Landrat Dr. Zwicker: „Auswirkungen der Coronakrise und deren wirtschaftliche Folgen machen sich bemerkbar“ / Aktuell 4.754 SGB II-Arbeitslose
Kreis Borken (pd). Die Zahl der SGB II-Arbeitslosen im Kreis Borken ist im Mai nochmals gestiegen. Das teilt Landrat Dr. Kai Zwicker mit. Das „Jobcenter im Kreis Borken“ weist für den Monat Mai 4.754 erwerbsfähige Leistungsberechtigte aus, die als arbeitslos registriert sind.
Im Vergleich zum Vormonat April ist die Zahl der SGB II-Arbeitslosen damit um 169 Personen und gegenüber dem Vorjahresmonat um 465 Personen gestiegen. Die Quote der arbeitslosen Grundsicherungsempfänger an den zivilen Erwerbspersonen ist im Kreisgebiet gegenüber dem Vormonat gestiegen und liegt nun aktuell bei 2,2 Prozent (+0,1). Für den Landrat ist klar: „In der SGB-II-Statistik für unseren Kreis machen sich klar die Auswirkungen der Coronakrise und deren wirtschaftliche Folgen bemerkbar.“
Nicht nur die Arbeitslosenzahl ist im zurückliegenden Monat angewachsen, auch der SGB-II-Hilfebedarf insgesamt. So ist die Gesamtzahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im Mai 2020 deutlich gestiegen und liegt derzeit bei 10.345 Personen (+415). Hierzu gehören auch Männer und Frauen, die aktuell an Eingliederungsmaßnahmen teilnehmen und Jugendliche ab 15 Jahren, die eine Schule besuchen und somit dem Arbeitsmarkt zurzeit nicht zur Verfügung stehen.
Personen, die neben ihrer Erwerbstätigkeit ergänzend auf Leistungen nach dem 2. Sozialgesetzbuch (SGB II) angewiesen sind, zählen ebenfalls zu dieser Gruppe. Inklusive deren Kinder unter 15 Jahren und der weiteren nicht erwerbsfähigen Angehörigen haben im Mai 15.039 Personen (+ 481) in 7.480 Bedarfsgemeinschaften (+293) Grundsicherung für Arbeitsuchende erhalten.
Die aktuellen Arbeitslosenzahlen im SGB II in den Städten und Gemeinden des Kreisgebietes sind der beigefügten Grafik zu entnehmen.
Die Arbeitslosenquote von 2,2 Prozent im Kreis Borken kann nicht auf die einzelnen Städte und Gemeinden herunter gebrochen werden. Dazu fehlt es an der gemeindebezogenen Zahl der zivilen Erwerbspersonen.
Hilfsweise eignet sich für den Vergleich zwischen den Orten die Quote auf Basis der Bevölkerungsgruppe von 15 bis 65 Jahren. Diese Altersgruppe gilt nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch grundsätzlich als erwerbsfähig. Die hilfsweisen Quoten sind der ebenfalls beigefügten Grafik zu entnehmen.