2. Teil (ab ca. 1846 bis ca. 1890): Der Fortschritt hielt Einzug – Ab 1847 entstanden erste Kreisstraßen / Eisenbahnlinien ab 1875
Kreis Borken. Einleitung:
Grenzregion oder gar Stiefkind des Münsterlandes – über Jahrhunderte hinweg galt das Gebiet des heutigen Kreises Borken als wenig zukunftsfähig. Zum Erfolgsmodell wurde unser Westmünsterland erst seit wenigen Jahrzehnten. Es profitierte dabei zum einen vom Wegfall der europäischen Binnengrenzen und zum anderen vor allem von seinen tüchtigen familiengeführten, ebenso dynamischen wie innovativen mittelständischen Unternehmen und deren ebenso tüchtigen Fachkräften.
Zwei Jahrhunderte Borkener Kreisgeschichte stehen für eine Vielzahl verschiedener Gesichter und Geschichten aus dieser Region. Etwa von großen Erfolgen, herben Rückschlägen und ständigen Veränderungen rund um die zwei Altkreise Ahaus und Borken (1816 bis 1974), die kreisfreie Stadt Bocholt (1923 bis 1974) und den seit 1975 bestehenden Westmünsterland-Kreis Borken, der sich außerordentlich erfolgreich entwickelt hat und damit zu einem Wachstumsmotor der gesamten Region geworden ist.
In den kommenden Wochen beleuchten wir einige Schlaglichter aus 200 Jahren Geschichte des Kreises näher: heute für rund 365.000 Einwohnerinnen und Einwohner eine junge und innovationsträchtige Heimat, die ihr einst biederes Image längst abgestreift hat.
Wer sich weitergehend mit der Geschichte des Westmünsterlandes befassen will, sollte sich mit dem Kreisarchiv Borken in Verbindung setzen. Dort gibt es u. a. eine umfangreiche Präsenzbibliothek – nähere Infos im Internet unter http://www.kreis-borken.de/archiv.
- Teil (ab ca. 1846 bis ca. 1890): Der Fortschritt hielt Einzug – Ab 1847 entstanden erste Kreisstraßen / Eisenbahnlinien ab 1875 Manchmal braucht es einen konkreten Anlass, damit eine Angelegenheit ins Rollen kommt. Sprichwörtlich galt dies für den Ahauser Landrat Theodor von Heyden. Denn weil er wegen der schlechten Wege nur umständlich vom Landratsamt in Nienborg in die Kreisstadt kam, schlug 1855 die Geburtsstunde der Kreis-Chausseen im Kreis Ahaus. Ein Landrat konnte schließlich nicht unbequem reisen.
Die Entwicklung des Verkehrswegenetzes war lange Zeit eines der größten Vorhaben im Westmünsterland. Bereits 1817 erhielten die ersten Landräte höchste Order zur Bestandsaufnahme des Straßennetzes. Erwähnenswert waren da nur zwei Poststraßen von Münster nach Enschede bzw. von Coesfeld nach Bocholt. Für beide aber galt die Beschreibung „gebauet ist diese Straße nicht“, da sie nicht befestigt waren.
Kaum verwunderlich, dass der Straßenbau eines der größten Anliegen der Landräte ab etwa 1840 war. Sieben Jahre später bereits entstanden erste Kunststraßen ab Bocholt, Chausseen genannt. Eisenbahnen hingegen fehlten bis 1875 völlig. Planfeststellungsverfahren waren den damaligen Bewohnern noch fremd, Euphorie hingegen nicht. Ganz gleich ob Straße oder Bahn, diese ersten Boten des Fortschritts wurden von jubelnden Menschen begrüßt und gut genutzt.
Dabei waren die Kreise finanziell eher klamm. Erst ab 1841 konnten sie zweckgebundene Kreisabgaben erheben, die aber nur spärlich flossen. So erhielt der Kreis Borken 1860/61 jährlich nur 360 Taler aus dem Erlös von Jagdscheinen. Aufwändige Maßnahmen wie der Bau von Straßen konnte deshalb nur durch die Ausgabe von Anleihen gestemmt werden.
Daneben trieben die Landräte als „verlängerter Arm der Regierung“ den Aufbau der Kreisverwaltung voran. Zweimal pro Monat hielten sie Sprechtage in den Kreisstädten ab, waren für die Bewohner präsent. Zu ihrem Vorteil war auch die von Landrat Karl (von) Basse 1842 umgesetzte Gründung eines Landpolizeikommissariats für den Kreis Borken.
Die Unruhen der Jahre 1848/49 blieben in beiden Kreisen weitgehend folgenlos. Daraus resultierende politische Veränderungen wie die Einführung eines Kreisausschusses ergaben sich erst 1887 im Zuge einer für Westfalen neu erlassenen Kreisordnung. Darin wurde der Kreis ein „Kommunalverband zur Selbstverwaltung seiner Angelegenheiten“ und die Kreisausschüsse übernahmen staatliche Aufgaben der Kommunalaufsicht, Gewerbepolizei und der unteren Verwaltungsgerichtsbarkeit.
Aus den anfänglich sehr konservativen Landratsämtern war also ein recht fortschrittliches Instrument zur Lenkung der Kreis-Geschicke geworden.



























