Zahl der Arbeitslosen im SGB II im Kreis Borken geht weiter zurück

143511VAktuell 5.096 SGB II-Arbeitslose im Kreis

Kreis Borken (pd). Die Zahl der SGB-II-Abeitslosen im Kreis Borken ist im Oktober weiter gesunken. Das teilt Landrat Dr. Kai Zwicker mit. Das „Jobcenter im Kreis Borken“ weist für den Monat Oktober 2014 insgesamt 5.096 erwerbsfähige Leistungsberechtigte aus, die als arbeitslos registriert sind. Im Vergleich zum Vormonat September ist die Zahl der SGB-II-Arbeitslosen damit um 26 Personen gesunken und gegenüber dem Vorjahresmonat um 184 Personen gestiegen. Die Quote der arbeitslosen Grundsicherungsempfänger an den zivilen Erwerbspersonen ist im Kreisgebiet gegenüber dem Vormonat unverändert und liegt aktuell bei 2,5 Prozent.

„Nach dem deutlichen Rückgang im September ist die Zahl der Arbeitslosen im SGB-Bereich in diesem Monat weiter gesunken“, sagt Landrat Dr. Kai Zwicker über die aktuelle Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt. „Damit ist die Zahl der SGB-II-Arbeitslosen auf dem lokalen Arbeitsmarkt trotz der sich abschwächenden Konjunktur weiter rückläufig.“ Auch die Gesamtzahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten ist im Oktober weiter gesunken und liegt derzeit bei 10.878 Personen (- 110). Hierzu gehören auch Männer und Frauen, die aktuell an Eingliederungsmaßnahmen teilnehmen und Jugendliche ab 15 Jahren, die eine Schule besuchen und somit dem Arbeitsmarkt zurzeit nicht zur Verfügung stehen. Personen, die neben ihrer Erwerbstätigkeit ergänzend auf Leistungen nach dem 2. Sozialgesetzbuch (SGB II) angewiesen sind, zählen ebenfalls zu dieser Gruppe. Inklusive deren Kinder unter 15 Jahren und weiterer nicht erwerbsfähiger Angehöriger haben im Oktober 16.380 Personen (- 151) in 8.014 Bedarfsgemeinschaften (- 64) Grundsicherung für Arbeitsuchende erhalten.

Die aktuellen Arbeitslosenzahlen im SGB II in den Städten und Gemeinden des Kreisgebietes sind der beigefügten Grafik zu entnehmen.143510V

Die Arbeitslosenquote von 2,5 Prozent im Kreis Borken kann nicht auf die einzelnen Städte und Gemeinden herunter gebrochen werden. Dazu fehlt es an der gemeindebezogenen Zahl der zivilen Erwerbspersonen. Hilfsweise eignet sich für den Vergleich zwischen den Orten die Quote auf Basis der Bevölkerungsgruppe von 15 bis 65 Jahren. Diese Altersgruppe gilt nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch grundsätzlich als erwerbsfähig. Die hilfsweisen Quoten sind der ebenfalls beigefügten Grafik zu entnehmen.

 

 

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