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Je höher die Punktzahl, umso größer ist die Chance auf Grundstück an der Stockbreede.
Mindestpunktzahl von 40 Punkten muss erreicht werden. In ihrer letzten Ausschusssitzung wurden die neuen Vergaberichtlinien der Gemeinde vorgestellt.
RAESFELD. Bald gibt es wieder Grundstücke in Raesfeld zu kaufen. Die Gemeinde hat in den vergangenen Jahren größere ausgewiesene Flächen östlich und westlich der Stockbreede erworben. Ein Teil der Fläche soll nun bebaut werden.
Die Gemeinde spricht von 250 Baugrundstücken für Einzel- und Doppelhäusern in ein- und zweigeschossiger Bauweise, die sie zum Verkauf anbietet.
Im Gegensatz zu der Vergabe der vorherigen Baugrundstücke, die zum größten Teil durch Privatpersonen erfolgte, werden die neuen Grundstücke ausschließlich durch den Rat der Gemeinde Raesfeld vergeben.
Wer aber bekommt ein Grundstück?
Mit der Vergabe der Bauplätze hat sich die Verwaltung ausgiebig befasst und transparente Kriterien festgelegt.
Bereits ausgeschieden bei der Vergabe sind Bauträger und private Investoren. Mit den festgelegten Kriterien eines Punktesystems sollen in erster Linie die Einheimischen und Arbeitnehmer von einem Grundstück profitieren, die ihren Lebens- oder Arbeitsmittelpunkt in Raesfeld haben.
Kinderreiche Familien und diejenigen, die bestimmte sozialen Kriterien erfüllen, sowie die ein Ehrenamt ausführen.
In der Kürze zusammengefasst:
1. Ortsbezogene Kriterien
Die mindestens ihre Hauptwohnung seit zwei Jahren ununterbrochen in der Gemeinde haben oder diesen früher mindestens zwei Jahre ununterbrochen hatten. Die in der Gemeinde mindestens zwei Jahre ununterbrochen regelmäßig eine Arbeitsstätte haben.
2. Förderung Ehrenamt
Wer sich im örtlichen Ehrenamt engagiert soll honoriert werden. Die Art und der zeitliche Umfang (Stunden/Woche, Dauer und Jahre) müssen in der Bewerbung dargelegt werden. Das Ehrenamt in der Feuerwehr soll besonders berücksichtigt werden.
Festgelegt ist, wie lange jemand ein Ehrenamt ausführt. Hier hat sich der Rat darauf geeinigt, dass die ehrenamtliche Tätigkeit, keine Mitgliedschaft, mindestens über einen Zeitraum von drei Jahren ununterbrochen ausgeübt werden muss.
3. Soziale Kriterien – Förderung kinderreicher Familien
Die Förderung von kinderreicher Familie ist je nach Anzahl der Kinder gestaffelt. Berücksichtigt werden hier die Kinder, die gemeinsam nach dem Bundeskindergeld bis zur Vollendung des 18. Lebensjahrs im Haushalt wohnen, oder unterwegs sind.
4. Pflegebedürftigkeit von Haushaltsangehörigen
Soweit im Haushalt ein pflegender Angehöriger lebt (bis zum 3. Verwandtschaftsgrad), soll dies ebenfalls bei der Bewertung berücksichtigt werden. Ebenso bei lebenden Schwerbehinderten (80 Prozent) gibt es einen Zuschlag in der Bewertung.
Punkte
Im Einzelnen sieht die Punktevergabe wie folgt aus.
Für eine erfolgreiche Bewerbung muss allerdings eine Mindestpunktzahl von 40 erreicht werden.
- Wohnort aktuell mindestens 2 Jahre – 40 Punkte
- Wohnort früher mindestens 2 Jahre 40 Punkte
- Arbeitsstätte mindestens 2 Jahre 40 Punkte
- Ehrenamt 5 Punkte und
- 10 Punkte für das Ehrenamt Feuerwehr und
- für jedes Kind jeweils vier Punkte. Berücksichtigt werden vier Kinder.
Eine Sonderreglung gilt darüber hinaus für Ärzte (Ärztemangel im ländlichen Raum), die sich in der Gemeinde ansiedeln möchte.
Kein Spekulationsobjekt
Um jegliche Spekukulationen auszuschließen, hat der Rat beschlossen, dass sich der Käufer verpflichtet, das erworbene Grundstück innerhalb von drei Jahren nach Vertragsabschluss zu bebauen.
Ebenso muss das Wohnhaus, oder die Hauptwohnung, unmittelbar nach Fertigstellung für mindestens zehn Jahre vom Käufer selbst bezogen werden.
Große Nachfrage
Im Februar 2019 soll dann, so Martin Tesing, erster Beigeordneter der Gemeinde, die tatsächliche Zahl der Grundstücke sowie die Preise im Rat erneut ein Thema sein.
Bereits jetzt sei, so Tesing, die Nachfrage nach Grundstücken in Raesfeld groß.
Petra Bosse