Geblitzt – Nicht nur das Foto zählt!
Tipp des Monats von Markus Nowotsch, Fachanwalt für Verkehrsrecht.
Es ist schnell passiert: Die mobile Geschwindigkeitsüberwachungsanlage stand an einer bislang unbekannten Stelle und das nach Hause übersendete Foto lässt keine Zweifel an der Identität der Fahrerin oder des Fahrers aufkommen.
Vielleicht muss sich auch der Arbeitgeber vor einer Fahrtenbuchauflage für seinen Fuhrpark schützen und benennt daher die Fahrerin oder den Fahrer. Also muss bezahlt werden, Punkte in Flensburg und vielleicht ein Fahrverbot inklusive. Oder doch nicht?
Zur ordnungsgemäßen Durchführung einer mobilen Geschwindigkeitsmessung gehört viel mehr, als dass am Ende nur ein Foto vorhanden ist, auf dem ein Gesicht wiedererkannt werden kann.
Es gibt zahlreiche technische Voraussetzungen und Vorgaben der Bedienungsanweisung, die schon bei Aufbau und Einrichtung des „Blitzers“ beachtet werden müssen und die auch bei der Durchführung der Messung einzuhalten sind. Dies gilt gerade auch für Messungen aus einem am Straßenrand stehenden Pkw heraus.
Zum Beispiel Voraussetzungen zur Fehlerfreiheit des Systems, zur Eichung und zum technischen Ablauf der Messung selbst sind zu beachten und zu hinterfragen, nicht zuletzt ist auf eine korrekte Auswertung des Meßfotos Wert zu legen, zumal in dem zugesendeten Brief häufig nur ein Bildausschnitt zu sehen ist.
Wenn Sie wissen wollen, ob auch gegen den Ihnen vorgeworfenen Verstoß etwas unternommen werden kann, zögern Sie nicht einfach einmal bei uns anzurufen oder schreiben Sie eine Email.