Gronau (pd). Die Politik will die Sterbehilfe gesetzlich regeln und diskutiert derzeit intensiv zu dem Thema. Auch die Klasse 8ad des Werner-von-Siemens-Gymnasiums Gronau hat sich im Religionsunterricht mit der Sterbehilfe befasst. Auf Anregung ihres Lehrers Norbert Diekmann haben sich die Schülerinnen und Schüler in einem Schreiben an verschiedene Politiker gewandt. In dem Schreiben legten die Jugendlichen Fragen und Meinungen zur Sterbehilfe dar, z.B., dass Sterbehilfe erlaubt werden solle, um todkranken Menschen einen würdevollen Tod zu ermöglichen und den Angehörigen damit das Leid erspart werde, einem langen Siechtum zuschauen zu müssen. Kommerziellen Sterbehilfeorganisationen hätten es daher schwerer, weil Sterbehilfe nur noch durch einen Arzt geleistet werden dürfe. Auch die SPD-Bundestagsabgeordnete Ingrid Arndt-Brauer hat eine Mail von der Schulklasse erhalten und sich jetzt mit den Jugendlichen getroffen.
Eingang stellte die Abgeordnete klar, dass sie in ihrer Meinung zur Sterbehilfe noch nicht festgelegt sei. Wie schwierig dies sein kann, zeigte eine Pro-Contra-Liste, die Arndt-Brauer den Schülern mitgebracht hatte. „Die Befürworter wollen ein selbstbestimmtes Leben, aber auch einen selbstbestimmten Tod“, so Arndt-Brauer. Die Gegner der Sterbehilfe machten deutlich, dass der Menschen nicht immer selbstbestimmt seien. Der Betroffene erfahre in der schwierigen Situation auch Druck, beispielsweise durch Angehörige, Pflegende und Ärzte, fasste die Politikerin die Grundpositionen für Pro und Contra zusammen.
„Derzeit stellt sich die Situation so dar, dass Ärzte und Pflegepersonal in einer sehr schwierigen Lage sind, da sie nicht ungestraft auf die Wünsche der Patienten eingehen dürfen“, führte Arndt-Brauer aus. Mit dem neuen Gesetz zur Sterbehilfe wolle man dies jetzt gesetzlich regeln. Unabhängig von ihrer Parteizugehörigkeit entscheiden die Abgeordneten nach ihrem eigenen Gewissen, machte Arndt-Brauer deutlich. Die Politikerin tendiert derzeit dazu, Menschen nur nach genauester Prüfung Hilfe zukommen zu lassen. Nicht Angehörige, Krankenkassen etc. sollen entscheiden, sondern eine Art Ethikkommission, die unabhängig und individuell den Einzelfall betrachtet. Es sei keinesfalls wünschenswert, dass in der Gesellschaft eine Diskussion über die Wertigkeit des Lebens entstehe, in der finanzielle und wirtschaftliche Gründe eine Rolle bei der Entscheidung zur Sterbehilfe spielten, stellte Arndt-Brauer klar.
Die Abgeordnete rechnet frühestens im Frühjahr 2015 mit einem Gesetz zur Sterbehilfe. Viel Zeit, damit sich jeder Abgeordnete ausgiebig mit allen Bedenken auseinandersetzen kann, um zu einer Entscheidung zu kommen. „Es wird aber sehr schwierig“, ist sich Arndt-Brauer sicher.
Auch bei den Schülern herrscht Unsicherheit. „Die Diskussion geht daher bei uns weiter“, so Lehrer Norbert Diekmann.
Abschließend wünschte sich Arndt-Brauer eine Rückmeldung der Jugendlichen, zu welchem Ergebnis sie bei ihren Diskussionen um die Sterbehilfe kommen.



























