Jobcenter im Kreis Borken“ weist für den Monat Januar 4.704 erwerbsfähige Leistungsberechtigte aus, die als arbeitslos registriert sind.

Im Vergleich zum Vormonat Dezember ist die Zahl der SGB-II-Arbeitslosen damit um 257 Personen gestiegen. Gegenüber dem Vorjahresmonat hat sich die Zahl um 233 Personen erhöht. Die Quote der arbeitslosen Grundsicherungsempfänger an den zivilen Erwerbspersonen ist im Kreisgebiet gegenüber dem Vormonat von 2,0 Prozent auf 2,2 Prozent gestiegen.

Die Gesamtzahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten ist im Januar 2021 leicht gestiegen und liegt derzeit bei 9.520 Personen (+12). Hierzu gehören auch Männer und Frauen, die aktuell an Eingliederungsmaßnahmen teilnehmen und Jugendliche ab 15 Jahren, die eine Schule besuchen und somit dem Arbeitsmarkt zurzeit nicht zur Verfügung stehen.

Personen, die neben ihrer Erwerbstätigkeit ergänzend auf Leistungen nach dem 2. Sozialgesetzbuch (SGB II) angewiesen sind, zählen ebenfalls zu dieser Gruppe. Inklusive deren Kinder unter 15 Jahren und der weiteren nicht erwerbsfähigen Angehörigen haben im Januar 13.828 Personen (-51) in 6.955 Bedarfsgemeinschaften (+12) Grundsicherung für Arbeitsuchende erhalten.

Die aktuellen Arbeitslosenzahlen im SGB II in den Städten und Gemeinden des Kreisgebietes sind der beigefügten Grafik zu entnehmen.

Die Arbeitslosenquote von 2,2 Prozent im Kreis Borken kann nicht auf die einzelnen Städte und Gemeinden herunter gebrochen werden. Dazu fehlt es an der gemeindebezogenen Zahl der zivilen Erwerbspersonen.

Hilfsweise eignet sich für den Vergleich zwischen den Orten die Quote auf Basis der Bevölkerungsgruppe von 15 bis 65 Jahren. Diese Altersgruppe gilt nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch grundsätzlich als erwerbsfähig. Die hilfsweisen Quoten sind der ebenfalls beigefügten Grafik zu entnehmen.

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