Karnevalstage ohne Katerstimmung verbringen „Vollrausch…ohne mich!“ / Arbeitskreis Sucht- und Gewaltprävention appelliert: „Mit weniger Alkohol kann man auch den Tag danach noch feiern.“
Kreis Borken (pd). Ausgefallene Kostüme und ausgelassene Stimmung sind an den Karnevalstagen Trumpf. Es fließt dabei nicht selten eine Menge Alkohol. Damit nach den Karnevalsvergnügen keine Katerstimmung herrscht, empfehlen Fachleute den Feiernden, auch an den tollen Tagen Maß zu halten. „Besonders für Jugendliche kann übermäßiger Alkoholgenuss gravierende Folgen haben“, betont Reinhild Wantia vom Fachbereich Gesundheit des Kreises Borken. „Sie können die Wirkung von Alkohol häufig noch nicht abschätzen und der Organismus reagiert bei ihnen viel empfindlicher als bei Erwachsenen.“ Da insbesondere zu Karneval die Zahlen von Notfall-Behandlungen Jugendlicher mit Alkoholvergiftungen ansteigen, empfehlen die Experten des Arbeitskreises Sucht- und Gewaltprävention im Kreis Borken das Motto der gleichnamigen Kampagne „Vollrausch…ohne mich!“.
„Mit dieser Kampagne möchten wir den Jugendlichen raten, sich beim Alkoholkonsum nicht zu überschätzen und die Jugendschutzgesetze einzuhalten“, so Reinhild Wantia vom Fachbereich Gesundheit des Kreises. Dabei erinnert Wantia an die klaren Grenzen, die das Jugendschutzgesetz zieht. So dürfen alkoholische Getränke weder an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren abgegeben noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden. Für branntweinhaltige Getränke, wie zum Beispiel Wodka, gilt eine Altersbegrenzung von 18 Jahren. Auch ein Volljähriger, der in seiner Clique alkoholhaltige Getränke an Minderjährige weitergibt, macht sich strafbar.
Die Aufsicht der erwachsenen Karnevalsjecken ist an den tollen Tagen gefragt. Sie sollten bei den Umzügen und Partys ein wachendes Auge auf die jungen Mitfeiernden haben. „Ob das Jugendschutzgesetz eingehalten wird, liegt in erster Linie an der Bereitschaft der Erwachsenen, die vorgegebenen Grenzen zu beachten“, erklärt Ute Isferding vom Fachbereich Jugend und Familie. Sie sollten ein gutes Vorbild sein, notfalls auch Zivilcourage zeigen und sich aktiv einmischen. „Für Eltern ist es wichtig, offen über Sucht und Suchtgefahren zu sprechen. Kinder und Jugendliche sollen wissen, wie Alkohol wirkt und wie schädlich er sein kann. Frühzeitige Aufklärung ist hier das Zauberwort“, so Isferding. Sie erinnert auch daran, dass Discounter, Tankstellen, Getränkemärkte und Wirte eine besondere Verantwortung für die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes haben. Händler dürfen alkoholische Getränke nicht an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren verkaufen.
Im Rahmen der kreisweiten Kampagne „Vollrausch…ohne mich!“ stehen für Interessierte Informationsmaterialien wie zum Beispiel Elterninformationsflyer, Jugendschutzplakate und Jugendschutzumrechnungstabellen kostenlos zur Verfügung. Sie können beim Kreis Borken unter Tel: 02861/82-1160 bestellt werden. Weitere Informationen zum Thema gibt’s im Internet unter www.vollrausch-ohne-mich.de und bei:
· den Jugendschutzfachkräften der Städte Ahaus, Bocholt, Borken und Gronau sowie des Kreises Borken, Tel.: 02861/82-2240, dem Kommissariat Vorbeugung der Kreispolizeibehörde Borken, Tel.: 02861/9005500, der Fachstelle für Suchtvorbeugung des Kreises Borken,